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Freundin vom Mann verprügelt.....

75 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Häusliche Gewalt, Strafanzeige ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Freundin vom Mann verprügelt.....

22.12.2011 um 09:55
Ich muss die Polizei in Schutz nehmen. Ich kann unmöglich glauben, dass es sich von Seiten der Polizei wirklich so abgespielt hat...tut mir leid, aber das glaube ich wirklich nicht.
Wenn doch, dann sollte man gegen diese eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und Pflichtverletzung erstatten.


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22.12.2011 um 12:16
@Elli84 Ja klar, wobei ich mir nicht vorstellen kann das du als kleiner Bürger da echt was gegen erreichen kannst...


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Doors ehemaliges Mitglied

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Freundin vom Mann verprügelt.....

22.12.2011 um 12:26
@Ais

Nach Rücksprache mit einem Anwalt kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Verbund mit dem Herstellen von Öffentlichkeit bei dienstlichen Verfehlungen von Polizisten oder anderen BehördenmitarbeiterInnen durchaus sinnvoll sein.


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Freundin vom Mann verprügelt.....

22.12.2011 um 12:28
@Doors Ich denke nur dass es sinnlos wäre zur Polizei zu gehen & dort die Anzeige zu erstatten. Die würden dass wahrscheinlich erst recht unter den Tisch fallen lassen damit die keinen Ärger kriegen -.-


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Doors ehemaliges Mitglied

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Freundin vom Mann verprügelt.....

22.12.2011 um 12:32
@lunaxxx86

Kompetenten Rat in solchen Fällen gibt's eher hier:

http://www.frauen-gegen-gewalt.de/vor_ort/?m=Hilfsangebote (Archiv-Version vom 19.12.2011)


als bei Allmystery.


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Freundin vom Mann verprügelt.....

22.12.2011 um 15:34
Zitat von mynameisearlmynameisearl schrieb:Das kommt immer darauf an, wie schwer die Verletzung ist.
Nein deswegen heißt das ja auch Notwehr. Du hast in einer Notwehrsituation nicht genügend Zeit um ewig lange abzuwägen. Das ist zum Glück auch so im Gesetz verankert.
Wenn du Zeit hast über die Folgen nachzudenken ist es auch keine akute Notwehrsituation mehr.


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lunaxxx86 Diskussionsleiter
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Freundin vom Mann verprügelt.....

22.12.2011 um 21:14
Also wir haben das noch mal bei der Polizei angesprochen warum die nicht beim ersten mal gekommen sind und die (Sacharbeiterin) Bearbeiterin konnte das auch nicht verstehen und wird das jetzt auch nach gehen, genauso wie sie sich jetzt um weiteres kümmert wie Anzeige wegen Salking! Hilfe wegen den fehlern von Polizei seite und Gegen die Drohungen vom Ex , bekommen wir jetzt auch vom Weißenring.


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Freundin vom Mann verprügelt.....

22.12.2011 um 23:08
@lunaxxx86
Dann freut mich zu hören, dass sich da doch noch jemand drum kümmert! Ich denke mal nicht, dass deiner Freundin da irgendwas geschehen kann. Hoffentlich bekommt aber der Mann seine Strafe.


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Freundin vom Mann verprügelt.....

11.02.2013 um 08:49
@lunaxxx86
bekommt ne Strafanzeige wegen Schwerergefähricherkörperverletzung […] bekommt dann noch ne Anzeige wegen Schwererkörperverletzung […] in ihrer panik greift sie nach einen gegenstand (in dem fall ein Kochtopf) und schlägt zu […] Mit der behauptung sie habe aufen Kopf des Mannes eingeschlagen auser dem hätte er ne geprellte Hand und zwei Beulen am Kopf
Aus deiner Beschreibung geht keine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) hervor. Wegen dem Kochtopf kommt durchaus eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) in Betracht. Der Kochtopf könnte ein gefährliches Werkzeug (Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2) darstellen und die Schläge auf den Kopf eine das Leben gefährdende Behandlung (Abs. 1 Nr. 5).

