Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Fall Sandra D.

4.450 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

03.03.2016 um 18:28
@obskur
Ich weiß nicht wie ich mir das nachfolgende Zitat erklären soll?
Es könnte als Beispiel für das Verhalten eines RA gelten, allerdings könnte es auch
auf eine evtl. Verteidigung durch Graf hindeuten.

D.D. hat ja auch vorher des öfteren den Rechtsbeistand gewechselt, siehe RA Schmitz.
Er hat sich für D.D. ein Bein ausgerissen ...und dann...
jonasschmidt91 schrieb:
Du hast Rechtsanwalt Dr Graf glaube ich noch nie in VErgewaltigungsprozessen oder ähnlich gelagerten Fällen erlebt und wenn du glaubst das Krechel beim Sitzungsauftakt unter die Gürtellinie ging ( wobei ich zugeben muss das das der einzige Tag war an dem ich nicht konnte aber ich kenne seine Art mittlerweile seit nunmehr 3 Jahren( und habe ihn ja auch im Umgang mit Ta an den folgenden TAgen erlebt ) daher kann ich mir das bildlich vorstellen ) Graf hat eine Art an sich das ich gespannt bin wie du das bezeichnest wenn dir Krechel schon zu sehr unter der Gürtellinie war. Ob man das gut findet oder nicht sei dahingestellt. Ich finde es gut!



melden

Der Fall Sandra D.

03.03.2016 um 20:01
@hexe40
Ah ok da steht es... war mir entgangen... dann hat @jonasschmidt91 das vielleicht vor Gericht mitbekommen, er scheint ja immer mal vor Ort zu sein, auch bei anderen Prozessen.

Da Dr. Graf ja in Köln/Bonn ist und beim googeln auch nur er angezeigt wird, denke ich es ist der selbe. Wäre gut wenn, jonasschmidt91 noch was dazu sagen kann.


melden

Der Fall Sandra D.

14.03.2016 um 20:58
Also nach dem eindeutigen beschluss des BGH gibt es nun den nächsten Hammer


Wie @jonasschmidt91 ja schon geschrieben hat , hat der neue Verteidiger ( der übrigens RA Krechel wohl unterstützt und nicht ersetzt, denn Krechel ist Pflichtverteidiger und kommt daher nicht so einfach aus dem Verfahren raus. ) direkt nach dem eindeutigen BGH Beschluss Haftprüfung zum LG eingelegt hat, die inzwischen verworfen wurde. Gegen diesen Beschluss hat h Dr Graf anscheinend ebenfalls Rechtsmittel eingelegt, sodass nun das OLG für die Haftfrage zuständig ist. In diesem Zusammenhang ist die Generalstaatsanwaltschaft Köln angehalten zu der Haftbeschwerde Stellung zu nehmen. Dies hat Sie heute getan und beantragt

" Auf die Beschwerde des Angeklagten den Beschluss des Landgerichts Köln vom 04.03.2016 sowie den Haftbefehl des Amtsgerichts Bonn vom November 2013 aufzuheben und die sofortige Freilassung des Angeklagten anzuordnen.

Zur Begründung führt sie aus
"Das nach aktueller Rechtslage eine Verurteilung des Angeklagten auch unter Berücksichtigung der vom BGH erkannten schwierigen Persönlichkeit der Belastungszeugin, ein dringender Tatverdacht gegen den Angeklagten nicht mehr zu begründen sei. Vielmehr erscheine nach derzeitiger Sach und Rechtslage ein Freispruch wesentlich wahrscheinlicher zu sein sein als eine Verurteilung .

Sprich auch die Generalstaatsanwaltschaft geht anscheinend nicht ( mehr ) von einer Verurteilung des Angeklagten aus
Das bedeutetet noch nicht, dass das OLG sich dieser Auffassung anschliest , allerdings wäre es das erstemal in mehreren Jahrzehnten wo sich gerade das OLG Köln der zugunsten eines Angeklagten abgegebenen Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft verschliest.

Es gilt insoweit als wahrscheinlich dass sich in den kommenden Wochen in Ossendorf endlich die Türen öffnen und ein Hauch Rechtsstaatlichkeit in dieses Verfahren einzug erhält.


melden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 02:18
Uwe Krechel ist bislang nicht Pflichtverteidiger.

Aber eine Freilassung des Ehemannes ist in der Tat der Hammer, beachtet man deren Begründung. Bei dieser wird wesentlich die Persönlichkeit der Hauptbelastungszeugin hervorgehoben. Das ist aus Verteidigersicht als Strategie zu erwarten und sagt daher nur bedingt etwas aus über die Zeugin. Darauf bin ich bereits weiter oben eingegangen in Bezug auf die Revision.

Noch hat das OLG Köln nicht entschieden, es bleibt also noch abzuwarten, ob es tatsächlich den Haftbefehl aufheben wird. Letztlich wird ihm aber auch bei einer Aufhebung, wenn er also aus der JVA Ossendorf entlassen würde, dennoch eine erneute Verhandlung bevorstehen. Er müsste dann eben von seinem Wohnort aus jedesmal zur Verhandlung kommen.

