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Der Yogtze-Fall

16.148 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Auto, Ungelöst ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Yogtze-Fall

Der Yogtze-Fall

17.04.2025 um 22:04
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Da hab ich mich geirrt, Ich dachte die Staatsanwaltschaft gehöre zur judikative.
Damit liegst Du auch nicht ganz falsch. Die StA hat eine Zwitterstellung: Grob gesagt wird sie im Ermittlungsverfahren als Exekutive tätig und vor Gericht auch als Teil der Judikative.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Egal, die Frage beibt, wer hat damals versäumt ein Unfallgutachten heranzuziehen bzw versäumt die Annahmen mit den im Wagen gefundenen Spuren in Einklang zu bringen ?
Ich denke, dass das von verschiedenen Faktoren abhing, die unglücklich zusammen gekommen sind.

Die Aussagen der Lkw-Fahrer über die letzten Worte von Herrn Stoll und auch die Aussagen der Ehefrau haben eine (Mit-)Verantwortlichkeit Dritter nahe gelegt. Daraufhin ist dann vermutlich das Gutachten in Auftrag gegeben worden. Ich gehe stark davon aus, dass der Gutachter durchaus richtige Feststellungen getätigt hat, daraus aber völlig falsche Schlüsse gezogen hat. Er war nun einmal kein Rechtsmediziner und ging vermutlich davon aus, dass Herr Stoll beim Unfall auf dem Beifahrersitz saß. Und es ist m. E. n. auch für einen Laien nachvollziehbar, dass bei einem Unfall auf dem Fahrersitz aufgrund des Lenkrads andere Verletzungen davongetragen werden (können) als auf dem Beifahrersitz.
Dazu kommt, dass vor 40 Jahren psychische Erkrankungen nicht in der Form bekannt und erforscht waren wie heute und man dementsprechend das Entkleiden und auch Äußerungen vor der Tat durch das Unfallopfer völlig falsch eingeschätzt hat und dafür keine andere Erklärung sah, als die Involvierung Dritter.
Zusätzlich waren die Ermittlungsmöglichkeiten was Spuren angeht damals deutlich beschränkter als heute. Man musste sich also viel stärker auf solche Gutachten verlassen, weil es kaum weitere Möglichkeiten wie z. B. DNA-Analyse gab, mit denen man das ganze hätte gegen prüfen können.

Grundsätzlich war es auch völlig richtig, dass man in diesem Fall zunächst Ermittlungen angestoßen hat. Diese sind aber offensichtlich, insbesondere bedingt durch das Gutachten, irgendwann in die völlig falsche Richtung abgebogen. Und wenn die Akte turnusmäßig wieder hervorgeholt wird, werden die damaligen (gutachterlichen) Erkenntnisse höchst wahrscheinlich erst einmal als gegeben hingenommen.


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Der Yogtze-Fall

17.04.2025 um 22:05
Zitat von duvalduval schrieb:Von behördlicher Seite wurde 1984/85 alles richtig gemacht da brauchte man keine weiteren Gutachten.
Ja, ein Gutachten reicht offiziell. Wenn dies aber falsch ist, dann fällt es nicht auf. Vermutlich wurden daher jetzt zwei in Auftrag gegeben. Dann hat man Möglichkeiten zur Verifikation, da es um die Frage "reiner Unfall" oder "vorheriges Verbrechen" ging, kann man eine Mehrheitsentscheidung oder idelalerweise eine einstimmige Entscheidung erreichen. Hätten sich beiden neuen Gutachten widersprochen, so wäre ein direkter Exkurs möglich gewesen.


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Der Yogtze-Fall

17.04.2025 um 22:07
Mich interessiert, ob die Klebefolien vom Leichnam Stoll aus der Asservatenkammer nach 40 Jahren noch aussagekräftig genug waren, da Mängel bei der Aufbewahrung von Beweismitteln keineswegs selten sind.


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Der Yogtze-Fall

17.04.2025 um 22:18
Zitat von duvalduval schrieb:Mich interessiert, ob die Klebefolien vom Leichnam Stoll aus der Asservatenkammer nach 40 Jahren noch aussagekräftig genug waren, da Mängel bei der Aufbewahrung von Beweismitteln keineswegs selten sind.
An den Klebefolien konnte man damals keine Spuren sichern und heute mit DNA Analyse auch keine. Vielleicht weil sie schon zu alt sind, oder weil nichts drauf ist. Damit sind die Klebefolien beweistechnisch irellevant. Nur wenn man daran unbekannte fremd-DNA hätte sichern können, wäre es interessant geworden.


