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Der Fall Sandra D.

4.450 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

28.12.2016 um 09:25
@SCMP77

Entschädigung, kann man das nicht nennen. Das liegt schon an dem Betrag, der für ALLE gilt. Ein Mensch im Arbeitsleben hat doch mehr Verluste als jemand der ohne Einkommen ist.
Ich stelle es mir jetzt auch nicht einfach vor, mit so einem Makel - dass der Makel bleibt, ist ja offensichtlich - hier im Forum finden sich ja auch einige User nicht damit ab, dass er als unschuldig gilt, wieder eine gutbezahlte Arbeit zu finden.


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28.12.2016 um 09:27
@Frau.N.Zimmer
Du hast Recht. So etwas müsste auch abhängig von der Art der Beschuldigung sein. Wenn man wegen eines Raubes in U-Haft sitzt oder wegen eines Mordes ist doch sehr unterschiedlich. Man wird in der Realität dieses Manko ja nie los,


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Der Fall Sandra D.

28.12.2016 um 09:38
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: Man wird in der Realität dieses Manko ja nie los,
Oft die ganze Familie nicht :( In meiner Gegend gab es vor Jahren auch so einen Fall - Jahre später hat der wirkliche Täter gestanden als man ihn wegen eines zweiten Mordes überführte. Da hatte der Unschuldige seine Strafe schon abgesessen - die ganze Familie war gebrandmarkt. Der Vater musste sein Geschäft aufgeben - kaum jemand kaufte mehr dort. Das findet natürlich keine Berücksichtigung .


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28.12.2016 um 12:01
@Frau.N.Zimmer
Das ist immer das Problem bei falschen Beschuldigungen. Die Beschuldigung macht immer riesige Schlagzeilen und sorgt für einen regelrechten Brandsturm in der Gerüchteküche. Die Rücknahme einer Falschbeschuldigung findet man irgendwo auf Seite 3 unten rechts im Kleingedruckten und in der Gerüchteküche kommt sie oft gar nicht an, da nicht so interessant wie die Falschmeldung. Betroffene sind dadurch oft gezwungen, wegzuziehen, wenn sie noch mal neu anfangen wollen, ansonsten bleiben sie im eigene Umfeld immer der, der damals seine Frau umgebracht haben soll. o.ä.! Ganz schlimm ist das, wenn die falsche Beschuldigung wegen eines absoluten gesellschaftlichen No-Gos geschah wie ein Verbrechen an einem Kind. Allein so ein Verdacht bedeutet fast immer das absolute gesellschaftliche Aus!


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28.12.2016 um 12:06
Dass jemand letztlich freigesprochen wird (weil sich der hinreichende Tatverdacht, der Voraussetzung für die Anklage war, nicht bestätigt) heißt nicht zwingend, dass er zu Unrecht in UHaft saß. UHaft ist rechtmäßig solange richterlich aufgrund dringendem Tatverdacht (liegt vor, wenn nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist) und Haftgrund (zB Fluchtgefahr) angeordnet.


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28.12.2016 um 12:18
@abgelenkt
Ja, und damit ist ein Freispruch rein gesellschaftlich letztlich noch lange kein Freispruch, der Makel bleibt haften, und selbst wenn sich dann doch irgendwann z.B. durch Festnahme des wahren Täters die Unschuld des Freigesprochenen herausstellt, spricht sich DAS eben oft gar nicht so herum wie seinerzeit die Beschuldigung. Man kann daher nur hoffen, dass man selbst nie mal irgendwann in die Mühlen der Justiz gerät, denn etwas bleibt halt dann immer kleben.


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29.12.2016 um 22:28
Steht im StrEG unter welchen Voraussetzungen, gerade kein Anspruch besteht.


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30.12.2016 um 00:10
@Sainttropez

Ja, das steht dort drin.

Am besten, du schaust mal hier rein:
http://www.gesetze-im-internet.de/streg/BJNR001570971.html

Hier findest du den von dir gesuchten Absatz:
Zitat von emzemz schrieb am 22.12.2016:§ 5 Ausschluß der Entschädigung



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Der Fall Sandra D.

30.12.2016 um 05:31
Ich habe es nicht in Frage gestellt, dass es keine Entschädigung geben soll. Mir ist das durchaus klar. Danke dennoch.
Der Hinweis galt vielmehr denjenigen, die die gesetzliche Grundlage wissen wollten.


