Der Fall Sandra D.
05.05.2014 um 23:08Weiter zum von @minu16 hiereinkopierten Artikel:
So wie es dort steht, die Staatsanwaltschaft Bonn ermittle bereits wegen falscher Verdächtigung, ist es allein irreführend. Denn jemand, gegen den selbst ermittelt wird, behauptet hier eine falsche Verdächtigung. Das kann genauso gut eine reine Schutzbehauptung sein, der die Staatsanwaltschaft nachgehen muss. Eine falsche Verdächtigung durch die Zeugin ist keinesfalls erwiesen.
Wenn der Strafverteidiger in den Raum stellt, die Zeugin könne für die Polizei den Angeklagten zu einem Geständnis gebracht haben, würde das zuerst etwas über die Polizei aussagen an dieser Stelle und nicht über die Glaubwürdigkeit der Zeugin. Und im übrigen stimmt dieser Vorwurf auch nicht.
Auf dem Tonband ist vom Angeklagten durch Wiederholung bekräftigt zu hören:"Ohne Leiche keine Tat.", als wäre dies das Selbstverständlichste überhaupt. Das sagt über die Zeugin rein gar nichts aus.
So wie es dort steht, die Staatsanwaltschaft Bonn ermittle bereits wegen falscher Verdächtigung, ist es allein irreführend. Denn jemand, gegen den selbst ermittelt wird, behauptet hier eine falsche Verdächtigung. Das kann genauso gut eine reine Schutzbehauptung sein, der die Staatsanwaltschaft nachgehen muss. Eine falsche Verdächtigung durch die Zeugin ist keinesfalls erwiesen.
Wenn der Strafverteidiger in den Raum stellt, die Zeugin könne für die Polizei den Angeklagten zu einem Geständnis gebracht haben, würde das zuerst etwas über die Polizei aussagen an dieser Stelle und nicht über die Glaubwürdigkeit der Zeugin. Und im übrigen stimmt dieser Vorwurf auch nicht.
Auf dem Tonband ist vom Angeklagten durch Wiederholung bekräftigt zu hören:"Ohne Leiche keine Tat.", als wäre dies das Selbstverständlichste überhaupt. Das sagt über die Zeugin rein gar nichts aus.