Der Fall Sandra D.
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24.06.2014 um 20:42Ja, ich war da, kommentieren werde ich aber nichts, das können andere besser, ich bin zu emotional!
Der Fall Sandra D.
24.06.2014 um 20:44Aber Danke für Deine Antwort auf meine Frage @Redbull57. Das hatte mich auch ohne Berichterstattung interessiert.
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24.06.2014 um 20:57@KaffeeMan ;-.)
Danke. Prima.
Du bist eine Wucht.
Und: KRASS !!
Dass MAN denkt, MAN könne die Welt stricken, echt krass!
Danke. Prima.
Du bist eine Wucht.
Und: KRASS !!
Dass MAN denkt, MAN könne die Welt stricken, echt krass!
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24.06.2014 um 21:19Waaaassss? Man hat versucht, die Zeugin zu beeinflussen? Das ist echt ne Spur too much, wo man hier doch einfach nur diesen Fall diskutiert - anfangs das Verschwinden von Sandra, jetzt den Prozess. Ich hätte nicht gedacht, dass sich manche WÄHREND eines laufenden Prozesses, so weit vorwagen!
Danke @Kaffeetrinker für diese Berichterstattung - anfangs dachte ich schon, Du hättest beeinflusst^^ - dann las ich nochmal nach...
Danke @Kaffeetrinker für diese Berichterstattung - anfangs dachte ich schon, Du hättest beeinflusst^^ - dann las ich nochmal nach...
Der Fall Sandra D.
24.06.2014 um 21:20kaffeetrinker hat es auf den punkt gebracht.genau so lief der prozesstag ab.
die versuchte zeugenbeeinflussung hat meiner meinung nach die verhandlung überschattet-ein unglaublicher vorfall.
auch wurden asservate beschrieben und gezeigt:ein schwarzes stück schlauch sowie zwei originalverpackte einwegspritzen.
neben der nachbarin sollen donnerstag auch zwei polizeibeamte gehört werden.
die versuchte zeugenbeeinflussung hat meiner meinung nach die verhandlung überschattet-ein unglaublicher vorfall.
auch wurden asservate beschrieben und gezeigt:ein schwarzes stück schlauch sowie zwei originalverpackte einwegspritzen.
neben der nachbarin sollen donnerstag auch zwei polizeibeamte gehört werden.
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25.06.2014 um 06:47mich interessiert generell, rein rechtlich, ob und in welchem ausmass zeugenbeeinflussung geahndet werden kann.
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25.06.2014 um 07:22@vielefragen
dazu braucht man erst mal den Vorsatz (z.B. zur Anstiftung zur vorsätzlichen Falschaussage). Eine fahrlässsige Anstiftung gibt es im Strafrecht nicht.
Die Straftat ansich wäre eine bewußte falsche Aussage (wmgl. unter Eid).
Vorsätzliche uneidliche Falschaussage eines Zeugen vor Gericht wird nach § 153 StGB mit Freiheitsstrafe von 3 Mon. bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen nicht unter 1 Jahr bestraft. Strafbar ist sowohl Anstiftung zur Falschaussage (§ 48 StGB), wie auch die erfolglose Anstiftung zur Falschaussage nach § 159 StGB.
Eidliche Falschaussage wird "teurer".
Jetzt noch einmal zu meinem Eingangssatz: es muss VORSATZ vorliegen. Wenn man von etwas überzeugt ist und mit einer möglichen Zeugin über seine Meinung schwätzt, dann ist das keine vorsätzliche Anstiftung zur Falschaussage.
Das Problem vom Gericht ist zu Wichten, inwieweit Geschwätz eine Aussage beeinflußt haben kann.
dazu braucht man erst mal den Vorsatz (z.B. zur Anstiftung zur vorsätzlichen Falschaussage). Eine fahrlässsige Anstiftung gibt es im Strafrecht nicht.
Die Straftat ansich wäre eine bewußte falsche Aussage (wmgl. unter Eid).
Vorsätzliche uneidliche Falschaussage eines Zeugen vor Gericht wird nach § 153 StGB mit Freiheitsstrafe von 3 Mon. bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen nicht unter 1 Jahr bestraft. Strafbar ist sowohl Anstiftung zur Falschaussage (§ 48 StGB), wie auch die erfolglose Anstiftung zur Falschaussage nach § 159 StGB.
Eidliche Falschaussage wird "teurer".
Jetzt noch einmal zu meinem Eingangssatz: es muss VORSATZ vorliegen. Wenn man von etwas überzeugt ist und mit einer möglichen Zeugin über seine Meinung schwätzt, dann ist das keine vorsätzliche Anstiftung zur Falschaussage.
