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Der Fall Sandra D.

4.450 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 18:07
es wäre schon krass wenn der Mann einfach so davon kommt!


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 19:02
@häfler
Warum krass, wenn er davon kommt? Krass wäre, wenn er unschuldig ist und jahrelang dafür im Gefängnis sitzt.


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 19:06
@Feelee
Also mal ehrlich wenn er es wirklich war, dann wäre es Krass wenn er dafür nicht bestraft wird. Es wäre auch schlimm wenn er unschuldig sitzt. wie entscheidet man im Zweifel? weißt du was das für Wellen macht wenn man ihn nicht festfesetzt, und er draußen bleibt


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 19:15
@häfler
Ich glaube ja auch, dass der Richtige sitzt. Aber ich bin eben auch der Meinung, dass beim 1. Urteil nicht alles rund lief.


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 19:16
@hexe40
Kopfschmerzen trifft's ganz gut. Die Hälfte der Zeit war ich völlig fassungslos..aber weniger über die Tat als vielmehr wegen der Geschichte drumrum... Das ist echt was strange.
Wie gesagt, ich hab's nur ganz am Rand mitbekommen, ich hab halt die Plakate gesehen und ganz Eitorf hat spekuliert wo der Kopf ist. Das "Kurscheids Eck" stand mal hoch im Kurs. Das ist ein kleiner "Ruheplatz" an der Hauptkreuzung gegenüber vom REWE. Da stehen 2 Bänke und ein paar Hecken in Blümchen. Etwa um die Zeit wurde das recht aufwändig neu gestaltet, der Weg gepflastert und alles neu bepflanzt. Aber zu der Zeit und auch jetzt ist immer irgendwo ne Baustelle. Das heißt also nix.


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 19:23
@Persephone_cgn
Danke für die Erklärung. Das heißt dann also alles was damals protokolliert wurde wird bei der neuen Verhandlung auch zugelassen und quasi nur neu bewertet bzw anders?
Stell ich mir sehr schwierig vor. Wenn ich bei all dem Input nix gravierendes überlesen habe gibt es zwar ein Geständnis das aber als extrem krasse Lüge dargestellt wird, die ein oder andere Handlung die gut zu der Lüge passt aber rein gar keinen handfesten Beweis das die Geschichte genau so stimmt? Also nüchtern eine Verurteilung per Ausschluss weil einfach keine andere Alternative vorhanden ist was sonst passiert sein könnte.


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 19:37
Zitat von häflerhäfler schrieb: wie entscheidet man im Zweifel?
Das sagt doch das Gesetz ganz klar: Im Zweifel für den Angeklagten.

Wenn sie nicht mehr zu bieten haben wie in der ersten Verhandlung, dann kann Herr D. wohl hoffen. Jemanden wegsperren weil man keine Alternative sieht, geht ja auch nicht.


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 20:46
@lawine
Das ist nicht egal, da der ganze Prozess wiederholt werden muss und es gab ja sehr wohl auch wesentliche Indizien, die vom Beschluss des BGH berührt werden.

Zudem hatte ich auch verdeutlichen wollen, dass aus der Zeit existierende Aktennotitzen sehr nützlich sind, da sie auch Jahre später unverändert bestehen. Bei Menschen ist leoider aber so, dass deren Erinnerungen nicht auf die gleiche Weise unverändert bleiben wie Aktennotitzen.
Das Gericht muss nun besonders berücksichtigen, was der BGH beanstandet hat. Damit ist aber nicht alles andere unwichtig.


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 21:25
@Kasimir
Nein, nur ist es bei Indizienprozessen immer für ein Gericht eine besondere Herausforderung, besonders wenn es keine Leiche gibt.

Es gibt aber eine Vielzahl von Indizien über die Tonbänder hinaus, die das Gericht in der Gesamtschau das Gericht zur Überzeugung kommen ließen, der Ehemann habe Sandra auf die von ihm beschriebene Weise umgebracht.

