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Der Fall Sandra D.

4.450 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

24.02.2016 um 13:14
Ich hatte von Anfang an kein gutes Gefühl was sie als Zeugin angeht und deren Glaubwürdigkeit. Allerdings hatte ich gehofft die Tonbandaufnahmen würden ausreichen. Letztendlich finde ich es gut, dass man ihre Glaubwürdigkeit in Frage stellt.

Trotz allem denke ich, er ist der Täter und wird hoffentlich nicht bald ein freier Mann sein.


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Der Fall Sandra D.

24.02.2016 um 13:35
Zitat von obskurobskur schrieb:Trotz allem denke ich, er ist der Täter und wird hoffentlich nicht bald ein freier Mann sein.
Das denke ich auch. Denn bei aller Fragwürdigkeit der Zeugin und was auch immer deren Motive zu unterschiedlichen Zeitpunkten gewesen sein mögen:

- Der Mann hat den (oder einen) Mord in allen Einzelheiten geschildert
- Der geschilderte Ablauf ist im Großen und Ganzen in sich plausibel (wenn auch abartig)
- Die geschilderte Tat passt zu nachweisbaren Fakten, zuallererst zu der Tatsache dass die Frau völlig spurlos
verschwunden ist, aber auch dazu, dass der Mann Koch ist
- Der Mann hatte Gelegenheit zu der Tat
- Die Version die der Mann zum Verschwinden der Frau abgeliefert hat konnte durch nichts und niemanden unabhängig
bestätigt werden.

Man darf diese Gesatmkonstellation nicht vergessen.


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Der Fall Sandra D.

24.02.2016 um 13:42
Auch ich denke, dass er der Mörder ist, aber der von ihm geschilderte Mord im Ablauf war bestimmt anders, es wären mit Sicherheit Spuren im Haus gefunden worden, wahrscheinlicher erscheint mir, dass die Tat nicht im Haus stattfand und die Leiche irgendwo vergraben wurde, wer die Gegend kennt, weiß wie weitläufig das Gelände rund um Eitorf ist.


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Der Fall Sandra D.

24.02.2016 um 13:49
@KonradTönz


ich greife jetzt mal stellvertretend deinen beitrag heraus:
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:- Der geschilderte Ablauf ist im Großen und Ganzen in sich plausibel (wenn auch abartig)
- Die geschilderte Tat passt zu nachweisbaren Fakten, zuallererst zu der Tatsache dass die Frau völlig spurlos
verschwunden ist, aber auch dazu, dass der Mann Koch ist
ich lese immer wieder diese darstellung, wie auch das komplette gegenteil in diesem thread. wie ist denn nun die sachlage. wurde sein geständnis durch die nachprüfbaren fakten, ermittlungen und die rekonstruktion gestützt oder widerlegt? man liest hier immer beides


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Der Fall Sandra D.

24.02.2016 um 13:52
@Vorsichtfalle wie die Sachlage ist???
die aktuelle RECHTLICHE Lage liest du in der Revisionsbegründung des BGHs
dort findest du Antwort auf deine Fragen


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Der Fall Sandra D.

24.02.2016 um 13:54
Zitat von Redbull57Redbull57 schrieb:Auch ich denke, dass er der Mörder ist, aber der von ihm geschilderte Mord im Ablauf war bestimmt anders, es wären mit Sicherheit Spuren im Haus gefunden worden, wahrscheinlicher erscheint mir, dass die Tat nicht im Haus stattfand und die Leiche irgendwo vergraben wurde, wer die Gegend kennt, weiß wie weitläufig das Gelände rund um Eitorf ist.
Er hat doch direkt nach dem Verschwinden der Frau renoviert? Das würde das Fehlen von Spuren erklären und wäre ein weiteres Indiz das zu den anderen passt.

