Der Fall Sandra D.
06.05.2014 um 23:20@hexe40
Deine Annahme, den Gerichtssaal verlassen zu dürfen ist richtig. Dieses Recht hätte man aber auch nach Anhörung. Die Irritationen der Prozessbeobachter rührte wohl daher, das wenn man, den mutmaßlichen Mörder der Schwester hinter Gitter sehen möchte, die Annahme nahe, ggf. durch die eigene Aussage erfolgreich mit zu wirken. Da man aber auch die Beweggründe nicht kennt und auch dieses Recht hat, war es auch nur eine Irritation und keinesfalls ein Vorwurf.
Deine Annahme, den Gerichtssaal verlassen zu dürfen ist richtig. Dieses Recht hätte man aber auch nach Anhörung. Die Irritationen der Prozessbeobachter rührte wohl daher, das wenn man, den mutmaßlichen Mörder der Schwester hinter Gitter sehen möchte, die Annahme nahe, ggf. durch die eigene Aussage erfolgreich mit zu wirken. Da man aber auch die Beweggründe nicht kennt und auch dieses Recht hat, war es auch nur eine Irritation und keinesfalls ein Vorwurf.