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Der Fall Sandra D.

4.450 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

10.05.2014 um 09:27
Ich denke auch, dass man im Nachhinein, gerade bei solch einer Tat, in Sätzen viel hinein interpretieren kann. Dabei fallen solche Sätze und Gedanken wohl bei vielen Elternteilen, die sich trennen möchten und Sorgen um ihre Kinder haben.

@Kaffeetrinker
Danke für die weiteren Infos. Die sind schon interessant.


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Der Fall Sandra D.

10.05.2014 um 14:06
@Feelee
Was daran jetzt interessant sein soll, das weiß ich jetzt nicht wirklich , interessant ist für mich anders. Den Tag hätte man sich auch sparen können , er hat zu nichts geführt meiner Meinung nach .


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Der Fall Sandra D.

10.05.2014 um 14:19
@unbekannte1966
Ich denke das kann man als Laie gar nicht einschätzen, was dem Gericht was bringt und was nicht und da kannst auch du dir kein Urteil erlauben, überlass das doch dem Gericht, bevor du hier wieder anfängst OT zu werden.


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Der Fall Sandra D.

10.05.2014 um 14:36
Schreibe doch bitte in ganzen Wörtern , ich kann mit deiner Chatsprache nichts anfangen :-)
Wer sagt dass ich das nicht dem Gericht überlasse ? Ich nicht !

Es war meine Meinung und die darf ich äußern wie du auch !


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Der Fall Sandra D.

10.05.2014 um 14:39
@obskur

Du darfst dir aber über alles ein Urteil bilden , andere dürfen dass nicht ! Dann sag ich jetzt auch , überlasse dass dich einfach dem Gericht :-))


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Der Fall Sandra D.

10.05.2014 um 15:22
@Kaffeetrinker

Doch, es war so, möchte aber nicht kleinlich sein. ;) Der Richter fragte die Zeugin, ob sie Sandras Äußerung auch rückwirkend noch "normal" finde, nachdem Sandra kurze Zeit danach verschwunden ist.

Was die ehemalige Nachbarin betrifft, ich hatte bewusst nichts von dem Nachbarschaftverhältnis geschrieben im Kontext dazu, dass sie gestern nicht kam und sich telefonisch krank meldete. Das Gericht wird das klären, davon bin ich überzeugt und alees weitere sehen wir Anfang Juni.

Insgesamt fand ich die Anhörung der Fachärztin interessant, sie bereits war auszusagen. Denn ihre Aussage vermittelte einen anderen Eindruck als das, was der Angeklagte hatte vermitteln wollen am ersten Verhandlungstag.


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Der Fall Sandra D.

10.05.2014 um 18:11
@MonikaKreusel




MonikaKreusel schrieb:
An Sandras Geburtstag, kurz vor ihrem Verschwinden, habe sie plötzlich Sandra die Sorge geäußert, was mit dem Mädchen sei, wenn ihr bald etwas passiere. Das bezeichnete die Zeugin als "normal".

@Kaffeetrinker schrieb

Weder verwendete die Zeugin in ihre Schilderung das Wort “bald“, noch äußerte oder bezeichnete sie diese Aussage der Fr. D. als “normal“.

Das Wort “normal“ verwendete sie oft und wiederkehrend, wenn sie nach ihrer Einschätzung zu dem Zusammenleben des Ehepaares befragt wurde.


Kaffeetrinker ging es darum es richtig zu stellen dass die Zeugin nicht sagte dass Frau D. dass Wort "bald "so wie du es oben geschrieben hast , nie benutzt hat !
So habe ich es zumindest verstanden , falls ich da falsch liegen sollte, sorry...


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Der Fall Sandra D.

10.05.2014 um 19:08
@unbekannte1966
Das ist schön, dass für Dich der Tag nicht interessant erscheint. Für mich selber erscheint das Geschriebene von Kaffeetrinker und Monika Kreusel was die ehemalige Arbeitskollegin angeht, hoch interessant. Dies näher auszuführen ist nicht relevant, da Du mit Sicherheit auch dort was zum anmerken findest.


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Der Fall Sandra D.

10.05.2014 um 19:17
@unbekannte1966

Die Zeugin bezeichnete Sandras Sorge explizit als normal und der vorsitzende Richter hakte nach, wieso sie das normal finde und fragte nach, wieso sie das sogar nach Sandras Verschwinden noch immer so sah.

Ich weiß jetzt nicht, warum Kaffeetrinker recht hat und ich nicht recht habe. Das ist für mich nicht die Frage und möchte hier jetzt nicht streiten.