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Der Yogtze-Fall

17.04.2025 um 22:31
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Er war nun einmal kein Rechtsmediziner und ging vermutlich davon aus, dass Herr Stoll beim Unfall auf dem Beifahrersitz saß.
Aber eine Onduktion wurde doch auch schon damals von einem Gerichtsmediziner vorgemnommen?
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Und es ist m. E. n. auch für einen Laien nachvollziehbar, dass bei einem Unfall auf dem Fahrersitz aufgrund des Lenkrads andere Verletzungen davongetragen werden (können) als auf dem Beifahrersitz.
Na ja,. hier gibt es noch zu bedenken, das der Golf vor der schlussendlichen Kollision mit dem Baum schon mit hoher Geschindigkeit die Böschung hoch und wohl kleineres Gestrüpp umgewälzt hat. Schon das kann ein völlig anderes Verletzungsbild ergeben alös wenn jemand einfach nur mit 70 gegen einen Baum fährt. Die Insassen werden vorher schon sozusagen "von den Sitzen gerissen "
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:ann man eine Mehrheitsentscheidung oder idelalerweise eine einstimmige Entscheidung erreichen. Hätten sich beiden neuen Gutachten widersprochen, so wäre ein direkter Exkurs möglich gewesen.
So wird man nicht vorgegangen sein.
Ich denke, man hat das zweite Gutachten erst in Auftrag gegeben als zwei widersprüchliche vorlagen. Dieses Gutachten wird sich in erster Linie damit beschäftigt haben, welchem Gutachten zu folgen ist, wo welche Fehler ge,macht wurden oder auch nicht usw,
Dann konnte man die Sache als geklärt abschließen.


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Der Yogtze-Fall

17.04.2025 um 22:40
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Na ja,. hier gibt es noch zu bedenken, das der Golf vor der schlussendlichen Kollision mit dem Baum schon mit hoher Geschindigkeit die Böschung hoch und wohl kleineres Gestrüpp umgewälzt hat.
Hinzu kommt, dass auch die Möglichkeit besteht, dass Herr Stoll nicht frontal auf das Armaturenbrett/Lenkrad aufgeschlagen sein muss. Möglicherweise ist er von der Fahrbahn abgekommen, als er sich nach den vermeintlichen Verfolgern umgesehen hat. Das könnte auch erklären, wieso der eine Arm deutlich schwerer verletzt war als der andere; er also mit der Schulter voraus auf dem Lenkrad aufgeprallt ist. Im Ergebnis gab es dann eventuell ein Verletzungsbild, dass für einen Verkehrsunfall zwar atypisch, aber nicht völlig unplausibel war. Der Kfz-Sachverständige konnte es deshalb aber nicht mit einem Unfall in Einklang bringen.


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Der Yogtze-Fall

gestern um 02:58
Es gab zwei Berichte aus dem Jahr 1985: das Ergebnis der Opduktion und das Gutachten von Karl Spange.


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Der Yogtze-Fall

gestern um 15:28
Zitat von duvalduval schrieb:Es gab zwei Berichte aus dem Jahr 1985: das Ergebnis der Opduktion und das Gutachten von Karl Spange.
Ja. Und das "Überrollen" wird im Gutachten des Kfz-Sachverständigen Dipl.-Ing. Karl Spange behauptet. Nicht "Dr. med.", sondern "Dipl.-Ing."


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Der Yogtze-Fall

um 01:20
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ja. Und das "Überrollen" wird im Gutachten des Kfz-Sachverständigen Dipl.-Ing. Karl Spange behauptet. Nicht "Dr. med.", sondern "Dipl.-Ing."
Unfallgutachten und Obduktionsergebnis zur Klärung des Hergangs wurden 1985 unabhängig voneinander gefertigt. Im Rahmen der Ermittlungen zum Unfallgeschehen wurden beide ausgewertet.

Aufgrund dieser beiden Berichte wurden weitere Ermittlungen durchgeführt.


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Der Yogtze-Fall

um 06:00
Das ist ja eine schöne Überraschung. Der „Yogtze-Fall“ ist praktisch geklärt. Und das mit „meiner Theorie“ :D, die ich bereits auf Seite 17 und 18 hier im Thread niederschrieb und die zwar eine kleine Abweichung zum Ermittlungsergebnis enthält , aber ansonsten kurz und relativ unspektakulär gefasst ist.


IMG 6285Original anzeigen (0,2 MB)


IMG 6286

Ich hatte damals wenig Resonanz auf „meine simple Story“ - sie war eben nicht spannend. „Mafia, Drogen, Geheimcode…..“ alles viel reißerischer als eine psychische Erkrankung mit drastischem Ausgang.

„Yogtze“……eine prägende Erfahrung.


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Der Yogtze-Fall

um 10:21
Spannend. Wegen den Stimmen der Art "Spange war eine Koryphäe, wie kann er nur ..." und all der ganzen Kritik.
Ja, einerseits nachvollziehbar weil es eine gewisse Enttäuschung darstellt, nach den neuesten Erkenntnissen.

Andererseits... auch Experten sind nicht unfehlbar. Niemand kann sagen, was die Person (und das ist jetzt einfach nur ein Beispiel) >privat< damals möglicherweise um die Ohren hatte. Die Stimmen "Gefälligkeitsgutachten" naja ... das halte ich für weit hergeholt.

Ist kein Vorwurf - an niemanden.


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