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Der Fall Sandra D.

4.450 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

27.03.2016 um 14:16
@hexe40
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Hier haben auch andere Prozessbeobachter geschrieben.
Warum haben diese dann die Aussagen so falsch verstanden. Im Moment kommen
hier nur negative Aussagen.
So kann es aber eigentlich nicht vor Gericht gewesen sein....hätten dann das Gericht
nicht anders entschiedenen? Es müssen auch Dinge vorgetragen worden sein, die
gegen D.D. sprachen.
Das Gerichtsverfahren öffentlich sind, verhindert leider keine Fehlentscheidungen.

Die Schwierigkeit bei solchen Verfahren ist die, dass der vorsitzende Richter gewissermaßen die Zügel in den Händen hält. Er bestimmt welche Zeugen gehört werden, er bestimmt welche Gutachten erstellt werden usw.

Letztendlich bestimmt er, welchen Eindruck die Zuschauer und die Laienrichter vom Angeklagten erhalten.

Der vorsitzende Richter ist daher an einem rechtsstaatlichen Gericht an Vorgaben gebunden, wenn er diese nicht einhält, werden solche Urteile aufgehoben. das passiert sehr selten, erst schwerwiegende Fehler - so wie im vorliegenden Fall - führen zu einer Aufhebung des Urteils.

Dass die Prozessbeobachter das in der Regel im Sinne eines Schuldspruchs sehen ist auch fast die Regel. Allein dass eine Anklage erfolgt, bewirkt meist bei den Prozessbeobachtern ein Vorurteil. Wenn dann noch zusätzlich der Vorsitzende des Gerichts ebenfalls einem solchen Vorurteil unterlegen ist, wird das ganze Verfahren in die falsche Richtung gelenkt.


Wenn man den Beschluss des BGH liest so sind dem Gericht eklatante Fehler unterlaufen, die man nicht mehr wegdiskutieren kann. Für mich zeigen diese Fehler, dass der Vorsitzende sehr stark voreingenommen war. Leider passiert das sehr häufig bei Geständnissen, welche dann widerrufen werden. Richter berücksichtigen auch heute nicht immer die Problematik der Möglichkeit falscher Geständnisse. Die Fälle Rupp u. Knobloch sind hier ein aktuelles Beispiel. Die sind hierfür sie einfach nicht ausreichend geschult, es sind eben keine Psychologen, welche die Mechanismen falscher Geständnisse schon etwas klarer sehen können.


Wie kann ein Richter die Behauptung des Angeklagten eigentlich übergehen, dass der Angeklagte quasi zu einem Geständnis von der Zeugin genötigt wurde? Das ist ein eklatanter Fehler, auch wenn es sich rausstellen sollte, dass es nicht zutrifft. Eine solche Behauptung MUSS das Gericht nachgehen und in seinem Urteil zumindest berücksichtigen (in welcheer Richtung auch immer). Die übrigen Punkte, welche der BGH moniert, kommen da noch ergänzend hinzu. Hier hat das Gericht einen Fundament eines Rechtsstaates nicht beachtet, das des rechtlichen Gehörs.

Die Häufung der rechtlichen Fehler sagt mir hier einfach nur, dass das Gericht schwer voreingenommen war und daher nicht in der Lage war ein rechtsstaatliches Urteil zu fällen. Das dann Prozessbeobachter ein falsches Bild bekommen, liegt dann in der Natur der Sache.
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Du musst auch schon mal andere Nachweise zulassen.... sonst kann man nicht ohne Vorurteile eine Aussage machen....was wieder in Spekulation endet.
Die Unschuld ist nicht nachzuweisen, das wird leider häufig vergessen. Wenn man meint bestimmte Tätigkeiten würden keine Spuren hinterlassen und damit die Schuld versucht zu begründen, macht man einen schwerwiegenden Fehler.


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Der Fall Sandra D.

27.03.2016 um 14:16
@jonasschmidt91
Dann schreibe ich es eben jetzt nochmal.

