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Der Fall Sandra D.

4.450 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 16:23
HIer noch mal der Text für die Linkfaulen

http://www.radiobonn.de/bonn/rb/1210974/news/bonn_rhein-sieg

"In dem Fall "Mord ohne Leiche" der verschwundenen Sandra Doland aus Eitorf haben heute Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Pläydoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forder 11 Jahre Haft für den angeklagten Ehemann.

Die Verteidigung dagegen Freispruch, vor allem weil der Angeklagte sein Geständnis gegenüber einer Freundin vor Gericht widerrufen hatte.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Ehemann seine Frau in einem Streit umgebracht haben. Eine Leiche wurde bis heute nicht gefunden. Das Urteil soll am Mittwoch fallen."

War das alles, was heute bei Gericht "lief"? Für mich bleibt immernoch die Frage der letzten Tage offen: wurde ein Gutachter / Psychologe zum Angeklagten befragt?


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 16:25
@obskur

Warten wir ab, vllt. verstehen wir es mit der Urteilsbegründung sofern man da was lesen kann. Denn entweder hält man das " Geständnis" für glaubhaft oder eben nicht, meine ich als Laie. Man kann sich doch nicht nur ein paar Punkte raussuchen die man glaubt. Oder doch? Ich hab keine Ahnung ;)
Muss man wohl abwarten.


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 17:15
sind 11 jahre, so wie es bei uns dauernd war, drei oder vier jahre gefängnis abzüglich untersuchungshaft, dann tagesausgang und wochenende daheim, und bei der hälfte entlassung wegen guter führung?

ich würde mich als hauptbelastungszeugin sofort um ein leben in einem anderen staat bemühen, mit neuer identität.


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 17:22
Antrag 11 Jahre bedeutet auch Totschlag und nicht Mord .... tja, da wird wohl die Gabe des Medikaments schon von der Staatsanwaltschaft nicht als Mordabsicht gewertet und der Rest ....


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 17:32
@FraumitHut
Aber aus welchen Grund wurde Anklage Mord gemacht, es hat sich ja an der Ausgangssituation nichts geändert?

@vielefragen
11 Jahre würde bei uns ähnlich ablaufen, Zeit der U-Haft wird abgezogen und gute Führung dazu und aus 11 wird 7 oder 8 würde ich denken.


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 17:40
@obskur
irgendetwas müssen ja die Staatsanwaltschaft jetzt beim Antrag anders werten, wenn sie nun entgegen der Anklage keine Strafe für Mord, sondern für Totschlag fordern. Ich war ja beim Prozess nicht dabei und auch heute nicht. Vielleicht schreibt Kaffee dann etwas dazu.

Meine Vermutung war eben das heimliche Verabreichen des Medikamentes - das man das jetzt anders wertet.


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 18:08
Fall Sandra D.
Staatsanwalt fordert elf Jahre Haft

Von Benjamin Jeschor

EITORF/BONN. Plädoyers im Fall Sandra D.: Der Ankläger geht von Totschlag aus. Der Verteidiger geht hingegen davon aus, dass sein Mandant freigesprochen wird.

Felsenfest davon überzeugt, dass der 41 Jahre alte Mann aus Eitorf seine Ehefrau getötet hat, ist Staatsanwalt Simon Büchel. Im Prozess vor dem Bonner Landgericht forderte der Ankläger am Montag eine elfjährige Freiheitsstrafe für den Krankenhauskoch. Der Mann soll seine nie wieder aufgetauchte Ehefrau Sandra D. im September 2012 zunächst eine Treppe des Einfamilienhauses in Eitorf-Bach hinuntergestoßen und die 42-Jährige anschließend erwürgt haben.

Büchel geht allerdings nicht mehr - wie angeklagt - von einem geplanten Mord, sondern von einem Totschlag aus. Zwar habe der Hobby-Bodybuilder seiner Frau im Schlaf ein starkes Beruhigungsmittel verabreicht. Damit habe der eifersüchtige Ehemann jedoch nur verhindern wollen, dass sie am folgenden Morgen das Haus verlässt.

