@Kaffeetrinker Wenn es dein sittliches Empfinden berührt, dass ich auf einen Schuldspruch tippe, ersetze ich
es durch " ich tendiere zu einem Schuldspruch ". Ich denke schon, dass der ein oder andere
eine Tendenz hat oder auch nicht, das ist alles legitim und greift einem Urteil des Gerichts
nicht vor.
Dass eine Freispruchquote sehr gering ist, ist Fakt und liegt daran, dass die Ermittler fast
immer durch ihre Ermittlungsarbeit gute Vorarbeit leisten und Indizien und Beweise liefern,
die eine Anklage rechtfertigen.
Anklage kann nur dann erhoben werden, wenn ein Schuldspruch wahrscheinlicher ist und auch
nur dann wird in der Regel vom Richter die Hauptverhandlung zugelassen. Das heißt STA und
Richter halten zum Zeitpunkt der Anklage bei der zu dem Zeitpunkt gegebenen Indizienlage eine
Schuld des Angeklagten für wahrscheinlicher, sie haben also eine Tendenz, die die
Unschuldsvermutung nicht außer Kraft setzt und auch nicht die Unabhängigkeit der Richter.
Das Urteil findet sich durch die Hauptverhandlung, in der die Indizien entweder bestätigt,
erhärtet oder entkräftet werden.
So läuft das in einem Rechtsstaat, daran ist nicht skandalös und an meinem Posting von
heute Nachmittag ebenfalls nicht.