@minu16Von wo genau hast du das hierein kopiert?
:)Es kommen u.a. noch zwei Stunden Material, das von der Polizei aufgezeichnet wurde.
Insgesamt kann nicht gesagt werden, die Glaubwürdigkeit der Zeugin bröckle. Warum wohl weint sie immer wieder? Dass sie von einem Seelsorger und einem Opferschützer der Polizei zur Verhandlung abgeholt und später nach Hause gebracht wird, geschieht, um sie zu entlasten und sie nicht allein zu lassen. Das freut mich für sie. Diesbezüglich missfällt mir in dem Satz das Wort "nur".
Dass es keine Leiche gibt, sagt rein gar nichts über die Glaubwürdigkeit dieser Zeugin aus. Im übrigen ist hier auch die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage im Prozess entscheidend.
Was die weitere Zeugin betrifft, die beiden sind aus ihrer eigenen Perspektive nicht allein Zeuginnen und beide hatten sich jeweils bereits dazu auf Fragen geäußert.
Desweiteren hatte die Zeugin sehr nachvollziehbar erklärt gehabt, warum sie monatelang den Angeklagten für unschuldig hielt.