Besonders beunruhigt mich jedoch, dass es nun heißt, ein Freispruch sei wahrscheinlicher als eine erneute Verurteilung. Ich stelle mir gerade vor, wie sich Sandras Familie und besonders ihre Kinder mit dieser Nachricht fühlen müssen. Damit will ich natürlich nicht die Rechte des Ehemannes in Abrede stellen. Die hat hat er selbstverständlich.


melden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 07:04
@SvenReusch
@alle

Was bitte hat das Landgericht Köln am 04.03.2016 beschlossen?


melden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 10:25
@der-Fahnder
Das wüsste ich auch gerne.


melden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 10:31
@der-Fahnder
@Persephone_cgn

@SvenReusch schrieb:
... hat der neue Verteidiger ... direkt nach dem eindeutigen BGH Beschluss Haftprüfung zum LG eingelegt ..., die inzwischen verworfen wurde. Gegen diesen Beschluss hat h Dr Graf anscheinend ebenfalls Rechtsmittel eingelegt, sodass nun das OLG für die Haftfrage zuständig ist. In diesem Zusammenhang ist die Generalstaatsanwaltschaft Köln angehalten zu der Haftbeschwerde Stellung zu nehmen. Dies hat Sie heute getan und beantragt ...
Ich nehme an, es ist der Beschluss (oben fett gedruckt) gemeint, mit dem die Haftprüfung bzw. Entlassung aus der Haft vom Landgericht verworfen wurde.


melden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 10:38
Nur eine Frage,
habt Ihr noch nicht bemerkt das....

@jonasschmidt91 und @SvenReusch ein Identitätsproblem haben?


melden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 10:46
@hexe40
Doch, habe ich, da ich die Begründung für die Sperrung gelesen habe und frage mich, was diese Mehrfach anmeldungen sollen.


1x zitiertmelden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 10:51
@Persephone_cgn
Sicherlich weil man dann eine Unterhaltung auf Augenhöhe führen kann 😂😂 und als
Nebeneffekt teilt man immer die selbe Meinung.


melden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 11:08
@eldec
Danke. Das LG Köln sieht offenbar keinen Grund, den Haftbefehl aufzuben.

Die Begründung der Generalstaatsanwaltschaft ist mir nicht ganz klar, nur kann SvenReusch bzw. jonasschmidt91 darauf nicht antworten, da er für zwei Wochen gesperrt ist. Ist das Wiedergegene in indirekter Rede wirklich so knapp formuliert worden und so die Begründung, ein Freispruch sei wesentlich wahrscheinlicher als eine erneute Verurteilung? Denn es gab schließlich eine Reihe Indizien unabhängig von der Aussage der Zeugin, mit denen das Urteil begründet wurde. Daher müsste es an sich aktuell offen bleiben, wie der neue Prozess ausgeht und mir ist somit unklar, warum die Generalstaatsanwalt hier einen Freispruch schon vorab für wesentlich wahrscheinlicher hält. Ist das so wirklich korrekt wiedergegeben? So ganz bin ich nicht überzeugt davon im Moment und warum dafür ein neuer Account eingerichtet wurde, um das zu posten. Das macht diese Information nicht unbedingt vertrauenswürdiger, falsch muss sie dennoch wiederum nicht sein.


1x zitiertmelden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 11:20
@hexe40

Nur weiß ich so umso weniger, wie zutreffend diese Information nun tatsächlich ist und wie sehr sie inhaltlich geprägt ist von der persönlichen Meinung. Dass sie davon geprägt ist, finde ich offensichtlich, nur was hat die Generalstaatsanwaltschaft tatsächlich dazu erklärt als Begründung? Hier geht es schließlich nicht um eine Nebensächlichkeiten, da würde ich mich schon gerne sicherer fühlen können, was ich davon halten soll. Was bleibt übrig ohne seine persönliche Meinung? Das lässt sich leider nicht überprüfen, schätze ich. Meiner Ansicht nach wirkt das nicht überzeugend auf mich. Leider wird es keine Antwort geben darauf durch die Sperrung.


melden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 11:24
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb: Denn es gab schließlich eine Reihe Indizien unabhängig von der Aussage der Zeugin, mit denen das Urteil begründet wurde.
Bitte, wo findet man die schriftliche Urteilsbegründung?


melden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 12:06
@Frau.N.Zimmer
Ich war zur Verkündung des Urteils bei Gericht. Rund eineinhalb Stunden erklärte der Vorsitzende Richter, wie er und seine Kolleginnen zu diesem Urteil gelangt ist. Das heißt, er begründete das Urteil. Dabei beschränkte er sich keineswegs auf die Aussagen der Zeugin.

Die allesamt von ihm genannten Indizien lassen sich nicht wegdiskutieren und auch nicht auf die Hauptbelastungszeugin reduzieren.

