@MonikaKreusel Gut, das mit eurer Vorgeschichte wusste ich nicht.
Die Zeugin würde ich, falls die Polizei Telefonate abgehört hat, sowieso außen vor lassen. Das führt zu nichts. Man könnte höchstens damit argumentieren, dass die Zeugin sich tatsächlich in der Vergangenheit ein wenig merkwürdig verhalten gezeigt hat, sodass die Schilderung des Angeklagten mit ihrer sexuellen Erregung und dass er deshalb die Geschichte erzählt hat durchaus im Bereich des Möglichen erscheint. (das bedeutet nicht, dass es so gewesen sein muss, aber in diesem Punkt bietet sich durchaus Angriffsfläche)
@Granola Ich halte Deinen Post für sehr problematisch.
1) Wenn ich persönlich renovieren würde, würde ich auch kein Kind da hinein lassen. Natürlich besteht hier eine Auffälligkeit, trotzdem kann sich der Angeklagte aus allen möglichen Gründen eine neue Matratze gekauft oder renoviert haben. Besonders beim Renovieren, da er da ja vorher bereits bei der neuen Wohnung seiner Frau zugange war, böte sich das ja an.
2) Für die These mit dem Zwischenlager haben bisher weder Du noch die Staatsanwaltschaft Beweise vorgelegt.
3) Für das Verschwinden gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Selbstmord: Kann nicht ausgeschlossen werden, da vorheriger Streit, schwierige Situation, Medikamenteneinnahme
- Unfall: Nach dem Streit könnte sie aufgewühlt gewesen sein, kann auch nicht ausgeschlossen werden
- Verbrechen durch eine andere Person
Nicht alle dieser Möglichkeiten sind wirklich wahrscheinlich, aber ausgeschlossen kann davon auch keine werden. Daher ist die These der Staatsanwaltschaft nur eine von vielen.
4) Aha. Wenn also jemand angeklagt ist, dann haben Kripo und Staatsanwaltschaft also alles richtig gemacht und die Meute darf sich über ihn hermachen?
Wie gut hat denn die Kripo bitte ermittelt in den Fällen Rupp, Wörz, Mollath oder Knobloch?
Ich bleibe dabei, die Anklage steht Stand heute auf so wackligen Beinen, dass man nicht einmal hätte Anklage erheben dürfen.
Der Fall ist meines Erachtens nach mit diesem Fall hier sehr gut vergleichbar:
Vermisstenfall v. Mai 2010: Annette Lindemann (Gelsenkirchen)Warum wurde dann dort nicht auch Anklage erhoben?
Zum Video: Natürlich geht die Kripo von einem Delikt aus, das bestreite ich doch auch gar nicht. Ich denke nur nicht, dass die Staatsanwaltschaft dies ausreichend belegen kann.
@MonikaKreusel Niemand geht ernsthaft aus, dass sie auf Mallorca ist. Man kann zu Recht davon ausgehen, dass sie tot ist oder zumindest von jemandem festgehalten wird, das bestreitet ja wohl hoffentlich auch keiner. In einem Rechtsstaat muss im Zweifel immer für den Angeklagten entschieden werden. Ein Unschuldiger im Gefängnis ist schlimmer, als ein Mörder, den man laufen lassen muss. Das ist Grundsatz eines jeden Rechtsstaates.
Lies Dich doch sonst mal über Harry Wörz ein, der bekommt heute noch zu hören, dass er es ja gewesen sein muss, denn sonst hätte die Polizei ihn ja nicht verhaftet (obwohl er mittlerweile frei gesprochen wurde). Der Typ ist erledigt und bekommt nichts dafür, ist auf Almosen angewiesen. Das ist schlimmer, als ein Mörder, dem man die Tat nicht nachweisen kann.
Natürlich sprechen einige Indizien gegen den Angeklagten, aber keine Beweise. Und die Indizien sind nun auch nicht so, dass man nicht auch seine Unschuld für möglich halten muss.
Meiner Meinung nach hat hier die Staatsanwaltschaft möglicherweise einen Fehler gemacht und ermöglich so, dass der Angeklagte auch in Zukunft nicht mehr belangt werden kann.
@unbekannte1966 Meinst Du damit die Hauptbelastungszeugin? Ansonsten hat das ja keiner getan.