Schützt unsere Rechtssprechung die Täter
17.12.2006 um 13:55@ Chepre
---Schützt unsere Rechtssprechung die Täter
LEIDERGOTTES
JA
sonst wurden nicht so viele wiederholungs täter frei rum laufen
An einer Wiederholungstat ist nicht die Rechtsprechung schuld, sondernder Täter.
Der Punkt ist DAS hier:
Wenn der entsprechendVerantwortliche der
Meinung ist, dass der Täter zu einem Wiederholungstäter wird,würde seine Beurteilung
anders ausfallen.
Jeder beurteilt da nach bestem Wissenund Gewissen. Ja, da werden
Fehler gemacht. Das ist tragisch, aber natürlich. Man kannnicht jeden lebenslang
wegsperren, einfach nur der Sicherheit wegen. Ich weiß, dass Duda anderer Meinung bist,
aber das ist leiglich das Ergebnis Deiner Simplifizierung.
und die strafen
für erst täter werden groser und härter
damit sieabschreken
Strafen
schrecken nicht ab, das hatten wir alles schon x Mal.Länder, in denen die Todesstrafe
verhängt wird, sind der beste Beweis dafür.
Undich schreibe Dir jetzt zum xten Mal:
Bei der Ermittlung angemessener Strafenist es u.a. Ziel, "die Mitte" zu finden.
Grund ist z.B., dass gerade sehrhohe Strafen gleichzeitig eine sehr große
Gefahr für Opfer bedeuten. Vielleichtmöchtest Du ja irgendwann einmal darüber
nachdenken.
---Schützt unsere Rechtssprechung die Täter
LEIDERGOTTES
JA
sonst wurden nicht so viele wiederholungs täter frei rum laufen
An einer Wiederholungstat ist nicht die Rechtsprechung schuld, sondernder Täter.
Der Punkt ist DAS hier:
Wenn der entsprechendVerantwortliche der
Meinung ist, dass der Täter zu einem Wiederholungstäter wird,würde seine Beurteilung
anders ausfallen.
Jeder beurteilt da nach bestem Wissenund Gewissen. Ja, da werden
Fehler gemacht. Das ist tragisch, aber natürlich. Man kannnicht jeden lebenslang
wegsperren, einfach nur der Sicherheit wegen. Ich weiß, dass Duda anderer Meinung bist,
aber das ist leiglich das Ergebnis Deiner Simplifizierung.
und die strafen
für erst täter werden groser und härter
damit sieabschreken
Strafen
schrecken nicht ab, das hatten wir alles schon x Mal.Länder, in denen die Todesstrafe
verhängt wird, sind der beste Beweis dafür.
Undich schreibe Dir jetzt zum xten Mal:
Bei der Ermittlung angemessener Strafenist es u.a. Ziel, "die Mitte" zu finden.
Grund ist z.B., dass gerade sehrhohe Strafen gleichzeitig eine sehr große
Gefahr für Opfer bedeuten. Vielleichtmöchtest Du ja irgendwann einmal darüber
nachdenken.