Die spurlos verschwundene Sandra D. wollte sich im Tatzeitraum von ihrem Ehemann trennen. Die Mutter eines erwachsenen Sohnes und einer damals sechsjährigen Tochter hatte bereits eine neue Wohnung für sich und das Mädchen gemietet.

Als am Morgen des 9. September ein letzter Versöhnungsversuch des Angeklagten "schrecklich schiefgelaufen ist", so Büchel, habe der Angeklagte seine Frau die Treppe hinuntergestoßen. Auf dem Ehebett soll der 41-Jährige das Opfer erwürgt haben. Anschließend habe er die Leiche verschwinden lassen.

Dies hatte der Koch später seiner neuen Lebensgefährtin gegenüber eingeräumt. Die Polizei hatte mehrere solche Gespräche aufgenommen. In den Augen des Staatsanwalts zeigte diese Zeugin zwar einen "gewissen Aufklärungseifer". Dass sie den Angeklagten aber zum Erzählen solcher grausamen Geschichten gedrängt und er sie deshalb erfunden habe - wie von dem 41-Jährigen behauptet wird - glaubt Büchel nicht.

Er geht vielmehr davon aus, dass der Angeklagte die auf sich geladene Schuld loswerden wollte: "Ein Erleichtern halte ich für näherliegend." Dass der Angeklagte die Begehung der Tat bis zuletzt bestritt, zerstörte die Hoffnung des Staatsanwalts, dass die Hinterbliebenen einen Platz finden, an dem sie trauern können.

Der leibliche Vater der kleinen Tochter von Sandra D., der stellvertretend für das Mädchen als Nebenkläger an dem Prozess teilnimmt, war über das "emotionslose Verhalten" des Angeklagten im Prozess "schockiert". "Er zeigt keine Reaktion. Das verwundert und enttäuscht mich."

Seine ehemalige Freundin habe aus einer "Überwachungsehe" fliehen wollen. Im Hinblick auf die Zukunft seiner Tochter sagte er: "Für viele ist es bald vorbei. Aber für sie hat es noch gar nicht richtig begonnen."

Verteidiger Uwe Krechel geht hingegen davon aus, dass sein Mandant freigesprochen wird. Es gebe zu viele Zweifel an dessen Täterschaft. Der Anwalt geht weiterhin davon aus, dass die Belastungszeugin sich einzig und allein an den Angeklagten herangemacht hat, um ihn als Täter zu überführen.

Der 41-Jährige habe nur auf das permanente Drängen der neuen Freundin eine Geschichte erfunden, um die Zeugin zufriedenzustellen. "Das war nichts anderes als ein makabres und geschmackloses Wechselspiel zwischen zwei abstrusen Persönlichkeiten." Krechel hält es für möglich, dass Sandra D. "einfach das Opfer einer anderen Straftat geworden" ist.

Der Angeklagte selbst beteuerte noch einmal seine Unschuld: "Mit dem Verschwinden meiner Frau habe ich nichts zu tun." Wenn er der Täter wäre, hätte er "schon längst ein Geständnis abgelegt" - vor allem wegen der Tochter, die für ihn immer wie ein eigenes Kind gewesen sei. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/rhein-sieg-kreis/eitorf/Staatsanwalt-fordert-elf-Jahre-Haft-article1390757.html


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 18:22
Danke für den Artikel und somit auch der Erklärung warum nur noch auf Totschlag plädiert wird.

Die Begründung von dem Anwalt, Sandra sei einem anderen Verbrechen zum Opfer gefallen, ist ja doch recht hanebüchen, dafür gibt es absolut kein Hinweis.

Nun bleibt es nur noch abzuwarten.


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 18:28
Danke für das einstellen der Artikel... Was passiert nun morgen? Ist noch ein Prozesstag oder erst wieder übermorgen mit Urteil?


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 18:35
Nach dem heute die Plädoyers verlesen wurden, folgt nur noch das Urteil.