Natürlich "musste" der Ehemann eine Erklärung anbieten, wie es zu seinen Schilderungen gegenüber der Hauptbelastungszeugin gekommen ist, die auch Ende August 2013 dann draußen die Mordkommission aufnahm. Das Gericht hörte zum Tatgeschehen selbst wie oben erläutert eine Gerichtsmedizinerin zur Frage, ob es sich um ein aus mezinischer Sicht realistisches Tatgeschehen handelt, das eben nicht einfach erfunden ist. Der Tod durch Erwürgen ist gekennzeichnet durch einzelne spezifische körperliche Abläufe, bei denen es aber auch zu nicht spezifischen Reaktionen kommen kann.

Was das Lügen betrifft, er behauptete das alles erfunden zu haben, weil die Hauptbeladtungszeugin das so habe hören wollen. Der BGH beanstandet nun u.a. auf seinen Revisionsantrag hin, sie habe eine Beziehung mit ihm von einem Geständnis abhängig gemacht seiner Aussage nach und sei nicht ausreichend geprüft worden. Sie selbst hatte das anders dargestellt und das muss nicht deshalb nun unwahr sein. Das Gericht hat diesen Punkt neben anderen genauer zu hinterfragen.

Was das Indiz der entsorgten Matratze betrifft, so fürchte ich, sein Vater wird im neuen Prozess von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Zumindest halte ich das für wahrscheinlicher, als dass er dies erneut aussagen will, da es zu den schwerwiegendsten Indizien gehörte. Als Vater braucht er gar nichts zu sagen. Da bleibt natürlich die Aussage des Kollegen im Krankenhaus, die damit nicht weniger gravierend ist.

Das Urteil bezog sich keineswegs allein ausschließlich auf das, was er der Hauptbelastungszeugin geschildert hatte. Ich möchte übrigens anmerken, auch ohne dies war er offiziell längst unter Verdacht, für Sandas Verschwinden verantwortlich zu sein, ohne dass es Anhaltspunkte gegeben hätte, auf welche Weise. Im Rahmen der öffentlichen Suche wurde das aber nie so geäußert gegenüber der Presse. Die Beweisaufnahme im Prozess dauerte 17 Verhandlungstage an. Das Gericht hat nicht alles falsch gemacht, die nun andere Strafkammer muss aber all das berücksichtigen, was der BGH bemängelt hat. Keine leichte Aufgabe, meine Hochachtung denen, die sie meistern müssen!


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Der Fall Sandra D.

25.02.2016 um 21:57
@Persephone_cgn
Das habe ich ja alles gelesen und das meinte ich auch mit "Handlungen die gut zu der Lüge passen" mit Lüge meinte ich auch die angeblich erfundene Geschichte von ihm, nicht das das falsch rüberkommt. Er sagte ja er hätte das frei erfunden. Aus welch seltsamen Grund sei mal dahingestellt...
Das Problem sehe ich halt eher darin das es keine wirklich handfesten Beweise gibt das ein Mord oder eben Todschlag überhaupt statt gefunden hat. Und das Nachtatgeschehen ja
auch nicht wirklich. Es gibt keine Leiche, keine Blutspuren, keine Tatzeugen...


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Der Fall Sandra D.

26.02.2016 um 04:56
Ich kann leider aufgrund des Systemcrashs meines Smartphones nur die Pressemeldung des BGH auf dessen Seite lesen, nicht das, was hier zitiert wurde.

Dennoch möchte ich ein paar Bemerkungen machen, um soweit schon mal näher darauf einzugehen.

Herr Krechel hatte im Gericht und offenkundig die Erklärung für das auf Tonband hörbare Geständnis des Ehemanns aufgegriffen und zur Verteidigungsstrategie gemacht. Das hat er im Revisionsantrag konsequent weitergeführt. Der Antrag, das möchte ich zu denken geben, ist aus der Perspektive des wegen Totschlags verurteilten Ehemannes zu verstehen.

