Der Fall Sandra D.
02.07.2014 um 15:5711 Jahre bei guter Führung und u Haft in 6-7 jähren frei. Kinder immer noch ohne Mutter. Aber es soll Revision eingelegt werden gegen das Urteil. Es bleibt weiter hin spannend.
FraumitHut schrieb:Die Urteilsbegründung bekommen die Prozessbeteiligten zugeschickt, nachdem das Urteil geschrieben wurde. Das dauert meistens etwas.Soweit ich weiß, ist in Strafsachen die Rechtsmittelfrist eine Woche ab Verkündung des Urteils. Die Rechtsmittelbegründung kann später erfolgen.
Erst wenn das Urteil mit der Urteilsbegründung als Schriftstück vor liegt, kann z.B. der Hr. Krechel Revision beantragen (ich weiss nicht, ob die Begründung für die Revision direkt drin stehen muss, oder ob man dann noch mal Zeit hat, seinen Revisionantrag zu begründen).
Das Hr. Krechel Revision angekündigt hat, ist nur eine Ankündigung - nicht mehr und nicht weniger....