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Tötungsfall Marleen H.

177 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Marleen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötungsfall Marleen H.

07.02.2014 um 13:35
TÜBINGEN/WALDDORFHÄSLACH

Junge Frau erwürgt: Anklage gegen 36-jährigen Bekannten

Weil er eine junge Frau getötet und die Leiche im Wald versteckt haben soll, muss sich ein 36-Jähriger wohl bald vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat Anklage wegen Totschlags erhoben, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

Der Mann hatte bei der Polizei bereits gestanden, die 23-Jährige im August in Walddorfhäslach (Kreis Reutlingen) erwürgt zu haben. Er war festgenommen worden, als Beamte die Leiche des Opfers drei Wochen nach der Tat in einem Waldgebiet in der Nähe von Horb (Kreis Freudenstadt) fanden.

Die beiden Bekannten hatten laut Anklage den Abend zusammen verbracht, bis es zu einem Streit kam, der immer weiter eskalierte. Der 36-Jährige habe der jungen Frau den Arm um den Hals gelegt und zugedrückt, bis sie keine Gegenwehr mehr leistete, heißt es in der Anklage. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags drohen dem Mann 5 bis 15 Jahre Haft. Wann der Prozess vor der Tübinger Schwurgerichtskammer beginnt, ist noch unklar.

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/Junge-Frau-erwuergt-Anklage-gegen-36-jaehrigen-Bekannten;art1157835,2435755


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Tötungsfall Marleen H.

11.04.2014 um 20:41
Junge Mutter getötet
"Ich weiß nicht, was in dem Moment passiert ist"
SIR/dpa, 11.04.2014 17:46 Uhr

Ein 36-Jähriger soll eine 23-jährige alleinerziehende Mutter aus Walddorfhäslach getötet haben. Offenbar kam er nicht darüber hinweg, dass sie seine Liebe verschmähte. Jetzt steht er vor Gericht.

Tübingen - Vor vollen Zuschauerrängen wird die Stimme des Angeklagten am Freitag immer dünner, je mehr sich seine Angaben dem Tatgeschehen nähern. Ihm gegenüber sitzen die Eltern der 23-Jährigen aus Walddorfhäslach (Kreis Reutlingen), die unter seinen Händen starb. Erst nach Aufforderung des Vorsitzenden Richters räumen sie zu Verhandlungsbeginn ein Foto aus dem Blickfeld des Angeklagten. Es zeigt den heute dreijährigen Sohn der getöteten Mutter. „Der dritte Nebenkläger“, kommentiert die Mutter des Opfers.

Der 36-Jährige hat am Freitag vor dem Landgericht Tübingen gestanden, die 23-Jährige im Streit erwürgt zu haben. Er wiederholte damit sein Geständnis, das er bereits im Sommer 2013 bei der Polizei abgelegt hatte. Damals führte er die Beamten in ein abgelegenes Waldstück bei Horb (Kreis Freudenstadt). Sie stießen auf die Leiche der jungen Mutter, die dort seit drei Wochen lag.

Der Angeklagte muss sich nun wegen Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, „einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein“. Der 36-Jährige schilderte den Tathergang vor Gericht. Er sei von seiner „sehr guten Bekannten“ gebeten worden, Lampen in der Wohnung der 23-Jährigen zu installieren. Außerdem sei vereinbart gewesen, dass er ihr 500 Euro übergebe.

Als er sich geweigert habe, sei die Frau laut geworden und habe ihn geschubst. „Dann habe ich sie zu mir hergezogen und sie in den Schwitzkasten genommen“, bis ihre leblosen Hände von seinem Unterarm herabgefallen seien. „Ich weiß nicht, was in dem Moment passiert ist“, sagte er. Er habe Panik bekommen, ihren Körper in sein Auto geschafft und sei ohne Ziel losgefahren.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm dagegen ein „zielstrebiges und geplantes Vorgehen“ vor. Er habe die Tat während den anschließenden, großangelegten Suchaktionen der Polizei vertuscht, zudem habe er kurz nach der Tat eine SMS vom Handy der jungen Frau an ihre Mutter verschickte. „Ich wollte den Verdacht von mir ablenken“, gab der Angeklagte zu. Auch als er am nächsten Morgen ihrem fragenden Vater begegnete, habe er ihm gesagt, er wisse nicht, wo sie stecke.

