@Kasimir Nein, nur ist es bei Indizienprozessen immer für ein Gericht eine besondere Herausforderung, besonders wenn es keine Leiche gibt.
Es gibt aber eine Vielzahl von Indizien über die Tonbänder hinaus, die das Gericht in der Gesamtschau das Gericht zur Überzeugung kommen ließen, der Ehemann habe Sandra auf die von ihm beschriebene Weise umgebracht.
Natürlich "musste" der Ehemann eine Erklärung anbieten, wie es zu seinen Schilderungen gegenüber der Hauptbelastungszeugin gekommen ist, die auch Ende August 2013 dann draußen die Mordkommission aufnahm. Das Gericht hörte zum Tatgeschehen selbst wie oben erläutert eine Gerichtsmedizinerin zur Frage, ob es sich um ein aus mezinischer Sicht realistisches Tatgeschehen handelt, das eben nicht einfach erfunden ist. Der Tod durch Erwürgen ist gekennzeichnet durch einzelne spezifische körperliche Abläufe, bei denen es aber auch zu nicht spezifischen Reaktionen kommen kann.
Was das Lügen betrifft, er behauptete das alles erfunden zu haben, weil die Hauptbeladtungszeugin das so habe hören wollen. Der BGH beanstandet nun u.a. auf seinen Revisionsantrag hin, sie habe eine Beziehung mit ihm von einem Geständnis abhängig gemacht seiner Aussage nach und sei nicht ausreichend geprüft worden. Sie selbst hatte das anders dargestellt und das muss nicht deshalb nun unwahr sein. Das Gericht hat diesen Punkt neben anderen genauer zu hinterfragen.
Was das Indiz der entsorgten Matratze betrifft, so fürchte ich, sein Vater wird im neuen Prozess von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Zumindest halte ich das für wahrscheinlicher, als dass er dies erneut aussagen will, da es zu den schwerwiegendsten Indizien gehörte. Als Vater braucht er gar nichts zu sagen. Da bleibt natürlich die Aussage des Kollegen im Krankenhaus, die damit nicht weniger gravierend ist.
Das Urteil bezog sich keineswegs allein ausschließlich auf das, was er der Hauptbelastungszeugin geschildert hatte. Ich möchte übrigens anmerken, auch ohne dies war er offiziell längst unter Verdacht, für Sandas Verschwinden verantwortlich zu sein, ohne dass es Anhaltspunkte gegeben hätte, auf welche Weise. Im Rahmen der öffentlichen Suche wurde das aber nie so geäußert gegenüber der Presse. Die Beweisaufnahme im Prozess dauerte 17 Verhandlungstage an. Das Gericht hat nicht alles falsch gemacht, die nun andere Strafkammer muss aber all das berücksichtigen, was der BGH bemängelt hat. Keine leichte Aufgabe, meine Hochachtung denen, die sie meistern müssen!