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Der Fall Sandra D.

30.12.2016 um 13:00
@SCMP77

Dass ein Urteil nach erfolgreicher Revision aufgrund von Verfahrensfehlern durch den BGH aufgehoben wird und es einen neuen Prozess gegen den zuvor Verurteilten geben muss, kommt nicht einer Feststellung seiner Unschuld gleich. Der BGH prüft den Revisionsantrag allein nach Aktenlage. Somit muss die weiterbestehende Untersuchungshaft auch keineswegs ungerechtfertigt sein. Hier ging es konkret um den Vorwurf des Mords. Dass die Revision eines zuvor zu einer Haftstrafe Verurteilten erfolgreich war, ist demnach grundsätzlich nicht mit einem zu erwartenden Freispruch gleichzusetzen. Denn dann müsste auch gar nicht neu verhandelt werden.

Wie gesagt, der Ehemann kann über seine beiden Strafverteidiger das Rechtsmittel der Beschwerde nutzen.

Ich fühle mich nicht als geeignete Adresse und bin auch keine Juristin, nebenbei bemerkt. Du bist wohl genauso wenig Jurist. Insofern wird die Diskussion über die Haftentschädigung langsam off-topic.;)

Ich persönlich mache mir hier mehr Gedanken darüber, wie sich Sandras Sohn und der Vater ihrer kleinen Tochter damit fühlen, dass sie die Kosten für die Nebenklage etc. selbst tragen müssen. Und umso mehr mache ich mir vor allem Gedanken, wie hier für Sandras Kinder Trauer möglich sein kann. ;(


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Der Fall Sandra D.

30.12.2016 um 16:49
@Persephone_cgn
So etwas habe ich nie behauptet.

Du hattest nur gesagt, Dass der Richter als Begründung genannt hat, welche Dich überzeugt haben soll, warum dem ehemals Angeklagten keine Teilentschädigung zustehen würde.

Ich hatte Dich nur gebeten, diese Begründung zu schildern. Leider ist bisher von Dir aber nichts - außer Allgemeinplätzen - gekommen. Lange Rede kurzer Sinn, ich gehe nun davon aus, dass Du die Begründung nicht mehr ausreichend in Erinnerung hast.

Ich hätte eben diese Begründung gerne gewusst, warum angeblich die Zeit nach dem 1. Urteil zum Nachteil des ehemals Angeklagten gehen soll, obgleich eindeutig Rechtsfehler damals erfolgt sind und wären die nicht erfolgt, schon damals hätte freigesprochen werden müssen und ihm damit von diesem Zeitpunkt an Entschädigung zusteht.

Es geht hier nicht um die Frage der wirklichen Unschuld. Rechtlich gilt er nun als unschuldig und muss auch rechtlich entsprechend behandelt werden, da gibt es kein vielleicht.

Wie gesagt, mich hat dieses Urteil mich in der Ansicht gestärkt, dass der deutsche Staat sich vor Entschädigungen drückt wo er kann, obgleich die zu den geringsten in ganz Europa zählt. Für mich zählt es eben auch das.


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Der Fall Sandra D.

30.12.2016 um 22:42
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb am 22.12.2016:Kannst du dir vorstellen, dass ich mich mit der Zeugin auch über ganz ganz anderes ausgetauscht habe und der Ehemann mitsamt seiner Strafverteidiger Kenntnisse über mich haben, die nicht für sie bestimmt waren und mir das hochnotpeinlich ist, da dies alles in der Akte steht?
Wer hat denn diese Dinge an den Strafverteidiger weiter getragen?

Ich habe Dir schon vor langer Zeit gesagt, wenn es schief geht, dann kannst Du auswandern. Du hast nie
gehört und warst auch durch meine teilweisen gemeinen Bemerkungen nicht zu stoppen.
Jetzt hilft es nicht mehr die Sache schön zu reden.

Du wirst sehen, es ist ganz leicht für bestimmte Personen wieder ganz anonym zu Leben.
Ich sag es mal so .... such eine Perle, heiratete sie, nimm deren Namen an .... Wäsche ist gewaschen.

Der Zahn der Zeit sorgt für eine optische Veränderung.


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Der Fall Sandra D.

