Der Fall Sandra D.
27.03.2016 um 14:16@hexe40
Die Schwierigkeit bei solchen Verfahren ist die, dass der vorsitzende Richter gewissermaßen die Zügel in den Händen hält. Er bestimmt welche Zeugen gehört werden, er bestimmt welche Gutachten erstellt werden usw.
Letztendlich bestimmt er, welchen Eindruck die Zuschauer und die Laienrichter vom Angeklagten erhalten.
Der vorsitzende Richter ist daher an einem rechtsstaatlichen Gericht an Vorgaben gebunden, wenn er diese nicht einhält, werden solche Urteile aufgehoben. das passiert sehr selten, erst schwerwiegende Fehler - so wie im vorliegenden Fall - führen zu einer Aufhebung des Urteils.
Dass die Prozessbeobachter das in der Regel im Sinne eines Schuldspruchs sehen ist auch fast die Regel. Allein dass eine Anklage erfolgt, bewirkt meist bei den Prozessbeobachtern ein Vorurteil. Wenn dann noch zusätzlich der Vorsitzende des Gerichts ebenfalls einem solchen Vorurteil unterlegen ist, wird das ganze Verfahren in die falsche Richtung gelenkt.
Wenn man den Beschluss des BGH liest so sind dem Gericht eklatante Fehler unterlaufen, die man nicht mehr wegdiskutieren kann. Für mich zeigen diese Fehler, dass der Vorsitzende sehr stark voreingenommen war. Leider passiert das sehr häufig bei Geständnissen, welche dann widerrufen werden. Richter berücksichtigen auch heute nicht immer die Problematik der Möglichkeit falscher Geständnisse. Die Fälle Rupp u. Knobloch sind hier ein aktuelles Beispiel. Die sind hierfür sie einfach nicht ausreichend geschult, es sind eben keine Psychologen, welche die Mechanismen falscher Geständnisse schon etwas klarer sehen können.
Wie kann ein Richter die Behauptung des Angeklagten eigentlich übergehen, dass der Angeklagte quasi zu einem Geständnis von der Zeugin genötigt wurde? Das ist ein eklatanter Fehler, auch wenn es sich rausstellen sollte, dass es nicht zutrifft. Eine solche Behauptung MUSS das Gericht nachgehen und in seinem Urteil zumindest berücksichtigen (in welcheer Richtung auch immer). Die übrigen Punkte, welche der BGH moniert, kommen da noch ergänzend hinzu. Hier hat das Gericht einen Fundament eines Rechtsstaates nicht beachtet, das des rechtlichen Gehörs.
Die Häufung der rechtlichen Fehler sagt mir hier einfach nur, dass das Gericht schwer voreingenommen war und daher nicht in der Lage war ein rechtsstaatliches Urteil zu fällen. Das dann Prozessbeobachter ein falsches Bild bekommen, liegt dann in der Natur der Sache.
hexe40 schrieb:Hier haben auch andere Prozessbeobachter geschrieben.Das Gerichtsverfahren öffentlich sind, verhindert leider keine Fehlentscheidungen.
Warum haben diese dann die Aussagen so falsch verstanden. Im Moment kommen
hier nur negative Aussagen.
So kann es aber eigentlich nicht vor Gericht gewesen sein....hätten dann das Gericht
nicht anders entschiedenen? Es müssen auch Dinge vorgetragen worden sein, die
gegen D.D. sprachen.
Die Schwierigkeit bei solchen Verfahren ist die, dass der vorsitzende Richter gewissermaßen die Zügel in den Händen hält. Er bestimmt welche Zeugen gehört werden, er bestimmt welche Gutachten erstellt werden usw.
Letztendlich bestimmt er, welchen Eindruck die Zuschauer und die Laienrichter vom Angeklagten erhalten.
Der vorsitzende Richter ist daher an einem rechtsstaatlichen Gericht an Vorgaben gebunden, wenn er diese nicht einhält, werden solche Urteile aufgehoben. das passiert sehr selten, erst schwerwiegende Fehler - so wie im vorliegenden Fall - führen zu einer Aufhebung des Urteils.
Dass die Prozessbeobachter das in der Regel im Sinne eines Schuldspruchs sehen ist auch fast die Regel. Allein dass eine Anklage erfolgt, bewirkt meist bei den Prozessbeobachtern ein Vorurteil. Wenn dann noch zusätzlich der Vorsitzende des Gerichts ebenfalls einem solchen Vorurteil unterlegen ist, wird das ganze Verfahren in die falsche Richtung gelenkt.
Wenn man den Beschluss des BGH liest so sind dem Gericht eklatante Fehler unterlaufen, die man nicht mehr wegdiskutieren kann. Für mich zeigen diese Fehler, dass der Vorsitzende sehr stark voreingenommen war. Leider passiert das sehr häufig bei Geständnissen, welche dann widerrufen werden. Richter berücksichtigen auch heute nicht immer die Problematik der Möglichkeit falscher Geständnisse. Die Fälle Rupp u. Knobloch sind hier ein aktuelles Beispiel. Die sind hierfür sie einfach nicht ausreichend geschult, es sind eben keine Psychologen, welche die Mechanismen falscher Geständnisse schon etwas klarer sehen können.
Wie kann ein Richter die Behauptung des Angeklagten eigentlich übergehen, dass der Angeklagte quasi zu einem Geständnis von der Zeugin genötigt wurde? Das ist ein eklatanter Fehler, auch wenn es sich rausstellen sollte, dass es nicht zutrifft. Eine solche Behauptung MUSS das Gericht nachgehen und in seinem Urteil zumindest berücksichtigen (in welcheer Richtung auch immer). Die übrigen Punkte, welche der BGH moniert, kommen da noch ergänzend hinzu. Hier hat das Gericht einen Fundament eines Rechtsstaates nicht beachtet, das des rechtlichen Gehörs.
Die Häufung der rechtlichen Fehler sagt mir hier einfach nur, dass das Gericht schwer voreingenommen war und daher nicht in der Lage war ein rechtsstaatliches Urteil zu fällen. Das dann Prozessbeobachter ein falsches Bild bekommen, liegt dann in der Natur der Sache.
hexe40 schrieb:Du musst auch schon mal andere Nachweise zulassen.... sonst kann man nicht ohne Vorurteile eine Aussage machen....was wieder in Spekulation endet.Die Unschuld ist nicht nachzuweisen, das wird leider häufig vergessen. Wenn man meint bestimmte Tätigkeiten würden keine Spuren hinterlassen und damit die Schuld versucht zu begründen, macht man einen schwerwiegenden Fehler.