stella790
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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz
30.08.2013 um 12:42Ein Fall, den ich mit 11 Jahren in der Fernsehzeitschrift "Hörzu" gelesen habe und mir seit dem nicht mehr aus dem Kopf geht (also mal ziemlich LANG;->). Es gibt kaum Informationen im Internet, aber vielleicht weiß ja von euch jemand etwas? Hab mal im Telefonbuch Renzenhof gegooglt - Obermeier wird scheinbar mit i statt mit y, wie in dem Link angegeben geschrieben.
DER MORD an Claudia Obermeier:
Es sollten damals in Röthenbach/Pegnitz fröhliche Tage werden. Für das letzte Augustwochenende des Jahres 1990 war wieder einmal das "Fest der 1000 Blumen" geplant. Ein farbenprächtiger Umzug, der Besucher von weither anlockt. Das Ehepaar Claudia und
Jürgen O. hatte sich viel Arbeit vorgenommen. Beide führten das Lokal des Kleingartenvereins "Flora". Nach einem anstrengenden Tag in dieser Gaststätte und einem anschließenden Besuch im Bierzelt kam das Paar wie schon häufig zuvor ins Streiten. Der Ehemann leugnet nicht, daß er seiner Frau dabei eine oder mehrere Ohrfeigen verpaßte. Anschließend trennten sich die beiden im Zorn. Claudia O. wollte angeblich in einem Hinterzimmer der Wirtschaft übernachten, Jürgen O. fährt in die eheliche Wohnung. Nachdem der Ehemann das Flora- Heim verlassen hat, will Claudia zu einer Freundin flüchten und ruft ein Taxi. Als der Taxifahrer in Röthenbach ankommt, ist das Flora- Heim verlassen und abgeschlossen. Auf dem Rückweg erkennt der Taxifahrer an der Ortsgrenze Röthenbach eine Frau, die von der Beschreibung her auf Claudia O. passt. Danach muss die junge Frau auf ihren Mörder getroffen sein. Möglicherweise ist Claudia O. von ihrem Mörder am Ortseingang von Renzenhof abgepasst und dann getötet worden.
Spaziergänger finden die 22jährige Claudia O. am nächsten Morgen in einem Waldstück: erwürgt, der Unterkörper entblößt. Der Täter riß ihr Jeans und Slip vom Leib und würgte die junge Frau zu Tode. Die Polizei vermutet, daß entweder eine Vergewaltigung an der starken Gegenwehr des Opfers gescheitert oder ein Sexualdelikt nur vorgetäuscht worden sei. Ein Missbrauch liegt nicht vor. Die Polizei schließt aus den Tatumständen, dass das Opfer ihren Mörder gekannt hat und ein Sexualverbrechen nur vorgetäuscht werden sollte.
Am Fundort der Leiche stößt die Polizei später auf eine Armbanduhr, deren Herkunft erst 2003 geklärt wird. (s.u). Die Bekleidung des Opfers wird zunächst nicht gefunden. Erst über eine Woche später wird die vermisste Kleidung von Claudia an einer Behelfsauffahrt zur Autobahn A 9 nicht weit entfernt vom Leichenfundort verstreut aufgefunden. Der Mörder muss gut eine Woche nach der Tat wieder an den Tatort zurückgekehrt sein und die Kleidung des Opfers hinterlegt haben. Er wollte wahrscheinlich einen möglichen Flutweg eines Ortsfremden vortäuschen.
Der Verdacht fällt schnell auf den Ehemann Jürgen O. Als die Wirtin am nächsten Morgen nicht im Vereinsheim ist, obwohl ein großer Umzug für das Blütenfest stattfindet, fragt der Ehemann nicht nach ihr. Als die Polizei ihn dringend sprechen will, weil seiner Frau etwas zugestoßen sei, läßt er sich viel Zeit. Auch als er dann vom Tod seiner Frau erfährt, gibt er keinen trauernden Witwer ab: Jürgen feiert Geburtstage, hat schnelle Abenteuer. Umstände, die ihn schwer belasten. Außerdem sei von einem Zeugen in der Nähe des Tatorts ein Mann gesehen worden, der in Statur und Gang Jürgen O. glich.