Ich persönlich finde es verfrüht daher, bereits jetzt einen Freispruch für sehr viel wahrscheinlicher zu halten und wüsste gerne, was exakt nun tatsächlich die Generalstaatsanwaltschaft dazu sagt. Die neue Verhandlung steht noch aus und da entscheidet das Gericht.


2x zitiertmelden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 12:10
@Persephone_cgn
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb:Ich war zur Verkündung des Urteils bei Gericht.
Ach so - Du schreibst das aus der Erinnerung. Ich dachte es gäbe etwas Offizielles, denn als Zuschauer merkt man sich doch oft nicht Alles richtig. Notizen darf man ja nicht machen, soweit ich weiss.


melden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 14:18
@Frau.N.Zimmer
Ich kann mich sehr gut erinnern.

Abgesehen davon, die neue Information ist vermutlich auch keine direkte offizielle und öffentlich zugängliche Information, sondern eher Hörensagen oder zumindest über Dritte und eigene Meinung, auch wenn sie so wirken soll. Ich würde mich wohler fühlen, es gäbe da etwas wirklich Offizielles zu.

Zumindest scheint mir fraglich, auf welcher Basis die Generalstaatsanwaltschaft in der Kürze der Zeit quasi das Urteil vorwegnehmen sollte und was sie überhaupt damit zu tun hat. Dass der Strafverteidiger Beschwerde einlegt gegen die Entscheidung des LG KÖLN ist nicht verwunderlich aus seiner Perspektive. Nur ist die Adresse dafür direkt das OLG und nicht die Generalstaatsanwaltschaft, wenn es um die Aufhebung eines Haftbefehls geht. Die Generalstaatsanwaltschaft ist stattdessen beispielsweise bei einem Widerspruch zuständig, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Hier wird aber längst nicht mehr ermittelt. Selbst wenn sie Stellung bezieht, wie soll sie nach Aktenlage in so kurzer Zeit die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs beurteilen? Wenn gestern erst die Generalstaatsanwaltschaft in der oben beschriebenen Weise Stellung bezogen habe, wie kann es sein, dass eine persönlich unbeteiligte Person genaue Kenntnis davon erlangt haben kann und das im Wortlaut. Ich finde es vor diesem Hintergrund sehr ungewöhnlich. Das sind Fragen, die ich mir einfach gerade stelle. Das wird ja nicht am Reichenpergerplatz jemand direkt gestern ausgeplaudert haben bei der Generalstaatsanwaltschaft. Mich wundert auch die Schnelligkeit. Der 04.03. war ein Freitag. Gestern war der 14.03., da bleibt nach Abzug zweier Wochenenden nicht so sehr viel Zeit, in der sich die Generalstaatsanwaltschaft kurzfristig so eingehend mit diesem insgesamt doch umfangreichen Verfahren befasst haben können soll.


1x zitiertmelden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 14:22
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb:Doch, habe ich, da ich die Begründung für die Sperrung gelesen habe und frage mich, was diese Mehrfach anmeldungen sollen.
Der ist mit seinem ersten Account gesperrt worden und hat deshalb halt einen zweiten angelegt. Wenn man die Cookies nicht regelmäßig löscht, bekommen das die Admins natürlich mit.


1x zitiertmelden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 17:46
@eldec
Merci-aber das habe ich hier selbst gelesen.
Mich interessiert der originale Quelltext.


1x zitiertmelden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 17:58
Zitat von lawinelawine schrieb am 24.02.2016:nach eigenen Recherchen im Internet hatte sie sich mit anderen Personen über das Verschwinden von S. D. ausgetauscht und sich nach Ausstrahlung des Falles in der Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" auf der Internetseite "Allmystery" unter der Rubrik "Kriminalfälle" in einem Chat angemeldet, um dort "mal zu erzählen, wie es wirklich war". Die Einzelheiten ihrer damaligen Spekulationen sind in den Urteilsgründen nicht wiedergegeben; hierzu hätte aber Anlass bestanden.
Das hört sich an, als ob beim Berufungsverfahren das 1 Thread hier von Allmy wohl
Gegenstand der evtl. Unglaubwürdigkeit der Zeugin wird.
Es soll wohl ihren plötzlich Sinneswandel anzeigen.
Ich glaube mich zu erinnern, daß vor der Löschung vom Gericht oder auch Anwalt,
Kopien vom Verlauf angefertigt wurden.


melden

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 18:02
Zitat von der-Fahnderder-Fahnder schrieb:Mich interessiert der originale Quelltext.
Tja, da müssen wir wohl warten bis seine Sperre vorbei ist....wenn er sich dann
noch einmal meldet.
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Der ist mit seinem ersten Account gesperrt worden und hat deshalb halt einen zweiten angelegt.
Er hat zum gleichen Zeitpunkt " 2 " neue Accounts angelegt,...ganz schön dumm😉


melden