Nicht in allen Punkten stimmt die Begründung des BGH.
Zwar hat das Landgericht nicht übersehen, dass es sich bei A.
um eine problematische Zeugin handelt. Die Ende der 90iger Jahre mit S.D.
befreundet gewesene Zeugin hatte bereits anlässlich ihrer ersten polizeilichen Befragung Ende November 2012 die Auffassung vertreten, dass S.D. von ihrem Ehemann umgebracht worden sei; nach eigenen Recherchen im Internet hatte sie sich mit anderen Personen über das Verschwinden von S.D. ausgetauscht und sich nach Ausstrahlung des Falles in der Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ auf der Internetseite „Allmystery“ unter der Rubrik „Kriminalfälle“ in einem Chat angemeldet, um dort „mal zu erzählen, wie es wirklich war" . Die Einzelheiten ihrer damaligen Spekulationen sind in den Urteilsgründen nicht wiedergegeben; hierzu hätte aber Anlass bestanden. Denn die Zeugin A. , die sich anschließend mit weiteren Perso-
nen auf Spurensuche begeben hatte, ging Ende April oder Anfang Mai 2013
eine auch intime Beziehung zum Angeklagten ein, weil sie - wie sie in ihrer polizeilichen Vernehmung vom 8. August 2013 gegenüber KHK W. bekundete - annahm, dass „ sie etwas aus ihm ' rauskriege".
quelle: BGH -urteil
Stimmt das so wirklich?

War es nicht so,....die Zeugin war hier bei Allmy weil sie D.D. für schuldig hielt.
Dann hat sie D.D. persönlich kennen gelernt.
Bei diesem Treffen soll sie sich wie ein verliebter Teenager aufgeführt haben.
Gleichzeitig hat sie hier dann auch ihre geänderte Meinung über D.D. kundgetan.... er ist
unschuldig....er ist kein Mörder....Sandra ist abgehauen.
In welcher Art und Weise wissen die Mitglieder, die hier bereits in der Zeit des
1. Threads dabei waren.

Erst danach kam dann wieder der Sinneswandel.

Oder irre ich mich da?

Warst Du bei der gelöschten Diskussion dabei?
Hast Du mitbekommen wie D.D. sich hier geäußert hat?


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Der Fall Sandra D.

27.03.2016 um 14:19
@hexe40
Du kannst nicht in die Zeugin reinsehen. Was sie hier gepostet haben muss nicht ihren wirklichen Ansichten entsprochen haben.

Daher kannst Du einfach nicht wissen, ob die Ansicht des BGH nicht doch eher zutrifft.


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Der Fall Sandra D.

27.03.2016 um 14:21
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Die Unschuld ist nicht nachzuweisen, das wird leider häufig vergessen. Wenn man meint bestimmte Tätigkeiten würden keine Spuren hinterlassen und damit die Schuld versucht zu begründen, macht man einen schwerwiegenden Fehler.
Wir sind ja auch hier nicht bei Gericht 😉, wäre ja auch noch schöner wenn wir hier urteilen könnten.

Allerdings hast Du meine Frage nicht beantwortet?
Warst Du bei der Verhandlung und hast die Tonbänder bzw. Aussage der Zeugin mit eigenen Worten gehört?


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Der Fall Sandra D.

27.03.2016 um 14:23
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Du kannst nicht in die Zeugin reinsehen. Was sie hier gepostet haben muss nicht ihren wirklichen Ansichten entsprochen haben.

Daher kannst Du einfach nicht wissen, ob die Ansicht des BGH nicht doch eher zutrifft.
Du aber noch viel weniger, oder irre ich mich.


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Der Fall Sandra D.

27.03.2016 um 14:32
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Warst Du bei der Verhandlung und hast die Tonbänder bzw. Aussage der Zeugin mit eigenen Worten gehört?
Nein, aber es reicht den Beschluss des BGH zu lesen und letztendlich die Begründungen bzgl. der Freilassung.

Wie gesagt, wesentliche entlasstende Dinge sind bei den Zeugenbefragungen offensichtlich nicht gefragt worden oder die Zeugin hat eine Gedächtnislücke bzgl. der Nötigung behauptet. Daher kann man aus der ursprünglichen Verhandlung nicht wirklich etwas entnehmen. Hier meinen die Beobachter ihre eigenen Vorurteile bestätigt bekommen zu haben und leider- wie es der Beschluss des BGH nahelegt - leider die Vorurteile des Gerichts. So sieht aber normalerweise keine Rechtsstaatlichkeit aus.

Dem Vositzenden des Gerichts kommt eben einen herausragende Bedeutung zu und wenn er dieser - wie im vorliegnden fall der BGH letztendlich attestiert hat- nicht gewachsen ist - aus welchem Grund auch immmer - ist einen solche Verhandlung für die Katz.
Diese muss nun komplett wiederholt werden.


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Der Fall Sandra D.

