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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

74 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Rechtssprechung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

13.12.2006 um 22:46
Hi,
ich frag mich jeden Tag mehr, was für eine Rechtssprechung wir haben, wenn dieRechte der Täter penibel und genau auf Allgemeinkosten bis zum Erbrechen verteidigtwerden. Die Opfer können sich auf eigene Kosten als Nebenkläger vertreten lassen.
Eswerden in den Prozessen alle Gründe herangezogen, welche sich strafmildernd für den Täterauswirken. Es drängt sich wirklich der Verdacht auf das diese Vorgehensweise Teil einesSystems ist.
Wie seht Ihr das?


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

13.12.2006 um 22:54
Dieses System nennt man Rechtsstaat. Wenn wir (vermeintlichen) Tätern keineRechtsunterstützung geben und kein angemessenes Strafmaß mit Augenmerk auf Besserungwählen - dann wären wir da, wo wir schon vor 200 Jahren waren.
Oder wie man es heutein Ländern wie Nordkorea oder Turkmenistan oder teilweise auch China findet.
Wenn dubeschuldigt wirst, ein Brot geklaut zu haben - Hand ab.
Wenn du beschuldigt wirst,jemanden umgebracht zu haben - Kopf ab.

Ich finde unser System da wesentlichbesser.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

13.12.2006 um 22:57
Na, ja hoffentlich wirst Du nie das Opfer, eines durch unser tolles Rechtssystem"geschützten" Täter!


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

13.12.2006 um 22:59
Wäre es deiner Meinung nach also besser, ich würde laut "Kopf ab! Kopf ab!" brüllen undmich Rachegelüsten hingeben?

Schlage doch mal Alternativen vor.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

13.12.2006 um 23:04
Na, ja hoffentlich wirst Du nie das Opfer, eines durch unser tolles Rechtssystem"geschützten" Täter!

Das ist doch reine Polemik! Fakt ist, dass nach GG Art.3 Abs. 1 jeder vor Gesetz gleich ist und das ist gut so. Ansonsten wäre einerwillkürlichen Rechtssprechung nichts mehr im Weg und die Situation wäre sicher nichtbesser!


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

13.12.2006 um 23:05
Kopf ab und Hand ab ist bei uns sowieso nicht angesagt!
Das mindestens der staatlichfinanzierte Aufwand, welcher für einen Täter getrieben wird ebenso einem Betroffenenzusteht.
Ist zur Zeit nicht der Fall!!
Alles Geld welches Täter durchMedienauftritte kassieren, müßte zur Kostendeckung eingezogen werden!
Also da gibtsschon ein paar Kleinigkeiten, die man ändern könnte!!
Ohne Kopf ab und Hand ab!!
Wo Wille ist ist auch Kreativität!!


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

13.12.2006 um 23:06
Alles Geld welches Täter durch Medienauftritte kassieren

Bitte was?!


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

13.12.2006 um 23:08
>>Na, ja hoffentlich wirst Du nie das Opfer<<

Drakonische Straffen helfen Opfernebensowenig. Es könnte mehr für den Opferschutz gemacht werden. Über das Strafmaas kannman sicherlich diskutieren man sollte aber dabei nicht aus den Augen verlieren das umBestrafung gehen sollte nicht um Rache.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

13.12.2006 um 23:09
"Alles Geld welches Täter durch Medienauftritte kassieren, müßte zur Kostendeckungeingezogen werden!"

