Alarmi schrieb:Hat eigentlich irgendjemand in dem Quellenmaterial gelesen, dass diese Gruppenvergewaltigungen vergleichsweise haeufig an Maennern begangen wird und nicht an Frauen?
Nein, aber ändert das Geschlecht von Opfern etwas an Präventionsmaßnahmen?
Hatori schrieb:Wer Menschen schaden will, der wird es tun. Ich muss hier wohl niemanden daran erinnern, das die meisten Vergewaltigungen im Bekannten-/Verwandten- und Freundeskreis passieren. Außerdem wäre das nur Symptombekämpfung, die Ursache bleibt aber bestehen
Sowas sind doch eh unrealistische Maßnahmen (Ausgangssperre ab Uhrzeit ... für alle unter 30-Jährigen) und hätte auch keinen Erfolg, da so pauschal verfassungswidrig und das gleich aus mehreren Gründen.
Worüber man nachdenken könnte bestimmte Ecken wie Parks ab einer bestimmten Uhrzeit komplett für die gesamte Öffentlichkeit zu schließen - sowie wenn es das Personal hergibt die Polizeipräsenz und privates Sicherheitspersonal (City-Streifen bspw.) zu verstärken. Polizei aber auch privates Sicherheitspersonal zu sehen vermittelt mir bspw. ein sicheres Gefühl als irgendwelche Kameras. Letzte können im Einzelfall aber auch abschreckend wirken. Genauso wie Kameraüberwachung die Strafverfolgung erleichtern kann. Kann-nicht muss.
Hatori schrieb:Ich auch. Aber die Polizei ist auch im Jahre 2023 doch wenig einfühlsam, oder? Schulungen dahingehend sollten ausgeweitet werden. Der Umgang mit Opfern ist so schlimm teilweise.
Wenn wirklich notwendig, was traurig wäre, dann sollte es dafür natürlich extra Schulungen geben.
Hatori schrieb:Ich weiß gerade nicht, was das ist bzw. wann man den stellt, aber es ist leider so, das die meisten Anzeigen gar nichts bringen.
Strafantrag dürfen nur Opfer selbst stellen. Ist ein spezieller Antrag. Geht bei der Polizei bereits glaube ich schon. Da, wo man in der Regel auch Anzeige erstatten kann. Über den Antrag entscheidet dann aber die StA, glaube ich.
Ist aber so viel ich weiß nur bei relativen Antragsdelikten ohne öffentliches Interesse und absoluten Antragsdelikten für Opfer zwingend erforderlich, damit die Behörden ein Ermittlungsverfahren einleiten bzw. eine Straftat auf wirklich verfolgen.
Bei Offizialdelikten (wie bspw. eine sexuelle Nötigung oder noch schlimmer eine Vergewaltigung) reicht in der Regel eine Anzeige aus, muss nicht mal vom Opfer selbst sein, sodass die Strafverfolgungsbehörden aufmerksam werden und je nach Anhaltspunkten wird dann von Amtswegen ermittelt. Die Behörden müssen dann ermitteln oder anders der Sache nachgehen. Sind dann dazu verpflichtet.
Das kann sogar gegen den Willen des eigentlichen Opfers sein.
Polizisten dürften sich in der Regel damit bereits gut auskennen. Ich bin auch nur Laie.
Hatori schrieb:das die meisten Anzeigen gar nichts bringen.
Versuch macht klug oder? Wers nicht versucht, hat schon verloren.
Hatori schrieb:Verfahren werden eingestellt, aus seltsamen Gründen, wie "mangelndes Interesse der Öffentlichkeit" und das sollte niemals möglich sein. Jede Anzeige sollte so gut wie möglich nachgegangen werden. Einen Strafantrag zu stellen könnte die Chance vielleicht erhöhen?
Da kann ein Strafantrag in der Tat schon etwas vorbeugend sein. Bspw. bei relativen Antragsdelikten und wo es dann je nach Fall unwahrscheinlich ist, dass öffentliches Interesse begründet werden kann. Stellen Opfer dann Strafantrag, werden die Behörden die Strafverfolgung aufnehmen und alles weitere wird dann das Ermittlungsverfahren zeigen.
Ein begründeter Strafantrag ist im Grunde laienhaft für Opfer eine mehr oder weniger Garantie, dass die Behörden überhaupt ein Ermittlungsverfahren einleiten. bzw. eine Straftat näher verfolgen.
Eine Garantie für einen hinreichenden Tatverdacht bei Abschluss und somit auch Anklageerhebung ist ein Strafantrag natürlich nicht. Das ergibt sich aus dem Ermittlungsverfahren.
Bei Offizialdelikten wie Vergewaltigungen oder auch sexuellen Nötigungen dürfte in der Regel aber eine einfache glaubhafte Anzeige ausreichen.
Sobald die Behörden glaubhafte und begründete Kenntnis über Offizialdelikte erlangen, sind sie verpflichtet zu ermitteln. Opfer solcher Straftaten müssen dann nichts weiter unternehmen.