Bemerkenswert finde ich wie weiter oben geschildert, dass der Angeklagte sie am Dienstag nach Sandras Verschwinden bat eine Stunde auf das Mädchen aufzupassen für eine Stunde, was er mit einer Fahrt zur Polizei begründete wegen der Vermisstenanzeige. Letzteres muss ich ergänzen. Das hatte ein Schreien des Mädchens bewirkt. Tatsächlich war er ja nun an dem Tag keinesfalls bei der Polizei, sondern brachte den Bauschutt aus dem Bad weg. Auf die Frage, ob der Angeklagte irgendwie anders war an dem Abend gewesen sei, verneinte sie das. Er sei normal gewesen und ruhig. Offenkundig hatte er sie in dem Grund seiner Bitte angelogen. warum


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Der Fall Sandra D.

10.05.2014 um 19:32
@Feelee

Von außerhalb ist möglicherweise nicht immer direkt ersichtlich, was an einem Verhandlungstag für den Prozess relevant ist. Zudem berichtet die Presse die letzten Tage nicht mehr.

Zudem betrachten Kaffeetrinker und ich auf unterschiedliche Weise und beschreiben ihn auch anders. Das ist grundsätzlich ja auch völlig in Ordnung.

Aus eigener Betrachtung finde ich durchaus im Ergebnis, dass die Aussage der ehemaligen Kollegin nicht unbedeutend ist. Die Aussage der Ärztin ergibt ein anderes Bild als das, was der Angeklagte von Sandra bieten will. Bestimmte Fakten widersprechen seinen Aussagen deutlich. Nicht alles muss DIE neuen Erkenntnisse bringen. Dennauch tragen auch solche Aussagen zur Wahrheitsfindung bei. Dass der Verhandlungstag nur bis 10:15 Uhr andauerte sagt über die Tragweite der Zeugenaussagen für den Prozess gar nichts aus, denke ich.


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Der Fall Sandra D.

10.05.2014 um 20:11
@Feelee
Ob du dass nun interessant findest oder nicht ist mir völlig Latte, für den einen interessant, für den anderen halt nicht , du solltest lernen auch andere Meinungen zu akzeptieren , es kann nicht jeder hier deiner Meinung sein , entspann dich mal :-)

@MonikaKreusel

Es ist schon ein Unterschied ob jemand sagt " was passiert mit meinem Kind wenn mir mal was passieren sollte " oder ob jemand sagt " was ist mit meinem Kind wenn mir " BALD " was passiert .
Das hat Kaffeetrinker damit wohl gemeint , da muss ich ihm auch recht geben . Vielleicht hast du dich einfach nur falsch ausgedrückt , das kann passieren , deshalb ist es gut es richtig zu stellen .


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Der Fall Sandra D.

10.05.2014 um 20:33
@unbekannte1966
Sorry, jetzt huschte mir echt ein Lächeln übers Gesicht. DU meintest mir doch sagen zu müssen, dass ich Dinge interessant finde, die nicht interessant wären. Es war lediglich ein Versuch meinerseits, auf Dein Post zu antworten. Ich lasse es wirklich, weil ich Dir nicht folgen kann - in Deinem Denken.


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Der Fall Sandra D.

10.05.2014 um 20:56
@Feelee

Ich habe dir sagen wollen was interessant ist oder was nicht ? Du musst mir nicht die Wörter im Mund umdrehen , ich habe lediglich gesagt dass es für MICH nicht interessant war , das war meine Meinung .
Dass du mir nicht folgen kannst , das wundert mich jetzt ehrlich gesagt nicht wirklich , ich habe in meinem Post keine Frage gestellt , von daher habe ich von dir auch gar keine Antwort auf NICHTS erwartet :-)) .


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Der Fall Sandra D.

10.05.2014 um 23:27
@MonikaKreusel
Wie war das jetzt noch mal mit dieser Kinderfrau?
Hatte er das KInd dort bei ihr für eine Stunde hingebracht oder kam die Frau ins Haus?
So hatte ich es bis jetzt verstanden.Aber wenn er statt zur Polizei Schutt weggebracht hatte, so war das aus seiner Sicht sicher wichtig für ihn dass dies eben niemand sah und auch nicht das Mädchen.
Könnte er statt Schutt auch Sandras Leiche entsorgt haben oder Teile etc?
Und um wieviel Uhr? War es da schon dunkel? Wollte er keinen Zeugen haben (Kind)als er vom Bad Schutt wegfuhr. NORMALERWEISE, kann man, wenn man nix zu verbergen hat ,dies auch morgens,mittags oder am WoEnde erledigen.Dafür braucht es nicht die Abwesenheit des Mädchens.


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Der Fall Sandra D.