Die Staatsanwaltschaft glaubt an eine Tat aus Eifersucht. Die junge Mutter sei frisch verliebt gewesen - aber nicht in den Angeklagten. Nur Stunden vor ihrem Tod habe der angetrunkene Angeklagte die Frau mit ihrem neuen Freund vor einem Supermarkt beobachtet: „Innig küssend“. Einer Bekannten schrieb er per SMS: „Das tut weh.“ Wertvolle Geschenke oder Geldzahlungen an die arbeitslose Frau hätten nichts an seinem Freundes-Status geändert. „Ich hätte schon gerne mehr gehabt“, sagte der 36-Jährige. Ein Urteil könnte im Mai fallen.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.junge-mutter-getoetet-ich-weiss-nicht-was-in-dem-moment-passiert-ist.92ab6dce-3ee5-447c-97b8-93a2900ec86e.html


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Tötungsfall Marleen H.

14.04.2014 um 18:50
Horb
Mit Leiche Richtung Süden gefahren
(lm), 14.04.2014 10:46 Uhr

Tübingen/Horb/Walddorfhäslach - 1,90 Meter groß, ein Bär von einem Mann, er sitzt auf der Anklagebank. Er gibt zu, die 23-jährige Marleen H. im August in ihrer Wohnung in Walddorfhäslach (Kreis Reutlingen) erwürgt zu haben. Er ist wegen Totschlags angeklagt.

Der 36-Jährige wirkt unsicher. Er nuschelt, man versteht ihn kaum. Seit 2008 war er mit H. befreundet, wie er am Freitag dem Schwurgericht in Tübingen berichtete. Er hat sie "Engel" genannt. Sie verabredeten sich mehrmals pro Woche. Doch 2011 machte sie ihm klar: Mehr als Freundschaft wird es nicht geben.

Wenn sie ausging, passte er auf ihren Sohn auf

Das Verhältnis blieb eng, doch ab Januar 2013 habe sich H. emotional von ihm zurückgezogen. Trotzdem nahm er ihren Sohn zu sich, wenn sie ausgehen wollte und schenkte ihr ein Auto. Und: Ab Februar 2013 habe er ihr monatlich 300 Euro gegeben, weil ihr das Geld, das sie vom Amt bekam, nicht gereicht habe. Dabei ist er selbst hoch verschuldet. "Ich kann schlecht Nein sagen", erklärt er vor Gericht.

Im August 2013, am Tag vor der Tat, habe er H. mit einem neuen Freund gesehen, von dem er nichts wusste. "Das tut weh", soll er einer Bekannten per SMS geschrieben haben. Dennoch fuhr er am selben Abend wie verabredet zu Marleen H., um Lampen in ihrer Wohnung zu montieren.

Als alles erledigt war, tranken beide, schauten fern, redeten die halbe Nacht hindurch – so schildert es der Angeklagte. Um 3.15 Uhr etwa habe er sich verabschieden wollen. Laut dem 36-Jährigen forderte H. aber 500 Euro von ihm, die er ihr Tage zuvor versprochen hatte. Er wollte sie zappeln lassen – dazu habe ihm eine Bekannte geraten. Doch H. sei laut geworden: Ohne Geld hätte er gar nicht kommen brauchen. "Das hat mich enttäuscht", sagt der Angeklagte. "Ich hab’ sie zu mir hergezogen und in den Schwitzkasten genommen. Da ist das Ganze passiert."

Ihr Rücken an seinem Oberkörper habe er seinen, abgewinkelten Arm um ihren Hals gelegt und zugedrückt. Wie lang, das wisse er nicht mehr. "Mir kam’s relativ kurz vor." Erst als ihre Hände von seinem Unterarm abfallen, sagt er, "da ist es mir bewusst geworden."

In Waldstück bei Horb abgelegt

Einen Notarzt zu rufen, daran habe er nie gedacht. An ihren Augen habe er gesehen, dass sie nicht mehr lebte. Die Eltern des Opfers wischen sich die Tränen aus dem Gesicht. Sie treten im Prozess als Nebenkläger auf.

