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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

74 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Rechtssprechung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.12.2006 um 17:25
ich frag mich sowiso manchmal ob anwälte kein schlechte gewissen haben wenn siegenau
wissen das ihr mandant ein mörder ist, aber sie ihn totzdem versuchenrauszuboxen
und/oder alles runterspielen


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.12.2006 um 17:28
@socialist

sie müssen immer das beste rausholen für ihren Mandanten das ist ihrJob.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.12.2006 um 17:51
schon klar aber moralisch finde ich es schon irgendwie verwerflich ;)


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.12.2006 um 17:55
naja moralisch müssen sie das mit sich selbst ausmachen, aber für die gibt es 2Möglichkeiten. Entweder nein sagen und auf das Geld verzichten, oder die moralischenGrundsätze über Bord schmeißen und das Geld einsacken.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.12.2006 um 18:36
@vampirox


Und was tun Pflichtverteidiger?
Müssen die die Verteidigungnicht übernehmen?


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

14.12.2006 um 19:18
@vampirox
aber da sieh man doch mal wieder das das geld vorgeht :(


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

15.12.2006 um 04:57
@aniki:

kann ich es einfach nicht gutheißen, daß es quasi zunächst selbstdafür aufkommen muß, seine Interessen neben der Staatsanwaltschaft vor Gericht zuvertreten

Darüber lässt sich streiten - aber so ungerecht, wie es auf demersten Blick erscheint, ist das ganze gar nicht. Grundlage für die gegenwärtigeUmgangsweise ist, dass nicht das Opfer, sondern der Staat alleine die Hoheit derStrafverfolgung hat, und das ist auch gut so. Dieser Umstand reicht für eineStrafverfolgung aus. Es ist in unserem Rechtssystem aber ein Opferprivileg, sich auf eineEbene mit der Staatsanwaltschaft versetzen zu können und somit gleichrangige Positioneinnehmen zu können. Grundsätzlich trägt nach dem Unschuldsprinzip der Intitiator einergerichtlichen Interessensverfolgung die Vorschussleistung - darin hat noch nichtmal derStaat eine Ausnahmestellung. Somit ist es durchaus gerecht, dass die Vorschussleistungdie Nebenkläger zunächst selber zu tragen haben.


@wintrow:

Johsolange ein Täter die Schuld nicht bewiesen ist, sollte er auf jeden Schutz bekommen.Aber ist die Schuld bewiesen, sollten auf jeden fall härtere Strafen ran als wir derzeithaben. Lebenslänglich sollte auch lebenslänglich bedeuten, besonderst bei Mörder,Vergewaltiger etc!

So harmlos ist lebenslänglich auch nicht in unsererJustiz. Härtere Strafen? Ein leidiges, aber ganz anderes Thema. Ich meine unserederzeitigen Strafen sind ausreichend und kommen nicht von irgendwo.


@sailor:

Ich gebe hier den Stimmen in gewisser Weise Recht, die einen zugeringen Opferschutz in unserem Rechtssytem kritisieren. Da müsste wesentlich mehr getanwerden.

Und was z. B.??? Weißt Du, das sind meist Aussagen, die aufgrundvon Unkenntnis über unser Rechtssystem getroffen werden. Ich frage Dich mal - WAS isthierzulande ein kritisierbarer Opferschutz, weil zu gering?


@Prometheus:

Ja Täter werden immer geschützt !!! Täter vor Opfer das ist so inDeutschland.

Das halte ich für Unsinn. Wo ist das so?


@lightbringer:

Deshalb bin ich auch für härtere Strafen für "wenigerbrutale" Delikte und eventuell Todesstrafe für Mord, Vergewaltigung und ähnliches...

Ja, stimme Dir zu: zurück in's Mittelalter oder Dritte Reich mit jenen, die indiesem Zeitgeist leben wollen, weil sie in unserer Zeit noch nicht angekommen sind.


@socialist:

ich frag mich sowiso manchmal ob anwälte kein schlechtegewissen haben wenn sie genau wissen das ihr mandant ein mörder ist, aber sie ihn totzdemversuchen rauszuboxen und/oder alles runterspielen

Warum sollten sie einschlechtes Gewissen haben? Eine wesentliche juristische Grundlage ist Neutralität undSachlichkeit. Ohne diese beiden Aspekte wäre Recht nicht Recht sondern würde zur bloßenWillkür mutieren. Und um nichts anderes kümmert sich ein Strafverteidiger: um denrechtlichen SACHverhalt, und nicht um irgeneine persönliche Moral, die ohnehin immersubjektiv ist.

