Petition: Waffenrecht - Keine Verschärfung des Waffenrechts bzgl. HA
28.01.2012 um 08:59@LivingElvis
Ich schätze mal, man muss nicht unbedingt rufen ,,Hey, komm mir nicht zu nahe, ich kann Karate".
Ich persönlich würde ja immer zuerst versuchen, ohne Gewaltanwendung ein Problem zu lösen.
Wenn`s allerdings nicht anders geht, dann ist das die Schuld des Angreifers und er muss damit rechnen, dass ich ihm die Knochen breche mit Technik, grade weil ich kein muskelbepackter Riese bin und mehr auf meine Fähigkeiten vertrauen muss.
Mir kann kein Richter erzählen, dass ich mich erst zusammenschlagen lassen muss, bevor ich auch nur in Erwägung ziehen dürfte, mich zu verteidigen.
Was allerdings mit Sicherheit schon genauer untersucht wird, gerade auch bei Kampfkünstlern, inwieweit man noch mit normaler Notwehr handelt oder ob man übertreibt.
Das wird von den Verhältnissen abhängen, z.B. wie vehement der Gegner angreift, vielleicht gar noch mit Waffen, was ich selbst dagegen setzen kann...
Weil man philosophisch davon ausgeht, immer möglichst wenig Schaden insgesamt bei einer Auseinandersetzung zu haben, egal ob Angreifer oder Verteidiger betroffen sind.
Sprich: Einen Angreifer entwaffnen/umhauen, kampfunfähig machen, das sollte kein rechtliches Problem sein.
Dann allerdings unnötigerweise wie verrückt auf den eindreschen - das ist sicherlich nicht mehr gedeckt.
Mein Trainer sagte mal, dass solche Situationen vor Gericht sehr unterschiedlich bewertet werden können.
Finde deshalb die Philosophie ,,So leicht wie möglich, so hart wie nötig" sinnvoll.
Ich schätze mal, man muss nicht unbedingt rufen ,,Hey, komm mir nicht zu nahe, ich kann Karate".
Ich persönlich würde ja immer zuerst versuchen, ohne Gewaltanwendung ein Problem zu lösen.
Wenn`s allerdings nicht anders geht, dann ist das die Schuld des Angreifers und er muss damit rechnen, dass ich ihm die Knochen breche mit Technik, grade weil ich kein muskelbepackter Riese bin und mehr auf meine Fähigkeiten vertrauen muss.
Mir kann kein Richter erzählen, dass ich mich erst zusammenschlagen lassen muss, bevor ich auch nur in Erwägung ziehen dürfte, mich zu verteidigen.
Was allerdings mit Sicherheit schon genauer untersucht wird, gerade auch bei Kampfkünstlern, inwieweit man noch mit normaler Notwehr handelt oder ob man übertreibt.
Das wird von den Verhältnissen abhängen, z.B. wie vehement der Gegner angreift, vielleicht gar noch mit Waffen, was ich selbst dagegen setzen kann...
Weil man philosophisch davon ausgeht, immer möglichst wenig Schaden insgesamt bei einer Auseinandersetzung zu haben, egal ob Angreifer oder Verteidiger betroffen sind.
Sprich: Einen Angreifer entwaffnen/umhauen, kampfunfähig machen, das sollte kein rechtliches Problem sein.
Dann allerdings unnötigerweise wie verrückt auf den eindreschen - das ist sicherlich nicht mehr gedeckt.
Mein Trainer sagte mal, dass solche Situationen vor Gericht sehr unterschiedlich bewertet werden können.
Finde deshalb die Philosophie ,,So leicht wie möglich, so hart wie nötig" sinnvoll.