Der Angeklagte schildert, dass er die Tote zu seinem Auto getragen und auf die Rückbank gelegt habe. Das zweieinhalbjährige Kind blieb allein in der Wohnung. Er sei losgefahren Richtung Filderstadt, später auf die Autobahn. Zufällig habe er in Horb den Blinker gesetzt, sei abgefahren. "Ich hab sie dann in dem Waldstück hingelegt. Dann bin ich heim."

Tags darauf hat Marleen H.s Vater den nun Angeklagten gefragt, ob er wisse, wo seine Tochter sein könnte. Nein, sagte er damals, er habe keine Ahnung. Knapp zwei Wochen später wurde er festgenommen und führte die Ermittler zur Leiche. Das Urteil wird für 9. Mai erwartet.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.horb-mit-leiche-richtung-sueden-gefahren.02a47e47-57af-4220-b819-76b0c8b4430e.html


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Tötungsfall Marleen H.

09.05.2014 um 13:41
VERBRECHEN - Heute wird das Urteil im Prozess gegen den 36-Jährigen gesprochen, der im August 2013 die 23-jährige Marleen Häfner aus Walddorfhäslach getötet hat

Verbrechen an Marleen Häfner: Mord oder Totschlag?

Von Andreas Fink

WALDDORFHÄSLACH/TÜBINGEN. »Fünf, zehn oder fünfzehn Jahre oder doch lebenslänglich: Für die Angehörigen bedeutet es auf jeden Fall lebenslänglich«, sagt Andrea Sautter, die die Eltern von Marleen Häfner im Prozess gegen den 36-Jährigen, der die 23-Jährige im August 2013 getötet hat, vertritt. Lebenslänglich Trauer, Wut und die Erkenntnis, dass die Mutter, die Tochter, die Schwester, das Patenkind nie wieder zurückkommen wird.

»Der Täter hat nicht nur einer jungen, lebenslustigen Frau das Leben genommen, er hat eine ganze Familie zerstört«, sagt die Anwältin. Die Eltern sind immer noch arbeitsunfähig, um ihren Enkel ist ein Sorgerechts-Streit mit dem Kindsvater entflammt, »das Kind sucht die größte Leiter der Welt, um zu seiner Mutter zu kommen«, sagt Andrea Sautter.

Noch vor den Plädoyers war gestern klar, dass der 36-Jährige voll schuldfähig ist. Zu diesem Ergebnis kommt Dr. Stephan Bork, forensischer Psychiater am Universitätsklinikum Tübingen, der sich mit dem Täter mehrfach unterhalten hat. Bei dem 36-Jährigen kann er weder psychologische noch psychiatrische Auffälligkeiten erkennen. Auch die Tatsache, dass er vor der Tat einigen Alkohol (allein fünf Jägermeister, mit Marleen dann zwei oder drei Pina Colada) getrunken hatte, will er nicht hoch bewerten. Maximal 1,3 Promille bei einem Mann, der Alkohol gewöhnt ist – kein Grund für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.

Der Täter habe sich im Laufe der Zeit in Marleen verliebt, ist Staatsanwalt Burkhard Werner überzeugt. Obwohl sie ihm klargemacht hatte, dass sie eine Freundschaft, aber keine Liebesbeziehung wolle, drängte er ihr weiter Geschenke aller Art auf – sogar am Valentinstag. »Das grenzte an Stalking«, so der Staatsanwalt, »es mag aber auch sein, dass Marleen etwas naiv war, sich von ihm so vereinnahmen zu lassen.«

Zur Tat: »Er wollte sie von Anfang an töten«, ist der Staatsanwalt überzeugt, »und er wollte sichergehen – er hat zwischen drei und fünf Minuten zugedrückt, er wusste also, was er tat, von Affekt kann keine Rede sein.« Dafür spricht auch, dass er nach der Tat genau plante, wie er die Tote »entsorgen« könnte, in den Tagen danach tat er alles, um das Kapitalverbrechen zu vertuschen.