Und was tun Pflichtverteidiger? Müssen die die Verteidigungnicht übernehmen?

Ja, wenn er vom Gericht explizit gewählt wurde, ,keinewichtigen Gründe dagegensprechen und in bestimmten Fällen nicht von seinem Mandantenabgelehnt wird.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

15.12.2006 um 08:45
@geraldo: So, du fragtest mich, was bezüglich Opferschutz hier zu kritisieren wäre? - ZumBeispiel bei schweren Straftaten wie zB. Vergewaltigung, wo das Opfer dem Täter imGerichtssaal gegenübergestellt wird, unabhängig was das für das Opfer psychisch bedeutet.Wozu soll das gut sein? Von gewissen Übergriffen und Ausrastern des Angeklagten gegenüberdem Opfer (kommt vor) dem das Opfer dann Schutzlos ausgeliefert ist mal ganz abgesehen.Auch müssen die Opfer (die Kläger) ihre volle Anschrift, Beruf usw... vor Gericht angeben(Als wenn der Richter das nicht aus den Unterlagen ohnehin entnehmen könnte) damit derTäter u.U. dann auch noch weiß, wo es sein Opfer finden kann (um ggf. Rache zu üben)usw...

Alsdann wird sich um das Opfer und dessen Trauma, das es wegen einesTäters erleidet, wenig psychologisch gekümmert. Um "soetwas" muss sich das Opfer selberkümmern (falls es dazu überhaupt in der Lage ist). Habe zudem schon öfter davon erfahren,dass Verhandlungen aufgrund gewisser Unpässlichkeiten hinsichtlich des Täters (bzw. sagenwir mal Angeklagten oder Beschuldigten) verschoben werden, - wenn das Opfer jedoch nichtin der Lage ist, aufgrund eines Angriffes, der erst einmal verarbeitet werden muss, aneiner Verhandlung teilzunehmen, wird darauf wenig Rücksicht genommen. Habe davonjedenfalls noch nie etwas gehört.

Wenn davon im Voraus schon ausgegangen wird,dass dem Angeklagten nicht zu trauen ist und er ggf. Falschaussagen machen wird (niemandmuss sich hier als Angeklagter ja auch noch selbst belasten bzw. beschuldigen), wird aufeine Vereidigung wegen der Gefahr, er könnte einen Meineid schwören, verzichtet. DasOpfer hat diese Möglichkeiten nicht. Das wird, ob es will oder nicht, vereidigt.

N.B. : Deine Ausführungen auch in anderen Sparten, zeigen mir, dass Du voll und ganzzu 100% unser Rechtssystem unterstützt und für voll und ganz in Ordnung findest. Kritikaber so mein ich, ist erlaubt. Ich halte unsere Rechtssprechung für die beste imVergleich zu anderen Ländern. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht trotzdem nochverbesserungswürdig wäre, das bedeutet nicht, dass alles perfekt ist. Es erscheint mir,als wärest du selber nicht in der Lage unseren Gesetzen und unserem Rechtssystemüberhaupt kritisch gegenüberstehen zu können. Als sei hier alles immer absolut richtig,und auch jedes Gesetz, und sei es noch so überflüssig oder unnötig...


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

15.12.2006 um 18:56
Also zunächst möchte ich anmerken, dass ich unseren Gesetzen, Rechtssprechungen undGesetzgebungsinitiativen durchaus auch kritisch gegenüberstehe. Ich heiße nicht allesautomatisch gut, was Gesetz ist. Aber vieles von dem, was hier diskutiert wird, basiertauf juristische Unkenntnis und schlussfolgert daher unzutreffend - so auch diesePauschalformel "Hierzulande geht ja Täterschutz vor Opferschutz", die einfach Unsinn ist.

wo das Opfer dem Täter im Gerichtssaal gegenübergestellt wird

Das ergibt sich in unserem Rechtssystem aus der sog. Amtsaufklärungspflicht. Ichstimme Dir aber soweit zu, dass hier im Sinne des Opferschutzes für bestimmte Fälle undVoraussetzungen Regelungen getroffen werden könnten. Die Schweiz hat soetwas in ihrem OHGgeregelt. Die Gegenüberstellung aber hat nichts mit "Täterschutz vor Opferschutz" zu tun,sondern es geht dabei um eine möglichst gerechte Strafverfolgung. Solange die Täterschaftnicht erwiesen ist, ist der Schutz beider Seiten gleichrangig zu betrachten.

