Petition: Waffenrecht - Keine Verschärfung des Waffenrechts bzgl. HA
29.01.2012 um 07:06Nochmal komprimiert und das wesentliche, nicht das es zu Streit und zuviel Offtopic kommt.
Wikipedia: Notwehr
Im übrigen, wie auch im Artikel selbst nachzulesen, fusst das Notwehrrecht primär darauf, das obrigkeitliche Hilfe NICHT zur Verfügung steht. Und das niemand eine Beeinträchtigung hinzunehmen hat. Und dies stellt auch keine Untergrabung des staatlichen Gewaltmonopols dar!
Was die Verhältnismässigkeit angeht, siehe Link oben:
Eye
Wikipedia: Notwehr
Im übrigen, wie auch im Artikel selbst nachzulesen, fusst das Notwehrrecht primär darauf, das obrigkeitliche Hilfe NICHT zur Verfügung steht. Und das niemand eine Beeinträchtigung hinzunehmen hat. Und dies stellt auch keine Untergrabung des staatlichen Gewaltmonopols dar!
Was die Verhältnismässigkeit angeht, siehe Link oben:
Da dem Notwehrrecht das oben genannte Rechtsbewährungsprinzip zu Grunde liegt, erfolgt hier grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung. Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter (Beispiel unten: Junge, der Äpfel stiehlt) darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden.
Es ist aber auch bereits ein erster Grundsatz festgehalten: Es ist einem Angegriffenen grundsätzlich gestattet, sich mit Gewalt zu wehren, auch wenn ihm eine Flucht als „mildestes Mittel“ der „Notwehr“ möglich wäre; er kann sich also wehren und braucht nicht zu weichen.Zum Thema des Rentners:
So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.[1]mfg
Eye