Und um den reflexartigen Einwand gleich vorwegzunehmen:

Keiner wird verurteilt weil er renoviert. Wenn aber

- Eine Frau spurlos verschwindet
- Der LG sie zuletzt gesehen haben will
- Die Version des LG bezüglich des Verschwindens durch nichts und niemanden unabhängig bestätigt werden kann
- Ein Geständnis des LG auf Tonband existiert
- Der LG kurz nach dem Verschwinden der Frau das Bad renoviert hat
- ... (Bitte verfollständigen)

Wenn also all das zusammentrifft, darf man schon davon ausgehen dass der LG die Frau verschwinden hat lassen.
Mag sein, dass das erste Urteil formale Fehler hatte - aber als Nichtjurist brauche ich micht dafür einzusetzen, dass dieser Mann aufgrund einer Formalität wieder auf freien Fuß kommt. Ich hoffe daher, dass in der Revision das Urteilt bestätigt wird und die formalen Fehler aus dem ersten Urteil korrigiert werden.

Und egal wie die Tonbandaufnahme mit dem Geständnis zustandegekommen ist : Sie existiert nunmal und dass die Frau den Mann dazu gezwungen haben soll ein Skript abzulesen, glaubt sicher niemand. Klar, die Zeugin die das Geständnis aufgenommen hat ist dubios. Aber die Begründung die der Verurteilte für ein Fakegeständnis geliefert hat, ist doch noch weitaus unglaubwürdiger.


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Der Fall Sandra D.

24.02.2016 um 14:11
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:aber als Nichtjurist brauche ich micht dafür einzusetzen, dass dieser Mann aufgrund einer Formalität wieder auf freien Fuß kommt
Weils ein sinnentstellender Fehler ist:

Ich meinte natürlich "Als Nichtjurist brauche ich mich NICHT dafür einzusetzen, dass dieser Mann aufgrund einer Formalität wieder auf freien Fuß kommt".


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Der Fall Sandra D.

24.02.2016 um 15:34
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Keiner wird verurteilt weil er renoviert. Wenn aber

- Eine Frau spurlos verschwindet
- Der LG sie zuletzt gesehen haben will
- Die Version des LG bezüglich des Verschwindens durch nichts und niemanden unabhängig bestätigt werden kann
- Ein Geständnis des LG auf Tonband existiert
- Der LG kurz nach dem Verschwinden der Frau das Bad renoviert hat
- ... (Bitte verfollständigen)
- Wenn die Matratze vor der Entsorgung zerkleinert wird..


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Der Fall Sandra D.

24.02.2016 um 15:58
@Redbull57


Nach eigenen Angaben der Hauptbeleastungszeugin gegenüber stieß er sie rückwärts die Treppe hinunter und zwar in Tötungsabsicht. Als er sah unten dann, dass sie das überlebt habe, habe er ihren Kopf an den Haaren so hin und her gezogen in der Absicht, ihr dabei das Genick zu brechen. Das habe auch nicht funktioniert, sie lebte. Nun habe er sie erwürgen wollen. Das habe er seinen Schilderungen noch am unteren Ende der Treppe begonnen, sie aber nach oben getragen ins Schlafzimmer. Dabei seien Geräusche zu hören, die er wohl als Stöhnen interpretierte. In dem Kontext sagte er zu diesem Moment, hörbar auf dem Band, "Die Schlampe wollte einfach nicht sterben!". Im Bett habe er weiter gewürgt, bis sie tot war. Dabei gab es dann Spuren auf der Matratze, weswegen er diese dann entsorgte. Für das Entsorgen gibt es Zeugen bzw. auch für die Dringlichkeit auch, sie loszuwerden.

Was du meinst wohl, ist das Nachtatverhalten, die Tat selbst, wie sie angeklagt war, erforderte keine nicht unbedingt Spuren, die später hätten feststellbar sein müssen.

Zum Nachtatverhalten gibt es keine Spuren, die es eindeutig belegen, aber es ist nicht berweisbar, dass diese Schilderung unwahr sei. Denn laut eines Gerichtsmediziners war das so sehr wohl möglich. Auch der Beamte, der mit den Hunden im Haus war, erklärte präzise, dass man man Spuren vermeiden könnte, wenn man weiß wie. Aus den Schilderungen ist zu entnehmen, dass ihm grundsätzlich bekannt war, wie es eben prinzipiell möglich ist. Das an sich ist natürlich kein Beweis für das Nachtatverhalten, möglich ist es aber.

