sören42 schrieb:sollte womöglich protokolliert werden in den Abrechnungen. Dass man meint, "Aha, da lebte sie noch und rief die Auskunft an". In
Aber mit dem viermaligen Durchläuten macht man das ja erst recht verdächtig.
Hätte derjenige einmal angerufen, ggf. für ein-zwei Minuten oder sogar zweimal länger, wäre das viel unauffälliger gewesen, als diese vier kurzen Anrufe von ein paar Sekunden. Von den Kosten her hätte sich das auch nichts geschenkt.
Es passt irgendwie hinten und vorne nichts. Und es spricht absolut nichts für einen Neuanfang irgendwo…
Wie kann man eigentlich rechtlich eine Öffentlichkeitssuche nach jemandem „untersagen“/verbieten?
Die öffentliche Suche ist doch eh das letzte Mittel der Wahl und gerade bei RH deutet ja nichts auf ein freiwilliges Verschwinden (oder auch Suizid) hin., sondern der Vibe ging ja schon früh Richtung Verbrechen.
Ist man da als Ehepartner mit Anwalt wirklich so mächtig? Und wie ist es mit den Kindern der/des Verschwundenen? Haben die weniger „Rechte“ hier, als der Ehepartner?
Das mutet für mich einfach extrem komisch an. Als Ehepartner habe ich normalerweise, auch wenn man sich ggf. auseinandergelebt hat, Interesse, dass derjenige wieder auftaucht.
Nicht nur um der Person Willen, sondern…wenn man bei RH bleibt, man muss sich mit enttäuschten/grantigen Kunden rumschlagen, einen Laden auflösen, dann ggf. noch die Finanzia aus dem Laden regeln (Finanzamt & Co.); davon abgesehen wird man ständig gefragt werden, ob man etwas weiß oder wenn ja, was - einige Zugehörige werden sicher einen gewissen Verdacht hegen oder ihn auch offen aussprechen, das spricht sich dann auch schnell in einem kleinen Ort rum usw.
Das ist doch für den Partner eine ganz blöde Situation.
Selbst die Ermittler haben ihn im Auge.
Täte man da nicht alles dafür, dass man den Verdacht von sich ablenkt, statt mit, bspw. hier der Untersagung der Öffentlichkeitsfahndung, sich noch verdächtiger zu machen?
Juanito schrieb:Könnten das womöglich sog. "Taschenanrufe" gewesen sein?
Dazu müssten wir RHs Handygewohnheiten und das Handymodell kennen.
Aber prinzipiell ja, wobei es sich mir dann nicht erschließt, wieso viermal in so kurzer Zeit, er muss ja durchgegangen sein und dann aber sofort wieder aufgelegt wurde.
Bei meinem ollen Nokia und dessen Nachfolger, wenn sich die Tastensperre gelöst hatte, hat es maximal eine Nummer gewählt und ich hatte dann entweder ein Freizeichen im Rucksack oder eine empörte Stimme.
Wir müssten halt wissen: wo hat RH das Handy für gewöhnlich aufbewahrt, wenn sie unterwegs war? Hat sie es ggf. im Auto an eine andere Stelle gelegt? Nutzte sie Tastensperre? Was war es für ein Modell? Wenn’s bspw. ein Klapphandy war…- ich habe extra nachgeschaut, Klapphandys gibt es seit 1996.