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Der Fall Sandra D.

4.450 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 03:01
Mit sehr großem Entsetzen entdeckte ich vorhin auf Facebook diverse Links zu Artikeln zur Entscheidung des BGH. Für Sandras Angehörigen und Freunde ein Alptraum und sicher auch für die Hauptbelastungszeugin. Das tut mir sehr,.sehr leid!

Herr Krechel hatte sich gegen diese Zeugin sehr ins Zeug gelegt, was grundsätzlich aus seiner Perspektive als Strafverteidiger des angeklagten Ehemanns logisch ist und sein Job. Inhaltlich schoss er direkt beim Auftakt übers Ziel hinaus, das ging unter die Gürtellinie.

Sicher ist die Aussage dieser Zeugin wesentlich, aber auch die Tonbänder, von denen eines im Freien von der Polizei aufgenommen wurde. Weil er sonst flüsterte aus Angst abgehört zu werden und das zurecht, fühlte er draußen sicher und rechnete nicht mit den aufmerksamen Zuhörern. An diesen Aufnahmen ist nicht zu rütteln. Der Ehemann behauptete später in Untersuchungshaft, sie habe das hören wollen. Wie @Kaffeetrinker habe auch ich mir bei Gericht die Tonbänder angehört. Während Herr Krechel behauptete, die Zeugin stehe darauf solche Details zu hören, was m.E. absurd ist, war es vielmehr so, dass immer wieder deutlich als solche erkennbare zynische Bemerkungen von ihr zu hören war und zum Ende hin hagelte es ihrerseits Vorwürfe ihm gegenüber. Es ist doch auch nicht abwegig, dass sie eine klare Antwort haben wollte von ihm, ob er die Sandra nun umgebracht habe oder nicht. Warum sollte ihr das egal sein oder sie nicht danach fragen. Vom Prozess her habe ich es anhand entsprechender an sie gerichteter Fragen in Erinnerung, dass sie das auch so darlegte, also anderslautend als er.

Was Herr Krechel damals gegen sie auch vorbrachten war ein noch laufendes Ermittlungsverfahren, in dem sie nachweislich zu Unrecht in einer ganz snderen Sache beschuldigt worden war. Sie hatte nichts Unrechtes getan, ganz im Gegensatz zu dem, der sie fälschlich belastete,.denn der eigentliche Beschuldigte war dieser Mann. Nur war das vom Timing her für Herrn Krechel ein gefundenes Fressen und er beharrte natürlich auf eine genaue Prüfung. Ich denke, auch das wird er in der Revision vorgebracht haben. Im neuen Prozess wird sich herausstellen, dass es zu den Anschuldigungen gegen die Zeugin kam, weil ein später verurteilter Beschuldigter sich rausreden wollte damit in einer Aussage. Näher möchte ich darauf nicht inhaltlich eingehen.

Es wurde eine Vielzahl an Zeugen gehört, nicht alleine diese Zeugin. Es zeigte sich, was der Ehemann unterlassen hatte zu tun, was zu erwarten wäre, wenn jemand plötzlich verschwindet. Er unternahm nichts, rein gar nichts, um selbst nach Sandra zu suchen. Stattdessen aber bemühte er sich wenige Tage später beim Jugendamt um das Sorgerecht für Sandras Tochter, die ja nicht seine Tochter ist. Dieses aktive zeitnahe Bemühen um das Sorgerecht, er hatte es nicht, wertete das Gericht als ein Indiz..Dann hatte er für alles eine Erklärung, wo man in einer solchen Situation eher offene Fragen hat. Dabei änderte er die Erklärung in manchen Punkten zu späteren Zeitpunkten.

