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Der Fall Sandra D.

4.450 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

10.05.2017 um 22:01
@Kaffeetrinker

Nach dem Fall Rupp war nichts anderes zu erwarten, wobei bei letzterem nie aufgeklärt wurde, welchen Anteil die Ermittler an den falschen Geständnissen hatten. Diese Frage zu erörtern haben sich die Gerichte gescheut.

Traurig ist natürlich wieder die Berichterstattung. Das erste Urteil sei angeblich "dicht" gewesen, obgleich es sich aus den "Geständnis" nur das rausgepickt hatte, was zu einer Verurteilung passte, sich aber nicht die Frage gestellt hat, ob der Rest, den es zur Verurteilung nutzte, nicht auch nur Phantasie war. Und Täterwissen, naja, solange man hier keine Leiche gefunden hat, kann man kaum von Täterwissen sprechen, wenn keinerlei Spuren eine Deliktes gefunden wurden.

Aber es ist klar, eine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Fall ist von solcher Journallie natürlich nicht zu erwarten.


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Der Fall Sandra D.

23.05.2017 um 22:08
Die beiden Fälle sind vollkommen verschieden. Herr D. stand seit dem 04.11.2012 offiziell unter Mordverdacht und wusste dies, als er im Juli 2013 mehrfach mit der Zeugin in der bekanngewordenen Weise sprach. Damit, dass er überhaupt längst unter Tatverdacht stand, hatte mit dieser Zeugin nichts zu tun.

Deiner Argumentation nach dürfte nie ein "Mord ohne Leiche" angeklagt werden.

Es ist durchaus zutreffend, dass die von der Zeugin gefertigten heimlichen Tonbänder auf nicht legale Weise zustande kamen. Vor kurzem habe mich mit einem Richter unterhalten, der mit diesem Verfahren nichts zu tun hat und auch in einer anderen Stadt arbeitet. Es ging also mehr allgemein um Fragen, ob solche Bänder dann trotzdem genutzt werden dürfen oder sogar genutzt werden müssen, wenn sich darauf das Geständnis eines Mordes befindet. Ich finde es moralisch verwerflich, illegal ist es ohnehin, dass diese Zeugin im Schlafzimmer, wenn auch nicht - entgegen anderslautender Behauptungen - währen sexueller Handlungen, heimlich Tonbandaufnahmen von Gesprächen fertigte.

Nur gibt es allerdings auch die legal von der Polizei gefertigten Aufnahmen in der Öffentlichkeit. Man konnte bzw. durfte (!) das Geständnis nicht ignorieren. Der Fall ist ohnehin insgesamt sehr viel komplexer, der Ehemann stand unabhängig von den Aufnahmen nicht ohne Grund unter Verdacht. Allerdings gab es keinen eindeutigen Beweis, der zu einer erneuten Verurteilung geführt hätte. Dennoch war das Gericht im Revisionsverfahren nicht von seiner Unschuld überzeugt. Das Gericht kam durchaus zum Ergebnis, dass Sandra getötet wurde und Eitorf nicht lebend verlassen habe. Einen Suizid schloss es aus und hielt es in der Urteilsbegründung für am wahrscheinlichsten, dass die Sandra von ihrem Ehemann getötet wurde. Das reine von ihm geschilderte Tatgeschehen kann durchaus wahr sein. Sein Hass gegen Sandra war in beiden Hauptverhandlungen offensichtlich, auf den Aufnahmen auch, so das Gericht. Er war freizusprechen, weil ein eindeutiger Beweis fehle. So erklärte dies der Vorsitzende am 21.12.2016 bei der mündlichen Urteilsbegründung.

Der Ehemann erhält keine Haftentschädigung, weil er seiner Partnerin, der "Hauptbelastungszeugin" von der Tat berichtete. Ich möchte anmerken, dass sie ihn vehement verteidigt hatte zeitweise. Aber ihrem Verhalten nach, so das Gericht, hatte er damit rechnen müssen, dass diese Zeugin früher oder später damit zur Polizei gehen würde.

