@korschenbroich Die Tonbandaufnahmen belegen, dass die Schilderung den Angeklagten sexuell erregten, aber nicht die Zeugin?
In diesem Punkt, der meines Erachtens nach ganz entscheident ist, steht es Aussage gegen Aussage oder irre ich mich?
@Sainttropez Die emotionalen und völlig Subjektiven Spekulationen über den Angeklagten und den Tathergang sind mittlerweile nur noch nervig. Auch die Meinungsfreiheit hat hier ihre Grenzen.
Fakt ist, dass die Staatsanwaltschaft am Ende des Prozess das Gericht von der zweifelsfreien Schuld des Angeklagten überzeugen muss. Und es ist jedermanns gutes Recht, zu bezweifeln, dass ihr das gelingt.
@Kaffeetrinker Richtig, keine direkte Prozessbeobachtung.
Die Kritik an der Zeugin ist in dem einen von mir genannten Punkt möglicherweise gerechtfertigt. Es erscheint nicht plausibel, dass sich die Zeugin unter diesen Umständen mit einem Tatverdächtigen zusammen tut. Zudem läuft ja auch gegen sie ein Verfahren (das ist übrigens sehr ungünstig, dass jetzt das Verfahren ausgerechnet dann läuft, wo sie als Zeugin in diesem Prozess aussagen muss - wäre das andere Verfahren schon vorüber und sie dort freigesprochen worden, hätte man ihr zumindest diesen Vorwurf nicht machen können).
Dass ihr der Angeklagte allerdings die Version der angeblichen Tat erzählt hat ist meines Erachtens nach unstrittig und es ist auch sinnlos, die Glaubwürdigkeit der Zeugin in diesem Punkt zu bestreiten.
Ich kenne diese Zeugin nicht persönlich? Warum sollte ich das auch müssen? Ich kenne die Aussagen und die Umstände.
Ich habe Dich persönlich angeschrieben, da Du bei Spekulationen zum Prozessausgang eingeschritten bist, aber nicht bei Spekulationen zu Täter, Tathergang etc.