Gruppen-/ Vergewaltigungen in Deutschland - Wie dem entgegenwirken?
29.08.2023 um 12:38Unerwünschte schrieb:In Notwehr dürfte ich mich sogar mit einem Messer wehren.Würde eher sagen: Kommt darauf an. Die Notwehr unterliegt auch Voraussetzungen.
Aber sagen wir so; Nach allem, was ich so gelesen und gehört habe, sind die Rechtsprechungen in der Regel sehr großzügig, wenn es ungeübte Zivilpersonen bei einer Notwehrhandlung übertreiben oder anders sich unverhältnismäßig zur Wehr setzen/verteidigen. Grundsätzlich erlaubt die Notwehr, ein Jedermannsrecht, auch eine Abwägung Leben gegen Leben. Nicht jedes Jedermannsrecht erlaubt dies.
Zudem gibt es für bestimmte Sachverhalte wie Überschreitung der Notwehr (Notwehrexzess) oder auch für die irrtümliche Annahme eines gegenwärtigen-rechtswidrigen Angriffs (Putativnotwehr) nochmals eigenständige Paragrafen, die Opfer je nach Fall vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen können.
Tussinelda schrieb:rischtisch!Jups. Wer bspw. Hunger hat - wird irgendwann alles dafür tun, um diesen Hunger zu stillen.
Unerwünschte schrieb:Wenn man also fürchten muss, für den Apfeldiebstahl ein Jahr oder zehn Jahre ins Gefängnis zu müssen, würde dann keinen Unterschied machen?Die meisten Straftaten werden aus der Motivation heraus begangen gar nicht erst erwischt zu werden.
Zudem werden viele auch unter Alkoholeinfluss begangen. Ja, auch Vergewaltitungen.
Dann gibt es noch die sogenannten Affekt-Taten - sehr spontan und meist aus einer heftigen Gemütserregung aus begangen - auch da wird sich keiner vorher über die möglichen Konsequenzen Gedanken machen.
Meine persönliche Meinung ist, dass Länder wie die USA oder auch einige islamische Länder nicht in Wettstreit treten sollten wer die längsten und härtesten Strafen verhängt, sondern ist allen Ländern mehr mit Prävention als Reaktion geholfen.
Die Prävention, die ganz unterschiedlich aussehen kann, die ist es vor allem, die Kriminalitätsraten sinken lassen kann.
Ps.
Unerwünschte schrieb:Klingt nicht nachvollziehbar.Stellt dir nur mal folgenden Fall vor: Verurteilter Ersttäter hat vor Tatbegehung eine Ausbildung begonnen oder befindet sich schon Mitten drin. Und das verhängte Strafmaß seitens des Richters erlaubt noch Bewährung.
Was ist sinnvoller? Die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, unter Auflagen, wie bspw. die Ausbildung zu Ende zu bringen - oder die Strafe im Vollzug abzusitzen, dadurch die Lehrstelle zu verlieren und ohne Perspektive dann später wieder entlassen zu werden?
Mit einer stabilen Perspektive wird man weniger Rückfällig oder?
Gut, je nachdem sind glaube ich auch Ausbildungen im Vollzug, also in Gefängnissen selbst möglich.