krungt
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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter
11.02.2007 um 01:46Gesetzeslücke - Kinderschänder frei
Läuft ab morgen ein alsgefährlich
eingestufter Sexualstraftäter durch Brandenburgs Straßen? AllerWahrscheinlichkeit nach
ja! Der Hintergrung: Der 42-Jährige Uwe K. sitzt seit elfJahren in Haft - weil er
zwischen 1992 und 1995 insgesamt neun junge Mädchen inFalkensee vergewaltigt und
misshandelt hat. Gutachter bestätigen: K. könnte rückfälligwerden. Bereits am 25. Januar
war K. aus der JVA Brandenburg entlassen wurden - amSamstag setzte ihn die Polizei
wieder fest, doch dies ist nur für maximal vier Tagemöglich - die Frist läuft am
morgigen Dienstag ab.
Das große Problem: Uwe K.kann nicht der nachträglichen
Sicherungsverwahrung zugeführt werden. Bis 1995 gab esin den neuen Bundesländern diese
Regelung nämlich nicht.
Weiteren Unmut löstdie Tatsache aus, dass K. kürzlich
entlassen wurde, ohne dass die Staatsanwaltschaftdie Justizbehörden oder die Polizei
rechtzeitig davon unterrichtet wurden.Justizministerin Beate Blechinger (CDU) räumte
gegenüber dem "Tagesspiegel" einediesbezüglich eine "Übermittlungspanne" ein.
Seit der Widervereinigung, wares nicht möglich die Gesetze so zu ändern, daß eine
solche "Lücke" nicht auftritt?? :(
Läuft ab morgen ein alsgefährlich
eingestufter Sexualstraftäter durch Brandenburgs Straßen? AllerWahrscheinlichkeit nach
ja! Der Hintergrung: Der 42-Jährige Uwe K. sitzt seit elfJahren in Haft - weil er
zwischen 1992 und 1995 insgesamt neun junge Mädchen inFalkensee vergewaltigt und
misshandelt hat. Gutachter bestätigen: K. könnte rückfälligwerden. Bereits am 25. Januar
war K. aus der JVA Brandenburg entlassen wurden - amSamstag setzte ihn die Polizei
wieder fest, doch dies ist nur für maximal vier Tagemöglich - die Frist läuft am
morgigen Dienstag ab.
Das große Problem: Uwe K.kann nicht der nachträglichen
Sicherungsverwahrung zugeführt werden. Bis 1995 gab esin den neuen Bundesländern diese
Regelung nämlich nicht.
Weiteren Unmut löstdie Tatsache aus, dass K. kürzlich
entlassen wurde, ohne dass die Staatsanwaltschaftdie Justizbehörden oder die Polizei
rechtzeitig davon unterrichtet wurden.Justizministerin Beate Blechinger (CDU) räumte
gegenüber dem "Tagesspiegel" einediesbezüglich eine "Übermittlungspanne" ein.
Seit der Widervereinigung, wares nicht möglich die Gesetze so zu ändern, daß eine
solche "Lücke" nicht auftritt?? :(