In den Vernehmungen beteuert Jürgen O. seine Unschuld und verweist auf eine Alibi- Zeugin. Auch wurden unter den Fingernägeln des Opfers Hautpartikel gefunden, die sich nicht Jürgen O. zuordnen ließen.
Die Jahre vergehen, die Akten werden jedoch nicht geschlossen. Die Methoden der KTU verbessern sich. Auf dem Unterhemd von Claudia O. werden winzigen Blutspuren entdeckt und analysiert. Immer wieder aufs neue hatte das Landeskriminalamt in den letzten Jahren die Blutflecken auf der Kleidung des Opfers unter die Lupe genommen. Immer genauere DNA-Analysen benötigen heute nur noch eine sehr geringe Menge an Spurenmaterial, um die mikroskopischen Körperbausteine ihrem Träger zuzuordnen. Der Blutfleck auf der Kleidung von Claudia gehört Jürgen O.
Eine Reihe weiterer kleiner Auffälligkeiten und Widersprüche haben die Kripo darin bestärkt, den Ehemann im Februar 1997 festzunehmen. So hatte der 33jährige schon früher einmal gedroht, die "Flora-Wirtin" totzuschlagen. Das bestreitet er gar nicht. Aber er sagt: "Das sind bei mir nur Redewendungen, das ist nicht böse gemeint." Zudem wurden Brombeere bzw. Kotspuren an den Schuhen von Jürgen O. gefunden, die eindeutig vom Tatort stammen.
Mitte Juni 1998 wird vor dem Landgericht Nürnberg- Fürth gegen Jürgen O. der Prozess wegen Totschlags eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hält diese Version für äußerst unwahrscheinlich. Sie hat Indizien dafür, daß der 33jährige Gastwirt in der Nacht zurückkehrte, seine Frau tötete und dann eine Sexualtat vortäuschte, indem er die Leiche zum Teil entkleidete. Hauptindiz ist die Blutanalayse von der Kleidung von Claudia O.
Jedoch fliegt der Anklage dieses Gutachten im Prozess schnell um die Ohren. Trotz der verbesserten Methoden konnten die Sachverständigen keine eindeutige Spur nachzeichnen. Vor allem der Zeitpunkt, wann das Blut auf das Hemd von Claudia O. gekommen ist, konnte nicht geklärt werden. Vor dem Mord gab es eine Auseinandersetzung zwischen den Eheleute, wobei es auch seitens des Ehemannes zur Gewaltanwendungen gegen seine Ehefrau kam. Daher ist nicht auszuschließen, dass die Blutflecken bei dieser Auseinandersetzung auf die Kleidung von Claudia gelangt sind. So blöd es klingt, dass Jürgen O. seine Frau vor dem Mord geschlagen hat, entlastet ihm in diesen Fall.
Ein Zeuge, der in der Nähe des Tatorts zum Tatzeitpunkt eine Person gesehen hatte, kann den Angeklagten nicht als diese Person identifizieren. Zumal gab er an, dass der Täter sein rechtes Bein nachzog. Dies ist bei Jürgen O. nicht der Fall.
Ein weiterer Zeuge sorgt für einen Eklat für Gericht. Der Inhaber eines Kiosk in Röthenbach widerspricht vor Gericht allen seiner früher gemachten Aussagen und will Teile seines Wissens nicht preisgeben und zieht so den Zorn des Gerichts und des Staatsanwaltschafts auf sich, der ein Verfahren wegen Falschaussage einleitet. (Näheres ist mir leider zu diesem Zeugen nicht bekannt, vor allem die Aussagen im Vorfeld des Zeugen, ob er evt. den Angeklagten belastet hat, entziehen sich meiner Kenntnis)
Im Plädoyer verschärft die Staatsanwaltschaft ihre Anklage und fordert lebenslange Haft wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Die Anklage hatte den Angeklagten als eifersüchtigen Tyrannen beschrieben, dem die fortgeschrittene Zerrüttung der Ehe zum Mordmotiv geworden war. Er habe seine Frau damals auf halbem Heimweg abgefangen und bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen. Um den Verdacht von sich zu lenken, täuschte er ein Sexualdelikt vor. Zuletzt erwürgte er sie, damit sie ihn nicht mehr verraten konnte. Kot- und Brombeerspuren vom Tatort klebten an seinen Schuhen, ein Blutspritzer an Claudias Unterhemd könnte von ihm stammen, kurz nach der Tat wurde ein Mann gesehen, der ihm gleicht.