Dazu gehört auch die als geradezu unumstößliche Tatsache behauptete Forderung durch die Hauptbelastungszeugin, sie er erwarte ein Geständnis von ihm, die Sandra umgebracht zu haben, sonst sei sie nicht zu einer Beziehung bereit. Natürlich war sie dazu und zu anderen Punkten befragt worden. Ich persönlich habe mich an der inneren Logik des jeweils Ausgesagten orierntiert, jedoch an in sich logisch aufeinander folgenden Handlungsabfolgen orientiert, so wie sie auf den Tonbändern zu hören waren - mit aller Grausamkeit, Wut und auch nach meiner persönlichen Wahrnehmung erschreckenden jeglichem Fehlen an Empathie Sandra gegenüber. Er sprach offen und explizit von Hass, das Wort gebrauchte er immer wieder, egal wie vehement ihn die Hauptbelastungszeugin daran erinnerte, dass er dem Mädchen, das er doch so liebe, wie er sage, die Mutter genommen habe. Ich empfand es beim Zuhören als ein Sichoffenbaren - mit aller Schonungslosigkeit.

Wie nach seiner Festnahme 2013 behörden ich er seite auch berichtet wurde, habe er der Zeugin Sandras letzte Worte wiedergegeben. Diese hatte mich persönlich so sehr berührt, da sie mehr als einfühlbar und leider auch wahrscheinlich waren, wenn sie so von ihr kamen während der Tat, dass auch das dazu beigetragen hat, mir den Prozess "zuzumuten". Die Zeugin ist sehr genau nach dem Moment befragt wurden, in genau welcher Situation er für sie in dem Moment unerwartet wiedergegeben habe, was sie empfunden habe und wie dies ihr weiteres Verhalten beeinflusst habe. Es war allein gesehen übrigens nicht das Weinen der Zeugin, sondern ihre Antworten, die in sich völlig logisch waren und den Eindruck erlebter Erfahrung vermittelten. Nachdem dieser Satz gefallen sei, habe sie erstmal nicht gewusst, wie sie damit umgehen solle ihm g


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Der Fall Sandra D.

26.02.2016 um 05:50
Leider fehlt ein ganzes Stück, was ich geschrieben habe, um Stellung zu beziehen zum Beschluss des BGH.


Der letzte im Beitrag sichtbare Satz endete wohl folgendermaßen:

... ihm gegenüber. Durch das Gericht wurde sie nach meinem Empfinden durchaus ausführlich befragt, was sie empfunden und wie sie sich verhalten habe.

Es ist wohl zutreffend, dass sich das Gericht nicht eingehend mit diesem Forum befasst hat und dies auch nicht wollte. Thema war das noch am ehesten, als einer der Beamten der Mordkommission gehört wurde.

Der Ehemann selbst wurde durch das Gericht am ersten Verhandlungstag bis in den Nachmittag befragt. Tatsächlich kamen als Antworten Erklärungen für alles Mögliche. Da floss mit ins Urteil ein. Denn er hatte die Erklärung für einzelne Fragen schon im Vorfeld auch geändert.

Herr Krechel baute letztlich die Verteidigungsstrategie auf dem Infragestellen der Hauptbelastungszeugin auf, was sich aus Sicht als Strafverteidiger in einem Indizienprozess besonders anbietet. Die Aufnahme existieren, sind in ihrer Existenz eine Tatsache. Das sagte er selbst. Nun, da musste eine Erklärung angeboten werden, die etwas ganz anders ergab als die Schilderung eines realen Tatgeschehens. Das ist, meine ich, der Hauptbelastungszeugin nicht an sich anzulasten. Die Behauptung von ihm, er hae das nur erfunden, weil sie das habe hören wollen, gab es von ihm bereits, wobei ich nicht sicher bin, ob er sich zu diesem Zeitpunkt nicht schon für die Verteidigung durch Herrn Krechel entschieden hatte.

Im Beschluss des BGH geht es allein um Verfahren wähler. So wurde der bisherigen Strategie entsprechend beanstandet, dass der Hauptbelastungszeugin als Person nicht genug Beachtung geschenkt worden sei. Ich möchte daran erinnern, dass anders als schon zu Beginn des Prozesses auf den Bändern nichts, aber auch gar nichts auch nur erahnen lässt, sie habe das hören wollen, weil sie -salopp gesagt- darauf stehe dergleichen zu hören. Nichts.