Der Fall Rupp weist erhebliche Unterschiede auf zuß Fall D.., das Gutachten der Psychologin bezog sich auf mehrere Aspekte, sie kam zu einer Nullhypothese. Das bedeutet, das Geständnis kann wahr sein, kann aber auch erfunden sein. Es gibt hierbei kein Schwarz-Weiß. Sie kam keineswegs zum Ergebnis, alles auf den Tonbändern sei erfunden. Sie bezog sich auf wissenschaftliche Kriterien bei der Frage, ob es sich um ein authentisches Geständnis handelt oder ob es Argumente gibt, die dagegen sprechen. Diese wurden in der Urteilsbegründung differenziert aufgeführt. Das Gericht hatte nach der erfolgreichen Revision Nachermittlungen veranlasst. Dabei waren Nachrichtenverläufe der Zeugin mit anderen Personen herangezogen, u.a. auch mit mir.


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Der Fall Sandra D.

24.05.2017 um 00:41
@Persephone_cgn
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb:Deiner Argumentation nach dürfte nie ein "Mord ohne Leiche" angeklagt werden.
Ich denke, dass Du mich da vollkommen falsch verstanden hast. Wenn ein Geständnis stimmig ist und man nicht erkennt, dass Teile davon der Phantasie entspringen, kann man es sehr wohl  verwenden, auch wenn es auf eine solche doch recht seltsam Weise erreicht wird. Wobei natürlich bei einer auf solch seltsamen Weise erbrachten Geständnisse von vornherein auch gewisse Bedenken entgegen gebracht werden müssen, es muss dann ganz genau hingesehen werden. Der BGH führt aber berechtigt einen weitere Differenzierung ein und sagt, wenn Geständnisse teilweise frei erfunden sind, ein Gericht sich in einem solchen Fall nicht einfach ohne weitere Hinweise das raussuchen darf, was zu einer Verurteilung passt.

Und im Fall Rupp war der Vater ein Tyrann, also ein Motiv hätte es rein theoretisch genauso gegeben. Und dort kam das Gericht sogar zur "Überzeugung", dass es ein oder mehrere Mitglieder gewesen waren, nur könne man angeblich nicht mehtr ermitteln wer.  Wenn man dieses Urteil hernimmt, so sind die bei weitem nicht weit auseinander,  aus meiner Sicht das Wideraufnahmeurteil bzgl. dieser Feststellung aber falsch. Wobei im Fall D. das Gericht nicht gesagt hat, dass es der Angeklagte war. Insofern hatte das Gericht im Fall Rupp die Angeklagten noch stärker einem Generalverdacht ausgeliefert als im vorliegenden Fall.

Aber würde man im Fall Rupp die neue Rechtsprechung des BGH hernehmen, die es im Fall Dorland in dieser Form präzisiert hatte, hätte das Wiederaufnahmegericht  auch im Fall Rupp nicht zu dieser neuen "Überzeugung" kommen dürfen, denn es gab auch an der Leiche keine Hinweise eines Kapitaldelikts.

Bei den phantasierten Teilen eines Geständnisses  geht es natürlich nicht einfach um Ungenauigkeiten, welche bei jedem Geständnis vorliegen dürften, sondern um frei erfundene Teile.

Auch hatte der Gerichtshof noch weitere Dinge an dem ursprünglichen Urteil kritisiert, die eben deutlich machen, dass das erste Urteil in keiner Weise "dicht" geschrieben war, wie es die Journaille in dem obigen Artikel ausgedrückt hat, das erste Gericht hatte sich mit wesentlichen Dingen, welche entlastend für den Angeklagten gewesen wären, schlicht und einfach nicht ausreichend befasst.

Auch ist hier bekannt geworden, dass die "Entsorgung" der Matratze erst Monate nach dem Verschwinden stattfand, hier also eine Tatrelevants kaum vorliegen dürfte.

Vor dem Hintergrund des BGH Beschlusses dürfte auch ein für den Angeklagten negativer Befund des Psychologin kaum von Bedeutung gewesen sein, denn es war quasi erwiesen, da zumindest Teile davon nicht gestimmt hatten. Vor diesem Hintergrund wäre einen für den Angeklagten negative Beurteilung eigentlich auch schon recht verwunderlich gewesen und hätte das Gutachten kaum glaubwürdig gemacht, man hätte es sich in Wirklichkeit sparen können, aber gut, wenn das Gericht meint, hier noch eine weiter Stimme holen zu müssen, von mir aus.

Und was Du sonst in Wirklichkeit mit Deinem Beitrag sagen willst, ist mir eigentlich schleierhaft, es sieht so aus, als wärst Du überzeugt von der Täterschaft. Das Frau D tot ist, mag sein, aber das bedeutet auch nicht automatisch, dass der Ehemann der Täter ist. Und was sagt es aus, dass der Ehemann – obgleich er unter Tatverdacht stand – der Zeugin einiges gesagt hat, was zumindest teilweise frei erfunden war.  Und es ist doch klar, wenn  Beweise nicht ausreichend sind, muss derjenige auch freigesprochen werden, das ist bei den meisten Freisprüchen so, die Unschuld kann meistens nicht bewiesen werden, meist liegt nur nicht der „eindeutige Beweis“ vor.