Der Verteidiger hingegen plädiert auf Freispruch. Er widerlegt die "Mosaiksteinchen", die aufgrund fehlerhafter Spurensicherung ein falsches Bild zusammenfügen und präsentiert dem Gericht gleich einen anderen Täter. Zum Tatzeitpunkt war ein ehemaliger Polizist in Röthenbach wegen Sexualstraftaten aufgefallen und später auch verurteilt worden. Es gäbe Indizien, dass diese Person auch im Fall Claudia als Täter in Frage kommt.
Am 6.7.1998 spricht das LG Nürnberg- Fürth den Angeklagten Jürgen O. vom Verdacht des Mordes frei. Die Kammer bedaure es, daß sie nicht in der Lage war, die Tat aufzuklären, aber sie muss freisprechen, wenn die Beweise nicht ausreichen, auch wenn es Aspekte gibt, die für die Schuld des Angeklagten sprechen. Sicher ist nur, daß die 22jährige Claudia O., Pächterin des Kleingarten-Vereinsheimes "Flora" in Röthenbach, am 25. August 1990 gegen 2.20 Uhr morgens getötet worden ist. Sie ging zu Fuß nach Hause, als sie im Wäldchen am Wegesrand ihren Mörder traf. Sämtliche Indizien gegen den Anklagten können auch andere Ursachen haben, die mit der Tat nicht in einem Zusammenhang stehen. Die Blutspuren können schon vor der Tat auf die Kleidung des Opfers gekommen sein, die Spuren an den Schuhen vom Tatort können durch die Nähe zum Flora- Heim auch durch einen Spaziergang verursacht worden sein. Die Indizienkette, mit der die Anklage den Angeklagten überführen wollte, reicht einfach nicht aus. In dubio pro reo muss das Gericht den Anklagten in diesem Fall freisprechen.
Im März 1999 verwirft der BGH die Revision der Staatsanwaltschaft und bestätigt das Urteil aus Nürnberg. Die Vorinstanz hätte keine Rechtsfehler begangen.
Jedes Jahr zum Blütenfest erinnert die Polizei an das Verbrechen. Die Akten hat die Kripo Schwalbach nicht geschlossen. Die Herkunft der Uhr wird 2003 geklärt. Ein libanesischer Händler aus Nürnberg hatte sie wohl an den Mörder verkauft. Nach ihm wird heute noch gesucht. Er soll aus Nürnberg- Langwasser kommen, der Name ist jedoch nicht bekannt.
Auch auf Profiler setzt die Kripo. Der von Psychologen als extrem gewalttätig und als sehr dem Alkohol zugetan eingestufte Täter hat bewiesen, dass er keine Hemmungen hat, einen Menschen zu töten. Die Belohnung wird auf 5000 Euro erhöht. Aus diesem Grund macht die Polizei, die auch heute noch von einer Beziehungstat ausgeht, jedes Jahr auf dem Blütenfest auf das Verbrechen aufmerksam, in der Hoffnung, dass der Täter sich inzwischen jemandem anvertraut oder unter Alkoholeinfluss mit der Tat geprahlt hat.
Und jedes Jahr mit den gleichen Fahndungsfragen:
1). Wer kennt einen libanesischen Händler aus Nürnberg-Langwasser? Wer hat einen Mann beobachtet, der bei einer Kleintierzuchtschau eine Uhr bei dem Händler gekauft hat und einen Bezug nach Röthenbach hat?
2). Auf wen passt die Beschreibung des bulligen Mannes, ca. 180cm groß, mit der Gehbehinderung?
3). Und gesucht werden auch noch heute Freunde und Bekannte von Claudia O. oder auch Gäste ihrer Kneipe.