Deine Freundin könnte jedoch aus Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt sein. Falls sie die Grenzen dieses Rechts überschritten haben sollte, käme weiterhin eine Entschuldigung aus § 33 StGB in Betracht.


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Freundin vom Mann verprügelt.....

11.02.2013 um 08:53
@horusfalk3
Zitat von horusfalk3horusfalk3 schrieb am 22.12.2011:Nein deswegen heißt das ja auch Notwehr. Du hast in einer Notwehrsituation nicht genügend Zeit um ewig lange abzuwägen. Das ist zum Glück auch so im Gesetz verankert.
Wenn du Zeit hast über die Folgen nachzudenken ist es auch keine akute Notwehrsituation mehr.
Das ist so nicht ganz richtig. Natürlich muss eine Notwehrlage vorliegen (gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff), darüber hinaus muss die Notwehrhandlung jedoch auch erforderlich sein. Dies ist der Fall, wenn sie geeignet ist, den Angriff sofort und endgültig zu beenden sowie unter dem Einsatz des mildesten zur Verfügung stehenden Mittels erfolgt. Dazu kommen dann noch ein paar andere Kleinigkeiten, die hier allerdings unproblematisch sind.


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11.02.2013 um 08:59
@somnipathy

Ich glaub, die Sache ist mittlerweile erledigt, siehe Datum ;)

Davon abgesehen:

Anzeigen kann zunächst mal jeder jeden.

Man kann selbst einen Polizisten wegen Freiheitsberaubung anzeigen, weil der einen nach einer Sachbeschädigung mit auf`s Revier genommen hat.
Nur wird diese Anzeige natürlich mit höchster Warhscheinlichkeit zu nichts führen, da man eine Straftat begangen und der Polizist einfach seinen Job gemacht hat.


Auch, wenn ein paar sich streitet und gegen einander gewalttätig wird, können die sich gegenseitig anzeigen. Aufnehmen muss die Polizei beide Anzeigen.

Kann die Frau allerdings glaubhaft machen, dass sie in Notwehr gehandelt hat, dann wird aus der Anzeige gegen sie nicht viel erwachsen.


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Freundin vom Mann verprügelt.....

11.02.2013 um 09:02
@Kc

Oh, ja – das sehe ich tatsächlich jetzt erst. Die Diskussion wurde mir in dem Modul "Themenverwandt" angezeigt.

Dass jeder eine Anzeige stellen kann, ist mir natürlich klar. Daher schrieb ich ja auch, dass aus den geschilderten Umständen keine schwere Körperverletzung rausgelesen werden kann. ;)


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Freundin vom Mann verprügelt.....

11.02.2013 um 09:20
leider zu spät gesehen das die diskusion schon moos angesetzt hat!


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lunaxxx86 Diskussionsleiter
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Freundin vom Mann verprügelt.....

11.02.2013 um 11:56
Aber trozdem danke!!!!! Sind ja noch interessante Sachen/Aufklärungen dazu gekommen! :)


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Freundin vom Mann verprügelt.....

11.02.2013 um 17:59
Habe selbst schonmal vor Jahren (2001?) die Polizei gerufen, weil ein Sreit in einer Nachbarwohnung eskalierte. Ich konnte nichtmal sagen, ob es schon zu Handgreiflichkeiten gekommen war, aber das war der Polizei am Telefon auch ziemlich egal. Die waren innerhalb von sieben Minuten mit drei Wagen und sechs Leuten da und haben an der Tür geklingelt. Der Mann (der tasächlich der Auslöser war) durfte die Wohnung daraufhin für ein paar Wochen nicht betreten, obwohl es sein Mietvertrag war. Es ist also auch wurst, ob die Wohnung nur zur Untermiete läuft.
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich und obendrein inzwischen strafbar, wenn die Polizei wie im geschilderten Fall reagieren und der Frau raten würde, es erst nochmal irgendwie zu probieren.
Das Problem (dass es danach zu spät sein könnte) hat man mit den geänderten Dienstvorschriften zu beheben versucht.


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