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Der Fall Sandra D.

31.10.2020 um 10:29
Zitat von Sonnenblume91Sonnenblume91 schrieb am 22.10.2020:Zum Fall Sandra Doland gibt es einen Podcast von Akte Rheinland, u.a. hier zu finden:

https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9ha3RlLXJoZWlubGFuZC5kZS9mZWVkL21wMy8/episode/cG9kbG92ZS0yMDIwLTEwLTIxdDE2OjE...
Habe ich mir gerade beim Joggen angehört. Allmy wird auch erwähnt. Der Name Sandra Doland (im Podcast Sandra D.) sagte mir was, aber Details zum Fall kannte ich noch nicht. Schade, dass man mit den offenbar nichts gerichtsfesten Indizien vor Gericht gegangen ist und er nun nicht mehr als Täter verurteilt werden kann. Mein Gefühl sagt mir, dass er es war, aber die Zeugin war ja scheinbar nicht glaubwürdig genug.


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Der Fall Sandra D.

31.10.2020 um 10:45
Der Google Link scheint nicht mehr zu funktionieren, darum sicherheitshalber der Link zu Akte Rheinland:

https://akte-rheinland.de/mord-ohne-leiche-was-geschah-mit-sandra-d/


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Der Fall Sandra D.

22.10.2024 um 10:34
Der Fall wurde jetzt bei Mordorte behandelt.
Freispruch trotz Geständnis: Sandra D. verschwindet im September 2012 plötzlich. Die Polizei sucht wochenlang nach der 42-Jährigen Mutter und ermittelt im direkten Umfeld. Schnell gehen die Beamten von einem Tötungsdelikt aus. Ihr Ehemann Michael K. rückt in den Fokus. Sandra D. hatte sich bereits von ihm getrennt und eine neue Wohnung gemietet, in die sie mit ihrer Tochter ziehen wollte. Ihr Ehemann hilft noch bei den Umzugsvorbereitungen. Dann verschwindet Sandra D. plötzlich.
Quelle: Youtube: Neue Freundin entlockt ihm beim Sex Geständnis | WDR Lokalzeit MordOrte
Neue Freundin entlockt ihm beim Sex Geständnis | WDR Lokalzeit MordOrte
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Der Fall Sandra D.

22.10.2024 um 10:42
Was ich mich fragte : auf welches onlineForum bezieht sich der Beitrag?


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Der Fall Sandra D.

22.10.2024 um 12:40
@kittyka
Zitat von 5X55X5 schrieb am 21.10.2016:Ich zitiere hier mal die BILD, weil Allmy dort erwähnt wird:

Dirk D. schwieg am Montag – vorerst! Sein Anwalt ließ ausrichten, dass sein Mandant eine Aussage zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalte. Für ihn geht es um alles. Seit März ist er wieder auf freiem Fuß, kam gegen 15000 Euro Kaution aus der Haft frei.
Seine Anwälte stellten zwei Beweisanträge. So geht es um das Internetforum „Allmystery“, in dem über den Fall diskutiert worden sei. Zeugen könnten sich gegenseitig beeinflusst haben. Außerdem soll eine Ermittlungsakte über die Geliebte beigezogen werden. Sie habe bereits in einem anderen Fall bei Ermittlungen gegen eine Person mitgemacht.
Quelle:http://www.bild.de/regional/koeln/prozesse/prozess-mord-ohne-leiche-47550408.bild.htmlo
http://www.bild.de/regional/koeln/prozesse/prozess-mord-ohne-leiche-47550408.bild.html
Beitrag von 5X5 (Seite 208)


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Der Fall Sandra D.

22.10.2024 um 18:39
Kommentar bei Minute 0:43: "Das heißt, ein Mörder kann dann im Prinzip frei rumlaufen".

Finde nur ich diese Aussage völlig daneben?

Dirk D. wurde freigesprochen und hat somit als unschuldig zu gelten.

Sollte sie es anders gemeint haben, hätte sie sich weniger missverständlich ausdrücken müssen.

Das sollte man von einer Journalistin erwarten dürfen.


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Der Fall Sandra D.

