@Fraukolumna Ulmen weiß ich nicht ob das die selben Richter waren , es war aber auf jeden Fall die 4 große Strafkammer , da diese seit Menschengedenken für alle Mord und Totschlagssachen im Bonner Bezirk zuständig sind. Paulus hat die Kammer in dieser Besetzung verhandelt ja
@obskur obskur schrieb:Könntest du darauf nochmals näher eingehen. Ich verstehe nicht ganz, dass ein Urteil für die selbe Straftat letztendlich niedriger sein sollte. Dass sie nicht mehr höher sein darf ist klar. Ich glaube da eher an nur 2 Möglichkeiten, entweder Freispruch oder erneut 11 Jahre.
Das ist etwas was die Erfahrung aus vergleichbaren Fällen auser in Mordfällen ( weils da nur die lebenslange Freiheitsstrafe als Regelstrafe gibt) egal ob Totschlag oder Vergewaltigung oder Diebstahl zeigt. Hebt das Revisionsgericht auf die Revision eines Angeklagten ein Urteil auf ist es in der Regel immer so , dass beim 2 Durchgang immer etwas Rabatt gewährt wird. Dazu gibt es glaube ich sogar eine uralte BGH Entscheidung , da bin ich mir aber jetzt nicht 100 % sicher. Wenn ich mich richtig erinnere hat das was damit zu tuen, dass ja ählich der Verfahrensverzögerung ( die dazu führt das mehr angerechnet werden kann als tatsächlich abgessessen ist ) der Angeklagte auf den Abschluss des Verfahrens durch Justizfehler länger auf einen rechtskräftigen Abschluss des VErfahrens warten musste als unbedingt notwendig. und das soll glaube ich dadurch kompensiert werden Ob es am Ende allerdings tatsächlich 2 Jahre Abschlag gibt weiß ich nicht das ist eine allerdings eher unwichtige Beurteilungsfrage die die Kammer zu entscheiden haben wird
Herr Krechel ging derzeit beim Prozessauftakt vor den anwesenden Medien derart unter die Gürtellinie, dass ich dass der Zeugin zuliebe hier nicht wiedergeben möchte. Es gibt Grenzen, auch bei Gericht. Deine Formulierung hinsichtlich der Fragr, wie sich der neue Strafverteidiger um die Zeugin "kümmern" werde, missfällt mir sehrt
Da würde ich doch mal gerne wissen aus was du diese Grenzen nimmt, die Rechtsprechung gesteht einem Verteidiger nämlich beinahe alles außer direkte Beleidigungen zu
Du hast Rechtsanwalt Dr Graf glaube ich noch nie in VErgewaltigungsprozessen oder ähnlich gelagerten Fällen erlebt und wenn du glaubst das Krechel beim Sitzungsauftakt unter die Gürtellinie ging ( wobei ich zugeben muss das das der einzige Tag war an dem ich nicht konnte aber ich kenne seine Art mittlerweile seit nunmehr 3 Jahren( und habe ihn ja auch im Umgang mit Ta an den folgenden TAgen erlebt ) daher kann ich mir das bildlich vorstellen ) Graf hat eine Art an sich das ich gespannt bin wie du das bezeichnest wenn dir Krechel schon zu sehr unter der Gürtellinie war. Ob man das gut findet oder nicht sei dahingestellt. Ich finde es gut!
Persephone_cgn schrieb:Ich frage mich,.mit welcher Intention du dich hier nun einbringst und dabei in einem durch gegen die Hauptbelastungszeugin. Da frage ich mich auch, woher du den Namen des neuen Strafverteidigers weißt und aus welcher Perspektive du schreibst.
Ich habe ( außer Tag 1 ) jeden tag der Hauptverhandlung live erlebt, und mir dadurch mein eigenes Bild über die Hauptbelastungszeugin gemacht, und ja ich halte nichts von ihr und da bin ich ( neben dem BGH ) nicht der einzige. Woher ich meine Informationen beziehe geht ( mit Verlaub ) niemanden was an , nur so viel Ich kann zuhören und hab meine Ohren überall. Ich kann dir allerdings versichern das ich mit DD und seiner Sippe nicht das geringste zu tun habe.
. Warum sollten die Tonbänder nicht zugelassen werden dürfen? Eines davon ist von der Polizei und sehr aussagekräftig. Ich habe es mir angehört, nicht nur ich. Es sind eine Reihe Zuschauer aus dem Saal gegangen zu Beginn des Anhörens der Tonbänderu.
Auch ich habe mir alles an den Tonbändern angehört und ich gebe dir Recht, sie waren interessant. Aber eben nicht alles was interessant ist ist auch prozessual verwertbar.Durch den bewussten Einsatz der Zeugibn durch die Polizei hat die Polizei den Angeklagten in eine prozessuale Falle gelockt und damit seine prozessualen Grundrechte ( Schweigerecht ) untergraben
In vergleichbaren Fällen hat der 2 Strafsenat stehts geurteilt dass solche Gespräche prozessual unverwertbar sind ( vgl BGH 2 Str 509 /10)
In diesem Fall wird bewusst eine bestimmte Atmospähre ( von wem auch immer ) geschaffen um den Angeklagten zu verdächtigen bzw belastenden Äußerungen zu bringen.
Persephone_cgn schrieb:brigens, in Deutschland sind solche Gerichtsverhandlungen öffentlich und das mit gutem Grund. Dass sowohl @Kaffeetrinker als auch ich den Prozess persönlich verfolgt haben, ist daher legitim. D
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Jetzt verwirrst du mich . Wo habe ich denn bitte behauptet das es nicht legitim ist. Natürlich ist es das und das ist auch gut so. War ja selber fast ( außer Tag 1 ) jeden Tag da
Persephone_cgn schrieb: Sie hatte sich nach dem persönlichen Kennenlernen von ihm blenden lassen und in ihm getäuscht. Sie erlebte ihn auch mit ganz anderen Seiten und für sich änderte sie ihre Meinung über ihn, was den Tatvorwurf betrifft.
Okay wenn du das so siehst , istd as okay. Soll ja schlieslich auch noch erwachsene Leute geben die an den Weihnachtsmann glauben.
Eins ist sicher , einer von uns wird in den kommenden Wochen eine böse Überraschung erleben. Bist du es, hat das OLG auf die HAftbeschwerde der Verteidigung den Haftbefehl aufgehoben bin ich es bleibt er in Haft . So oder so ich zieh mich jetzt erstmal bis zur OLG Entscheidung zurück.