Alsdann wird sich um das Opfer und dessen Trauma, das es wegen eines Täterserleidet, wenig psychologisch gekümmert.

Auch das begründet nicht dieFeststellung "Täterschutz vor Opferschutz". Grundsätzlich steht für soetwas erstmal nichtder Staat automatisch in Rechenschaft, sondern der Schädiger. Darüber hinaus aber halteich eine staatliche Einrichtung durchaus für sinnvoll, die Opfer in bestimmten Fällendiesbezüglich nach dem Solidarprinzip umfänglicher zu unterstützen. Für sowas wäre einepolitische Intitiative tatsächlich sinnvoll.
Allerdings verhält es sich hierzulandeauch nicht so, wie Du das hier aufzeigst. Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigentätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßigeAbwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, dem steht wegen der gesundheitlichenund wirtschaftlichen Folgen nach dem Opferentschädigungsgesetz ein Anspruch aufVersorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des BVG (Bundesversorgungsgesetz)zu.

Habe zudem schon öfter davon erfahren, dass Verhandlungen aufgrundgewisser Unpässlichkeiten hinsichtlich des Täters (bzw. sagen wir mal Angeklagten oderBeschuldigten) verschoben werden, - wenn das Opfer jedoch nicht in der Lage ist, aufgrundeines Angriffes, der erst einmal verarbeitet werden muss, an einer Verhandlungteilzunehmen, wird darauf wenig Rücksicht genommen. Habe davon jedenfalls noch nie etwasgehört.

Das ist per se nicht zutreffend und hier wird auch nichtunterschieden bzw. einer von beiden bevorzugt. Sowas ist leider häufig der Fall, dass mandies und jenes noch nicht gehört hat, und daraus schlussfolgert "so ist leider unserRecht hierzulande".

Wenn davon im Voraus schon ausgegangen wird, dass demAngeklagten nicht zu trauen ist und er ggf. Falschaussagen machen wird (niemand muss sichhier als Angeklagter ja auch noch selbst belasten bzw. beschuldigen), wird auf eineVereidigung wegen der Gefahr, er könnte einen Meineid schwören, verzichtet. Das Opfer hatdiese Möglichkeiten nicht. Das wird, ob es will oder nicht, vereidigt.

Dasist juristisch Unsinn. Eine Vereidigung des Angeklagten gibt es generell nicht. Auch dieVereidigung von Zeugen ist heutzutage eher der Ausnahmefall. Dass Zeugen ggf. vereidigtwerden, stell aber kein Ungleichgewicht dar. Da sich Zeugenaussagen - im Gegesatz zu denAussagen des Angeklagten - als BEWEIS für eine Verurteilung auswirken können, ist dieVereidigung durchaus gerecht, die - wie bereits erwähnt - beim Angeklagten überhauptkeine Relevanz hat.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

15.12.2006 um 19:07
ich glaube dass das ein sehr schwieriges Thema ist, und ich möchte deswegen nicht Teilder richterlichen Gewalt sein, weder als gesetzgebendes noch als ausführendes Organ.

Das Phänomen Täter versus Opfer, ganz besonders im Zusammenhang mit sexuellerMisshandlung bzw. körperlicher Gewalt, enthält derart viele Aspekte und Grauzonen imrechtlichen und psychologischen Bereich, dass es wirklich sehr schwierig ist, allgemeingriffige und gerechte Regelungen zu treffen bzw. den Einzelfall richtig einzuschätzen.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

15.12.2006 um 19:15
@geraldo
In Deutschland ist es so !!! Was das Opfer fühlt Interessiert keinem ...wenn der Täter sagt ich bereue gibt es gleich einpaar Jahre weniger Knast, dazu noch einGeständniss minus einpaar weitere Jahre weniger.

Das das Opfer mehrere Jahredarunter leiden kann wayne.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

15.12.2006 um 19:17
es sollte für jeden Bürger eine opferversicherung abgeschlossen werden...jahresbeitrag 10euro..(die kann jeder aufbringen)

wer von einem anderen mitbürger zum opferwird,sollte aus dieser versicherung geld bzw.hilfe erwarten.
Der täter sollte spätermindestens 25% der kosten zurückzahlen...ohne wenn und aber..kann er dieses nicht,sollteer durch gemeinnützige arbeit diesen betrag erarbeiten...das wäre mal was..