22.10.2024 um 18:49
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Kommentar bei Minute 0:43: "Das heißt, ein Mörder kann dann im Prinzip frei rumlaufen".

Finde nur ich diese Aussage völlig daneben?

Dirk D. wurde freigesprochen und hat somit als unschuldig zu gelten.

Sollte sie es anders gemeint haben, hätte sie sich weniger missverständlich ausdrücken müssen.

Das sollte man von einer Journalistin erwarten dürfen.
In dem Zusammenhang finde ich das bedenkenlos.

Im Fall Frederike von Möhlmann z.B spricht sogar das Gericht von einem Mörder, obwohl er freigesprochen wurde.
In dem Kontext ist die Aussage Mörder schon irgendwie korrekt. Es hat sich ja nicht nur auf ihn bezogen, sondern allgemein.
Einen Mörder macht die Tat an sich zum Mörder und kein Gericht. Wenn ich eine Tat begehe und diese verjährt bin ich ja immer noch der Tat schuldig, jedoch nicht mehr zu belangen. Genauso bin ich stand heute nicht mehr für eine Tat zu belangen, wenn ich freigesprochen wurde (ganz wenige Ausnahmen außenvor)


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Der Fall Sandra D.

22.10.2024 um 18:59
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:In dem Zusammenhang finde ich das bedenkenlos.
Ich nicht.

Die Tat konnte ihm nicht nachgewiesen werden, ergo sollte man ihn nicht als Mörder bezeichnen.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Im Fall Frederike von Möhlmann z.B spricht sogar das Gericht von einem Mörder, obwohl er freigesprochen wurde.
Auch wenn es mit dem Fall Sandra D. nicht vergleichbar ist, würde mich das wundern.

Hast du eine Quelle dazu?
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Es hat sich ja nicht nur auf ihn bezogen, sondern allgemein.
Dann hat sie sich sehr unglücklich ausgedrückt.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Einen Mörder macht die Tat an sich zum Mörder und kein Gericht.
Das sehe ich komplett anders, und ich gehe noch weiter, ich halte die (öffentliche) Benennung eines freigesprochenen Angeklagten als Mörder sogar für rechtlich angreifbar.


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Der Fall Sandra D.

22.10.2024 um 20:58
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich nicht.

Die Tat konnte ihm nicht nachgewiesen werden, ergo sollte man ihn nicht als Mörder bezeichnen.
Du ziehst das aus dem Kontext, schau das Video zu Ende bzw. schau es dir das Ende nochmal an. Es geht darum, dass ein Mörder wenn er aus Mangel aus beweisen freigesprochen wurde frei rumlaufen kann.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Auch wenn es mit dem Fall Sandra D. nicht vergleichbar ist, würde mich das wundern.

Hast du eine Quelle dazu?
Dieses Urteil wurde zwar im April 2016 vom Oberlandesgericht Celle bestätigt;[12] jedoch stellte das Oberlandesgericht es in der Sachverhaltsdarstellung zu Beginn der Urteilsbegründung als Tatsache dar, dass H. „die Tochter des Klägers im November 1981 vergewaltigt und anschließend getötet hat“. „Der Beklagte vergewaltigte und tötete […] die Tochter des Klägers in dem Tatzeitraum vom 04. November 1981 18:00 Uhr und 05. November 1981 06:00 Uhr.“[1]
Quelle:
Wikipedia: Frederike von Möhlmann

Hier geht es um einen Zivilprozess, weshalb der Grundsatz ,,Ne bis in Idem“ fast gekippt wurde.


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Der Fall Sandra D.

22.10.2024 um 22:10
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Dirk D. wurde freigesprochen und hat somit als unschuldig zu gelten.
Was? Absolut Nein!
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Im Fall Frederike von Möhlmann z.B spricht sogar das Gericht von einem Mörder, obwohl er freigesprochen wurde.
In dem Kontext ist die Aussage Mörder schon irgendwie korrekt. Es hat sich ja nicht nur auf ihn bezogen, sondern allgemein.
Einen Mörder macht die Tat an sich zum Mörder und kein Gericht. Wenn ich eine Tat begehe und diese verjährt bin ich ja immer noch der Tat schuldig, jedoch nicht mehr zu belangen. Genauso bin ich stand heute nicht mehr für eine Tat zu belangen, wenn ich freigesprochen wurde (ganz wenige Ausnahmen außenvor)
Genau so!


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Der Fall Sandra D.