Das Problem vom Gericht ist zu Wichten, inwieweit Geschwätz eine Aussage beeinflußt haben kann.
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25.06.2014 um 07:36FraumitHut schrieb:Das Problem vom Gericht ist zu Wichten, inwieweit Geschwätz eine Aussage beeinflußt haben kann.@Frau mit hut, dannke für die antwort!
wenn das gericht einen versuch von beeinflussung nicht rügen würde, könnte das die rechtskraft eines urteils beeinflussen?
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25.06.2014 um 07:38Ganz ehrlich, ich verstehe das ganze brimborium um Beeinflussung nicht wirklich?!? Es sind etliche User, mit etlichen Meinungen, Emotionen und Gedankengängen! Jedes Wort könnten einen ... hier mitlesenden Zeugen doch in seinem Meinungsbild beeinflussen!? Das sich besagte (gelöschte) Userin soweit involviert und sich persönlich mit dem Fall identifiziert ... ändert doch nichts an der Sachlage!?!? Dann kommt aber immer... mein Name ist Hase... Ich weiß von nichts und der Rest der Welt ist gegen mich! Üble Masche....
Der Fall Sandra D.
25.06.2014 um 07:41@Lara1973
ging es um das hier geschriebene, oder um die aussage einer zeugin vor gericht, von jemandem in persönlichem kontakt möglichereise beeinflusst worden zu sein, bzw. beeinflussungsversuche zu empfinden?
ging es um das hier geschriebene, oder um die aussage einer zeugin vor gericht, von jemandem in persönlichem kontakt möglichereise beeinflusst worden zu sein, bzw. beeinflussungsversuche zu empfinden?
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25.06.2014 um 07:44@vielefragen
Ich wohne den Prozess ja nicht bei.... Aber wenn es darum geht, dass sich das Gericht auf Beiträge hier bei allmystery bezieht... wird es wohl auch schon um geschriebene Beiträge gehen, die zur Beeinflussung betragen?!!
Ich wohne den Prozess ja nicht bei.... Aber wenn es darum geht, dass sich das Gericht auf Beiträge hier bei allmystery bezieht... wird es wohl auch schon um geschriebene Beiträge gehen, die zur Beeinflussung betragen?!!
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25.06.2014 um 07:45@vielefragen
die Frage ist, wie oben schon erläutert, wie das Gericht eine Aussage einer Zeugin wertet (Glaubwürdigkeit) und das im Urteil nieder schreibt.
Ein findiger Anwalt könnte mit der Begründung, das eine Aussage falsch bewertet / gewürdigt wurde möglicherweise schon etwas bewegen.
die Frage ist, wie oben schon erläutert, wie das Gericht eine Aussage einer Zeugin wertet (Glaubwürdigkeit) und das im Urteil nieder schreibt.
Ein findiger Anwalt könnte mit der Begründung, das eine Aussage falsch bewertet / gewürdigt wurde möglicherweise schon etwas bewegen.
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25.06.2014 um 07:47@Lara1973
Das Wort Einsicht scheint in ihrem Wortschatz nicht enthalten zu sein.
Lara1973 schrieb: Das sich besagte (gelöschte) Userin soweit involviert und sich persönlich mit dem Fall identifiziert ... ändert doch nichts an der Sachlage!?!? Dann kommt aber immer... mein Name ist Hase... Ich weiß von nichts und der Rest der Welt ist gegen mich! Üble Masche....Und diese besagte Userin überlegt nun ob sie nicht rechtliche Schritte einleiten soll.
Das Wort Einsicht scheint in ihrem Wortschatz nicht enthalten zu sein.
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25.06.2014 um 07:48@Lara1973
Es waren nicht allmystery Beiträge. Es ging um einen privaten FB Nachrichtenaustausch zwischen Nachbarin und der Ex- Userin.
Es waren nicht allmystery Beiträge. Es ging um einen privaten FB Nachrichtenaustausch zwischen Nachbarin und der Ex- Userin.
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25.06.2014 um 07:48@FraumitHut
dankeschön, so stelle ich mir das auch vor.
@hexe40
gegen wen sollten sich die rechtlichen schritte wenden?
dankeschön, so stelle ich mir das auch vor.
@hexe40
gegen wen sollten sich die rechtlichen schritte wenden?
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25.06.2014 um 07:51@vielefragen
Es wird eine öffentliche Hetze im Forum unterstellt, wenn ich es richtig verstanden habe.
Es wird eine öffentliche Hetze im Forum unterstellt, wenn ich es richtig verstanden habe.