2002/3 macht das Flora mit einer weiteren Gewalttat erneut Schlagzeilen und beschäftigt die Justiz. Weihnachten 2002 kam es im dem Laubenpieperlokal zu einer blutigen Schlägerei, bei der ein Gast schwerste Gesichtsverletzungen davontrug. Angeklagt wurde ein 40-jähriger Handwerker, der aus nichtigem Anlass seinem Zechkumpanen, mit dem er am Stammtisch saß, mit einer scharfkantigen Glasscherbe das Gesicht zerschnitten hatte. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Tat als einen versuchten Totschlag und eine schwere Körperverletzung, weil das Opfer auf Dauer entstellt bleiben wird.
http://azxy.communityhost.de/t790831752f354157108-FF-Kripo-Schwabach-Mord-an-Claudia-Obermeyer-Flora-Heim.html
DER MORD an Claudia Obermeier:
Es sollten damals in Röthenbach/Pegnitz fröhliche Tage werden. Für das letzte Augustwochenende des Jahres 1990 war wieder einmal das "Fest der 1000 Blumen" geplant. Ein farbenprächtiger Umzug, der Besucher von weither anlockt. Das Ehepaar Claudia und
Jürgen O. hatte sich viel Arbeit vorgenommen. Beide führten das Lokal des Kleingartenvereins "Flora". Nach einem anstrengenden Tag in dieser Gaststätte und einem anschließenden Besuch im Bierzelt kam das Paar wie schon häufig zuvor ins Streiten. Der Ehemann leugnet nicht, daß er seiner Frau dabei eine oder mehrere Ohrfeigen verpaßte. Anschließend trennten sich die beiden im Zorn. Claudia O. wollte angeblich in einem Hinterzimmer der Wirtschaft übernachten, Jürgen O. fährt in die eheliche Wohnung. Nachdem der Ehemann das Flora- Heim verlassen hat, will Claudia zu einer Freundin flüchten und ruft ein Taxi. Als der Taxifahrer in Röthenbach ankommt, ist das Flora- Heim verlassen und abgeschlossen. Auf dem Rückweg erkennt der Taxifahrer an der Ortsgrenze Röthenbach eine Frau, die von der Beschreibung her auf Claudia O. passt. Danach muss die junge Frau auf ihren Mörder getroffen sein. Möglicherweise ist Claudia O. von ihrem Mörder am Ortseingang von Renzenhof abgepasst und dann getötet worden.
Spaziergänger finden die 22jährige Claudia O. am nächsten Morgen in einem Waldstück: erwürgt, der Unterkörper entblößt. Der Täter riß ihr Jeans und Slip vom Leib und würgte die junge Frau zu Tode. Die Polizei vermutet, daß entweder eine Vergewaltigung an der starken Gegenwehr des Opfers gescheitert oder ein Sexualdelikt nur vorgetäuscht worden sei. Ein Missbrauch liegt nicht vor. Die Polizei schließt aus den Tatumständen, dass das Opfer ihren Mörder gekannt hat und ein Sexualverbrechen nur vorgetäuscht werden sollte.
Am Fundort der Leiche stößt die Polizei später auf eine Armbanduhr, deren Herkunft erst 2003 geklärt wird. (s.u). Die Bekleidung des Opfers wird zunächst nicht gefunden. Erst über eine Woche später wird die vermisste Kleidung von Claudia an einer Behelfsauffahrt zur Autobahn A 9 nicht weit entfernt vom Leichenfundort verstreut aufgefunden. Der Mörder muss gut eine Woche nach der Tat wieder an den Tatort zurückgekehrt sein und die Kleidung des Opfers hinterlegt haben. Er wollte wahrscheinlich einen möglichen Flutweg eines Ortsfremden vortäuschen.
Der Verdacht fällt schnell auf den Ehemann Jürgen O. Als die Wirtin am nächsten Morgen nicht im Vereinsheim ist, obwohl ein großer Umzug für das Blütenfest stattfindet, fragt der Ehemann nicht nach ihr. Als die Polizei ihn dringend sprechen will, weil seiner Frau etwas zugestoßen sei, läßt er sich viel Zeit. Auch als er dann vom Tod seiner Frau erfährt, gibt er keinen trauernden Witwer ab: Jürgen feiert Geburtstage, hat schnelle Abenteuer. Umstände, die ihn schwer belasten. Außerdem sei von einem Zeugen in der Nähe des Tatorts ein Mann gesehen worden, der in Statur und Gang Jürgen O. glich.
In den Vernehmungen beteuert Jürgen O. seine Unschuld und verweist auf eine Alibi- Zeugin. Auch wurden unter den Fingernägeln des Opfers Hautpartikel gefunden, die sich nicht Jürgen O. zuordnen ließen.