22.10.2024 um 23:40
Zitat von InterestedInterested schrieb:Was? Absolut Nein!
Doch klar.

Ansonsten ging es bei "kann ein Mörder freirumlaufen" um eine allgemeine Aussage, wo das Doppelbestrafungsverbot durchgespielt wurde.


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Der Fall Sandra D.

23.10.2024 um 16:09
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:
Dieses Urteil wurde zwar im April 2016 vom Oberlandesgericht Celle bestätigt;[12] jedoch stellte das Oberlandesgericht es in der Sachverhaltsdarstellung zu Beginn der Urteilsbegründung als Tatsache dar, dass H. „die Tochter des Klägers im November 1981 vergewaltigt und anschließend getötet hat“. „Der Beklagte vergewaltigte und tötete […] die Tochter des Klägers in dem Tatzeitraum vom 04. November 1981 18:00 Uhr und 05. November 1981 06:00 Uhr.“[1]
Quelle:
Wikipedia: Frederike von Möhlmann

Hier geht es um einen Zivilprozess, weshalb der Grundsatz ,,Ne bis in Idem“ fast gekippt wurde.
Vorsicht, Vorsicht, hier handelt es sich um ein Zivilverfahren. Hier sind die Ansprüche andere als im Strafprozess. So kann z.B. Schweigen im Strafprozess nicht negativ für den Angeklagten ausgelegt werden. Das ist im Zivilrecht anders. Das Nichtbestreiten wird hier häufig so ausgelegt, dass die behauptete Tatsache als erwiesen angesehen wird!

Ich habe es so dunkel in Erinnerung, dass von Seiten des Beklagten im Zivilverfahren diese im Wikipedia-Artikel genante Tatsachenbehauptung des Richters nicht bestritten hatte. Das wurde damals von den Medien hervorgehoiben.

Das ist im Strafrecht anders, hier muss die behauptete Tatsache dann auch wirklich bewiesen werden. Schweigen darf nicht zum Nachteil des Angeklagten ausgelegt werden.


Aber die Möhlmann-Problematik ist hier nicht vorhanden, es gibt keine neuen Beweismittel, diese Bemerkung der Journalistin hat zumindest aktuell nichts mit demm Fall zu tun und ist daher OT.


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Der Fall Sandra D.

23.10.2024 um 18:34
Zitat von LentoLento schrieb:Vorsicht, Vorsicht, hier handelt es sich um ein Zivilverfahren. Hier sind die Ansprüche andere als im Strafprozess. So kann z.B. Schweigen im Strafprozess nicht negativ für den Angeklagten ausgelegt werden. Das ist im Zivilrecht anders. Das Nichtbestreiten wird hier häufig so ausgelegt, dass die behauptete Tatsache als erwiesen angesehen wird!
Ändert halt null in der Tatsache, dass für die Grundlage der Zivilrechtlichen Ansprüche (zwar verjährt) die Schuld festgestellt wurde.
Dass das in Zivilverfahren war/ist habe ich ja auch erwähnt.


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Der Fall Sandra D.

23.10.2024 um 19:45
@mjk-17

Ein Zivilgericht stellt nicht die Schuld einer Person fest sondern entscheidet über die von der klagenden Partei behauptete Ansprüche. Dabei untersucht es anhand der von den Parteien präsentierten Beweismittel und deren Vortrag, ob der von der klagenden Partei behauptete Anspruch gegeben ist. Dabei gibt es relativ starre Regeln (abgestufte Darstellungs- und Beweislast), wodurch es sehr auf den Vortrag der Parteien ankommt. Bei Parteien mit ähnlichem Interesse (z.B. Fall Böhringer), kann es daher duchaus passieren, dass ein Zivilgericht zu einem anderen Ergebnis kommt als das Strafgericht. Daher taugen Zivilgerichtsurteile nicht immer als Grundlage für Wiederaufnahmen.

Natürlich steht dann im Urteil eines Zivilgerichts die auf dieser Grundlage bewiesenen oder nicht bewiesenen Behauptungen. Aber das kann dann in eienem Starfverfahren wieder ganz anders aussehen, weil dort Beweiserhebungen von Amts wegen erfolgen. Aus solchen Zivilurteilen nur einzelene Passagen als Ergebnis rauszuziehen, ohne das Zustandekommen zu zeigen (z.B. bewiesen wegen Nichtbestreitens oder bewiesen wegen konkreter Beweismittel), ist daher von geringem Wert.

Ich denke, es ist wichtig darauf hinzuweisen.


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