27.03.2016 um 14:39
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Du aber noch viel weniger, oder irre ich mich.
Weniger als der BGH sicherlich. Aber ich habe den Vorteil erst spät hier eingestiegen zu sein und daher vielleicht eher weniger mit Vorurteilen behaftet.

Wie @jonasschmidt91 schon richtig schrieb, eigentlich müsste es von den Gerichten so gehandhabt werden:
Die Aussage eines Beschuldigten muss solange als wahr unterstellt werden, bis das es keine Anderet Möglichkeit mehr gibt als das sie falsch ist [...] Im Gegenzug muss die Aussage eines Zeugen solange als falsch angesehen werden , bis es keine andere Möglichkeit mehr gibt, als das sie wahr ist )
Leider besinnen sich Gerichte erst auf solche Sätze, wenn sie erkennen, dass der Staat einem Unschuldigen schweres Unrecht angetan hat, wie beispielsweise im Fall Horst Arnold, wo das fteisprechende Gericht im mehr oder weniger den gleiche Worten diese Aussage getätigt hat. Es hat im Fall Arnold dem 1. Gericht vorgeworfen, sich daran nicht gehalten zu haben.


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Der Fall Sandra D.

27.03.2016 um 15:49
Mich würde folgendes interessieren:

Ist der Richter, der die Anklage zulässt, so dass die Angelegenheit ins Hauptverfahren eintritt, der selbe Mensch, der dann in der Hauptverhandlung der Vorsitzende Richter der Strafkammer ist?

Wenn ja, wundert es mich nicht, wenn da schon am Beginn der Hauptverhandlung ein Vorurteil gegenüber dem Angeklagten besteht. Wie viele Richter haben denn die Größe, zuzugeben, dass sie sich geirrt haben mit der Anklagezulassung?


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27.03.2016 um 16:18
@eldec
Nach dieser Logik dürfte es aber gar keine Freisprüche mehr geben und ein Verfahren wäre überflüssig.


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27.03.2016 um 16:24
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:wie ein verliebter Teenager
Nur mal nebenbei:
Die ursprüngliche Beschreibung lautete "wie ein abenteuerlustiger Teeny" und war keine offizielle Aussage, sondern ist hier im Thread von einer Person gemacht worden, die bei der Begegnung angeblich dabei war.
Beitrag von Kaffeetrinker (Seite 2)


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27.03.2016 um 16:34
Zitat von obskurobskur schrieb: Nach dieser Logik dürfte es aber gar keine Freisprüche mehr geben und ein Verfahren wäre überflüssig.
Soweit ich weiß ist es ein anderes Gericht.

Aber es gibt schon Statistiken, die Hinweise geben, dass Gerichte doch mehr mit Vorurteilen behaftet zu sein scheinen, als es in einem Rechtsstaat lieb wäre.

Denn wie kann man es erklären, dass die Freispruchrate bei Beamten deutlich höher ist, als bei dem normalen Bürger?

Quelle hier:

http://blog.beck.de/2014/11/25/zur-ckhaltung-bei-der-anklageerhebung-gegen-polizeibeamte-nicht-nur-in-ferguson-missouri (Archiv-Version vom 14.09.2016)

Offenbar sind Gerichte bei Beamten eher bereit, Zweifel an der Schuld zu haben, als bei normalen Bürgern.


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Der Fall Sandra D.

27.03.2016 um 17:02
@SCMP77
In deinem Link geht es um Polizeibeamte in den USA... was hat das noch mit diesem Fall hier zu tun? Das geht dann doch etwas weit vom Thema ab, auch von der Ausgangsfrage, Ob es der gleiche Richter wäre.


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27.03.2016 um 17:09
@obskur

Bei der Statistik weiter unten handelt es sich um eine hier aus Deutschland und die ist eben auch auffällig.

Diese Statistik führt die obige Überlegung schon etwas weiter und zeigt eher die Tendenz, dass jemand der angeklagt wird, eben schon einen sehr schlechten Stand vor Gericht hat und Zweifel an der Unschuld werden da offenbar häufiger Beamten entgegegen gebracht wird.

Freisprüche sind eben etwas sehr seltenes, nur etwas mehr als 6% dagegen bei Beamten 21%.


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27.03.2016 um 17:14
@eldec
Ja im Grunde ist es der selbe nur das das nicht eine Einzelrichterentscheidung ist sondern die ( beim Schwurgericht 3 ) Berufsrichter der Kammer ( die auch nacher den Fall verhandeln ) entscheiden nach Aktenlage gemeinsam über die Zulassung der Anklage .


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