Die Gerichtsmedizinerin, die bei Gericht u.a. zur Verabreichung des Tavor befragt worden war, dass er geschildert hatte und auch zum Tod durch Erwürgen befragt worden war, erklärte auch die von ihm als Stöhnen interpretierten Geräusche. Solche Geräusche seien möglich, sie seien durch die Tragen selbst entstanden, Sandra sei da aber vermutlich berwusstlos gewesen bereits. Das Gericht kam zur Überzeugung, dass das Schildern des Erwürgens einem realen Tatgeschehen zugrundeliegt. Genau das war im Verfahren zu klären. Die Mordmerkmal der Heimtücke sah es nicht als bewiesen an, weswegen es ihn wegen Totschlags verurteilte und nicht der Anklage entsprechend wegen Mordes.


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Der Fall Sandra D.

24.02.2016 um 19:52
Damit es hier überhaupt weiter gehen kann, einige Ermahnungen vorweg:

- Bitte keinen Bezug auf den gelöschten Thread nehmen. Beiträge werden nicht gelöscht, damit sie weiter diskutiert werden!
- Bitte jeglichen persönlichen Hickhack weglassen.
- Auch wenn es zu solchem in der Vergangenheit kam, hat man sich auf die jetzt aktuell geschriebenen Beiträge zu beziehen.
- Bitte beachtet, dass es nun wieder ein offenes Verfahren ist. Das heißt, dass Verdächtigungen und Unterstellungen gegenüber dem Opfer oder Zeugen oder anderen Beteiligten nicht zulässig sind!

Sollte das nicht funktionieren, gibt es keine andere Möglichkeit, als den Thread ganz zu schließen.


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 08:56
Hallo zusammen. Ich wohne schon ne Weile in Eitorf bin aber nicht verwurzelt hier. Als SD damals gesucht wurde bekam ich die Suche an sich und die Gerüchte drumrum nur am Rande mit. Ich kenne das Krabbachtal aber sehr gut und gehe da viel und oft spazieren. Ich hab erst vor ein paar Wochen überlegt was eigentlich aus dem Fall geworden ist und mir deshalb den 2. Treat hier komplett durchgelesen.
Das alles jetzt neu anfängt erschüttert mich ein bisschen und ich hab da eine Frage an die, die sich mit der Rechtslage gut auskennen.
Wenn das BGH das Urteil dich komplett aufhebt ist das doch als hätte es nie eine Verurteilung gegeben, sprich die Ermittlungen und die Suche nach Beweisen fängt von ganz vorne wieder an oder?


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 12:11
@Kasimir
Zitat von KasimirKasimir schrieb:Hallo zusammen. Ich wohne schon ne Weile in Eitorf bin aber nicht verwurzelt hier. Als SD damals gesucht wurde bekam ich die Suche an sich und die Gerüchte drumrum nur am Rande mit. Ich kenne das Krabbachtal aber sehr gut und gehe da viel und oft spazieren. Ich hab erst vor ein paar Wochen überlegt was eigentlich aus dem Fall geworden ist und mir deshalb den 2. Treat hier komplett durchgelesen.
Puhhhh, dann musst Du aber jetzt Kopfschmerzen haben ;-)

Kannst Du uns etwas über die damaligen Gerüchte sagen?
Das wäre sicherlich interessant.


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 12:17
Der Fall ist doch geklärt, also zumindest kam es doch bei Aktenzeichen XY! Der Ehemann war es also zumindest habe ich das noch so im Kopf, sollte ich damit falsch liegen bitte ich um richtig stellung.


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25.02.2016 um 12:19
@häfler
Wenn du die letzten paar Seiten liest, dann kannst du es dir selber klarstellen ;)


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25.02.2016 um 12:31
@KonradTönz
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:"Als Nichtjurist brauche ich mich NICHT dafür einzusetzen, dass dieser Mann aufgrund einer Formalität wieder auf freien Fuß kommt".
Formalität?
Hast Du den Beschluss des BGH nicht gelesen?

Da heißt es in Abs. 7:
"Die Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge Erfolg. Die Beweiswürdigung begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken."

In Abs. 8 geht der 2. Strafsenat auf die Ansprüche an die Beweisführung durch den Tatrichter ein
und stellt dann abschließend fest:
"Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht, und dass sich die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht als bloße Vermutung erweist, die nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag."

Um dann in Abs. 9 festzustellen:
"Gemessen an diesen Maßstäben hält die tatrichterliche Beweiswürdigung rechtlicher Prüfung in mehrfacher Hinsicht nicht stand, denn sie ist lückenhaft."