Wenn jemand, der einen Menschen, nachdem er ihn getötet hat zerstückelt, um jegliche Spuren zu vermeiden und meint so den "perfekten Mord" begangen zu haben und dann auch weiter darüber hinaus jegliche forensisch nachweisbare Spuren beseitigt, so liegt es leider in der Natur der Sache, dass hier in diesem Fall keine Beweise dafür oder gegen das geschilderte Nachtatverhalten gibt. Bei der Urteilsverkündung hieß es, diese Frage bleibe offen. Es gebe andere Fälle, wo dann die Leiche sehr wohl weit entfernt begraben worden sei. Das könne auch hier so sein. Er war angeklagt wegen Mord und nicht wegen des Nachtatverhaltens. Das Gericht hat diese Fragen aber innerhalb der Hauptverhandlung durchaus so weit als möglich hinterfragt. Der Hundeführer der mit den Hunden im Haus war, erklärte auch denkbare Möglichkeiten, forensisch nachweisbare Spuren zu vermeiden, auf die auch Leichenspürhunde so eben nicht reagieren. Tatsache ist, aus den Tonbändern ergibt sich, dass das auch durchdacht war und so nicht unbedingt erstaunlich. Tatsache dabei ist, die Kinder und weiteren Angehörigen haben kein Grab von Sandra. Das ist, was ich wesentlich ist.

Die Festellung des Gerichts, das er die Sandra umgebracht habe, setzt nach den objektiv nun mal hörbaren Tonbändern nicht zwingend voraus, dass auch das Nachtatverhalten bewiesen sein muss.

Eine Gerichtsmedizinerin war ausführlich zum Tod durch Erwürgen befragt worden, allgemein und in Bezug auf seine eigene Tatschilderung. Dabei erklärte sie in kleinsten Details, wie das Sterben vor sich geht und wie seine Wahrnehmung von Sandras Sterben medizinisch zu beurteilen ist. Es ist ja auch nicht, dass er selbst ausschließlich die Tat schilderte, sondern er schilderte sehr wohl das Tatgeschehen in Details, die sehr präzise waren. Eingereiht darin war dann "Die Schlampe wollte einfach nicht sterben!", das habe er gedacht er habe sie nach oben getragen, um sie zu töten. Damit möchte ich deutlich aufzeigen, dass das Gericht hier genau den Details aus seinem Geständnis nachging. Das liegt auch in der Natur eines reinen Indizienprozesses.

Mein persönlicher Eindruck in den letzten Verhandlungstagen war, der vorsitzende Richter war stets bemüht, eine erfolgreiche Revision zu vermeiden und kam Uwe Krechel entgegen, weil in einzelnen Punkten die Beweisbarkeit juristisch nicht möglich ist oder ausreichend. So nehme ich an, dass das genau auch der Grund ist dafür, dass er plötzlich sagte, es komme auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht. Ich nehme an, er ging mit seiner jahrelangen Erfahrung als Richter davon aus, ein Urteil wegen Mord werde eher aufgehoben. Und daraus machen die Gründe des BGH, das Urteil aufzuheben auch Sinn, wo es um Details des Geständnisses.

Der Revisionsantrag wurde durch den Strafverteidiger gestellt. Dementsprechend geht der BGH auch auf die vorgebrachten Revisionsgründe ein, die er bestätigt mit dem Aufheben des Urteils. Das kann aber im neuen Prozess für die Strafverteidigung juristisch auch nach hinten losgehen.

Grundsätzlich problematisch ist jedoch, dass die zuvor gehörten Zeugen sich nun mit noch längerem zeitlichem Abstand an Details erinnern sollen, die für sie zum ursprünglichen Zeitpunkt keine besondere Bedeutung hatten, vor allem nicht für sie selbst, da sie die spätere Bedeutung dieser Details nicht ahnen konnten und darüber irgendwann bei Gericht angehört zu werden. Das ist normal, besonders bei einem Revisionsverfahren.


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 04:02
@Feelee
Ja, mir auch, für die Kinder, weitere Angehörige, für Freunde und auch für die Hauptbelastungszeugin, die erneut aussagen muss. ;(


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 07:03
@Persephone_cgn
Inwieweit soll die erfolgreiche Revision für die Verteidigung nach hinten los gehen ? Es gibt in Deutschland das Verschlechterungsverbot das bedeutet die 11 Jahre sind die absolute maximale Obergrenze, höher darf die Strafkammer nicht gehen. Vielmehr wird sie gezwungen sein ( wenn sie ihn tatsächlich verurteilt , was ich nach diesem eindeutigen BGH Beschluss nicht sehe ) sowohl einiges an Abschlag zu geben ( im Falle der Veruteilung sehe ich auch da ich die Neue Kammer gut kenne eine Freiheitsstrafe von 8 bis 10 Jahren für realistisch an ) .
Weiterhin wird die Strafkammer nicht umhinkommen eine sog Vollstreckungslösung zu finden, sprich aufgrund von Verfahrensverzögerung mehr Strafe als abgesessen anzuerkennen, als tatsächlich abgesessen ist.

