Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Naja ein Rechtsmediziner ist halt kein Ermittler. Dieser schreibt ganz nüchtern betrachtet ein Ärztliches Gutachten, welches im Zuge eines Ermittlungsverfahrens genutzt werden kann.

Tatort Analysen gehören ganz klar nicht zur Arbeit eines Mediziners.
Das kann man so nicht sagen. Rechtsmediziner machen sich oft ein Bild vom Tatort, auch im Nachgang. Oft auch in Zusammenarbeit mit anderen Angestellten der Rechtsmedizin wie Biomechanikern.

Auch befragen sie teilweise Zeugen, ein Geschädigter ist ja auch ein Zeuge. Er muss sich natürlich begrenzen und soll keinen Täter ermitteln. Und später bei etwaigen Gerichtsverhandlungen darf er auch andere Zeugen befragen.