Der Fall Sandra D.
Der Fall Sandra D.
21.12.2016 um 14:31Hier nun ein Artikel zum Freispruch, der auch beleuchtet, wie es für die Kinder und den Freigesprochenen weiter geht.
http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/bonn-mord-ohne-leiche-urteil-100.html (Archiv-Version vom 22.12.2016)
http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/bonn-mord-ohne-leiche-urteil-100.html (Archiv-Version vom 22.12.2016)
Keine Halbwaisenrente für die Kinder
Für beide wäre eine Grabstätte wichtig, um zu trauern und den Verlust zu verarbeiten und mit der schlimmen Zeit abzuschließen. Dafür müsste aber sicher sein, dass ihre Mutter tot ist. Nach dem Urteil "Freispruch" ist das aber wieder unklar. Sie bekommen so auch keine Halbwaisen-Rente - oder Therapieangebote.
Und der Angeklagte? Er verlässt den Gerichtssaal als freier Mann und doch haben auch ihn diese vier Jahre verändert. Zweieinhalb Jahre saß er in Untersuchungshaft, Entschädigung dafür bekommt er nicht.
Der Fall Sandra D.
21.12.2016 um 21:12@emz
anscheinend wurde dein zitierter Artikel vom wdr überarbeitet, dort heißt es jetzt:
anscheinend wurde dein zitierter Artikel vom wdr überarbeitet, dort heißt es jetzt:
Keine Halbwaisenrente für die Kinder
Für beide wäre eine Grabstätte wichtig, um zu trauern und den Verlust zu verarbeiten und mit der schlimmen Zeit abzuschließen. Immerhin: Die Richter hoben in ihrem Urteil hervor, dass sie davon ausgehen, dass die Mutter nicht mehr lebe. Das könnte die Möglichkeit eröffnen, dass die beiden Kinder eine Halbwaisenrente bekommen.
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21.12.2016 um 21:58emz schrieb:Zweieinhalb Jahre saß er in Untersuchungshaft, Entschädigung dafür bekommt er nicht.Hier zeigt sich die Justiz wieder mal von seiner geizigsten Seite und dieser Teil der Entscheidung hat nichts mir Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Der Freigesprochene mag für einen Teil der U-Haft noch selber verantwortlich sein (wobei man darüber streiten kann, denn er hat immer gesagt, dass dies nur eine erfundene Geschichte gewesen sei und damit hat nie ein offizielles Geständnis von ihm vorgelegen), aber das nur bis zum ersten Urteil. Dieses Urteil war alles andere als frei von Rechtsfehlern und wäre es rechtsfehlerfrei gewesen, wäre mit dem ersten Urteil der ehemals Angeklagte freigesprochen worden. Die U-Haft danach liegt damit einzig und allein im Verantwortlichkeitsbereich des Staates und er wäre von diesem Zeitpunkt an entschädigungspflichtig geworden.
Deutschland ist nicht nur der Staat in Europa, der die geringste Entschädigung zahlt, nein, Deutschland scheint noch in dieser Richtung das geizigste zu sein und lässt hier auf diesem Gebiet vollkommen Rechtsstaatlichkeit vermissen.
Der Fall Sandra D.
21.12.2016 um 22:13Ich war heute bei der Urteilsverkündung. Das Gericht vertritt durchaus die Ansicht, dass Sandra getötet wurde und zwar keineswegs von ihr selbst durch Suizid.
Es war nachermittelt worden. So wurden diverse heute aufgezählte Online-Kommunikationen gelesen und auch differenziert in verschiedenen Kontexten betrachtet. So wurde u.a. ich heute innerhalb der Urteilsbegründung zitiert und mehrfach namentlich genannt neben anderen Personen, die zur Zeugin zu jeweiös bestimmten Zeiten Kontakt hatten. Leider machten auch diese Nachrichtenverläufe eine erneute Verurteilung noch weniger wahrscheinlich. Es wurde dargelegt und zwar sehr differenziert, was es letztlich unmöglich machte, das Geständnis zu verwerten. Auch weitere Ermittlungen ergaben nach vier Jahren keine eindeutigen Beweise. Das ist durchaus auch konkret dem zeitlichen Abstand geschuldet.
Tragisch trifft es nicht einmal annähernd, was der Freispruch aus Mangel an Beweisen für die beiden Kinder von Sandra bedeutet. Sie bräuchten Antworten, Gewissheit darüber, was mit ihrer Mutter sm 9. September 2012 geschehen ist. Das ist juristisch leider nicht möglich und so gibt es auch kein Grab, wo die beiden hingehen könnten.
Die Worte für das eigenmächtige Handeln der Zeugin waren mehr als deutlich, zahlreich und alles andere als schmeichelhaft.
Ich möchte mich nicht strafbar machen, indem ich hier knapp meinen persönlichen Standpunkt darlege. Ich teile den der beiden Kinder und ihrer Nebenklagevertreterinnen, um es so zu formulieren. Mir geht das sehr nah. Dennoch möchte ich auch zugleich sagen, dass ein anderes Urteil als ein Freispruch aus Mangel an Beweisen juristisch nicht möglich ist für das Gericht. Das gilt es zu respektieren, auch wenn es emotional schwerfallen mag. Der vorsitzende Richter hob mehrfach die Besonderheit dieses Eitorfer Falls hervor, nicht nur für die Gegenwart, sondern für die Zukunft der Rechtsgeschichte. Ich fürchte, er hat recht.
Den jetzt freigesprochenen Ehemann bezeichnete er explizit als nicht den Cleversten. Leider war es aber nicht möglich gewesen zu ermitteln und so zu beweisen, was genau damals am 9. September 2012 geschehen ist bzw. nach Sandras Ankunft zuhause am Abend des 8. September nach der Arbeit. Das ist an sich schwer zu begreifen.
