Der Fall Sandra D.
06.10.2014 um 17:56
Ich denke auch, dass sie nach der Leiche weiter suchen, vielleicht gab es neue Hinweise oder gar ein Geständnis.
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Der Fall Sandra D.
06.10.2014 um 23:32
Letzte Woche bin ich auch dort vorbei gefahren um zu schauen, ob ein Verkaufsschild aufgestellt wurde-- aber nichts. Immer noch alles wie vorher. Weiß jemand etwas zu Verkaufsplänen oder ist das gar nicht möglich?
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Der Fall Sandra D.
07.10.2014 um 08:54
@ Kaffetrinker
Ja ich bin mir ganz sicher das es Ermittler der Mordkommision waren. Letzte Woche waren sie auch schon mal dort. Ich bin sehr oft in diesem kleinen Idyllischen Ort.
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Der Fall Sandra D.
07.10.2014 um 09:53
Könnte die erneute Besichtigung des Hauses, falls tatsächlich geschehen, mit der Revision in Verbindung stehen? Zumindest habe ich nichts davon gehört, dass das Thema Revision schon durch wäre. Das könnte also eine Rolle spielen.
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Der Fall Sandra D.
11.11.2014 um 23:28
Keiner schreibt mal etwas..?? Was hatte es denn nun mit der erneuten Besichtigung auf sich? Weiß da jemand was?
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Der Fall Sandra D.
21.11.2014 um 14:53
Wurde denn überhaupt Revision eingelegt? Herr Krechel kündigt es zwar an, dass er es tun wird - aber hat er tatsächlich?
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Der Fall Sandra D.
22.02.2016 um 16:25
Hallo Allerseits :-/
es gibt Neuigkeiten:
22.02.2016 Karlsruhe/Eitorf. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Ehemann von Sandra D. aufgehoben. Das Landgericht Bonn hatte ihn am 2. Juli 2014 zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Totschlags verurteilt.
Vor dem Bonner Landgericht muss der Fall „Sandra D.“ neu aufgerollt werden. Die 42 Jahre alte Frau aus Eitorf-Bach war wie berichtet im September 2012 spurlos verschwunden. Seitdem fehlt von ihr jede Spur. Die Richter der Bonner Schwurgerichtskammer waren jedoch am Ende des ersten Prozesses davon überzeugt, dass der heute 43 Jahre alte Ehemann sie getötet hat. Im Juli 2014 wurde er wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt.
Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat diese Verurteilung jetzt allerdings aufgehoben. Demnächst wird sich der Angeklagte, der Revision gegen die Verurteilung eingelegt hatte und weiterhin in Untersuchungshaft sitzt, vor einer anderen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten müssen.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/mehr-sieg-und-rhein/Gerichtsverfahren-muss-neu-aufgerollt-werden-article3190579.html
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Der Fall Sandra D.
22.02.2016 um 16:29
sgerichtshof hebt auf Revision des Angeklagten das Urteil
im Bonner Fall "Mord ohne Leiche" auf
Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15
Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.
Nach den Urteilsfeststellungen stieß der Angeklagte seine Ehefrau, die sich von ihm trennen wollte, nach einem gescheiterten Versöhnungsversuch in Tötungsabsicht zunächst die Treppe hinunter. Als dieser Tötungsversuch misslang, versuchte er, ihr das Genick zu brechen und würgte sie schließlich, bis der Tod eintrat.
Das Landgericht Bonn vermochte keine Feststellungen dazu zu treffen, wie der Angeklagte die Leiche seiner Ehefrau, die trotz umfangreicher Suchmaßnahmen nicht gefunden worden ist, beseitigt hat. Seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten hat es maßgeblich auf die Aussage einer Zeugin gestützt, die nach Ausstrahlung des Falles in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ungelöst" in einem Internetforum über die Täterschaft des Angeklagten spekuliert hatte und später mit dem Angeklagten nicht ausschließbar deshalb ein intimes Verhältnis eingegangen war, um auf diese Weise "etwas aus ihm herauszukriegen". Der Angeklagte schilderte der Zeugin im Verlaufe der Beziehung die Tatbegehung und berichtete ihr, er habe die Leiche zerstückelt und beseitigt.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil auf die Revision des Angeklagten wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen. Das Landgericht hat die Angaben der Zeugin zu dem angeblichen "Geständnis" des Angeklagten ihr gegenüber nicht der erforderlichen kritischen Würdigung unterzogen, obwohl der Angeklagte angegeben hatte, dass die Zeugin die Fortsetzung der intimen Beziehung davon abhängig gemacht habe, dass er ihr gestehe, seine Ehefrau getötet zu haben. Zudem hat das Landgericht nicht hinreichend begründet, warum es die Schilderung des Angeklagten zum Tatgeschehen als Indiz für dessen Täterschaft herangezogen hat, während es der Darstellung des Angeklagten zur Leichenbeseitigung nicht gefolgt ist.
Vorinstanz:
Landgericht Bonn - Urteil vom 2. Juli 2014 - 24 KLs-920 Js 887/12K-1/14
Karlsruhe, den 22. Februar 2016
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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Der Fall Sandra D.
22.02.2016 um 16:32
Der 2 Strafsenat hat in dem der Verteidigung vorliegenden Beschluss der neuen Kammer fast unmöglich gemacht, den Aussagen der Kronzeugin TA nochmal zu folgen. Damit ist ein Freispruch mehr als wahrscheinlich geworden, denn andere Beweismittel die einen dringenden Tatverdacht begründen können, scheinen nicht vorhanden sonst hätte die Polizei zur Verhaftung nicht die Aussage von TA abwarten müssen
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Der Fall Sandra D.
22.02.2016 um 16:35
Die Verteidigung ( nicht RA Krechel ) wird wohl Haftbeschwerde zum OLG Köln einlegen. Man darf gespannt sein ob er bei Prozessbeginn noch in U Haft sitzt. Die Verteidigung wurde inzwischen wohl mehr oder weniger von RA Dr Graf aus Köln übernommen. Ob er gemeinsam mit Krechel verteidigen wird bleibt abzuwarten
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Der Fall Sandra D.
22.02.2016 um 17:34
Eine richtige Entscheidung, wie ich finde. Das Urteil war nicht in Ordnung, man kann sich als Richter nicht die Rosinen rauspicken und nur die Indizien beachten, die belastend sind während man entlastende Indizien einfach ignoriert. Das Gesamtbild muss stimmen und das war für mich im ersten Prozess nicht der Fall.
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