Die Frage ist weiterhin die Verwertbarkeit der Tonbänder . Hier halte ich es mit Krechel der der Meinung ist, das die Bänder eine klare Umgehung von 55 StPO darstellen und damit unverwertbar sind. Leider musste der BGH sich mit dieser Frage nicht mehr befassen, weil bereits die Hauptbelastungszeugin zur Aufhebung des Urteils ausgereicht hat. In neuen Prozess wird das aber auch vor dem Hintergrund der durch den BGH eingeschrànkten Glaubwürdigeit der Hauptbelastungszeugin, eine ganz entscheidende Rolle spielen. Sollte die Kammer die Verwertbarkeit nämlich für uneingeschränkt halten, wäre es auch vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des erkennnenden BGH Senates ein schöner Revisionsgrund.
Man darf gespannt sein wie die Neu zuständige 1 große Strafkammer entscheiden wird


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 07:12
Ps
Und wenn du glaubst, dass Krechel bei seiner Befragung unter die Gürteelinie gegangen ist dann warte mal ab wie sicb der neue Verteidiger Dr Graf um diese Zeugin "kümmern " wird.. ob man das gut findet oder nicht sei mal dahingestellt. Jeder hat zu dieser Zeugin sein eigenes Bild


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 07:32
Zitat von jonasschmidt91jonasschmidt91 schrieb:Fühl dich bitte nicht persönlich beleidigt , das ist nicht meine Absicht , aber wenn ich sowas lese muss ich immer an ein Zitat von Bundesrichter Prof Dr Fischer ( der übrigens den Vorsitz jenes Senates hat, der das Urteil gegen Doland . aufgehoben hat ) denken
" Es ist Gottgegeben das die gemeine Öffentlichkeit im Strafprozess nichts zu melden hat "
Klingt eher nach dem Zitat eines Theologieprofessors....

Wie ist das in der US-Amerikanischen Rechtsprechung, wo ja Vertreter der Öffentlichkeit über Schuld und Unschuld bestimmen und damit ziemlich viel zu melden haben im Strafprozess? Hat Gott da geschlampt? Haben die einen anderen Gott?


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 08:21
Das fragst du denjenigen von dem dieses Zitat nachweislich nicht stammt und der von dem amerikanischen Rechtssystem überhaupt nichts hàlt ? Frag doch bei Fischer malm nach die Durchwahl bekommst du sicher auf der Geschäftsstelle des . BGH . Nummer steht im Internet


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 08:31
Zitat von jonasschmidt91jonasschmidt91 schrieb:Das fragst du denjenigen von dem dieses Zitat nachweislich nicht stammt und der von dem amerikanischen Rechtssystem überhaupt nichts hàlt ? Frag doch bei Fischer malm nach die Durchwahl bekommst du sicher auf der Geschäftsstelle des . BGH . Nummer steht im Internet
Ich bin halt immer skeptisch bei Argumenten in denen "Gott" vorkommt: Menschen berufen sich gerne auf Gott, wenn sie argumentativ nicht mehr weiter wissen.
Und dieses Zitat klingt darüber hinaus elitaristisch, fast wie aus dem 19 JH - leider ist es zwischenzeitlich wieder sehr in Mode gekommen, sich als Angehöriger der Meinungs- und Geisteselite vom "gemeinen" Volk naserümpfend zu distanzieren. Ich unterhalte mich nicht gerne mit Menschen, die mich von vorneherein als minderwertigen Gesprächspartner einstufen - daher werde ich sicher nicht beim BGH anrufen.


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 10:09
@jonasschmidt91


Ich meinte nicht die Höhe der Haftstrafe damit, sondern inhaltlich die Sicht des Sachverhalts durch das Gericht zum Ende des neuen Prozesses.

