obskur schrieb:Tja so hat jeder eine andere Sicht, ich stell mir die Frage andersrum, was wenn er schuldig ist und ungestraft davon kommt. Die Urteilsbegründung legt das nah.
Hast Du die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung. Und nahe legen, reicht in einem Rechtsstaat nicht aus, das muss ausreichend begründet werden, glücklicherweise.
Also nahelegen tut es auch nicht die Urteilsbegründung. Wenn, dann hat dies das Geständnis nahe gelegt. Nur ist ein Teil dieses Geständnisses mittlerweile - sollte das neue Tatsachengericht es nicht doch anders sehen - eine freie Erfindung, sprich, das Urteil macht das Geständnis deutlich fragwürdiger, als es vorher war. Daher legt es das Urteil eben gerade nicht nahe, ganz im Gegenteil, es wirkt hier schon mal entlastend für den Angeklagten.
Bzgl. dem ersten Teil des Geständnisses sehen wir jedoch, dass zumindest in der Begründung, welche Du heranziehst, enorm viele zwingende Bewertungen nicht erfolgten und Dinge, welche zum Vorteil des Angeklagten gewesen wären, überhaupt nicht in Betracht gezogen und aufgeklärt wurden und das in einer so ungewöhnlichen massiven Form, dass man eigentlich davon ausgehen muss, dass das erste Gericht befangen war. An der Stelle lässt der BGH kein Stein auf dem andern, so dass Deine Ansicht, dass das erste Urteil nahe gelegt haben soll, zumindest in meinen Augen nicht zutreffend ist.
Der andere Teil der Frage ist in einem Rechtsstaat schon längst beantwortet, das erspare ich mir hier, das würde zu einer Grundsatzdiskussion hier führen und das wäre unter anderen Threads sicherlich besser aufgehoben. Was erstmal vorrangig wäre, für eine mögliche Verurteilung, dass erstmal die Zweifel an der Schuld ausgeräumt werden müssten, und dazu war das erste Gericht nicht fähig.
Warum gehst Du eigentlich jetzt schon davon aus, dass es zu einem Freispruch kommen soll? Wenn es so wäre, wie Du es behauptest, dann sollte das 2. Tatsachengericht es genau so sehen, wovor hast Du eigentlich Angst?
obskur schrieb:Was soll an der Frage falsch sein bitte? Der Richter hat im ersten Prozess die Schuld bewiesen nach seinem Rechtsempfinden, so ganz aus dem Nichts wird das wohl nicht geschehen sein.
Glücklicherweise hat sich das "Rechtsempfinden" eines Richters an gewisse Regeln zu halten. Das Problem ist eben, dass dieses Empfinden des Richters in diesem Fall wohl wenig mit Recht zu tun hatte, jedenfalls lässt dieser Schluss des BGH-Urteils zu.
Und man soll froh sein, dass man hier in Deutschland nicht ganz der Willkür eines Gerichts ausgesetzt ist und dass es doch einen gewisse Kontrolle gibt, welche von einigen Fachleute aber als zu dürftig angesehen wird.
Wenn der Angeklagte von einem 2. Tatsachengericht schuldig gesprochen wird, wäre das 1. Urteil richtig.
Nichts anderes habe ich gesagt, Du solltest mal meinen Beiträge mal besser lesen. Ich zitiere mich mal selber:
SCMP77 schrieb:Wird der Angeklagte erneut verurteilt, lag das 1. Gericht mehr oder weniger nur zufällig richtig, was für einen Rechtsstaat aber nicht ausreichend ist.
Ich frage mich da wirklich, warum Dir das BGH-Urteil nicht gefällt. Soll der BGH immer nur Ja und Amen sagen und die ihm zugeteilten Aufgaben nicht erfüllen? Der BGH hat berechtigte Fragen aufgeworfen, die nun von einem neuen Gericht berücksichtigt werden müssen, was stört Dich eigentlich so daran? Der BGH darf nur Urteile auf ihre rechtlichen Fehler untersuchen, sprich ob das Urteil mit dem geltenden Recht und Gesetz vereinbar ist, also mit den Fundamenten unserer Justiz. Tatsachenfeststellungen darf es nur bei so schweren Fehlern bemängeln, wenn diese mit dem gesunden Rechtsempfinden in keiner Weise mehr vereinbar sind. Schon dieser beschränkten Prüfung hat es nicht stand gehalten, dass ist ungewöhnlich und kommt sehr selten vor.