Gibts da extra Shows, in denen die auftreten? Da hab ichwohl was verpasst.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

13.12.2006 um 23:10
hauptsache ein sperren und das schoen lange. das ist strafe genug find ich =)


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13.12.2006 um 23:18
nur wenn sie auf dem nackten boden schlafen sowie Wasser und Brot bekommen ;)


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13.12.2006 um 23:36
jau =)


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aniki ehemaliges Mitglied

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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

13.12.2006 um 23:46
Daß unser Rechtssystem die Täter "schützt" ist an sich erstmal nichts schlechtes, denkich. Obwohl dieser Schutz in Einzelfällen schon recht fragwürdig erscheinen mag...
Viel bedenklicher finde ich die Benachteiligung des Opfers im Verfahren, die eingangsbereits angesprochen wurde. Es fällt schwer zu akzeptieren, daß (ab einem gewissenEinkommen) das Opfer selbst für seinen Rechtsbeistand aufkommen muß, während der Täterihn auf Staatskosten erhält.
Doch sollten wir nicht außer Acht lassen, daß sich unserRechtssystem in Bezug auf den Opferschutz in den letzten Jahren deutlich verbessert hatund -trotz aller gravierenden Mängel- im weltweiten Vergleich als vorbildlich geltenkann.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.12.2006 um 04:37
@krungt:

ich frag mich jeden Tag mehr, was für eine Rechtssprechung wirhaben, wenn die Rechte der Täter penibel und genau ....

Ich kann Dir dieAntwort darauf geben: Du kommentierst hier einen lediglich oberflächlich wahrgenommenenSachverhalt, den Du darüber hinaus aber nicht verstehst, und schlussfolgerstentsprechenden Unsinn.

Auf Deine Argumentationen kann man nicht wirklicheingehen, weil sie sich jenseits von allem bewegen, nur zu einem einzigen Argument, dasannähernd ernst genommen werden kann, lässt sich eingehen, nämlich "Die Opfer könnensich auf eigene Kosten als Nebenkläger vertreten lassen." Dazu zitiere ich zunächst@aniki:

Viel bedenklicher finde ich die Benachteiligung des Opfers imVerfahren, die eingangs bereits angesprochen wurde. Es fällt schwer zu akzeptieren, daß(ab einem gewissen Einkommen) das Opfer selbst für seinen Rechtsbeistand aufkommen muß,während der Täter ihn auf Staatskosten erhält.

Das ist FALSCH!!! Der Täterhat - im Falle einer Verurteilung - die Kosten für einen Pflichtverteidiger ebenso zutragen, wie für einen Wahlverteidiger. Auf Staatskosten erhält er diesen NUR DANN, wenner freigesprochen wird. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters spielen überhauptkeine Rolle, da die Strafprozessordnung kein Institut wie die Prozesskostenhilfe zulässtund selbst die Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen wirtschaftlicher BedürftigkeitNICHT begründet ist. Auch eine evtl. Rechtsschutzversicherung würde hier NICHT greifen,da diese für vorsätzlich begangene Straftaten nicht aufkommen. Der Pflichtverteidigerrechnet i. d. R. zwar mit der Landeskasse ab, aber diese Kosten fließen in dieVerfahrenskosten ein, die der Täter im Falle einer Verurteilung entsprechend zu tragenhat.

Im Strafverfahren kann das Opfer unter bestimmten Voraussetzungen optionaleine Position als Nebenkläger wählen oder regulär als Zeuge agieren. Im zweiteren Falleist ein Rechtsbeistand des Opfers nicht nötig, da die Anklage ohnehin der Staat, undnicht das Opfer trägt, somit faktisch die Staatsanwaltschaft die rechtlichen Interessendes Opfers bereits vertritt. Entscheidet sich das Opfer aber für die Nebenklage, wählt esdamit eine optionale Erweiterung seiner Position, die strafprozessual nicht nötig ist,sondern um eigene Interessen einer Genugtuung zu verfolgen, die kostenrechtlich einemZivilverfahren gleichzusetzen sind. Soweit es zu einer klagegemäßen Verurteilung desTäters kommt, so hat dieser auch die zulässigen Kosten der Nebenklage zu tragen. Im Falleeines Freispruchs hat sie natürlich der Nebenkläger zu tragen.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.12.2006 um 05:03
ich frag mich jeden Tag mehr, was für eine Rechtssprechung wir haben, wenn die Rechteder Täter penibel und genau auf Allgemeinkosten bis zum Erbrechen verteidigt werden. ....