Mir persönlich geht dieser juristische Abschluss sehr nah. Für Sandras Kinder ist der Freispruch emotional alles andere Abschluss und das schlimmste ist, ein Ende dessen nicht so kaum möglich, wenn überhaupt.
Es war nachermittelt worden. So wurden diverse heute aufgezählte Online-Kommunikationen gelesen und auch differenziert in verschiedenen Kontexten betrachtet. So wurde u.a. ich heute innerhalb der Urteilsbegründung zitiert und mehrfach namentlich genannt neben anderen Personen, die zur Zeugin zu jeweiös bestimmten Zeiten Kontakt hatten. Leider machten auch diese Nachrichtenverläufe eine erneute Verurteilung noch weniger wahrscheinlich. Es wurde dargelegt und zwar sehr differenziert, was es letztlich unmöglich machte, das Geständnis zu verwerten. Auch weitere Ermittlungen ergaben nach vier Jahren keine eindeutigen Beweise. Das ist durchaus auch konkret dem zeitlichen Abstand geschuldet.
Tragisch trifft es nicht einmal annähernd, was der Freispruch aus Mangel an Beweisen für die beiden Kinder von Sandra bedeutet. Sie bräuchten Antworten, Gewissheit darüber, was mit ihrer Mutter sm 9. September 2012 geschehen ist. Das ist juristisch leider nicht möglich und so gibt es auch kein Grab, wo die beiden hingehen könnten.
Die Worte für das eigenmächtige Handeln der Zeugin waren mehr als deutlich, zahlreich und alles andere als schmeichelhaft.
Ich möchte mich nicht strafbar machen, indem ich hier knapp meinen persönlichen Standpunkt darlege. Ich teile den der beiden Kinder und ihrer Nebenklagevertreterinnen, um es so zu formulieren. Mir geht das sehr nah. Dennoch möchte ich auch zugleich sagen, dass ein anderes Urteil als ein Freispruch aus Mangel an Beweisen juristisch nicht möglich ist für das Gericht. Das gilt es zu respektieren, auch wenn es emotional schwerfallen mag. Der vorsitzende Richter hob mehrfach die Besonderheit dieses Eitorfer Falls hervor, nicht nur für die Gegenwart, sondern für die Zukunft der Rechtsgeschichte. Ich fürchte, er hat recht.
Den jetzt freigesprochenen Ehemann bezeichnete er explizit als nicht den Cleversten. Leider war es aber nicht möglich gewesen zu ermitteln und so zu beweisen, was genau damals am 9. September 2012 geschehen ist bzw. nach Sandras Ankunft zuhause am Abend des 8. September nach der Arbeit. Das ist an sich schwer zu begreifen.
Mir persönlich geht dieser juristische Abschluss sehr nah. Für Sandras Kinder ist der Freispruch emotional alles andere Abschluss und das schlimmste ist, ein Ende dessen nicht so kaum möglich, wenn überhaupt.
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21.12.2016 um 22:19@SCMP77 Diese Entscheidung, hier die Entschädigung für die Untersuchungshaft abzulehnen, wurde sehr differenziert und ausführlich begründet heute. Das hat nichts mit Geiz zu tun, sondern liegt gerade in der Besonderheit dieses Falls.
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22.12.2016 um 00:10@Persephone_cgn
Dann würde ich ganz gern die Begründung hören, aus meiner SIcht hat max. bis zum ersten Urteil der Angeklagte das zu tragen, mehr aber nicht.
Das erste Gericht hat Rechtsfehler begangen, dass hat eindeutig der BGH festgestellt. Daran ist nun mal nichts zu rütteln. Und ein Bürger muss erwarten können, dass Gerichte rechtsfehlerfrei entscheiden. Und der Staat trägt dafür dann auch eindeutig die Verantwortung. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn der Angeklagte erst später das Geständnis widerrufen hätte oder durch neue Tatsachen es zu einem Freispruch gekommen wäre. In Wirklichkeit hat das erste Gericht schlampig gearbeitet und nicht in alle Richtungen alles abgeklopft. Hier trägt ganz klar das erste Gericht die Schuld. Damit hätte der ehemals Angeklagte SPÄTESTENS von diesem Zeitpunkt an eine Entschädigung.
Aber Du kannst ja mal versuchen die Begründung hier darzustellen, vielleicht habe ich etwas übersehen, aber das glaube ich nicht. Das ist auch nicht das erste mal, wo die Deutsche Justiz sich vor Entschädigungen drückt.
Dann würde ich ganz gern die Begründung hören, aus meiner SIcht hat max. bis zum ersten Urteil der Angeklagte das zu tragen, mehr aber nicht.
Das erste Gericht hat Rechtsfehler begangen, dass hat eindeutig der BGH festgestellt. Daran ist nun mal nichts zu rütteln. Und ein Bürger muss erwarten können, dass Gerichte rechtsfehlerfrei entscheiden. Und der Staat trägt dafür dann auch eindeutig die Verantwortung. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn der Angeklagte erst später das Geständnis widerrufen hätte oder durch neue Tatsachen es zu einem Freispruch gekommen wäre. In Wirklichkeit hat das erste Gericht schlampig gearbeitet und nicht in alle Richtungen alles abgeklopft. Hier trägt ganz klar das erste Gericht die Schuld. Damit hätte der ehemals Angeklagte SPÄTESTENS von diesem Zeitpunkt an eine Entschädigung.
Aber Du kannst ja mal versuchen die Begründung hier darzustellen, vielleicht habe ich etwas übersehen, aber das glaube ich nicht. Das ist auch nicht das erste mal, wo die Deutsche Justiz sich vor Entschädigungen drückt.