31.12.2016 um 08:50
Persephone_cgn schrieb:
Kannst du dir vorstellen, dass ich mich mit der Zeugin auch über ganz ganz anderes ausgetauscht habe und der Ehemann mitsamt seiner Strafverteidiger Kenntnisse über mich haben, die nicht für sie bestimmt waren und mir das hochnotpeinlich ist, da dies alles in der Akte steht?
Wer hat denn diese Dinge an den Strafverteidiger weiter getragen?
Sicherlich hat der Strafverteidiger Einblick in die Akte, das ist eben so in einem Rechtsstaat notwendig, um effektiv verteidigen zu können und rechtliches Gehör zu gewähren, ohne umfassenden Einblick in die Akten ist das schlicht und einfach unmöglich.

Siehe auch hier:
Wikipedia: Akteneinsicht#Akteneinsicht im Strafverfahren und im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren


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31.12.2016 um 10:30
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Sicherlich hat der Strafverteidiger Einblick in die Akte, das ist eben so in einem Rechtsstaat notwendig, um effektiv verteidigen zu können und rechtliches Gehör zu gewähren, ohne umfassenden Einblick in die Akten ist das schlicht und einfach unmöglich.
Mal ehrlich @SCMP77, wer hat das hier je angezweifelt?
Das ist uns doch allen bekannt...


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31.12.2016 um 14:53
@hexe40
Dann frag ich mich, wie Deine Frage aufzufassen war?
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Wer hat denn diese Dinge an den Strafverteidiger weiter getragen?
Vielleicht müsste man eher fragen, wie das überhaupt in die Akte gelangte. Aber dort landet eben die Inhalte von Zeugenbefragungen, Dass dann da vielleicht etwas drin steht, was einem Dritten nicht recht ist, kann man nicht ändern und ist einfach hinzunehmen, das ist bei allen Fällen so. Deshalb brauchen diese Personen aber nicht eine andere Identität annehmen ;).


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Der Fall Sandra D.

31.12.2016 um 19:10
@SCMP77
Sorry, aber Du hast nichts von meinem Beitrag richtig verstanden.
@Persephone_cgn und die Altuser wissen schon was ich meinte ...

Euch allen ein wundervolles Jahr 2017. Rutscht gut rein.

Man liest sich im nächsten Jahr 😉


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Der Fall Sandra D.

01.01.2017 um 21:14
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:@SCMP77
Sorry, aber Du hast nichts von meinem Beitrag richtig verstanden.
@hexe40

Entschuldige mal bitte, aber arroganter geht's ja wohl nicht.
Wenn ein User in einer solchen breiten und öffentlichen Diskussion deine Beiträge nicht versteht (bzw. verstehen kann, weil ein Subtext enthalten ist, der nur von Insidern verstanden werden kann), dann solltest du ihm nicht in dieser überheblichen Art Bescheid geben, sondern deine Beitrage gefälligst so abfassen, dass jeder normal intelligente Mensch verstehen kann, was du da schreibst und was du damit ausdrücken willst.

Missverständnisse kann es immer mal geben, aber die sollte man dann ausräumen und sich nicht auf eine elitäre Insiderposition zurückziehen.


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01.01.2017 um 22:26
Zitat von eldeceldec schrieb:von Insidern verstanden werden kann
Von Insiderwissen redest du?
Du glaubst doch nicht im Ernst es handelt sich dabei um geheime Dinge😂.
Nicht mehr vorhandene Dinge, dürfen eben nicht mehr thematisiert werden.... allerdings
darf ich es über Umwege wieder in das "Gedächtnis" der betreffenden Personen rufen, man muss
es ja nicht wieder darüber diskutieren.
Zitat von eldeceldec schrieb:aber arroganter geht's ja wohl nicht
Doch, wenn es arrogant gewesen wäre, ich finde dann immer noch eine Steigerung.


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01.01.2017 um 23:35
@eldec
es war verständlich, was @hexe40 an @Persephone_cgn schrieb.

kommt bei Diskussionen öfter vor, dass user sich an einzelne user statt an die Gesamtheit wenden.


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10.05.2017 um 21:10
http://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/eitorf---windeck/eitorf-keine-haft-entschaedigung-trotz-freispruchs-im-prozess--mord-ohne-leiche--26878458


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