Es liegt sicher nicht an der Hauptbelstungszeugin allein als Grund, dass der BGH das Urteil aufgehoben hat. Das auf sie zu reduzieren finde ich wirklich zu einfach. Warum sollten die Tonbänder nicht zugelassen werden dürfen? Eines davon ist von der Polizei und sehr aussagekräftig. Ich habe es mir angehört, nicht nur ich. Es sind eine Reihe Zuschauer aus dem Saal gegangen zu Beginn des Anhörens der Tonbänder. Herr Krechel hatte beim Prozessauftakt ein Szenario geschildert, wie es zu den Aufnahmen kam und was darauf zu hören sei. Nur, wer diese Aufnahmen wirklich selbst gehört hat, weiß, dass eben das behauptete Szenario gar nicht stattfand. Es war anders. Voller zynischer Kommentare zwischendurch von ihr. Nein, sie steht da nicht drauf.Im Saal saß eine traumatisierte Frau.

Bisher war die 1. große Strafkammer des LG Bonn zuständig im Prozess. Nur so zur Info.

Herr Krechel ging derzeit beim Prozessauftakt vor den anwesenden Medien derart unter die Gürtellinie, dass ich dass der Zeugin zuliebe hier nicht wiedergeben möchte. Es gibt Grenzen, auch bei Gericht. Deine Formulierung hinsichtlich der Fragr, wie sich der neue Strafverteidiger um die Zeugin "kümmern" werde, missfällt mir sehr. Ich finde sie auch insofern überzogen, als dass auch sie nur ein Mensch. Sie hatte sich nach dem persönlichen Kennenlernen von ihm blenden lassen und in ihm getäuscht. Sie erlebte ihn auch mit ganz anderen Seiten und für sich änderte sie ihre Meinung über ihn, was den Tatvorwurf betrifft. Das hatte sie derzeit bei Gericht erklärt und zwar durchaus nachvollziehbar. Sie muss mit den Konsequenzen dieses Irrtums leben, ganz persönlich und auch das war bei Gericht unverkennbar. Sie ist auf ihre Weise sicher sehr emotioal, aer sie hatte sich tatsächlich in ihn verliebt. Das wurde auch vom Gericht so gesehen.

Ich möchte übrigens anmerken, dass der Prozess nicht allein aus dieser Zeugin bestand, es war im Laufe der ca. drei Monate eine Vielzahl an Zeugen gehört worden. Das, was der BGH beanstandet hat, lässt sich nicht auf die Hauptbelastungszeugin reduzieren. Es sind verschiedene Punkte, die keinesfalls alle auf sie und ihre Aussagen zurückzuführen sind.

Ich möchte dich sehr bitten zu bedenken, unter welcher Belastung sie stand und welche Last auf ihr lag. Sie hat sich letztlich in einem Menschen getäuscht, dem sie nun bereit war zu glauben, er sei unschuldig. Man kann niemandem hinter die Stirn sehen.

Ich frage mich,.mit welcher Intention du dich hier nun einbringst und dabei in einem durch gegen die Hauptbelastungszeugin. Da frage ich mich auch, woher du den Namen des neuen Strafverteidigers weißt und aus welcher Perspektive du schreibst.

Übrigens, in Deutschland sind solche Gerichtsverhandlungen öffentlich und das mit gutem Grund. Dass sowohl @Kaffeetrinker als auch ich den Prozess persönlich verfolgt haben, ist daher legitim. Da möchte ich auch insgesamt gerne @KonradTönz zustimmen, er hat bereits auf den Punkt gebracht, was auch ich diesbezüglich denke.


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 11:30
Ich habe versucht, den genauen Wortlaut der BGH-Entscheidung im Internet zu finden; leider bisher vergeblich.
Kann bitte Jemand einen Link dazu hier einstellen. Schon im Voraus vielen Dank.


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 12:01
Die Hauptbelastungszeugin wollte zwar den Mörder ihrer Freundin überführen. Jedoch erinnere ich mich daran, dass ihre Gefühle unkontrollierbar wurden. Sie rechnete nicht damit, sich tatsächlich in den mutmasslichen Täter zu verlieben.