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22.12.2016 um 00:15Persephone_cgn schrieb:Die Worte für das eigenmächtige Handeln der Zeugin waren mehr als deutlich, zahlreich und alles andere als schmeichelhaft.Naja, so eigenmächtig war das nicht. Denn es wurde ja auch von den Ermittlern unterstützt, so dass man letztendlich glücklicherweise ein Tondokument hat, das wohl den Einfluss der "Zeugin" belegt. Letztendlich haben das die Ermittler ebenfalls mit zu verantworten. Da scheint wohl einiges unter den Teppich gekehrt worden sein oder kam das zur Sprache?
Der Fall Sandra D.
22.12.2016 um 00:48@Persephone_cgn
neben jeder Menge Hobbydedektiven und Freizeitjuristen
wenn sich davon einige zusammenfinden/-tun und in ihrem Belastungseifer übers Ziel hinausschießen, ist das mehr als schlecht für die Justiz.
nicht der erste Fall bei allmy, wohl aber der im Moment tragischste
Persephone_cgn schrieb:So wurden diverse heute aufgezählte Online-Kommunikationen gelesen und auch differenziert in verschiedenen Kontexten betrachtet. So wurde u.a. ich heute innerhalb der Urteilsbegründung zitiert und mehrfach namentlich genannt neben anderen Personen, die zur Zeugin zu jeweiös bestimmten Zeiten Kontakt hatten.dann sollten sich die Zeugin und die vom Gericht Benannten allmählich ihrer Mitverantworutng für den Freispruch bewusst werden und in Zukunft sämtliche Ermittlungen den Profis überlassen. Zeugenbeeinflussung - dazu hatte ich dir mal was geschrieben, geht gar nicht.
Persephone_cgn schrieb:Leider machten auch diese Nachrichtenverläufe eine erneute Verurteilung noch weniger wahrscheinlich.das war leider zu erwarten. wurde hier ausführlich diskutiert.
Persephone_cgn schrieb:Die Worte für das eigenmächtige Handeln der Zeugin waren mehr als deutlich, zahlreich und alles andere als schmeichelhaft.an dieser Stelle habe ich vollstes Verständnis für das Gericht!
Persephone_cgn schrieb:der vorsitzende Richter hob mehrfach die Besonderheit dieses Eitorfer Falls hervor, nicht nur für die Gegenwart, sondern für die Zukunft der Rechtsgeschichte.hier war eine illustre "Gesellschaft" versammelt: der TV, die Hauptbelastungszeugin, spätere "Prozessbeobachter", Freunde und Gegner der Hauptbelastungszeugin, mutmaßlich mindestens eine Nachbarin des TV , "ehemalige" Eidorfer, die sich mit der Hauptbelastungszeugin anfreundeten, und der Rechtsbeistand des TV....
neben jeder Menge Hobbydedektiven und Freizeitjuristen
wenn sich davon einige zusammenfinden/-tun und in ihrem Belastungseifer übers Ziel hinausschießen, ist das mehr als schlecht für die Justiz.
nicht der erste Fall bei allmy, wohl aber der im Moment tragischste
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22.12.2016 um 11:25@lawine
Du warst gestern gar nicht bei der Urteilsverkündung, daher bitte ich doch sehr um Zurückhaltung. Was von mir zitiert wurde gestern, war alles andere als schmeichelhaft.
Ich habe persönlich zu keiner Zeit ermittelt, nur um das unmissverständlich klar zu stellen! Auch bin ich der Ansicht, keine Schuld zu tragen am Freispruch. Es mangelte an einem eindeutigen Beweis. Dafür können auch einzelne weitere gestern benannte Personen nichts. Diese und auch ich können nichts für die heimlichen Tonbandaufnahmen der Zeugin. Dennoch trägt sie keinerlei Schuld an Verfahrensfehlern. Sie kann auch nichts dafür, dass vor vier Jahren nicht lückenlos in allen Punkten überprüft wurde, was eine bestimmte Person zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt gemacht wurde. Def jwnige stand nicht untet Verdacht. Er hatte aber Kontakt zur Sandra. Zu späterer Zeit war es für ihn nach langem nicht mehr möglich, diese Frage genau zi beantworten. Das liegt einfacj in dwr Matur des menschen Gedächtnisses. Rückwirkend konnten bei Nachermittlungen auch weitere Fragen micht beantwortet werden, die in einzelnen Situationen das nachweisbare Verhalten des Ehemannes hätten erklären konnten. Diese Fragen betreffen den mutmaßlichen Tat- und so Todestag von Sandra. Darauf hatte die Zeugin keinerlei Einfluss. Für eine Verurteilung wäre dies aber der eindeutigen (!) Beweisbarkeit, um Argumente der Strafverteidigung zu widerlegen und auch lückenlos die Darstellung des Ehemanns selbst erforderlich gewesen. Das ist der Zeugin nicht anzulasten und auch ohne ihr eigenmächtiges Agieren wäre dies nicht anders. Dass bestimmte Frauen nicht mehr eindeutig beantwortet werden konnten, ist auch dem Umstand geschuldet, dass Sandra zuerst lediglich als vermisst galt, ohne dass von einem Verbrechen ausgegangen wurde. Daher wurden Zeugen erst ca. zwei Monate oder noch später zu Situationen befragt durch die Polizei, die für sie zum jeweiligen Zeitpunkt keine persönliche Bedeutung hatten und die vordergründig so für sie belanglos erschienen. Daher ist es ganz logisch anhand der Funktion des menschlichen Gedächtnisses, dass nicht alles rückwirkend lückenlos aufgeklärt und somit bewiesen werden konnte, was eine Verurteilung ermöglicht hätte. Bei den Nachermittlungen war dies aus den genannten Gründen nicht mehr möglich. Der Ehemann profitierte hier also auch erheblich vom zeitlichen Abstand von mittlerweile viet Jahren. Auch das hat die Zeugin nicht zu beantworten. Auch kann sie nichts dafür, dass Sandras Leiche trotz intensiver und langwieriger polizeilichen Suchmaßnahmen nie gefunden wurde. Das ist an sich schon für die Beweisbarkeit eines Mordes eine denkbar ungünstige Voraussetzung.
