Der Fall Sandra D.
23.02.2016 um 03:01Mit sehr großem Entsetzen entdeckte ich vorhin auf Facebook diverse Links zu Artikeln zur Entscheidung des BGH. Für Sandras Angehörigen und Freunde ein Alptraum und sicher auch für die Hauptbelastungszeugin. Das tut mir sehr,.sehr leid!
Herr Krechel hatte sich gegen diese Zeugin sehr ins Zeug gelegt, was grundsätzlich aus seiner Perspektive als Strafverteidiger des angeklagten Ehemanns logisch ist und sein Job. Inhaltlich schoss er direkt beim Auftakt übers Ziel hinaus, das ging unter die Gürtellinie.
Sicher ist die Aussage dieser Zeugin wesentlich, aber auch die Tonbänder, von denen eines im Freien von der Polizei aufgenommen wurde. Weil er sonst flüsterte aus Angst abgehört zu werden und das zurecht, fühlte er draußen sicher und rechnete nicht mit den aufmerksamen Zuhörern. An diesen Aufnahmen ist nicht zu rütteln. Der Ehemann behauptete später in Untersuchungshaft, sie habe das hören wollen. Wie @Kaffeetrinker habe auch ich mir bei Gericht die Tonbänder angehört. Während Herr Krechel behauptete, die Zeugin stehe darauf solche Details zu hören, was m.E. absurd ist, war es vielmehr so, dass immer wieder deutlich als solche erkennbare zynische Bemerkungen von ihr zu hören war und zum Ende hin hagelte es ihrerseits Vorwürfe ihm gegenüber. Es ist doch auch nicht abwegig, dass sie eine klare Antwort haben wollte von ihm, ob er die Sandra nun umgebracht habe oder nicht. Warum sollte ihr das egal sein oder sie nicht danach fragen. Vom Prozess her habe ich es anhand entsprechender an sie gerichteter Fragen in Erinnerung, dass sie das auch so darlegte, also anderslautend als er.
Was Herr Krechel damals gegen sie auch vorbrachten war ein noch laufendes Ermittlungsverfahren, in dem sie nachweislich zu Unrecht in einer ganz snderen Sache beschuldigt worden war. Sie hatte nichts Unrechtes getan, ganz im Gegensatz zu dem, der sie fälschlich belastete,.denn der eigentliche Beschuldigte war dieser Mann. Nur war das vom Timing her für Herrn Krechel ein gefundenes Fressen und er beharrte natürlich auf eine genaue Prüfung. Ich denke, auch das wird er in der Revision vorgebracht haben. Im neuen Prozess wird sich herausstellen, dass es zu den Anschuldigungen gegen die Zeugin kam, weil ein später verurteilter Beschuldigter sich rausreden wollte damit in einer Aussage. Näher möchte ich darauf nicht inhaltlich eingehen.
Es wurde eine Vielzahl an Zeugen gehört, nicht alleine diese Zeugin. Es zeigte sich, was der Ehemann unterlassen hatte zu tun, was zu erwarten wäre, wenn jemand plötzlich verschwindet. Er unternahm nichts, rein gar nichts, um selbst nach Sandra zu suchen. Stattdessen aber bemühte er sich wenige Tage später beim Jugendamt um das Sorgerecht für Sandras Tochter, die ja nicht seine Tochter ist. Dieses aktive zeitnahe Bemühen um das Sorgerecht, er hatte es nicht, wertete das Gericht als ein Indiz..Dann hatte er für alles eine Erklärung, wo man in einer solchen Situation eher offene Fragen hat. Dabei änderte er die Erklärung in manchen Punkten zu späteren Zeitpunkten.
Wenn jemand, der einen Menschen, nachdem er ihn getötet hat zerstückelt, um jegliche Spuren zu vermeiden und meint so den "perfekten Mord" begangen zu haben und dann auch weiter darüber hinaus jegliche forensisch nachweisbare Spuren beseitigt, so liegt es leider in der Natur der Sache, dass hier in diesem Fall keine Beweise dafür oder gegen das geschilderte Nachtatverhalten gibt. Bei der Urteilsverkündung hieß es, diese Frage bleibe offen. Es gebe andere Fälle, wo dann die Leiche sehr wohl weit entfernt begraben worden sei. Das könne auch hier so sein. Er war angeklagt wegen Mord und nicht wegen des Nachtatverhaltens. Das Gericht hat diese Fragen aber innerhalb der Hauptverhandlung durchaus so weit als möglich hinterfragt. Der Hundeführer der mit den Hunden im Haus war, erklärte auch denkbare Möglichkeiten, forensisch nachweisbare Spuren zu vermeiden, auf die auch Leichenspürhunde so eben nicht reagieren. Tatsache ist, aus den Tonbändern ergibt sich, dass das auch durchdacht war und so nicht unbedingt erstaunlich. Tatsache dabei ist, die Kinder und weiteren Angehörigen haben kein Grab von Sandra. Das ist, was ich wesentlich ist.