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 18:52
@obskur
Danke für die Antwort. Hab da keinerlei Wissen,,


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 19:01
@Bocat2014
Nicht dafür.... :) Plädoyer sind im Prinzip die Zusammenfassungen aller wichtigen Punkte,die während des Prozesses vorgetragen wurden und oben drauf das geforderte Strafmaß was sich daraus ergibt. Das tragen beide Seiten vor und nun ist es an dem Richter.


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 19:11
Hui, da bin ich aber auch mal gespannt. Natürlich hat der Tatverdächtige seiner Exfreundin alles gestanden (und da gibt es für mich keinen Grund warum das erfunden sein sollte) aber mit wirklichen Beweisen sieht es ja nun eher schlecht aus (das einzige was mir da einfällt sind die Hunde die angeschlagen haben)


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 19:40
@SecretLetter
Zitat von SecretLetterSecretLetter schrieb:aber mit wirklichen Beweisen sieht es ja nun eher schlecht aus (das einzige was mir da einfällt sind die Hunde die angeschlagen haben)
Anzeigende LSH sind leider nicht mehr als ein Indiz dafür, dass jemand tatsächlich getötet wurde, da sie alle , einem Zerfallprozess unterliegenden menschlichen Absonderungen anzeigen und zwar ohne Zuordnung zu einer bestimmten Person. Letztendlich könnte der Angeklagte zB bezüglich der Anzeigestellen behaupten, er habe sich irgendwann einmal geschnitten und es wäre Blut an den Stellen getropft , oder aber auch , die Kleine hätte mal ( nur als bildliches Beispiel) an den entsprechenden Stellen Pipi gemacht . Solange dann entsprechende zeitliche Angaben nicht komplett konträr zum Zeirahmen des jeweiligen Verfallprozesses stünden, könnte die Anklage mit dem Anzeigen der Hunde nicht das Geringste untermauern, das nicht kippbar wäre.


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 19:54
@BigMäc

Was ja auch sein kann, Kinder verletzen sich und Kinder machen auch mal Pipi wo es nicht hingehört, von daher ist es gut das man sich nicht auf die Hunde als einzigen Beweis verlässt.

Man hat jetzt also nur das " Geständnis" gegenüber dieser Frau wenn ich nichts übersehen habe. Dazu natürlich die Aussagen der Spezialisten dass dies oder das möglich gewesen wäre, könnte möglich sein, muss aber nicht heissen das es so war.
Ganz schön mager für eine Verurteilung, finde ich. In so eine Lage kann ja fast jeder kommen wenn er irre genug ist makabere Geschichten zu erfinden.


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 20:06
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb: Man hat jetzt also nur das " Geständnis" gegenüber dieser Frau wenn ich nichts übersehen habe.
Ich finde es nicht gut wie du über die Zeugin sprichst.
Den Mut muss man erst mal aufbringen.

Nur wenn das Gericht ihr gar nicht glauben würde, käme es zu einem Freispruch.
Im Gegensatz wenn er die Höchststrafe bekommen würde wäre sie dann die HELDIN.

Aber Mord steht ja wohl nicht mehr zur Debatte.