Die Jahre vergehen, die Akten werden jedoch nicht geschlossen. Die Methoden der KTU verbessern sich. Auf dem Unterhemd von Claudia O. werden winzigen Blutspuren entdeckt und analysiert. Immer wieder aufs neue hatte das Landeskriminalamt in den letzten Jahren die Blutflecken auf der Kleidung des Opfers unter die Lupe genommen. Immer genauere DNA-Analysen benötigen heute nur noch eine sehr geringe Menge an Spurenmaterial, um die mikroskopischen Körperbausteine ihrem Träger zuzuordnen. Der Blutfleck auf der Kleidung von Claudia gehört Jürgen O.
Eine Reihe weiterer kleiner Auffälligkeiten und Widersprüche haben die Kripo darin bestärkt, den Ehemann im Februar 1997 festzunehmen. So hatte der 33jährige schon früher einmal gedroht, die "Flora-Wirtin" totzuschlagen. Das bestreitet er gar nicht. Aber er sagt: "Das sind bei mir nur Redewendungen, das ist nicht böse gemeint." Zudem wurden Brombeere bzw. Kotspuren an den Schuhen von Jürgen O. gefunden, die eindeutig vom Tatort stammen.
Mitte Juni 1998 wird vor dem Landgericht Nürnberg- Fürth gegen Jürgen O. der Prozess wegen Totschlags eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hält diese Version für äußerst unwahrscheinlich. Sie hat Indizien dafür, daß der 33jährige Gastwirt in der Nacht zurückkehrte, seine Frau tötete und dann eine Sexualtat vortäuschte, indem er die Leiche zum Teil entkleidete. Hauptindiz ist die Blutanalayse von der Kleidung von Claudia O.
Jedoch fliegt der Anklage dieses Gutachten im Prozess schnell um die Ohren. Trotz der verbesserten Methoden konnten die Sachverständigen keine eindeutige Spur nachzeichnen. Vor allem der Zeitpunkt, wann das Blut auf das Hemd von Claudia O. gekommen ist, konnte nicht geklärt werden. Vor dem Mord gab es eine Auseinandersetzung zwischen den Eheleute, wobei es auch seitens des Ehemannes zur Gewaltanwendungen gegen seine Ehefrau kam. Daher ist nicht auszuschließen, dass die Blutflecken bei dieser Auseinandersetzung auf die Kleidung von Claudia gelangt sind. So blöd es klingt, dass Jürgen O. seine Frau vor dem Mord geschlagen hat, entlastet ihm in diesen Fall.
Ein Zeuge, der in der Nähe des Tatorts zum Tatzeitpunkt eine Person gesehen hatte, kann den Angeklagten nicht als diese Person identifizieren. Zumal gab er an, dass der Täter sein rechtes Bein nachzog. Dies ist bei Jürgen O. nicht der Fall.
Ein weiterer Zeuge sorgt für einen Eklat für Gericht. Der Inhaber eines Kiosk in Röthenbach widerspricht vor Gericht allen seiner früher gemachten Aussagen und will Teile seines Wissens nicht preisgeben und zieht so den Zorn des Gerichts und des Staatsanwaltschafts auf sich, der ein Verfahren wegen Falschaussage einleitet. (Näheres ist mir leider zu diesem Zeugen nicht bekannt, vor allem die Aussagen im Vorfeld des Zeugen, ob er evt. den Angeklagten belastet hat, entziehen sich meiner Kenntnis)
Im Plädoyer verschärft die Staatsanwaltschaft ihre Anklage und fordert lebenslange Haft wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Die Anklage hatte den Angeklagten als eifersüchtigen Tyrannen beschrieben, dem die fortgeschrittene Zerrüttung der Ehe zum Mordmotiv geworden war. Er habe seine Frau damals auf halbem Heimweg abgefangen und bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen. Um den Verdacht von sich zu lenken, täuschte er ein Sexualdelikt vor. Zuletzt erwürgte er sie, damit sie ihn nicht mehr verraten konnte. Kot- und Brombeerspuren vom Tatort klebten an seinen Schuhen, ein Blutspritzer an Claudias Unterhemd könnte von ihm stammen, kurz nach der Tat wurde ein Mann gesehen, der ihm gleicht.