In den folgenden Absätzen 10 bis 24 werden dann die (aus meiner Sicht schwerwiegenden) Gründe für diese Bewertung aufgeführt.

Deswegen kann ich Deiner Bewertung, es handele sich hier lediglich um eine Formalität, die "insgesamt (zu) neuer Verhandlung und Entscheidung" führe, nicht nachvollziehen.
Ich glaube es war @Rick_Blaine, der in einem anderen Thread von einer Klatsche für das Gericht gesprochen hat; das sehe ich ebenso.

Ich war bisher zu 100% von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Jetzt habe ich durchaus meine Zweifel.


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 12:34
@obskur
ICh würde nicht fragen, wenn ich es gelesen hätte.


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 12:41
@häfler

Der Mann wurde verurteilt, das heisst noch nicht " er war es" Der BGH hat Zweifel am Urteil und deswegen dem Antrag auf Revision stattgegeben. Warum dem stattgegeben wurde steht auf den letzten 2-3 Seiten.


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 12:43
@Frau.N.Zimmer
Ah ok danke, na dann hoffen wir mal dass die Warheit an Tageslicht kommt.


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 15:49
@Kasimir
Nein, ganz so nicht. Der Prozess muss aber wiederholt werden und zwar vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Bonn. Das heißt, die einzelnen Zeugen müssen erneut gehört werden, was allgemein problematisch ist in Revisionsprozessen, weil der zeitliche Abstand nach mehreren Jahren derart hoch ist, dass es für Zeugen schwer ist, sich präzise an etwas für sie persönlich zum jeweiligen Moment zu erinnern, das für sie selbst keine Bedeutung hatte. An Situationen, denen sie ursprünglich keine Bedeutung beigemessen haben und wo sich diese Bedeutung auch erst für das Verfahren im Laufe der Ermittlungen herausstellte, da habe ich wirklich die Befürchtung, das kann zum Problem werden, weil das sonst auch so ist. Hoffen wir das Beste!

Natürlich ist nicht alles ohne Bedeutung, die gehörten Zeugen waren ja durch die Mordkommission schon mal vernommen worden und das ist in den Akten.

Anderes ist belegbar durch Unterlagen, z.B. durch den Chef im v Krankenhaus, wann genau der Ehemann nach dem mutmaßlichen Tattag (9. September 2012) nicht gearbeitet hat z.B. .

Auch wird das Jugendamt Eitorf noch belegen können auch durch Aktennotitzen, wann er wenige Tage später vorsprach, damit er das Sorgerecht für Sandras Tochter bekomme. Das nämtlich gehörte zu besonders wichtigen Indizien, bei einem einfachen Verschwinden mache das nämlich keinen Sinn nach Überzeugun des Gerichts. Das macht nur dann Sinn, wenn er genau wusste, Sandra werde nicht zurückkommen. Er ist ja nicht der leibliche Vater. Solche dazugehörigen Aktennotitzen sind bei solchen Indizien natürlich von enormen Nutzen.


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 15:54
@Persephone_cgn
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb:Anderes ist belegbar durch Unterlagen, z.B. durch den Chef im v Krankenhaus, wann genau der Ehemann nach dem mutmaßlichen Tattag (9. September 2012) nicht gearbeitet hat z.B. .

Auch wird das Jugendamt Eitorf noch belegen können auch durch Aktennotitzen, wann er wenige Tage später vorsprach, damit er das Sorgerecht für Sandras Tochter bekomme. Das nämtlich gehörte zu besonders wichtigen Indizien, bei einem einfachen Verschwinden mache das nämlich keinen Sinn nach Überzeugun des Gerichts. Das macht nur dann Sinn, wenn er genau wusste, Sandra werde nicht zurückkommen. Er ist ja nicht der leibliche Vater. Solche dazugehörigen Aktennotitzen sind bei solchen Indizien natürlich von enormen Nutzen.
spielte alles bei den Gründen, wegen denen der Revision stattgegeben wurde, überhaupt keine Rolle. das wird auch in Zukunft keinerlei Rolle spielen
der BGH monierte eine Reihe von Gründen, weswegen das Urteil einer rechtlichen Überprüfung nicht standhielt.


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