HolzaugeSHK schrieb:Es ist schon schwer, dass der Sohn vermisst ist, dann bekommt die Mutter auch noch die Kündigung von ihrem Arbeitgeber wegen zu vieler Fehltage! 😖
Eine Kündigung an sich ist unter diesen Umständen natürlich bitter, keine Frage. Da jedoch die genauen Umstände der Kündigung nicht bekannt sind, bin ich da etwas vorsichtig. Da braucht es etwas mehr Details um ein Urteil zu bilden.
JamesRockford schrieb:Das ist wirklich übel. Auch das Schreiben vom Jobcenter lässt jegliches Einfühlungsvermögen vermissen. Natürlich gibt es Gesetze und Richtlinien, an die sich jeder zu halten hat, aber das schließt einen sanften Hauch von Empathie ja nicht unbedingt aus.
Kielius schrieb:Behördliche Schreiben sind "Massenprodukte" auf der Grundlage von Textbausteinen. Deshalb würde ich die Erwartungen nicht zu hoch hängen und dem zuständigen Sachbearbeiter aus seinem ersten Formschreiben auch keinen Strick drehen wollen. Nachdem es den Einzelfall hinreichend verstanden hatte, zeigte sich das JobCenter ja durchaus entgegenkommend.
Natürlich ist das behördliche Schreiben im Normalfall tatsächlich ein weitgehend ohne nötige Unterschrift automatisiertes, auf Textbausteinen basierend, das vorgefertigt quasi auf Knopfdruck/Stichwort ausgelöst wird.
Allerdings hat es ja ein (sicher im Schreiben genannter) Sachbearbeiter bewusst ausgelöst, der wissen musste wie es formuliert ist (Schreiben sind ja quasi immer gleich). Von daher ist ihm definitiv auch ein Strick daraus zu drehen. Das sollte man sogar. Jenes Schreiben verschickt sich ja nicht ohne Wissen des zuständigen Sachbearbeiters von selbst.
Außerdem wurde es scheinbar an die Mutter geschickt, nicht an die Adresse des Vermissten (zumindest klang das in der Stellungnahme des Amtes so).
Es liegt daher mMn schon ein deutliches Versagen des Amtes vor, den selbiges allerdings scheinbar bereit ist zu klären und sich ggf. auch dafür zu entschuldigen. Eine mMn erstmal angemessene Reaktion. Bleibt abzuwarten was daraus wird.
HolzaugeSHK schrieb:Paul wollte sich am Verschwindetag mit einem Kumpel treffen, dem hat er abgesagt! Welchen Grund hat er dem Freund angegeben und wann ging die letzte Nachricht per WhatsApp raus - 17:00 Uhr?
Eine sehr gute Frage. In diesem Zusammenhang auch eine wichtige Information, da er wohl keine "mobilen Daten" nutzen konnte und deshalb auf ein Netzwerk angewiesen war. Die Frage ist nur, ob er auch auf öffentliche Netzwerke oder auf die Datenverbindung einer dritten Person zugreifen konnte und hat.
Die Mutter gibt scheinbar an, ihn um 15:30 Uhr kontaktiert zu haben. Diese Kontaktaufnahme erfolgte wohl schriftlich (Messenger/SMS), da sie erst nach ausbleibender Reaktion seinerseits versucht habe, ihn telefonisch zu erreichen. Diese Nachrichten scheinen vom Handy des Vermissten empfangen worden zu sein. Ob er sie nicht las oder bewusst nicht beantwortete, bleibt offen. Der Anruf scheint auch durchzugehen, PB nimmt ihn allerdings nicht entgegen. Erst danach scheinen Nachrichten/Anrufe das Mobiltelefon des Vermissten nicht mehr zu erreichen. In der Zeitung wird das durch die Formulierung "...nicht
mehr durchgegangen" deutlich.
Man kann also festhalten das das Mobiltelefon -sofern der Vermisste ausschließlich das eigene W-LAN nutzte- bereits vor 15:30 Uhr die Wohnung verließ und darüber hinaus wohl dann auch abgeschaltet war, weil das Telefon weitere Anrufversuche scheinbar auch nicht mehr empfangen konnte und die ja nicht von mobilen Daten abhängen.