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Petition: Waffenrecht - Keine Verschärfung des Waffenrechts bzgl. HA

126 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Waffen, Grüne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Petition: Waffenrecht - Keine Verschärfung des Waffenrechts bzgl. HA

29.01.2012 um 07:06
Nochmal komprimiert und das wesentliche, nicht das es zu Streit und zuviel Offtopic kommt.

Wikipedia: Notwehr



Im übrigen, wie auch im Artikel selbst nachzulesen, fusst das Notwehrrecht primär darauf, das obrigkeitliche Hilfe NICHT zur Verfügung steht. Und das niemand eine Beeinträchtigung hinzunehmen hat. Und dies stellt auch keine Untergrabung des staatlichen Gewaltmonopols dar!

Was die Verhältnismässigkeit angeht, siehe Link oben:
Da dem Notwehrrecht das oben genannte Rechtsbewährungsprinzip zu Grunde liegt, erfolgt hier grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung. Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter (Beispiel unten: Junge, der Äpfel stiehlt) darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden.
Es ist aber auch bereits ein erster Grundsatz festgehalten: Es ist einem Angegriffenen grundsätzlich gestattet, sich mit Gewalt zu wehren, auch wenn ihm eine Flucht als „mildestes Mittel“ der „Notwehr“ möglich wäre; er kann sich also wehren und braucht nicht zu weichen.
Zum Thema des Rentners:
So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.[1]
mfg
Eye


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Petition: Waffenrecht - Keine Verschärfung des Waffenrechts bzgl. HA

29.01.2012 um 07:27
Beim Beispiel des Rentners dürfte auschlaggebend gewesen sein, das die Tat noch nicht beendet/vollendet war, da sich der Täter noch auf der Flucht befand und ihm eine Vereitelung der Tat nicht anders möglich war. Ich denke, hier geht man auch primär von der Körperlichen Unterlegenheit aus. Möglicherweise kann ihm diese aber im nachhinein von der Erlaubnisbehörde als Körperliche Uneignung ausgelegt werden, was zu einem Entzug der Waffenrechtlichen Erlaubnis führen könnte, da diese eine körperliche und geistige Eignung vorschreibt. Ist aber jetzt mal eher eine Vermutung meinerseits.

Während die Rechtsgüterabwägung im Notwehrrecht zugunsten des Rechtsbewährungsprinzips keine Anwendung findet, ist sie aber beim Notstand bestimmend, da es hierbei ja um Gefahren geht, die von Sachen (einschließlich Tieren) ausgehen.

mfg
Eye


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Petition: Waffenrecht - Keine Verschärfung des Waffenrechts bzgl. HA

29.01.2012 um 13:13
Zitat von zaphodB.zaphodB. schrieb:Doch, und da kannst Du es nachlesen:
In den Urteilen BGHSt 3,218 / BGH- 2StR 87/74-/BGHNJW 69,802/RG23,116/OLg Braunschweig MDR 47,205 wird de facto von einer Verhältnismäßigkeit ausgegangen.
Die BGH-Entscheidung ist im Netz nicht zu finden. Hast Du da n Link? Bevor ich da jetzt in die Uni renne, die NJW und Co rauskrame, nur um dann rauszufinden, dass da am Ende ein Lesefehler vorliegt.

Ich vermute, dass da auf die Gebotenheit abgestellt wird, da MDR 47,205 meines Wissens nach der von einem tödlich wirkenden elektrischen Zaun geschützte Pflaumenbau ist.

Aber ich lass mich auch gern eines besseren belehren.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Selbst das im ersten Satz ausgeführte ist umstritten. Man argumentiert da mit dem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter.

Aber allein, dass dieses extreme Beispiel diskutiert wird, ist Beleg dafür, dass es gar keine Verhältnismäßigkeit im Notwehrrecht geben kann.

Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung scheitert immer in dem Moment, wo das beeinträchtigte Rechtsgut das geschützte überwiegt.

Gäbe es eine Verhältnismäßigkeit im Notwehrrecht, so würde sich beispielsweise eine Frau, die sich mit einem Messer gegen einen sexuellen Übergriff wehrt strafbar machen.


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Petition: Waffenrecht - Keine Verschärfung des Waffenrechts bzgl. HA

12.02.2012 um 11:14
Müßtest Du finden wenn Du auf die Seite des BGH googelst und dort bei Entscheidungen im Strafrecht suchst--oder in der Juris-Datenbankt, aber ein blick in einen Kommentar wie den Dreher hilft auch.

Gabe es die verhältnismäßigkeit nicht gaäbe es auch nicht den Begriff des Notwehrexzesses


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Petition: Waffenrecht - Keine Verschärfung des Waffenrechts bzgl. HA

12.02.2012 um 19:43
@zaphodB.
Ich hab beim BGH geguckt und auch auf lexetius, aber habe die Originalentscheidung nicht finden können.
Ich habe da sogar das Archiv durchforstet.

Nein, der Notwehrexzess hat mit einer Verhältnismäßigkeit nichts zu tun. Meist geht es da rein um die zeitliche Komponente (Gegenwart), seltener um die Gebotenheit. Aber Gebotenheit ist -wie ausgeführt- nicht gleich Verhältnismäßigkeit.


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Petition: Waffenrecht - Keine Verschärfung des Waffenrechts bzgl. HA

24.02.2020 um 12:32
Falscher Ansatz!

Bei Gewalttaten durch legale Waffen werden überwiegend Behördenwaffen verwendet.
Waffen der Bundeswehr, Polizei und BG.
Gewalttaten also Raub, Mord und Mordversuche durch Jäger oder Sportschützen sind
ehr die Ausnahme. Hanau ist so eine tragische Ausnahme.

Ich finde man sollte beim Täter und besonders bei deren Helfern und Mitwissern ansetzen.
Wer eine illegale Waffe einem Täter besorgt müsste auch mit für die Verbrechen haften
die mit der Waffe begangen werden.

Im Sportverein sollten sich die Mitglieder selber besser beobachten und kontrollieren.
Wenn der Verein seine Legitimation für Waffen verlieren kann wenn dort von einem Mitglied Mist
gebaut wird lassen sich die Mitglieder schon was einfallen um Attentate wie in
Hanau zu verhindern.
Besser und effektiver als es jede Behörde und jedes noch so scharfes Waffengesetz vermag.

Wir müssen auch entschlossen auffällige Zeitgenosse melden wenn die abgedrehtes Zeug verbreiten
und dabei legal oder illegal Waffen besitzen.
Vielleicht auch schon vorher.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen wie es möglich ist dass der Täte von Hanau
diesen Verschwörungsscheiß im Internet verbreiten kann und keiner in seinem sozialen Umfeld
hat etwas bemerkt???

Hat der sich etwa stillschweigend in ein paar Tagen so radikalisiert?


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