Ich würde sagen, wir haben ein penibles und genaues Rechtssystem, wenn dieRechte von irgendwem penibel und genau verteidigt werden, nicht wahr ?

Schon voroder während des Prozesses von "Täter" zu reden, spricht übrigens gegen Dich und istnicht im Sinne unseres Rechtssystems.


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aniki ehemaliges Mitglied

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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.12.2006 um 11:42
@geraldo
Gut, daß der Täter im Fall einer Verurteilung für die Anwaltskosten selbstaufkommen muß, war mir neu, Einspruch akzeptiert.

Aber da es mir vor allem umdie Rechte des Opfers vor Gericht geht, kann ich es einfach nicht gutheißen, daß es quasizunächst selbst dafür aufkommen muß, seine Interessen neben der Staatsanwaltschaft vorGericht zu vertreten (selbst wenn der Täter im Falle der Verurteilung die Kosten zutragen hat). Es ist nun einmal ein bedeutender, wichtiger Unterschied für das Opfer, obes nur als Zeuge auftritt oder als Nebenkläger seinen eigenen Standpunkt vertreten darfund damit ggf. Einfluß auf den Prozeßverlauf nehmen kann. Man sollte nicht vergessen, daßsich das Opfer nicht ausgesucht hat, Opfer zu werden...


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.12.2006 um 11:44
Das ist schon ein wichtiger Aspekt.
Aber der Täter ist auch nicht von vorherein Täter- Unschuldsvermutung.

Und solange das nicht geklärt ist, gilt das gleiche Rechtfür beide Parteien.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.12.2006 um 14:04
Joh solange ein Täter die Schuld nicht bewiesen ist, sollte er auf jeden Schutz bekommen.Aber ist die Schuld bewiesen, sollten auf jeden fall härtere Strafen ran als wir derzeithaben. Lebenslänglich sollte auch lebenslänglich bedeuten, besonderst bei Mörder,Vergewaltiger etc!


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.12.2006 um 16:04
Ich gebe hier den Stimmen in gewisser Weise Recht, die einen zu geringen Opferschutz inunserem Rechtssytem kritisieren. Da müsste wesentlich mehr getan werden. Aber was denSchutz des Täters anbelangt, so muss man faiererweise auch einen Straftäter "gerecht"behandeln. Mittelalterliche Methoden wie: Kein Verfahren, keine Anhörung, bei Verdachtdirekt ab in den Turm und Türe zu, lehne ich ab. Solange ein Täter nur Verdächtigt wird,eine Tat begangen zu haben, ohne den Beweis dafür erbringen zu können, solange kann manso jemanden auch nicht als Verbrecher behandeln. Auch einen Straftäter sollte man"Menschenwürdig" be-handeln. Was ich damit meine ist: Er soll für seine Taten be-straftwerden. Eine extra schlechte besonders unmenschliche Behandlung, weil´s ein Straftäterist, kann man´s mit sojemand ja ruhig machen, die haben´s ja nicht anders verdient, istmit unserem Rechtssystem unvereinbar. Eine Straftat ist mit der Strafe abgegolten.Inwieweit hier über eine Verschärfung oder Strafmaßerhöhung mal nachgedacht werdensollte, ist eine andere Geschichte.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.12.2006 um 16:21
Ja Täter werden immer geschützt !!!

Täter vor Opfer das ist so in Deutschland.Ja nicht zu nahe an die Reich verhältnisse kommen. Was schade ist, denn hier ist esfalsch das zweite Opfer ist meistens unnötig da man bei den meisten schon nach der erstenTat weiß das ein zweites Opfer wartet.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.12.2006 um 17:20
Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

Ja, auf jeden fall!

Deshalb bin ich auch für härtere Strafen für "weniger brutale" Delikte und eventuellTodesstrafe für Mord, Vergewaltigung und ähnliches...


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