@Kaffeetrinker TextBerücksichtigt man die heran geschrittene Uhrzeit, von nach 22:00 Uhr, soll zu dem Streit über die Kaution gekommen sein. dessen Dauer nicht bekannt ist. Fr. D. könnte danach den Entschluss gefasst haben, erstmal eine Nacht darüber zu schlafen und dann ggf. Andere, wie z.B. den Unternehmer um finanzielle Hilfe zu bitten.
Sicherlich auch Dinge, die bei Mitteilungsbedarf nicht zwingend, mit weiteren Personen, um diese Uhrzeit, hätten geklärt werden müssen.
Das heißt also, das es nach 22 Uhr KEIN Lebenszeichen mehr gab, von Sandra? Keiner antwortet auf meine gestellte Frage auch
@MonikaKreusel nicht! Wenn man nicht antworten mag, aus welchen Gründen auch immer, kann man das auch schreiben! Wobei ich mir ernsthaft die Frage stelle ...
...Warum nicht? Hätte sie noch mit jemandem Kontakt gehabt, wäre doch dieser jemand bestimmt mal irgendwo angesprochen worden?!(vor Gericht)
Dieses Ganze: man darf die Tatzeit wegen des 'Geständnisses' nicht bezweifeln verstehe ich nicht. Hier wurden ganze Waldstücke, die Sieg, Mülldeponien nach Sandras Leiche abgesucht- ist das nicht auch ein bezweifeln seines "Geständnisses"? Es kann also nicht das Problem sein, aber gut- ich bin kein Jurist!
@Kaffeetrinker Kaffeetrinker schrieb:Auch wenn das ein Fehler war, dass es der Einzige ist, daran habe ich mehr als Zweifel. Ein zweiter fällt mir spontan ein," man sollte nicht darüber sprechen".
Das verstehe ich nicht! Was ist damit gemeint? Sagte er dieses zur Zeugin?