Die Festellung des Gerichts, das er die Sandra umgebracht habe, setzt nach den objektiv nun mal hörbaren Tonbändern nicht zwingend voraus, dass auch das Nachtatverhalten bewiesen sein muss.
Eine Gerichtsmedizinerin war ausführlich zum Tod durch Erwürgen befragt worden, allgemein und in Bezug auf seine eigene Tatschilderung. Dabei erklärte sie in kleinsten Details, wie das Sterben vor sich geht und wie seine Wahrnehmung von Sandras Sterben medizinisch zu beurteilen ist. Es ist ja auch nicht, dass er selbst ausschließlich die Tat schilderte, sondern er schilderte sehr wohl das Tatgeschehen in Details, die sehr präzise waren. Eingereiht darin war dann "Die Schlampe wollte einfach nicht sterben!", das habe er gedacht er habe sie nach oben getragen, um sie zu töten. Damit möchte ich deutlich aufzeigen, dass das Gericht hier genau den Details aus seinem Geständnis nachging. Das liegt auch in der Natur eines reinen Indizienprozesses.
Mein persönlicher Eindruck in den letzten Verhandlungstagen war, der vorsitzende Richter war stets bemüht, eine erfolgreiche Revision zu vermeiden und kam Uwe Krechel entgegen, weil in einzelnen Punkten die Beweisbarkeit juristisch nicht möglich ist oder ausreichend. So nehme ich an, dass das genau auch der Grund ist dafür, dass er plötzlich sagte, es komme auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht. Ich nehme an, er ging mit seiner jahrelangen Erfahrung als Richter davon aus, ein Urteil wegen Mord werde eher aufgehoben. Und daraus machen die Gründe des BGH, das Urteil aufzuheben auch Sinn, wo es um Details des Geständnisses.
Der Revisionsantrag wurde durch den Strafverteidiger gestellt. Dementsprechend geht der BGH auch auf die vorgebrachten Revisionsgründe ein, die er bestätigt mit dem Aufheben des Urteils. Das kann aber im neuen Prozess für die Strafverteidigung juristisch auch nach hinten losgehen.
Grundsätzlich problematisch ist jedoch, dass die zuvor gehörten Zeugen sich nun mit noch längerem zeitlichem Abstand an Details erinnern sollen, die für sie zum ursprünglichen Zeitpunkt keine besondere Bedeutung hatten, vor allem nicht für sie selbst, da sie die spätere Bedeutung dieser Details nicht ahnen konnten und darüber irgendwann bei Gericht angehört zu werden. Das ist normal, besonders bei einem Revisionsverfahren.
Herr Krechel hatte sich gegen diese Zeugin sehr ins Zeug gelegt, was grundsätzlich aus seiner Perspektive als Strafverteidiger des angeklagten Ehemanns logisch ist und sein Job. Inhaltlich schoss er direkt beim Auftakt übers Ziel hinaus, das ging unter die Gürtellinie.
Sicher ist die Aussage dieser Zeugin wesentlich, aber auch die Tonbänder, von denen eines im Freien von der Polizei aufgenommen wurde. Weil er sonst flüsterte aus Angst abgehört zu werden und das zurecht, fühlte er draußen sicher und rechnete nicht mit den aufmerksamen Zuhörern. An diesen Aufnahmen ist nicht zu rütteln. Der Ehemann behauptete später in Untersuchungshaft, sie habe das hören wollen. Wie @Kaffeetrinker habe auch ich mir bei Gericht die Tonbänder angehört. Während Herr Krechel behauptete, die Zeugin stehe darauf solche Details zu hören, was m.E. absurd ist, war es vielmehr so, dass immer wieder deutlich als solche erkennbare zynische Bemerkungen von ihr zu hören war und zum Ende hin hagelte es ihrerseits Vorwürfe ihm gegenüber. Es ist doch auch nicht abwegig, dass sie eine klare Antwort haben wollte von ihm, ob er die Sandra nun umgebracht habe oder nicht. Warum sollte ihr das egal sein oder sie nicht danach fragen. Vom Prozess her habe ich es anhand entsprechender an sie gerichteter Fragen in Erinnerung, dass sie das auch so darlegte, also anderslautend als er.
Was Herr Krechel damals gegen sie auch vorbrachten war ein noch laufendes Ermittlungsverfahren, in dem sie nachweislich zu Unrecht in einer ganz snderen Sache beschuldigt worden war. Sie hatte nichts Unrechtes getan, ganz im Gegensatz zu dem, der sie fälschlich belastete,.denn der eigentliche Beschuldigte war dieser Mann. Nur war das vom Timing her für Herrn Krechel ein gefundenes Fressen und er beharrte natürlich auf eine genaue Prüfung. Ich denke, auch das wird er in der Revision vorgebracht haben. Im neuen Prozess wird sich herausstellen, dass es zu den Anschuldigungen gegen die Zeugin kam, weil ein später verurteilter Beschuldigter sich rausreden wollte damit in einer Aussage. Näher möchte ich darauf nicht inhaltlich eingehen.