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

15.12.2006 um 19:41
@Prometheus:

In Deutschland ist es so !!! Was das Opfer fühlt Interessiertkeinem

Aber das stimmt doch gar nicht! Die Auswirkungen auf das Opfer sindmaßgeblich in der Beurteilung der Schwere eines Falles.

wenn der Täter sagtich bereue gibt es gleich einpaar Jahre weniger Knast, dazu noch ein Geständniss minuseinpaar weitere Jahre weniger.

Auch das ist so nicht zutreffend. Sowas KANNstrafmildernd in die Gesamtbeurteilung einfließen, ist aber nicht notwendigerweise derFall.


@andreasko:

es sollte für jeden Bürger eineopferversicherung abgeschlossen werden...jahresbeitrag 10 euro..(die kann jederaufbringen)

das halte ich für einen falschen Ansatz, da auch mit 10 EuroBeitrag eine Privilegisierung stattfindet. Soetwas sollte aus Steuergeldern finanziertwerden. Wie gesagt... in gewissen Umfang besteht soetwas ja bereits.

Dertäter sollte später mindestens 25% der kosten zurückzahlen...ohne wenn und aber..kann erdieses nicht,sollte er durch gemeinnützige arbeit diesen betrag erarbeiten...das wäre malwas..

Einen Zwang zur Arbeit kann und darf es nicht geben, und würdebereits gegen das GG verstoßen. Zivilrechtlich verhält es sich übrigens so, dass einTäter die Kosten für gerechtfertigte Maßnahmen dieser Art nicht nur mit 25 % sondernlängst schon zu 100 % zu tragen hat. Eine Entschuldung gibt es hierbei auch nicht.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

15.12.2006 um 19:50
Die "Rechtssprechung" schützt nur die Protagonisten, wo sie meinen, dass dieProtagonisten auch sie schützen.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

15.12.2006 um 19:52
"In Deutschland ist es so !!! Was das Opfer fühlt Interessiert keinem

Aber dasstimmt doch gar nicht! Die Auswirkungen auf das Opfer sind maßgeblich in der Beurteilungder Schwere eines Falles."



nur da zb wie sollte man bei mord undvergewaltigung rechnen ?
vergwaltigte leiden ein ganzes leben
bei mord brauchich ja mehr nicht sagen

und 5 jahre oder so sind ein witz in solchen fällen


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

15.12.2006 um 19:52
anstatt 3 jahre knast,2,5 jahre und ein halbes jahr gemeinnützige arbeit..wenn er keinbock dazu hat,dann halt 3 jahre ..wäre dann kein zwang,sondern freiwillig..

abertrotzdem danke für die aufklärung


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

16.12.2006 um 01:28
ist schon schlimm manchmal!Auch ich wurde vom Bösen betrogen und dem Mann derGerechtigkeit wars schnuppe.Wenn man dann eine Art Selbstjustiz betreibt is man dannSelber noch der Kriminelle.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

16.12.2006 um 02:28
@Gabrieldecloudo:

wie sollte man bei mord und vergewaltigung rechnen ?

Nach der Beweislast und der Tat.

vergwaltigte leiden ein ganzesleben

das kann man nicht generalisieren - Vergewaltigung ist nicht gleichVergewaltigung.

und 5 jahre oder so sind ein witz in solchen fällen

Na also da wird ja schon unterschieden. Pauschalierte 5 Jahre is nicht.


@jamguy:

Auch ich wurde vom Bösen betrogen und dem Mann derGerechtigkeit wars schnuppe.

Je nu, das kann man nicht sovergeneralisieren. Woran lag's, dass Du nicht zu Deinem Recht kamst?


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

17.12.2006 um 13:10
Recht haben bedeutet nicht, Recht zu bekommen.

Wenns einen selbst erwischt, istdas ärgerlich und die Zweifel an Justiz und Gerechtigkeit lassen ein objektivesBeurteilen der Sachlage teilweise nicht zu.

Mich hats auch schon erwischt,dennoch kann man nicht pauschal sagen, dass Täter geschützt werden etc.


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Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

17.12.2006 um 13:18
---Schützt unsere Rechtssprechung die Täter

LEIDER GOTTES JA

sonstwurden nicht so viele wiederholungs täter frei rum laufen
und die strafen für ersttäter werden groser und härter
damit sie abschreken

leider ist es so dasdie meisten menschen KEINE ANGST mehr vor den gesetz haben und vor strafen schon garnicht



aber es wird ne bessere zeit komen
wo unsere kinder wiederangstlos und frei über die strassen laufen werden


namaste


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