Trotz allen Fragens hat der Ehemann zu keiner Zeit tatsächliche nachweisbare Antworten darauf gegeben, was er mit Sandras Leiche gemacht hat. Das Gericht stellte fest, dass er Sandra hasste und dass auch dies dafür spreche, dass er für Sandras Tod verantwortlich sei. Es war keinerlei Reue bei ihm erkennbar und so ein Druck, sich zu erleichtern. Er beantwortete einfach verschiedendste Fragen nicht wahrheitsgemäß und im übrigen nicht mal ernst. Hiet spielten also ganz verschiedene äußere Faktoren eine Rolle, die in persönlichen individuellen Eigenschaften des Ehemannes und der Zeugin begründet sind, eine wesentliche Rolle spielen. Das ist nicht unbedingt eine Frage von Schuld oder einer ausschließlichen Verantwortlichkeit der Zeugin zu sehen, sondern einfach so, wie es ist. Diese Unterschiede hinsichtlich persönlicher Eigenschaften sind aber bei einer gutachterlichen Beurteilung von Aussagen zu berücksichtigen und dürfen nicht ignoriert werden. Die Gutachterin konnte also nicht feststellen, was wahr ist und was nicht. Damit kann nicht gesagt werden, alles sei wahr oder in Teilen oder in Teilen oder ganz unwahr. Auch durch Nachermittlungen konnte dies nicht beantwortet werden. Die Kammer im ersten Prozess war zur Überzeugung gekommen, das eigentliche Tatgeschehen im engeren Sinne sei wahr und und das Nachtatverhalten könne so nicht stattgefunden haben im ganzen. Man kann also auch sagen, der Ehemann habe der Zeugin diese Fragen gar nicht wirklich zutreffend beantwortet, so dass es keinerlei konkrete Anhaltspunkte gibt dafür, wo Sandras Leiche ist. Das Gericht konnte bei ihm auch keinerlei eigenes Bedürfnis feststellen, dies mitzuteilen. Was es aber feststellte, ist ein Prahlen seinerseits und sich für schlauer als die Polizei zu halten und zu präsentieren. Dies war jedoch offensichtlich und er wurde diesbezüglich zitiert gestern. Das macht ihn insgesamt nicht weniger verdächtig, ein Beweis ist dies jedoch nicht.
Es wurde mehrfach hervorgehoben, dass der Ehemann gemessen an der Zeugin wesentlich weniger intelligent und gebildet als die Diplomatentochter, die die Zeugin ist und sich darin deutlich unterscheidet von ihm. Das an sich ist auch ein Kriterium für die Beurteilung des Geständnisses. Das macht nicht jedes Detail dessen, was auf den Tonbändern zu hören war, umwahr. Ein Beweis isz es so aber auch nicht. Dabei geht es im übrigen nicht um alles oder nichts. Nur lässt sich das durch Ermittlungen nicht im einzelnen feststellen. Der Ehemann wurde gestern wörtlich als "nicht der Hellste" bezeichnet.
Bedenkt man, dass das Gericht sehr wohl davon ausgeht, dass Sandra tot ist und auch getötet wurde, ist es also durchaus erstaunlich, dass nie ihre Leiche gefunden wurde und auch sonst keine eindeutigen Beweise, die eine Verurteilung des Ehemanns etmöglicht hätten. Das Gericht hält den anderen Mann, mit dem sich Sandra traf nicht für wirklich verdächtig, es sah keine Gründe, die dafür sprachen. Es konnte aber nicht feststellen, was er am Vormittag des 9. September 2012 gemacht hat und wo. Auch dafür kann die Sandra nichts. Auch konnten einige weitere Details nicht eindeutig beantwortet werden, welche zwar Fragen aufwerfen, durch die sich aber noch nicht mangels Motiv kein Verdacht begründen lässt. Er hatte einen Teil der DMS, die er und Sandra sich geschrieben hatten aus seinem Handy gelöscht später, wie zu späterer Zeit bei einer Überprüfung durch die Polizei festgestellt wurde. Dennoch ist es natürlich naheliegend, dass dies die beiden Strafverteiger zugunsten des Ehemanns als Verfahrensfehler vorbrachten. Das Gericht räumte dieses Versäumnis der Polizei ein. Auch das hat die Zeugin in keiner Weise zu verantworten und liegt auch weit außerhalb ihres Einflussmöglichkeiten. Daher meine ich, dass man die einzelnen Aussagen und Sachverhalte in allen situativen Zusammenhängen auch einzeln betrachten und anhand begehbarer Tatsachen beurteilen.
Es ging hier also gar nicht allein darum, was wann die Zeugin getan hat, sondern doch zuerst darum, was der Ehemann tatsächlich getan hat zu verschiedenen Zeiten, warum er manches tat, was als solches nachweisbar war und wie lückenlos die Ereignisse rekonstruiert werden können beginnend mit dem Zeitpunkt, als Sandra am späten Abend des 8. September 2012 von ihrem Arbeitsplatz zurückkehrte. Das wäre aber für eine Verurteilung wegen Mordes erforderlich gewesen.