»Egal, welche Strafe rauskommt – das wird an der Tragödie nichts ändern«
»Eifersucht war sicher ein Motiv für die Tat«, sagt Werner. Eifersucht als niederer Beweggrund wäre ein Mord-Merkmal. »Eifersucht ist aber nicht alles«, so der Staatsanwalt, »hier kommt ein ganzes Motivbündel zum Tragen.« Das Verhalten des Täters komme »sehr nahe an das Mordmerkmal heran, das wird zu berücksichtigen sein.« Werner plädiert für eine Haftstrafe von 13 Jahren.

Andrea Sautter, die die Eltern und den Sohn von Marleen Häfner vertritt, redet nicht von Totschlag, sondern von Mord. Mord aus einem niedrigen Beweggrund, getrieben von Eifersucht. Der 36-Jährige sei in Marleen vernarrt gewesen. Als er an ihrer Seite einen neuen Mann sah, habe er bemerkt, dass sein Traum endgültig geplatzt sei. »Wenn ich sie nicht kriege, kriegt sie keiner.« So habe er gedacht und Marleen ermordet.

Die Woche vor der Tat bezeichnet die Anwältin als »eine einzige große Inszenierung«, die nur die Tat vorbereitet habe. Dann sieht die Juristin noch eine ganze Reihe rätselhafter Punkte, die auf Mord hindeuteten: Warum lagen am Tag nach der Tat im Wohnzimmer überall Scherben? Warum trug die Tote nicht die gleichen Kleider, die Marleen getragen hatte, als sie wenige Stunden vor der Tat bei ihren Eltern weggefahren war? Warum lag ihr Nasen-Piercing auf dem Tisch? In den Akten ist außerdem die Rede von Schlafmitteln. Hat sie der Täter verwendet, um Marleen leichter töten zu können, fragen sich die Eltern.

»Dem Täter ist es bislang nicht gelungen, auszudrücken, dass er für seine Tat Bedauern empfindet«, sagt Verteidigerin Julia Geprägs, »das tut er aber. Er bittet mich, dies auszudrücken – es tut ihm unendlich leid.« Die Anwältin glaubt nicht an das Eifersuchts-Motiv, »ich lese aus der Tat mehr die Enttäuschung darüber heraus, dass sie ihn nicht mehr in ihr Privatleben eingeweiht hat«. Beim fatalen Streit schließlich hätten sich beide so verhalten wie sonst nie: Marleen sei laut geworden und auf ihren »Kumpel« losgegangen, der große, starke Mann habe im Gegenzug zum ersten Mal in seinem Leben mit Gewalt reagiert.

»Egal, welche Strafe rauskommt – das wird an der Tragödie nichts ändern«, sagt die Verteidigerin, »13 Jahre halte ich aber für zu hoch.« Der Täter, der ebenfalls einen Sohn hat, »soll auch noch irgendeine Perspektive in seinem Leben haben«. Julia Geprägs plädiert für eine Haftstrafe von maximal neun Jahren.

Der Vorsitzende Richter Dr. Ralf Peters verkündet das Urteil heute, Freitag, um 14 Uhr in Saal 120 des Tübinger Landgerichts. (GEA)


Mord und Totschlag

Wer einen Menschen vorsätzlich tötet, wird wegen Totschlags zu Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren verurteilt. Die lebenslange Freiheitsstrafe sieht das deutsche Strafgesetzbuch ausschließlich für Mörder vor. Einen Mord begeht, wer einen Menschen vorsätzlich tötet und zusätzlich unrechts- oder schuldsteigernde Merkmale verwirklicht. Dazu zählen Habgier oder niedere Beweggründe des Täters genauso wie eine besonders grausame, heimtückische oder gemeingefährliche Tatausführung.

http://www.gea.de/region+reutlingen/neckar+erms/verbrechen+an+marleen+haefner+mord+oder+totschlag+.3692636.htm


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Tötungsfall Marleen H.

09.05.2014 um 16:00
Verbrechen an Marleen Häfner: Zehn Jahre Knast

TÜBINGEN/WALDDORFHÄSLACH. Weil er eine Bekannte nach Überzeugung der Richter erwürgt hat, muss ein 36-Jähriger für zehn Jahre ins Gefängnis.