11.05.2014 um 00:37
@Granola

Manchmal hilft es das Geschriebene von Monika Kreusel auch zu lesen . Wenn du das getan hättest, dann wüsstest du dass die Zeugin bei dem Angeklagten zuhause gewesen sein muss, denn Monika schrieb dass das Mädchen schon im Bett lag aber dennoch wach . Da es im Sommer war und jeder weiß dass es um 20 Uhr noch nicht dunkel ist kannst du davon ausgehen dass es noch hell war .
Natürlich kann man den Schutt auch morgens oder mittags entsorgen , man kann ihn aber auch abends entsorgen , was spricht dagegen ? Es gibt Menschen die gehen tagsüber arbeiten so wie der Angeklagte auch .
Die Frage ist doch eher , warum hat er der Zeugin gesagt dass er zur Polizei geht , dort aber laut Monika Kreusel nicht war .


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Der Fall Sandra D.

11.05.2014 um 00:59
@unbekannte1966
Das habe ich auch gelesen aber es fehlt hier die Logik.
Wenn die Kinderfrau im Hause war bei Dolands ,dann hätte die doch gesehen dass er Schutt entsorgt und nicht bei der Polizei war? Das macht Krach, staubt ,läuft durchs Haus etc.
Warum brauchte es dann noch einen Zeugen mehr?
Er hätte die Kleine ja auch in ihrem Zimmer lassen können und das Zeug wegschaffen,wenn sie fest geschlafen hätte. Dass er mal kurz wegfährt, meine Güte, das hätte die Kleine auch verstanden mit 6 Jahren,warum dann diese Kinderfrau?


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Der Fall Sandra D.

11.05.2014 um 01:18
@Granola

Kann ja nicht wirklich sein dass du das gelesen hast , sonst hättest du die Fragen nicht stellen müssen oder ? Es war auch keine Kinderfrau , sondern es handelte sich um seine Ex Arbeitskollegin die auf das Mädchen aufpassen sollte.

Falls er wirklich Schutt weggefahren hat , den könnte er doch schon vorher eingeladen haben oder ? Also bevor die Ex Kollegin kam .

Zu deiner Frage , warum er das Mädchen nicht alleine gelassen hat , dieses 6. jährige Mädchen gar seine Mutter vermisst , sie war auf einmal nicht mehr da, wenn du gelesen hättest, dann hättest du auch gelesen dass das Mädchen geschrien bzw. geweint hat als der Angeklagte gesagt hatte dass er zur Polizei muss . Würdest du das Mädchen dann unbedingt allein zuhause lassen ? Ich nicht !


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Der Fall Sandra D.

11.05.2014 um 10:24
@unbekannte1966 @Granola

Stimmt, ich hatte es erklärt und angenommen, es sei zu verstehen, dass der Angeklagte seine in Eitorf wohnende ehemalige Kollegin anlog in Bezug auf sein tatsächliches Vorhaben. Mit der Behauptung, wegen der Vermisstenanzeige zur Polizei zu fahren gab er den besorgten Ehemann. Den Bauschutt wird er natürlich schon in den Wagen gebracht haben.

Er gänzen möchte ich zur Erinnerung, dass er abends von Sandras Kollegen angerufen worden war, die an diesem Tag bei der Polizei Vermisstenanzeige erstattet haben. Auch das hatte er entgegen bisheriger Behauptungen erst am Mittwoch bei der Polizei davon erfahren zu haben, am ersten Verhandlungstag mehr widerwillig eingeräumt.

Wenn man bedenkt, welche Bedeutung der Staatsanwalt dem Bad beimisst, finde ich es bemerkenswert, dass der Angeklagte seine ehemalige Kollegin anlog. Er war also ja nicht nicht bei der Polizei, sondern beseitigte mutmaßlich Spuren nach den Anrufen von Sandras Kollegen.


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Der Fall Sandra D.

11.05.2014 um 11:45
Man kann aber auch in Alles seine Wunschgedanken einbringen ;) Vllt. wollte er ja zur Polizei, hat sich im Auto überlegt: Was soll ich da, nachdem die Kollegen schon angerufen haben.
Sich eine Zeugin für die Beseitigung des Bauschutts ins Haus zu holen? Wäre das nicht selten dämlich?
Zumal er ja schon so lange "eiskalt geplant" und durchdacht haben soll.


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Der Fall Sandra D.

11.05.2014 um 11:56
Nun jetzt noch eine These für die Prozesspause. Ich halte die Nachtatverhalten, wie sie sich auch aus den Teilen des Geständnisses ergibt, für nicht durchführbar.