Das Gericht ist nicht jederzeit darauf eingegangen, wenn Herr Krechel etwas gegen sie vorbrachte. Das wiederum war dann eine Gelgenheit, das jeweils für einen möglicherweise erforderlichen Revisionsantrag zu vermerken. Das möchte ich aus dieser Perspektive aufzeigen. Revisionsanträge machen nach einer Verurteilung bei schweren Straftaten und insbesondere Kapitalverbrechen üblich. Da geht es darum, schon vorher im Prozess Revisionsgründe zu bemerken. Das Gericht ist wiederum bedacht darauf,nkeine Gelegenheit zu bieten durch mögliche Verfahren wähler.

Ich meine, bedenkt man dieses grundsätzliche und übliche Vorgehen, spricht das schon weniger gegen die Hauptbelastungszeugin als Person. Sie in Frage zu stellen und das mit aller Konsequenz ist einfach Mittel zum Zweck für die Verteidigung, um es ganz nüchtern zu betrachten.

Natürlich antworte ich gerne auf Kommentare dazu, das kann ich leider nicht zusagen, vor Montagnachmittag zu schaffen wegen des Handys. :)

Jetzt hoffe ich nichts falsch gemacht zu haben.


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Der Fall Sandra D.

26.02.2016 um 07:10
Schaut mal was der WDR seinen Zuschauern dazu sendet.http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-bonn/video-lokalzeit-aus-bonn-vom--110.htmlhttp://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-bonn/video-lokalzeit-aus-bonn-vom--114.html


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Der Fall Sandra D.

26.02.2016 um 20:27
@DER_FAHNDER
Hallo! :)

Danke dir! :) Das werde ich mir gerne ansehen, erst am Montag allerdings.


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26.02.2016 um 20:30
Ich kann die Sendung gar nicht mehr sehen, die scheint nicht mehr online zu sein oder ich stell mich blöd an ;)

@Persephone_cgn
btw ist DER_FAHNDER hier kein User mehr, scheint sich abgemeldet zu haben.


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Der Fall Sandra D.

26.02.2016 um 20:40
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-bonn/video-bgh-hebt-urteil-wegen-todschlags-auf-100.html (Archiv-Version vom 01.03.2016)

Lokalzeitung Bonn vom 25.02.
der Link ist bis zum 3.3. verfügbar


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26.02.2016 um 20:41
@Fraukolumna
Vielen Dank... jetzt gehts auch bei mir.


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Der Fall Sandra D.

27.02.2016 um 10:55
Hallo zusammen,

wie sagt man so "schön": Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben. Ein Fall ist halt erst abgeschlossen, wenn er rechtskräftig ist.

Mir ist das ganze damals auch aufgestoßen, nicht in Hinsicht auf den Inhalt, sondern in Hinsicht auf das Recht der Allgemeinheit. Z.B. dass das Gericht Teile des Geständnisses für wahr hielt, andere nicht. Da muss dann eben eine sehr gute Begründung her, die rechtlich rechtfertigt jemanden zu verurteilen.

Womit wir zu dem Punkt kommen, dass uns allen ein entscheidender Teil fehlt, der zu einem Prozess bei uns gehört, die schriftliche Urteilsbegründung. Aber auch ohne lassen sich für mich die Gründe des BGHs nachvollziehen.

Ich habe nicht daran geglaubt, dass das passieren wird, aber gehofft. Nicht auf Hinblick des Angeklagten, sondern in Hinblick auf Recht. Wir haben ja als Volk auch das Recht, das wenn jemand verurteilt wird, das zweifelsfrei geschieht. Wir leben in einem modernen und hoch entwickeltem Land, wo man diesen Standard erwarten sollte. Um die Quote von Fehlurteilen zu verringern, gibt es nur diesen Weg. Egal wie man das in diesem speziellen Fall sehen mag. Alles andere wäre Willkür und ich glaube nicht, dass jemand hier den Standard haben will, wie in einem Land, das wenig von Recht hält.

Von daher hoffe ich, die nächste Kammer macht ejnen besseren Job was die "Mängel" angeht.


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03.03.2016 um 16:28
Irre ich mich oder ist dieser RA. Graf nicht auch der Verteidiger im
Fall Kim Mirgel gewesen?

Kann mir das jemand beantworten?


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Der Fall Sandra D.

03.03.2016 um 17:49
@hexe40
Mir ist das irgendwie entgangen... der Krechel macht wohl nicht weiter in diesem Fall oder holt er sich Dr. Graf hinzu?


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