Der Fall Sandra D.
16.05.2014 um 10:01@Kaffeetrinker
Dankeschön :) Da bin ich im KFZ-Bereich dummes Frauenzimmer schon wieder etwas schlauer.
Dankeschön :) Da bin ich im KFZ-Bereich dummes Frauenzimmer schon wieder etwas schlauer.
Kaffeetrinker schrieb:Bei der Vernehmung der Zeugin beantwortete er ihr gegenüber, die übrigens eine ähnlich skeptische Haltung gegenüber diesen Maßnahmen hatte, “er habe doch viel Zeit gehabt und Fr. D. habe sich auch mal verschluckt, sei aber wieder eingeschlafen“.Vllt hab ich es auch überlesen, aber so klingt es schon glaubwürdiger durch die Erklärung das S. sich verschluckt hätte.
Der Angeklagte hatte der Zeugin erklärt, wie den Tonbändern zu entnehmen, er habe vom Krankenhaus dünne Schläuche gehabt, die dort gebraucht werden, um Infusionen durch den Zugang in die Vene zu leiten. Er gebrauche die sonst z.B. für Reinigungsarbeiten an seinem Auto und habe sowas deshalb zu Hause.
Kaffeetrinker schrieb:“er habe doch viel Zeit gehabt und Fr. D. habe sich auch mal verschluckt, sei aber wieder eingeschlafen“.das sind so Nebensätze, die zur Entscheidung nützlich sind, ob ein Geständnis erlebnisbasiert sei oder nicht. Genau auf das kommts an und so wird es für mich nachvollziehbar. diesen direkten Eindruck habt ihr als Prozessbeobachter. Und ist auch kein Vorwurf, denn ihr könnt nicht alles bis ins detail wieder geben.
Das nenne ich schüren der Sensationslust. Unter einem Vorwand schauerliche Details "so schonend als möglich" preiszugeben, und so "schonend als möglich" darzustellen.Finde es da auch einen erheblichen Unterschied aus, ob man über Details der Verhandlung berichtet oder eine Pressemeldung die in irgendeiner weise, ob nun durch besagte Knochenfragmente oder Ortsnähe zur bekannten Suchgegend in den Zusammenhang mit Fr. D. gerückt wird.