Wie auch immer sich die Zeugin in unterschiedlichen Sirutionen gegenüber unterschiedlichen Personen verhielt und äußerte, sei dies schriftlich oder persönlich, das Geständnis war anhand verschiedener Kriterien leider nicht verwertbar. Ihr Verhalten in verschiedenen Situationen kann man durchaus sehr kritisch sehen. Aber dafür, dass keine eindeutigen Beweise gefunden wurden, die zu einer Verurteilung geführt hättem, kann sie nichts. So war der Ehemann freizusprechen.
Man kann also sagen, Sandra ist tot, ein Suizid schließt das Gericht aus. Was auch immer passiert ist, wo und auf welche Weise zu genau welchem Zeitpunkt, hier gibt es offenbar einen perfekten Mord und keine Leiche von Sandra, die beerdigt werden könnte in einem Grab, an das ihre Kinder gehen könnten. Und letzteres ist, was den Freispruch letzlich so dramatisch macht. Es gibt so viele Fragen, die nicht beantwortet werden konnten und niemals beantwortet werden. Die Anwältin von Sandras Tochter, die auch weiter den Ehemann für schuldig hält, bat gestern in mehreren Fernsehsendern darum, wenigstens anonym Informationen zum Verbleib von Sandras Leiche zu offenbaren, damit es endlich ein Grab geben könne.
Ich möchte abschließend ausdrücklich sagen, dass mir der Ausgang des Prozesses sehr nah geht. Dabei denke ich an die (mutmaßlich) ermordete Sandra, die nur zweieinhalb Wochen älter war als ich und in der Gemeinde lebte, die meine alte Heimat ist und ganz besonders denke ich an ihre beiden Kinder. Ihren Sohn hätte ich am liebsten gestern in den Arm genommen und gedrückt. Er war bei der Urteilsverkündung. Ich denke, für ihn und seine kleine Schwester ist der Ausgang des Prozesses unerträglich. Darum geht es doch in erster Linie.
Das Urteil konnte aus den genannten Gründen nur einen Freispruch bedeuten zugunsten des Ehemanns. Er hat nun juristisch als unschuldig zu gelten. Das ist auch für mich und nicht nur für mich emotional schwer auszuhalten. Das wiederum ist nichts im Vergleich dazu, wie es Sandras Kinder durchmachen. So können sie nicht wirk lich trauern. Fie Anwältin von Sandras Tochter sagte gestern, die inzwischen Zehnjährige sei seit vier Jahren in einer Schockstarre, aus der sie so nicht herauskommen könne. Was ihr Vater durchmacht, bei dem sie lebt, vermag ich mir auch nicht annähernd vorzustellen.
Du warst gestern gar nicht bei der Urteilsverkündung, daher bitte ich doch sehr um Zurückhaltung. Was von mir zitiert wurde gestern, war alles andere als schmeichelhaft.
Ich habe persönlich zu keiner Zeit ermittelt, nur um das unmissverständlich klar zu stellen! Auch bin ich der Ansicht, keine Schuld zu tragen am Freispruch. Es mangelte an einem eindeutigen Beweis. Dafür können auch einzelne weitere gestern benannte Personen nichts. Diese und auch ich können nichts für die heimlichen Tonbandaufnahmen der Zeugin. Dennoch trägt sie keinerlei Schuld an Verfahrensfehlern. Sie kann auch nichts dafür, dass vor vier Jahren nicht lückenlos in allen Punkten überprüft wurde, was eine bestimmte Person zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt gemacht wurde. Def jwnige stand nicht untet Verdacht. Er hatte aber Kontakt zur Sandra. Zu späterer Zeit war es für ihn nach langem nicht mehr möglich, diese Frage genau zi beantworten. Das liegt einfacj in dwr Matur des menschen Gedächtnisses. Rückwirkend konnten bei Nachermittlungen auch weitere Fragen micht beantwortet werden, die in einzelnen Situationen das nachweisbare Verhalten des Ehemannes hätten erklären konnten. Diese Fragen betreffen den mutmaßlichen Tat- und so Todestag von Sandra. Darauf hatte die Zeugin keinerlei Einfluss. Für eine Verurteilung wäre dies aber der eindeutigen (!) Beweisbarkeit, um Argumente der Strafverteidigung zu widerlegen und auch lückenlos die Darstellung des Ehemanns selbst erforderlich gewesen. Das ist der Zeugin nicht anzulasten und auch ohne ihr eigenmächtiges Agieren wäre dies nicht anders. Dass bestimmte Frauen nicht mehr eindeutig beantwortet werden konnten, ist auch dem Umstand geschuldet, dass Sandra zuerst lediglich als vermisst galt, ohne dass von einem Verbrechen ausgegangen wurde. Daher wurden Zeugen erst ca. zwei Monate oder noch später zu Situationen befragt durch die Polizei, die für sie zum jeweiligen Zeitpunkt keine persönliche Bedeutung hatten und die vordergründig so für sie belanglos erschienen. Daher ist es ganz logisch anhand der Funktion des menschlichen Gedächtnisses, dass nicht alles rückwirkend lückenlos aufgeklärt und somit bewiesen werden konnte, was eine Verurteilung ermöglicht hätte. Bei den Nachermittlungen war dies aus den genannten Gründen nicht mehr möglich. Der Ehemann profitierte hier also auch erheblich vom zeitlichen Abstand von mittlerweile viet Jahren. Auch das hat die Zeugin nicht zu beantworten. Auch kann sie nichts dafür, dass Sandras Leiche trotz intensiver und langwieriger polizeilichen Suchmaßnahmen nie gefunden wurde. Das ist an sich schon für die Beweisbarkeit eines Mordes eine denkbar ungünstige Voraussetzung.
