nephilimfield schrieb:Podcast "Licht ins Dunkel" zum Fall Yasmin Stieler sagt ein Ermittler: "Eine Nichteröffnung des Hauptverfahrens (weil die Indizien nicht reichen) ist gleichzusetzen mit einem rechtskräftigen Freispruch."
Das heißt, für eine Anklage braucht es nun dieselben Wiederaufnahmegründe wie nach einem Freispruch.
Das war mir komplett neu.
Stimmt auch so nicht. Die Wiederaufnahme ist in D doch recht selten und aus gutem Grund an Strenge Regeln gebunden.
Wenn die Staatsanwaltschaft beschließt keine Anklage zu erheben, weil eine Verurteilung wenig wahrscheinlich wäre,, so könnte sie das jederzeit tun, wenn zusätzliche Erkenntnisse die Situation jetzt anders darstellen.
Bei einer Wiederaufnahme geht das nur, wenn durch diese neuen Erkenntnisse, mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem komplett anderen Urteil zu rechnen wäre.