Es wurde eine Vielzahl an Zeugen gehört, nicht alleine diese Zeugin. Es zeigte sich, was der Ehemann unterlassen hatte zu tun, was zu erwarten wäre, wenn jemand plötzlich verschwindet. Er unternahm nichts, rein gar nichts, um selbst nach Sandra zu suchen. Stattdessen aber bemühte er sich wenige Tage später beim Jugendamt um das Sorgerecht für Sandras Tochter, die ja nicht seine Tochter ist. Dieses aktive zeitnahe Bemühen um das Sorgerecht, er hatte es nicht, wertete das Gericht als ein Indiz..Dann hatte er für alles eine Erklärung, wo man in einer solchen Situation eher offene Fragen hat. Dabei änderte er die Erklärung in manchen Punkten zu späteren Zeitpunkten.
Wenn jemand, der einen Menschen, nachdem er ihn getötet hat zerstückelt, um jegliche Spuren zu vermeiden und meint so den "perfekten Mord" begangen zu haben und dann auch weiter darüber hinaus jegliche forensisch nachweisbare Spuren beseitigt, so liegt es leider in der Natur der Sache, dass hier in diesem Fall keine Beweise dafür oder gegen das geschilderte Nachtatverhalten gibt. Bei der Urteilsverkündung hieß es, diese Frage bleibe offen. Es gebe andere Fälle, wo dann die Leiche sehr wohl weit entfernt begraben worden sei. Das könne auch hier so sein. Er war angeklagt wegen Mord und nicht wegen des Nachtatverhaltens. Das Gericht hat diese Fragen aber innerhalb der Hauptverhandlung durchaus so weit als möglich hinterfragt. Der Hundeführer der mit den Hunden im Haus war, erklärte auch denkbare Möglichkeiten, forensisch nachweisbare Spuren zu vermeiden, auf die auch Leichenspürhunde so eben nicht reagieren. Tatsache ist, aus den Tonbändern ergibt sich, dass das auch durchdacht war und so nicht unbedingt erstaunlich. Tatsache dabei ist, die Kinder und weiteren Angehörigen haben kein Grab von Sandra. Das ist, was ich wesentlich ist.
Die Festellung des Gerichts, das er die Sandra umgebracht habe, setzt nach den objektiv nun mal hörbaren Tonbändern nicht zwingend voraus, dass auch das Nachtatverhalten bewiesen sein muss.
Eine Gerichtsmedizinerin war ausführlich zum Tod durch Erwürgen befragt worden, allgemein und in Bezug auf seine eigene Tatschilderung. Dabei erklärte sie in kleinsten Details, wie das Sterben vor sich geht und wie seine Wahrnehmung von Sandras Sterben medizinisch zu beurteilen ist. Es ist ja auch nicht, dass er selbst ausschließlich die Tat schilderte, sondern er schilderte sehr wohl das Tatgeschehen in Details, die sehr präzise waren. Eingereiht darin war dann "Die Schlampe wollte einfach nicht sterben!", das habe er gedacht er habe sie nach oben getragen, um sie zu töten. Damit möchte ich deutlich aufzeigen, dass das Gericht hier genau den Details aus seinem Geständnis nachging. Das liegt auch in der Natur eines reinen Indizienprozesses.
Mein persönlicher Eindruck in den letzten Verhandlungstagen war, der vorsitzende Richter war stets bemüht, eine erfolgreiche Revision zu vermeiden und kam Uwe Krechel entgegen, weil in einzelnen Punkten die Beweisbarkeit juristisch nicht möglich ist oder ausreichend. So nehme ich an, dass das genau auch der Grund ist dafür, dass er plötzlich sagte, es komme auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht. Ich nehme an, er ging mit seiner jahrelangen Erfahrung als Richter davon aus, ein Urteil wegen Mord werde eher aufgehoben. Und daraus machen die Gründe des BGH, das Urteil aufzuheben auch Sinn, wo es um Details des Geständnisses.
Der Revisionsantrag wurde durch den Strafverteidiger gestellt. Dementsprechend geht der BGH auch auf die vorgebrachten Revisionsgründe ein, die er bestätigt mit dem Aufheben des Urteils. Das kann aber im neuen Prozess für die Strafverteidigung juristisch auch nach hinten losgehen.
Grundsätzlich problematisch ist jedoch, dass die zuvor gehörten Zeugen sich nun mit noch längerem zeitlichem Abstand an Details erinnern sollen, die für sie zum ursprünglichen Zeitpunkt keine besondere Bedeutung hatten, vor allem nicht für sie selbst, da sie die spätere Bedeutung dieser Details nicht ahnen konnten und darüber irgendwann bei Gericht angehört zu werden. Das ist normal, besonders bei einem Revisionsverfahren.