Trotz allen Fragens hat der Ehemann zu keiner Zeit tatsächliche nachweisbare Antworten darauf gegeben, was er mit Sandras Leiche gemacht hat. Das Gericht stellte fest, dass er Sandra hasste und dass auch dies dafür spreche, dass er für Sandras Tod verantwortlich sei. Es war keinerlei Reue bei ihm erkennbar und so ein Druck, sich zu erleichtern. Er beantwortete einfach verschiedendste Fragen nicht wahrheitsgemäß und im übrigen nicht mal ernst. Hiet spielten also ganz verschiedene äußere Faktoren eine Rolle, die in persönlichen individuellen Eigenschaften des Ehemannes und der Zeugin begründet sind, eine wesentliche Rolle spielen. Das ist nicht unbedingt eine Frage von Schuld oder einer ausschließlichen Verantwortlichkeit der Zeugin zu sehen, sondern einfach so, wie es ist. Diese Unterschiede hinsichtlich persönlicher Eigenschaften sind aber bei einer gutachterlichen Beurteilung von Aussagen zu berücksichtigen und dürfen nicht ignoriert werden. Die Gutachterin konnte also nicht feststellen, was wahr ist und was nicht. Damit kann nicht gesagt werden, alles sei wahr oder in Teilen oder in Teilen oder ganz unwahr. Auch durch Nachermittlungen konnte dies nicht beantwortet werden. Die Kammer im ersten Prozess war zur Überzeugung gekommen, das eigentliche Tatgeschehen im engeren Sinne sei wahr und und das Nachtatverhalten könne so nicht stattgefunden haben im ganzen. Man kann also auch sagen, der Ehemann habe der Zeugin diese Fragen gar nicht wirklich zutreffend beantwortet, so dass es keinerlei konkrete Anhaltspunkte gibt dafür, wo Sandras Leiche ist. Das Gericht konnte bei ihm auch keinerlei eigenes Bedürfnis feststellen, dies mitzuteilen. Was es aber feststellte, ist ein Prahlen seinerseits und sich für schlauer als die Polizei zu halten und zu präsentieren. Dies war jedoch offensichtlich und er wurde diesbezüglich zitiert gestern. Das macht ihn insgesamt nicht weniger verdächtig, ein Beweis ist dies jedoch nicht.
Es wurde mehrfach hervorgehoben, dass der Ehemann gemessen an der Zeugin wesentlich weniger intelligent und gebildet als die Diplomatentochter, die die Zeugin ist und sich darin deutlich unterscheidet von ihm. Das an sich ist auch ein Kriterium für die Beurteilung des Geständnisses. Das macht nicht jedes Detail dessen, was auf den Tonbändern zu hören war, umwahr. Ein Beweis isz es so aber auch nicht. Dabei geht es im übrigen nicht um alles oder nichts. Nur lässt sich das durch Ermittlungen nicht im einzelnen feststellen. Der Ehemann wurde gestern wörtlich als "nicht der Hellste" bezeichnet.
Bedenkt man, dass das Gericht sehr wohl davon ausgeht, dass Sandra tot ist und auch getötet wurde, ist es also durchaus erstaunlich, dass nie ihre Leiche gefunden wurde und auch sonst keine eindeutigen Beweise, die eine Verurteilung des Ehemanns etmöglicht hätten. Das Gericht hält den anderen Mann, mit dem sich Sandra traf nicht für wirklich verdächtig, es sah keine Gründe, die dafür sprachen. Es konnte aber nicht feststellen, was er am Vormittag des 9. September 2012 gemacht hat und wo. Auch dafür kann die Sandra nichts. Auch konnten einige weitere Details nicht eindeutig beantwortet werden, welche zwar Fragen aufwerfen, durch die sich aber noch nicht mangels Motiv kein Verdacht begründen lässt. Er hatte einen Teil der DMS, die er und Sandra sich geschrieben hatten aus seinem Handy gelöscht später, wie zu späterer Zeit bei einer Überprüfung durch die Polizei festgestellt wurde. Dennoch ist es natürlich naheliegend, dass dies die beiden Strafverteiger zugunsten des Ehemanns als Verfahrensfehler vorbrachten. Das Gericht räumte dieses Versäumnis der Polizei ein. Auch das hat die Zeugin in keiner Weise zu verantworten und liegt auch weit außerhalb ihres Einflussmöglichkeiten. Daher meine ich, dass man die einzelnen Aussagen und Sachverhalte in allen situativen Zusammenhängen auch einzeln betrachten und anhand begehbarer Tatsachen beurteilen.
Es ging hier also gar nicht allein darum, was wann die Zeugin getan hat, sondern doch zuerst darum, was der Ehemann tatsächlich getan hat zu verschiedenen Zeiten, warum er manches tat, was als solches nachweisbar war und wie lückenlos die Ereignisse rekonstruiert werden können beginnend mit dem Zeitpunkt, als Sandra am späten Abend des 8. September 2012 von ihrem Arbeitsplatz zurückkehrte. Das wäre aber für eine Verurteilung wegen Mordes erforderlich gewesen.
Wie auch immer sich die Zeugin in unterschiedlichen Sirutionen gegenüber unterschiedlichen Personen verhielt und äußerte, sei dies schriftlich oder persönlich, das Geständnis war anhand verschiedener Kriterien leider nicht verwertbar. Ihr Verhalten in verschiedenen Situationen kann man durchaus sehr kritisch sehen. Aber dafür, dass keine eindeutigen Beweise gefunden wurden, die zu einer Verurteilung geführt hättem, kann sie nichts. So war der Ehemann freizusprechen.
Man kann also sagen, Sandra ist tot, ein Suizid schließt das Gericht aus. Was auch immer passiert ist, wo und auf welche Weise zu genau welchem Zeitpunkt, hier gibt es offenbar einen perfekten Mord und keine Leiche von Sandra, die beerdigt werden könnte in einem Grab, an das ihre Kinder gehen könnten. Und letzteres ist, was den Freispruch letzlich so dramatisch macht. Es gibt so viele Fragen, die nicht beantwortet werden konnten und niemals beantwortet werden. Die Anwältin von Sandras Tochter, die auch weiter den Ehemann für schuldig hält, bat gestern in mehreren Fernsehsendern darum, wenigstens anonym Informationen zum Verbleib von Sandras Leiche zu offenbaren, damit es endlich ein Grab geben könne.