Das Landgericht Tübingen verurteilte ihn am Freitag wegen Totschlags. Im Streit hatte der Mann sein 23 Jahre altes Opfer im vergangenen August in Walddorfhäslach (Kreis Reutlingen) so lange in den Schwitzkasten genommen, bis die Frau tot war. Nach Überzeugung der Anklage war der 36-Jährige unglücklich in die Frau verliebt.

Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft gefordert, die Eltern der Toten forderten sogar lebenslang. Der Verteidiger des 36-Jährigen appellierte hingegen an die Richter, seinem geständigen Mandanten eine Perspektive aufzuzeigen und ihn für höchstens neun Jahre in den Strafvollzug zu schicken.

Der Angeklagte war den Ermittlungen zufolge unglücklich in die 23-Jährige, die er »Engel« nannte, verliebt. Vor seiner Tat hatte er die junge Mutter mit einem anderen Mann gesehen - sich innig küssend. Einer Bekannten schrieb er per SMS: »Das tut weh.«

http://gea.de/region+reutlingen/neckar+erms/verbrechen+an+marleen+haefner+zehn+jahre+knast.3693795.htm


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Tötungsfall Marleen H.

10.05.2014 um 11:49
Ich habe mich hier angemeldet, weil ich es nicht verstehen kann, wie Menschen über Marlen Urteilen.In der Anklage wird nicht darüber berichtet das sie von ihm gestalkt wurde. Das sie nicht mehr aus der Lage herauskam, weil er sie mit Geschenken überhäuft hat. Ja sie zog sich zurück von ihm weil es ihr vielleicht auch bewußt wurde das es so nicht mehr weiter gehen kann.
Ja sie nahm das Auto von ihm an, ja sie nahm Geld von ihm an, aber auch nur deshalb weil sie ihm vertraute und auch darauf das er wußte das es keine Beziehung zwischen ihnen geben wird. Er war da wenn sie ihn brauchte, ja sie nutzte es aus aber nicht so wie alle es beschreiben. Was hatte sie denn für eine Wahl, er lies ja nicht ab von ihr.Wenn ein Mann eine Frau so behandelt sie auch noch Engel nennt, dann ist er so verliebt das er das reale nicht mehr sehen kann. Und ich glaube auch, das er sie am Tatabend daruf ansprach, was das für ein neuer Typ wäre, ich glaube nicht daran das Marlen ihn anschrie oder anschupste ich glaube eher das er ihr eine szene gemacht hat aus seiner Eifersucht heraus, denn wenn sie geschrien hätte, wäre das Kind erwacht. Ich würde ihn mal auf Borderlein mit Selbstzerstörung untersuchen lassen. Ich muß immer wieder daran Denken, wie sie den Tod gefühlt hat bevor sie starb.Diese letzten Sekunden..... es ist so schrecklich denn sie war so ein zarter lieber netter Mensch, gutaussehend und immer freundlich. Und sie kümmerte sich immer so herzlich um ihren Sohn der auch dies Ausstrahlung in seinem gesicht hat.Natürlich hat sie in vielem auch gelitten und es tut mir so leid, das sie die Liebe zu dem Neuen nicht habe aufbauen können, denn er wäre das beste gewesen was ihr passiern hätte können.


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Tötungsfall Marleen H.

16.06.2020 um 10:18
10 Jahre Haft für die Auslöschung eines Lebens, einem Kleinkind die Mutter auf ewig wegnehmen. Wenn er sich gut im Knast benommen hat, dann dürfte er ja schon bald freikommen.....das Kind ist noch keine 10 aber seit 7 Jahren ohne Mutter....

Für Kapitalanlagebetrug, Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung (allerdings über Jahre hinweg und mit dreistelligem Millionenschaden) gibt es eine höhere Haftstrafe (10 Jahre und 8 Monate im Fall Helmut Kiener 2011).

Ich bin mir nicht sicher, ob die Wertmaßstäbe im Hinblick auf die Strafzumessung je nach verletztem Rechtsgut in unserem Land wirklich angemessen sind....


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