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Die unsichtbare Bedrohung: Vergewaltigt mit K.O.-Tropfen

247 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vergewaltigung, Sicherheit, Gefahr ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die unsichtbare Bedrohung: Vergewaltigt mit K.O.-Tropfen

27.02.2013 um 20:29
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:ohne wirkliche abwehrreaktion keine vergewaltigung
Das ist sowieso Quatsch...demnach wuerde jedes Opfer, dass eine Vergewaltigung aus Angst ohne Gegenwehr ueber sich ergehen laesst, nicht vergewaltigt werden.


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Die unsichtbare Bedrohung: Vergewaltigt mit K.O.-Tropfen

27.02.2013 um 20:30
@Alarmi http://www.focus.de/politik/deutschland/skandal-urteil-im-vergewaltigungs-prozess-das-opfer-fuehlt-sich-ein-zweites-mal-vergewaltigt_aid_820611.html
#Ein 15 Jahre altes Mädchen soll 2009 vergewaltigt worden sein. Drei Jahre später wird der mutmaßliche Täter freigesprochen – weil sich das Opfer nicht genug gewehrt hatte, so die Begründung. Für das Mädchen ein Schock. Sie fühlt sich ein zweites Mal vergewaltigt, sagt sie.
...
Skandal im Vergewaltigungsprozess: „Das Urteil vergewaltigte mich ein zweites Mal“ #

leider haben wir kein so gut funktionierendes rechtssystem...


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Die unsichtbare Bedrohung: Vergewaltigt mit K.O.-Tropfen

27.02.2013 um 20:34
@25h.nox
Was natuerlich passieren kann, ist, dass ein Richter urteilt, das Opfer haette nicht genug klargemacht, dass es den Sex nicht will, sprich, der Taeter war sich nicht bewusst, dass er etwas gegen den Willen des Opfers tut. Aber in der Regel genuegt ein klares Nein! Liegt natuerlich immer im Ermessensspielraum des Richters.

Wenn jemand allerdings k.o. ist, dann ist es IMMER eine Vergewaltigung, weil das Opfer keine Einwilligung geben kann. An der fehlenden Abwehr scheitert die Vergewaltigung auf keinen Fall.


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Die unsichtbare Bedrohung: Vergewaltigt mit K.O.-Tropfen

27.02.2013 um 20:38
@25h.nox
Ich nehm alles zurueck, es gibt einen ganz anderen Paragraphen dafuer:

§ 179
Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen.(1) Wer eine andere Person, die

1. wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder
2. körperlich

zum Widerstand unfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine widerstandsunfähige Person (Absatz 1) dadurch mißbraucht, daß er sie unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren ist zu erkennen, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3. der Täter das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 5 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(7) § 177 Abs. 4 Nr. 2 und § 178 gelten entsprechend.
.


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Die unsichtbare Bedrohung: Vergewaltigt mit K.O.-Tropfen

28.02.2013 um 04:57
@Flaky

Ja absolut voll betunkenen, sind wir uns einig und zwar so betrunken, dass sie tatsächlich nicht mehr in der Lage sind von alleine stehen zu können.

Bei allem anderen nicht.
Man kann doch einem Mann oder auch Frau nichts schlechtes unterstellen und schon gar keine Vergewaltigung, nur weil diese/r mit einem Menschen Sex hat, der etwas Alkohol intus hat.
Also ehrlich, deine Sichtweise, für mich absolut nicht nachvollziehbar.


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Die unsichtbare Bedrohung: Vergewaltigt mit K.O.-Tropfen

28.02.2013 um 16:56
@jero4802
Ja.

Da der Mann oder Frau dem Menschen den Alkohol vermutlich vorher gezahlt hat, bzw. mindestens zum Trinken animiert hat sollte das allerdings berücksichtigt werden.
Zitat von jero4802jero4802 schrieb:Würdest du sagen, dass Typen die mit der oft unter jüngeren bekannten: Ich reiß mir heute ne Frau auf" - Einstellung ein Vorläufer zu:"Ich misch heute Einer was unter um danach meinen Spaß zu haben" -Einstellung sind?

Bei Ersterem wird ja auch oft ein Haufen Drinks für die Dame der Wahl bestellt, um sie "gefügiger" zu machen?
Eine Vergewaltigungs-Absicht möchte ich nicht unterstellen, auch nicht das derjenige mit dem Gedanken spielt, eine Vorstufe allerdings schon. Wer einer anderen Person in seiner Entscheidungsfreiheit einschränkt hat in meinen Augen ungute Gedankengänge.

Klar ist es ein großer Unterschied zum letztendlichen Untermischen von Substanzen in ein fremdes Getränk und/oder Vergewaltigung.


Flaky


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Die unsichtbare Bedrohung: Vergewaltigt mit K.O.-Tropfen

09.06.2013 um 08:05
Hm, davon hab ich schon öfters gehört auch in einer Disko ganz in meiner Nähe sollen die Eiswürfel nicht ganz koscher gewesen sein. Mittlerweile wurde die Disko wieder gesperrt war eine Neueröffnung und dann gleich wieder gesperrt worden. Warum genau ist unklar. Sie steht jetzt zum Verkauf.
2 Bekannte von mir sind durch einen "Drogenmix" gestorben nicht in der Disko sondern im Park.
Das Girl war sofort tot, die Drogen waren irgendwie "gestreckt", den Jungen haben sie daraufhin ertränkt. Er konnte sich auch nicht mehr richtig wehren auf Grund der Vergiftung.
War auch echt krass.

Der war damals einer der Verdächtigen: http://derstandard.at/1319181225368/Hoher-Reinheitsgrad-Einzigartiges-Labor-fuer-Crystal-Meth-in-Oberoesterreich-ausgehoben
allerdings war sein Stoff ganz anderes als der den die 2 nahmen.


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