Ich möchte abschließend ausdrücklich sagen, dass mir der Ausgang des Prozesses sehr nah geht. Dabei denke ich an die (mutmaßlich) ermordete Sandra, die nur zweieinhalb Wochen älter war als ich und in der Gemeinde lebte, die meine alte Heimat ist und ganz besonders denke ich an ihre beiden Kinder. Ihren Sohn hätte ich am liebsten gestern in den Arm genommen und gedrückt. Er war bei der Urteilsverkündung. Ich denke, für ihn und seine kleine Schwester ist der Ausgang des Prozesses unerträglich. Darum geht es doch in erster Linie.
Das Urteil konnte aus den genannten Gründen nur einen Freispruch bedeuten zugunsten des Ehemanns. Er hat nun juristisch als unschuldig zu gelten. Das ist auch für mich und nicht nur für mich emotional schwer auszuhalten. Das wiederum ist nichts im Vergleich dazu, wie es Sandras Kinder durchmachen. So können sie nicht wirk lich trauern. Fie Anwältin von Sandras Tochter sagte gestern, die inzwischen Zehnjährige sei seit vier Jahren in einer Schockstarre, aus der sie so nicht herauskommen könne. Was ihr Vater durchmacht, bei dem sie lebt, vermag ich mir auch nicht annähernd vorzustellen.
Der Fall Sandra D.
22.12.2016 um 11:45Ich finde es der Konsequenz des Freispruchs für die Kinder von Sandra wegen mehr als unangebracht, alte Kommentare rauszukramen und Schuldvorwürfe auszusprechen.
Der Freispruch, so bitter das ist, ist zu akzeptieren. Daher möchte ich mich auch ausdrücklich verwahren gegen Vorwürfe, ich habe Mitverantwortung zu tragen. Ich bin ganz ohne allmy langsam in diesen Fall, das Wort mag ich hier an sich gar nicht gebrauchen, hineingewachsen. Das liegt tatsächlich wesentlich daran, dass ich in Eitorf aufgewachsen und bis kurz nach meinem Geburtstag gelebt habe. Ich habe täglich über Jahre hinweg Kontakt zu Menschen aus Eitorf. So habe ich auch von Anfang an die polizeiliche Suchmeldung geteilt, als der Ehemann offiziell noch gar nicht unter Mordverdacht stand. Daher habe ich einen gänzlich anderen Bezug dazu. Im übrigen habe ich beim Prozessauftakt 2014 Sandras Sohn persönlich kennengelernt. Auch das dürfte nachvollziehbar machen, wie nah mir das mutmaßliche Verbrechen und jetzt der Freispruch sehr nah gehen. Ich bin hier sonst keine Userin im übrigen. Auch einige andere Personen, die sich hier anmeldeten, sind hier an sich keine User. Da ist der persönliche Bezug einfach ein ganz anderer. Für mich ist dieses mutmaßliche Verbrechen kein Kriminalfall wie andere, die auf allmy diskutiert werden. Ein gleiches gilt für einige weitere Personen. Das bitte ich zu respektieren.
Der Freispruch, so bitter das ist, ist zu akzeptieren. Daher möchte ich mich auch ausdrücklich verwahren gegen Vorwürfe, ich habe Mitverantwortung zu tragen. Ich bin ganz ohne allmy langsam in diesen Fall, das Wort mag ich hier an sich gar nicht gebrauchen, hineingewachsen. Das liegt tatsächlich wesentlich daran, dass ich in Eitorf aufgewachsen und bis kurz nach meinem Geburtstag gelebt habe. Ich habe täglich über Jahre hinweg Kontakt zu Menschen aus Eitorf. So habe ich auch von Anfang an die polizeiliche Suchmeldung geteilt, als der Ehemann offiziell noch gar nicht unter Mordverdacht stand. Daher habe ich einen gänzlich anderen Bezug dazu. Im übrigen habe ich beim Prozessauftakt 2014 Sandras Sohn persönlich kennengelernt. Auch das dürfte nachvollziehbar machen, wie nah mir das mutmaßliche Verbrechen und jetzt der Freispruch sehr nah gehen. Ich bin hier sonst keine Userin im übrigen. Auch einige andere Personen, die sich hier anmeldeten, sind hier an sich keine User. Da ist der persönliche Bezug einfach ein ganz anderer. Für mich ist dieses mutmaßliche Verbrechen kein Kriminalfall wie andere, die auf allmy diskutiert werden. Ein gleiches gilt für einige weitere Personen. Das bitte ich zu respektieren.
Der Fall Sandra D.
22.12.2016 um 11:46Persephone_cgn schrieb:Das Urteil konnte aus den genannten Gründen nur einen Freispruch bedeuten zugunsten des Ehemanns. Er hat nun juristisch als unschuldig zu gelten. Das ist auch für mich und nicht nur für mich emotional schwer auszuhalten.Willst Du das ein vielleicht Unschuldiger verurteilt wird? Das wäre eigentlich die Konsequenz aus Deinen Gefühlen.Du kannst es nicht wissen, ob er schuldig ist oder nicht. Dem sollte man sich immer bewusst sein.
Für mich ist so ein Freispruch immer, dass in so einem Fall dann wieder die Rechtsstaatlichkeit bewiesen wurde, was nicht immer der Fall ist.
Ich würde aber von Dir noch gerne die Begründung hören, warum der ehemals Angeklagte gänzlich auf eine Entschädigung zu verzichten hat.