Was ihre wirklich Freundschaft zu Sandra angeht, meine ich mich auch daran zu erinnern, dass sie nicht jahrelang ihre beste Freundin war. Sie kannten sich. Hatten aber zuletzt nicht mehr so den KOntakt.

Das hat jetzt weniger mit der Revision zu tun. Jedoch versuche ich den Überblick zu behalten, was Fakt ist bzw. damals wirklich wie und warum ablief.


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 12:14
@lawine
Ja,ich weiß natürlich, was sie hier früher geschrieben hatte. :) Sie hatte innerhalb weniger Wochen ihre Meinung um 180 ° leider geändert. Sie war nicht zu ihm gezogen. Aus Angst abgehört zu werden zuhause nistete er sich bei ihr und ihren Töchtern ein, das weiß ich noch aus der Verhandlung. Dort gab es zum Ende hin, also vor seiner Inhaftierung auch eine Überwachung durch die Polizei. Das wurde durch das Gericht alles verlesen, also wer wann das Haus verlies, wie lange etc..

Wie ich oben schrieb, sie ist auf ihre Weise sehr emotional und das meine ich wertfrei. Sie wurde durchaus und verständlicherweise bei Gericht genau befragt worden. Sie hatte sich in Eitorf mit einer Freundin des Ehepaares angefreundet, die ihn in Schutz nahm. In Eitorf waren recht wilde Gerüchte rumgegangen, von denen die Zeugin nichts wusste, die aber die auch durch das Gericht angehörte Freundin des Paares nervten. Die Zeugin erkannte in Gesprächen die Sandra so, wie sie sie von früher her in Erinnrrung hatte und so änderte sich auch ihr weiteres Verhalten. Dass sie sich verlieben würde, hatte sie jedoch nicht geplant. Das macht es nicht einfacher natürlich. Mit sehr selben Energie kämpfte sie nun wie eine Löwin, um jeden von seiner Unschuld zu überzeugen. Er tat sich laufend sehr leid, was mehrere Zeugen aussagten sinngemäß und sie hat sich leider davon beeindrucken lassen, während er selbst gar nichts machte, um die Sandra zu finden. Das muss man nicht alles verstehen, aber es geht im Prozess um die Frage, ob er Sandra nun umgebracht hat oder nicht. Wie sie Beziehungen gestaltet oder warum sie sich in jemanden verliebte, der offiziell unter Mordverdacht stand, ist nicht letztlich ausschlaggebend, sondern der Realitätsgehalt dessen, was auf den Tonbändern von ihm zu hören war. Das Gericht kam zur Überzeugung, auch anhand zahlreicher weiterer Indizien, dass er ganz real geschildert hat, wie genau und warum er Sandra umbrachte. Ein für die Kammer wesentliches Argument, das gegen eine erfundene Geschichte spricht, ist das Schildern mehrfachen Versagens. Denn den Schilderungen nach war es offenbar weniger einfach, angefangen vom Hinunterstürzen von der Treppe bis letztlich zum Erwürgen im Schlafzimmer auf dem Bett.


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 12:26
@Seefahrer
Und alle, die es interessiert. Hier der BGH-Link mit der Revisionsbegründung:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=73772&pos=1&anz=508


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 12:28
@Comtesse
Danke für den Link.
Hatte ich fast gleichzeitig dann doch noch gefunden.


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 12:29
@Seefahrer
Gerne, habe ihn netterweise auch von jemandem per PN erhalten. :)

Aber ist ja auch gut, wenn er hier im Thread steht, dann kann sich jeder ein Bild machen.


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 12:31
@Comtesse
Das ist wirklich nett. Ich kannte den Link noch nicht.


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Der Fall Sandra D.

23.02.2016 um 12:40
@Feelee


Was du zu ihren Gefühlen schreibst, deine Formulierung trifft es genau.

Doch, befreundet waren sie schon. Aber die Sandra lernte Leute kennen, die sie begann zu treffen. Der Zeugin waren diese Leute nicht recht, sie wollte sie nicht mit Sandra treffen, hatte sie gesagt. Sie bekam ohnehin dann ihre Zwillinge und ging nicht aus. So brach die Freunschaft auseinander. Das ist etliche Jahre her.


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