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 21:27
@hexe40

Das Gericht muss aber nicht nur der Hauptbelastungszeugin glauben, dass der Angeklage ihr gegenüber das "Geständnis" genau so geäussert hat, es muss auch glauben, dass das von ihm gemachte Geständnis , keine, oder keine vollständige, Erfindung von ihm war. Und dazu kommen dann noch andere Indizien, die als Kette so geschlossen sein müssen, dass das gewonnene Komplettbild für das Gericht eine Zweifelsfreiheit ergibt. Schon die seitens der Staatsanwaltschaft geforderte Strafhöhe zeigt, dass es auch dem Staatsanwalt klar ist, dass es für eine Verurteilung wegen Mordes nicht reichen wird und der Totschlag andeutende "Rückzieher" , lässt den kompletten Spekulationsspielraum bezüglich des zu erwartenden Urteilsspruchs zu.
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Nur wenn das Gericht ihr gar nicht glauben würde, käme es zu einem Freispruch.
Im Gegensatz wenn er die Höchststrafe bekommen würde wäre sie dann die HELDIN.
Zum ersten Satz siehe oben. Zum zweiten Satz : Wäre sie eine Heldin , obwohl Frau D. nach wie vor, in gleich welchem Zustand, nicht gefunden wurde ? Wäre sie eine Heldin, wenn das Gericht ein Höchsstrafenurteil fällen würde, obwohl die Indizienlage für einen klugen Verteidiger dem leicht einzupustenden Haus der kleinen Schweinchen entspräche, sprich , ein eventuell doch Unschuldiger lebenslänglich bekäme ?
Aus meiner oberflächlichen Betrachtung, ohne Akteneinsicht, ohne die Zeugen alle selbst gesehen und gehört zu haben, ohne den Angeklagten persönlich erlebt zu haben und zwar auch im Vorfeld des Verschwindens von Frau D. , wirkt der Angeklagte für mich schuldig.
Aber, ich möchte dieses Urteil , schon gar nicht aus dieser oberflächlichen Sicht, nicht fällen müssen , denn es wird eines der Urteile werden, das , gleich wie es ausfällt, immer Zweifel mit sich bringen wird.
Keine Zweifel habe ich daran, dass der Anwalt des Beklagten, jegliches Strafmass juristisch in seiner Korrektheit anzweifeln wird.


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 22:43
@BigMäc

Kurz und bündig meinte ich in dem Beitrag nur nachfolgendes Zitat
Zitat von hexe40hexe40 schrieb: Ich finde es nicht gut wie du über die Zeugin sprichst.
Das hat nichts mit Schuld oder Unschuld des TV zu tun, sondern ist nur ein Ausdruck meine Achtung gegenüber der Zeugin


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Der Fall Sandra D.

01.07.2014 um 08:21
@hexe40
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Ich finde es nicht gut wie du über die Zeugin sprichst.
Was soll das? Ich habe über die Zeugin kein Wort verloren, ich habe lediglich die Situation aus meiner Sicht beurteilt, ganz ohne Wertung irgendeiner Person.
Oder wo liest Du was gegen die Zeugin?

Das " Geständnis" steht in Anführungszeichen weil für mich ein " Geständnis" auch den Willen zu gestehen beinhaltet, das war ja hier nicht der Fall und so bleibt ein Restzweifel.

Im übrigen sehe ich es wie @BigMäc


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Der Fall Sandra D.

01.07.2014 um 08:48
Auch die Bild berichtet:

http://www.bild.de/regional/koeln/koeln/mord-ohne-leiche-36606952.bild.html

"Mord ohne Leiche
Elf Jahre Haft für Ehemann beantragt!

Von PETRA BRAUN

Bonn – Der Prozess um den „Mord ohne Leiche." Am Montag beantragte Staatsanwalt Simon Büchel elf Jahre Haft für den Ehemann der verschwundenen Sandra D. (42).

Er ist sicher: Koch Dirk D. (41) hat seine Ehefrau erwürgt und zerstückelt. Laut Anklage hat er die Leiche dann im Müll der Klinik, in der er arbeitete, entsorgt. Die Anklage lautete ursprünglich auf heimtückischen Mord. Nach der Beweisaufnahme wertete der Staatsanwalt das Verbrechen aber als „eine Spontantat nach einer misslungenen Versöhnung". Dirk D. bestreitet die Tat. Doch er soll seiner Ex-Geliebten Tanya A. (40) alles gestanden haben. Für den Ankläger gibt es keinen Grund, warum er das erfunden haben soll. „Ein Loswerden, ein Erleichtern halte ich für näherliegend."

Für Verteidiger Uwe Krechel ist die Frau aber vollkommen unglaubwürdig: Er forderte am Montag Freispruch für Dirk D.

Der Angeklagte betonte im letzten Wort: „Mit dem Verschwinden meiner Frau habe das nichts zu tun. Wenn, hätte ich schon längst ein Geständnis abgelegt."

Ein Urteil wird am Mittwoch erwartet."


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