Der Fall Sandra D.
22.12.2016 um 14:39So ein Unsinn! Ich habe doch selbst ausdrücklich geschrieben, dass der Freispruch zu akzeptieren ist und eine andere Entscheidung hier nicht möglich war. Was ist daran misszuvetstehen?
Der Fall Sandra D.
22.12.2016 um 14:49@Persephone_cgn
Es ging hier nicht um das rechtliche Akzeptieren sondern um die Gefühle und diese scheinen offenbar das Urteil nicht wirklich zu akzeptieren.
Und wenn er Unschuldig ist können auch die Kinder keine Antwort von ihm erwarten und er weiß auch nicht, wo die Leiche ist.
Und das Auffinden des Leichnams hätte auch kein Urteil bewirkt.
Es ging hier nicht um das rechtliche Akzeptieren sondern um die Gefühle und diese scheinen offenbar das Urteil nicht wirklich zu akzeptieren.
Und wenn er Unschuldig ist können auch die Kinder keine Antwort von ihm erwarten und er weiß auch nicht, wo die Leiche ist.
Und das Auffinden des Leichnams hätte auch kein Urteil bewirkt.
Der Fall Sandra D.
22.12.2016 um 15:11Das Schlimmste ist doch, selbst wenn man jetzt irgendwann tatsächlich eine Leiche findet und nachweisen kann, dass er sie getötet hat, kann er nach dem Freispruch nicht nochmal dafür angeklagt werden. Daher sollte man sich als Staatsanwalt ja auch 3x überlegen, ob die vorliegenden Beweise und Indizien für eine Verurteilung reichen. Wenn man alles auf eine Zeugin stützt, die dann am Ende total demontiert wird von Gutachtern, dann ist der Gerechtigkeit wirklich ein Bärendienst erwiesen worden, falls doch der Richtige auf der Anklagebank saß.
Der Fall Sandra D.
22.12.2016 um 15:14SCMP77 schrieb:Ich würde aber von Dir noch gerne die Begründung hören, warum der ehemals Angeklagte gänzlich auf eine Entschädigung zu verzichten hat.@Persephone_cgn
Würde mich ebenfalls interessieren.
Der Fall Sandra D.
22.12.2016 um 15:34@Persephone_cgn
dass T. intelligenter ist als Herr D.?
dass T. eine Diplomatentochter ist??
was für Rolle spielte das für den Prozessausgang? überhaupt keine.
schön für dich, dass du eine Diplomatentochter kennst. mehr nicht.
ich bedauere, dass Herr D. nicht überführt und nicht verurteilt werden konnte. Aber man kann den Rechtsstaat nicht hinbiegen .
die sind alle in den Fall hineingewachsen ..
Persephone_cgn schrieb:Was von mir zitiert wurde gestern, war alles andere als schmeichelhaft.davon gehe ich aus, anderes hätte mich überrascht.
Persephone_cgn schrieb:Es wurde mehrfach hervorgehoben, dass der Ehemann gemessen an der Zeugin wesentlich weniger intelligent und gebildet als die Diplomatentochter, die die Zeugin ist und sich darin deutlich unterscheidet von ihm. Das an sich ist auch ein Kriterium für die Beurteilung des Geständnisses.was ist ein Kriterium für die Beurteilung des Geständnisses?
dass T. intelligenter ist als Herr D.?
dass T. eine Diplomatentochter ist??
was für Rolle spielte das für den Prozessausgang? überhaupt keine.
schön für dich, dass du eine Diplomatentochter kennst. mehr nicht.
Persephone_cgn schrieb:das Geständnis war anhand verschiedener Kriterien leider nicht verwertbar.wie gesagt, davon war auszugehen. eigentlich schon im ersten Prozess hätte die GEnese des Geständnisses eine größere Rolle spielen müssen.
ich bedauere, dass Herr D. nicht überführt und nicht verurteilt werden konnte. Aber man kann den Rechtsstaat nicht hinbiegen .
Persephone_cgn schrieb:Ich bin ganz ohne allmy langsam in diesen Fall, das Wort mag ich hier an sich gar nicht gebrauchen, hineingewachsen. Das liegt tatsächlich wesentlich daran, dass ich in Eitorf aufgewachsen und bis kurz nach meinem Geburtstag gelebt habe.genauso wie alle anderen , die mal in Eidorf lebten....
die sind alle in den Fall hineingewachsen ..
Der Fall Sandra D.
22.12.2016 um 17:39@SCMP77
Das nervt mich jetzt! Meine Gefühle brauchen nichts zu akzeptieren. Ich akzeptiere den Freispruch. Dass ich mit den Kindern mitfühle ist für mich kein Widerspruch. Für mich ist das ein sowohl-als-auch.
Das nervt mich jetzt! Meine Gefühle brauchen nichts zu akzeptieren. Ich akzeptiere den Freispruch. Dass ich mit den Kindern mitfühle ist für mich kein Widerspruch. Für mich ist das ein sowohl-als-auch.
Der Fall Sandra D.
22.12.2016 um 17:44Könnte mir laienhaft vorstellen, dass nachfolgendes Gesetz hier greift.
http://www.gesetze-im-internet.de/streg/BJNR001570971.html
http://www.gesetze-im-internet.de/streg/BJNR001570971.html
Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)Wer ohne Notwendigkeit ein Geständnis abgibt, anscheinend um sich wichtig zu machen. muss sich möglicherweise nicht wundern, wenn ihm das als "grob fahrlässig" ausgelegt wird.
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§ 5 Ausschluß der Entschädigung
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(2) Die Entschädigung ist auch ausgeschlossen, wenn und soweit der Beschuldigte die Strafverfolgungsmaßnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. ...