Beginnend mit dem Umstand, Zerteilung des Leichnams mit der Vorbereitung der Entsorgung noch im Anschluss, die „ Sanierung des Badzimmers“ bis hin zur endgültigen Entsorgung des Leichnams lassen sich, für mich, in plausible Zeitfenster fassen. Das ändert sich auch nicht, durch das schreckliche Geständnis.

Beginnt man mit bisherigen Erkenntnissen, die sich aus den Zeugenaussagen, Indizienlage und Angaben des Angeklagten durch sein “Geständnis“ ergeben haben, will er die Tötung von Fr. D. am Morgen des 09.09. 2012 durchgeführt haben. Geht man von dem Kauf des Schokoladenherzens als Grundlage der zeitlichen Bestimmung aus, wurde dies um ca. 8:11 Uhr- bis 8: 13 Uhr erworben. Da nicht geklärt ist, wo er dieses erwarb, setzte ich hier die fiktive Uhrzeit von 8:30 Uhr ein, bis zum Widereintreffen in Bach ein. Dann in weiterer Abfolge wird Fr. D. wach und es kommt zum Gespräch. Setzte hier eine halbe Stunde für ein. Um ca. 9:00 Uhr verlässt Fr. D. das Schlafzimmer, im Anschluss wird die mutmaßliche Tötung seitens des Angeklagten durchgeführt.
Treppensturz mit Würgen im Erdgeschoss und die Verbringung der noch nicht Getöteten in das Ehebett, mit der schlussendlichen Tötung. Soweit meine Erinnerung setzte sich der Angeklagte, nach der Tatbegehung, für noch einen gewissen Zeitraum auf das Bett. Gehe hier von einem Zeitraum von ca. 45 min aus. Fortführend verbringt er den Leichnam möglicherweise ins Badezimmer der ersten Stocks.

Hier beginnt er mit der Zerlegung des Leichnams. Die Vorbereitungen im Bad, mit der Verbringung von Werkzeugen ca. 15 min. Der weiteren Nachtatbeschreibung nach, nutzt er, den 4 Plattenherd im Erdgeschoss, um die Teile des Leichnams zu erhitzen. Heißt folglich, dass er nach jedem Wechsel der Räumlichkeiten, dass Bad chirurgisch sauber verlassen musste um den Herd im unteren Geschoss zu erreichen. Bei ein zu vermutenden Körpergewicht und einer Durchschnittgröße handelsüblicher Töpfe, wäre ein häufiger Wechsel der Räumlichkeiten von Nöten gewesen.

Die Begehung der Nachtat mit dem Befüllen der Eimer und die Nachreinigung, hätte ein vermutendes Ende mit dem Eintreffen der Großeltern gehabt, hierbei die Uhrzeit 17:00 Uhr- 18:00 Uhr zu berücksichtigen. Auch halte ich für wesentlich, dass Anrufer noch zufällige Besucher den Ablauf hätten stören können. Menschen die, die Familie nicht erreicht haben und zufällig aufkreuzen und beide Fahrzeuge vor der Tür stehen sehen. In diesem Zeitraum, will der Angeklagte ja auch noch das Bad in seine Einzelteile zerlegt haben. Dies ist nicht unbedingt prüfbar, lediglich fest steht, dass er die Trümmer des Bades am Dienstag der darauffolgenden Woche entsorgt hat. Nun folgt die endgültige Beseitigung der Eimer über die Klinikabfälle. Hier bleibt noch der exakte Tag offen, wann der Angeklagte seine Arbeit wieder aufnahm. Ein zufällig auftretender Kollege, der sich während seiner Freizeit/ Urlaub Zugang zu den Entsorgungsbereichen der Klinik verschafft, wäre vermutlich ganz besonders beäugt worden.
Sollte er mit der tatsächlichen Beseitigung erst, nach Wiederaufnahme seiner Arbeit begonnen haben, hätte er die Eimer rund eine Woche lagern müssen.

Ich bin und der Meinung, dass der sich aus dem “Geständnis“ Zeugenaussagen und Indizien ergebende Nachtatablauf, nicht so stattgefunden haben kann.
Um Vorzubeugen, dass mir eine Meinungsänderung unterstellt wird, es sind die Schilderungen des Tatverdächtigen sind, die ich anzweifle.

Bitte zu berücksichtigen, dass diese Darstellung lediglich eine mutmaßliche Theorie ist und auf Ideen bzw. aus Teilen mir bekanntgewordenen Details entstanden ist. Diese kann beliebig erweitert, auf Richtigkeit und Logik geprüft werden.
Es handelt hierbei um meine Meinung unter der Berücksichtigung der Unschuldsvermutung.


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