@Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb:Deiner Argumentation nach dürfte nie ein "Mord ohne Leiche" angeklagt werden.
Ich denke, dass Du mich da vollkommen falsch verstanden hast. Wenn ein Geständnis stimmig ist und man nicht erkennt, dass Teile davon der Phantasie entspringen, kann man es sehr wohl verwenden, auch wenn es auf eine solche doch recht seltsam Weise erreicht wird. Wobei natürlich bei einer auf solch seltsamen Weise erbrachten Geständnisse von vornherein auch gewisse Bedenken entgegen gebracht werden müssen, es muss dann ganz genau hingesehen werden. Der BGH führt aber berechtigt einen weitere Differenzierung ein und sagt, wenn Geständnisse teilweise frei erfunden sind, ein Gericht sich in einem solchen Fall nicht einfach ohne weitere Hinweise das raussuchen darf, was zu einer Verurteilung passt.
Und im Fall Rupp war der Vater ein Tyrann, also ein Motiv hätte es rein theoretisch genauso gegeben. Und dort kam das Gericht sogar zur "Überzeugung", dass es ein oder mehrere Mitglieder gewesen waren, nur könne man angeblich nicht mehtr ermitteln wer. Wenn man dieses Urteil hernimmt, so sind die bei weitem nicht weit auseinander, aus meiner Sicht das Wideraufnahmeurteil bzgl. dieser Feststellung aber falsch. Wobei im Fall D. das Gericht nicht gesagt hat, dass es der Angeklagte war. Insofern hatte das Gericht im Fall Rupp die Angeklagten noch stärker einem Generalverdacht ausgeliefert als im vorliegenden Fall.
Aber würde man im Fall Rupp die neue Rechtsprechung des BGH hernehmen, die es im Fall Dorland in dieser Form präzisiert hatte, hätte das Wiederaufnahmegericht auch im Fall Rupp nicht zu dieser neuen "Überzeugung" kommen dürfen, denn es gab auch an der Leiche keine Hinweise eines Kapitaldelikts.
Bei den phantasierten Teilen eines Geständnisses geht es natürlich nicht einfach um Ungenauigkeiten, welche bei jedem Geständnis vorliegen dürften, sondern um frei erfundene Teile.
Auch hatte der Gerichtshof noch weitere Dinge an dem ursprünglichen Urteil kritisiert, die eben deutlich machen, dass das erste Urteil in keiner Weise "dicht" geschrieben war, wie es die Journaille in dem obigen Artikel ausgedrückt hat, das erste Gericht hatte sich mit wesentlichen Dingen, welche entlastend für den Angeklagten gewesen wären, schlicht und einfach nicht ausreichend befasst.
Auch ist hier bekannt geworden, dass die "Entsorgung" der Matratze erst Monate nach dem Verschwinden stattfand, hier also eine Tatrelevants kaum vorliegen dürfte.
Vor dem Hintergrund des BGH Beschlusses dürfte auch ein für den Angeklagten negativer Befund des Psychologin kaum von Bedeutung gewesen sein, denn es war quasi erwiesen, da zumindest Teile davon nicht gestimmt hatten. Vor diesem Hintergrund wäre einen für den Angeklagten negative Beurteilung eigentlich auch schon recht verwunderlich gewesen und hätte das Gutachten kaum glaubwürdig gemacht, man hätte es sich in Wirklichkeit sparen können, aber gut, wenn das Gericht meint, hier noch eine weiter Stimme holen zu müssen, von mir aus.
Und was Du sonst in Wirklichkeit mit Deinem Beitrag sagen willst, ist mir eigentlich schleierhaft, es sieht so aus, als wärst Du überzeugt von der Täterschaft. Das Frau D tot ist, mag sein, aber das bedeutet auch nicht automatisch, dass der Ehemann der Täter ist. Und was sagt es aus, dass der Ehemann – obgleich er unter Tatverdacht stand – der Zeugin einiges gesagt hat, was zumindest teilweise frei erfunden war. Und es ist doch klar, wenn Beweise nicht ausreichend sind, muss derjenige auch freigesprochen werden, das ist bei den meisten Freisprüchen so, die Unschuld kann meistens nicht bewiesen werden, meist liegt nur nicht der „eindeutige Beweis“ vor.