@Kaffeetrinker Achso, aber die feststehende Schuld, Unterstellungen und Vorurteile gegenüber dem Angeklagten sowie etwaige Spekulationen über seinen Charakter sind natürlich faktisch untermauert oder wie darf man das verstehen? Natürlich habe ich keine Akteneinsicht.
@Granola Die Frau selber hat sich doch sehr lebensfremd verhalten - nach allem was bisher über sie bekannt ist, ist die Schilderung des Angeklagten in diesem Punkt zumindest durchaus möglich und auch vorstellbar. Das bedeutet nicht zwingend, dass es so gewesen sein muss, aber diesen Punkt hat sich die Zeugin durch ihr Verhalten selber zuzuschreiben, dass sie da angreifbar ist.
Was wir "glauben" ist sowieso irrelevant, es geht um Möglichkeiten.
@MonikaKreusel Natürlich kenne ich die Aktenlage nicht, aber bei dem einen oder anderen scheint hier durchaus eine Weiterbildung in Sachen Rechtskunde zumindest sicher nicht schädlich zu sein. Meine Ausführungen beziehen sich selbstverständnlich nur auf den bisherigen Prozessverlauf, sollten da noch echte Beweise zu Tage treten, nehme ich meine Kritik selbstverständlich zurück. Aber wir hatten doch jetzt schon 4/10 Prozesstagen und bisher gab es nur einige vage Indizien und eben das "Geständnis", welchen aber kein echtes und auch nicht unbedingt plausibel ist.
Die Subjketivität bezog ich nicht konkret auf den Staatsanwalt hier - die Anklageerhebung ist immer auch ein Stück weit subjektiv, das hatten wir vorher ja schon diskutiert gehabt. Wenn es bei den bisherigen Indizien bleiben sollte, dann bleibe ich aber bei meiner Ansicht, dass die meisten hier nicht unbedingt (schon jetzt) Anklage erhoben hätten.
Wie gründlich in diesem Fall ermittelt worden ist, kannst auch Du nicht wissen (ich natürlich auch nicht, keine Frage, aber das bisherige lässt mich eben sehr verwundert zurück).