Der Verteidiger hingegen plädiert auf Freispruch. Er widerlegt die "Mosaiksteinchen", die aufgrund fehlerhafter Spurensicherung ein falsches Bild zusammenfügen und präsentiert dem Gericht gleich einen anderen Täter. Zum Tatzeitpunkt war ein ehemaliger Polizist in Röthenbach wegen Sexualstraftaten aufgefallen und später auch verurteilt worden. Es gäbe Indizien, dass diese Person auch im Fall Claudia als Täter in Frage kommt.
Am 6.7.1998 spricht das LG Nürnberg- Fürth den Angeklagten Jürgen O. vom Verdacht des Mordes frei. Die Kammer bedaure es, daß sie nicht in der Lage war, die Tat aufzuklären, aber sie muss freisprechen, wenn die Beweise nicht ausreichen, auch wenn es Aspekte gibt, die für die Schuld des Angeklagten sprechen. Sicher ist nur, daß die 22jährige Claudia O., Pächterin des Kleingarten-Vereinsheimes "Flora" in Röthenbach, am 25. August 1990 gegen 2.20 Uhr morgens getötet worden ist. Sie ging zu Fuß nach Hause, als sie im Wäldchen am Wegesrand ihren Mörder traf. Sämtliche Indizien gegen den Anklagten können auch andere Ursachen haben, die mit der Tat nicht in einem Zusammenhang stehen. Die Blutspuren können schon vor der Tat auf die Kleidung des Opfers gekommen sein, die Spuren an den Schuhen vom Tatort können durch die Nähe zum Flora- Heim auch durch einen Spaziergang verursacht worden sein. Die Indizienkette, mit der die Anklage den Angeklagten überführen wollte, reicht einfach nicht aus. In dubio pro reo muss das Gericht den Anklagten in diesem Fall freisprechen.
Im März 1999 verwirft der BGH die Revision der Staatsanwaltschaft und bestätigt das Urteil aus Nürnberg. Die Vorinstanz hätte keine Rechtsfehler begangen.
Jedes Jahr zum Blütenfest erinnert die Polizei an das Verbrechen. Die Akten hat die Kripo Schwalbach nicht geschlossen. Die Herkunft der Uhr wird 2003 geklärt. Ein libanesischer Händler aus Nürnberg hatte sie wohl an den Mörder verkauft. Nach ihm wird heute noch gesucht. Er soll aus Nürnberg- Langwasser kommen, der Name ist jedoch nicht bekannt.
Auch auf Profiler setzt die Kripo. Der von Psychologen als extrem gewalttätig und als sehr dem Alkohol zugetan eingestufte Täter hat bewiesen, dass er keine Hemmungen hat, einen Menschen zu töten. Die Belohnung wird auf 5000 Euro erhöht. Aus diesem Grund macht die Polizei, die auch heute noch von einer Beziehungstat ausgeht, jedes Jahr auf dem Blütenfest auf das Verbrechen aufmerksam, in der Hoffnung, dass der Täter sich inzwischen jemandem anvertraut oder unter Alkoholeinfluss mit der Tat geprahlt hat.
Und jedes Jahr mit den gleichen Fahndungsfragen:
1). Wer kennt einen libanesischen Händler aus Nürnberg-Langwasser? Wer hat einen Mann beobachtet, der bei einer Kleintierzuchtschau eine Uhr bei dem Händler gekauft hat und einen Bezug nach Röthenbach hat?
2). Auf wen passt die Beschreibung des bulligen Mannes, ca. 180cm groß, mit der Gehbehinderung?
3). Und gesucht werden auch noch heute Freunde und Bekannte von Claudia O. oder auch Gäste ihrer Kneipe.
2002/3 macht das Flora mit einer weiteren Gewalttat erneut Schlagzeilen und beschäftigt die Justiz. Weihnachten 2002 kam es im dem Laubenpieperlokal zu einer blutigen Schlägerei, bei der ein Gast schwerste Gesichtsverletzungen davontrug. Angeklagt wurde ein 40-jähriger Handwerker, der aus nichtigem Anlass seinem Zechkumpanen, mit dem er am Stammtisch saß, mit einer scharfkantigen Glasscherbe das Gesicht zerschnitten hatte. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Tat als einen versuchten Totschlag und eine schwere Körperverletzung, weil das Opfer auf Dauer entstellt bleiben wird.
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