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Mordfall Claudia Wilbert

2.097 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Auto, Wald ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordfall Claudia Wilbert

04.03.2025 um 12:47
Zitat von KieliusKielius schrieb:Sicher ist, dass Zeugenaussagen unsicher sind...
Nö!
Zitat von KieliusKielius schrieb:Anderes Beispiel:
Auch die Täterbeschreibung (Mann, 175 cm, 20 bis 30 Jahre) beruht auf dem, was Zeugen glaubten erkannt oder gesehen zu haben, und ist letztlich unsicher.
Ja.

Es ist letztlich unsicher , aber brauchbar.
Zitat von KieliusKielius schrieb:Obwohl der Mann auch größer, kleiner, jünger oder älter gewesen sein kann, treffen die Verantwortlichen also letztlich eine Entscheidung
Genau. Die Verantwortlichen treffen eine brauchbare Entscheidung.

Niemand wird sich wundern, wenn am Ende der Täter dingfest ist und er ist 1,85 m groß oder sogar noch paar Zentimeter größer. Es wird aber nicht so sein, dass er kleiner als Claudia ist. Er wird also zum Beispiel nicht 1,65 m groß sein. Einen Maradonna-Typ von 1,60 m kann die Polizei ausschließen. Vielleicht denkt der Täter noch irgendwo ganz tief in seinem Hirn, wie Maradonna, es war die „Hand Gottes“, die ihn bis jetzt beschützte, aber mehr Ähnlichkeiten mit Maradonna gibt es auf keinen Fall.

Wenn jemand einen Mann mit Namen kennt, der damals einen R6 fuhr, wird er sich durch die Größe nicht abhalten lassen, sich bei der Polizei zu melden, wenn er den Mann schon immer seltsam fand.

Und wer weiß, wieviele Leute sich schon gemeldet haben, weil sie öfters mal bei ein und demselben Mann festgestellt haben, dass in seinem Auto oder seinen Autos immer der Türgriff nicht funktionierte oder ausgebaut war. Denen wird es auch egal sein, welches Modell es ist, egal ob R6 oder Ford oder sonst etwas.

Das BKA schreibt zum Täterfahrzeug:
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:helle Farbe (weiß, beige, hellgrau)
Ähnlichkeiten mit einem Renault 6
schräges Heck
Diese Menschen könnten so geschockt sein, wenn sie das lesen plus die Infos in dem Brief über den defekten Türgriff plus der Vergegenwärtigung ihrer eigenen Erinnerung, dass der Mann, mit dem sie mitfuhren, sie mit defektem Türgriff mitnahm. Was damals vielleicht noch Anlass zu Witzen gab, erscheint nach den Infos des BKA in anderem Licht. So eine Türgriff-Sache vergisst niemand.

Der Zeuge bleibt verwirrt zurück und meldet sich vielleicht mit wirren Worten bei der Polizei. Diese hat dann die Aufgabe, die Wirrnis zu entwirren und dem Hinweis nachzugehen. Falls der schlimme Finger 1,60 m groß ist, spart sich die Polizei wahrscheinlich die Mühe. Der Hinweis landet nur in der Akte (wenn überhaupt). Mehr nicht.

Wenn sich andere Zeugen melden und die Körpergröße mit 1,85 m angeben, ist das dann kein Ausschlusskriterium, weil mehrere Zeugen vielleicht sagten: „Der Täter war mindestens so groß wie Claudia Wilbert.“


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Mordfall Claudia Wilbert

04.03.2025 um 15:18
Das mit der möglicherweise manipulierten Beifahrertür ist so eine Sache, der ich wenig Bedeutung beimesse. Die hat ausschließlich der Briefschreiber überstrapaziert. Ich denke eher, dass der Täter damals die Beifahrertür, wenn überhaupt, nur für seine Tat manipuliert haben könnte, diese anschließend aber wieder in Ordnung gebracht hätte, was mehr Sinn ergibt. Dann könnte sich auch niemand an jemand erinnern, bei dem die Beifahrertür nicht zu öffnen ging. Die Polizei hat ja damals infrage kommende Autos überprüft. Von dem Zeugen mit dem Hund muss man ja gewusst haben, dass Claudia über die Fahrertür ins Auto eingestiegen ist und daher konnte man schon damals angenommen haben, dass die Beifahrertür nicht zu öffnen ging und dieses Detail wäre dann wohl auch überprüft worden.
Der Täter könnte sich durchaus unter den damals überprüften Fahrzeughaltern befinden.


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04.03.2025 um 17:54
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Ich stelle mir die Arbeit an einem Altfall so vor, dass zunächst die Akte digitalisiert wird, d.h. zugänglich gemacht wird für Dinge wie eine Volltextsuche
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Es können sich also Übereinstimmungen zweier oder mehrerer Hinweise ergeben, die nur jede für sich nicht verfolgt wurden, weil sie einzeln keinen Bezug zum Fall zu haben schienen.
Durch so eine Digitalisierung können der Kripo die Augen geöffnet worden sein, als die BAO in NRW Altfälle sondierte.

Vielleicht gab es schon jemanden, der von negativen Erfahrungen mit einem Autofahrer im Raum Euskirchen, Rheinbach oder Bonn berichtet hatte. Die waren möglicherweise unter dem Begriff Nötigung abgespeichert; eine Vergewaltigung stand in Raum, war aber nicht nachweisbar. Vielleicht gab es eine klemmende oder nicht funktionierende Beifahrertür dabei. So stelle ich mir das vor.

Und da so eine digitalisierte Akte mindestens landesweit erstellt wird nach meinem Empfinden, leuchtete eine Vergewaltigung mit abmontiertem Autogriff in Lage, NRW zum Beispiel auf. Das lässt die Kripo in NRW aufmerken.

Und so eine landesweite Datenbank ist verknüpfbar mit einer Bundesdatenbank, wenn die Kripo einen Verdacht geschöpft hat.

Wenn dann in Bayern eine Vergewaltigung mit manipulierter Tür aufleuchtet, dann ist es Zeit, dass das BKA gerufen wird, um die Sache noch weiter zu vertiefen. Vielleicht hat nur das BKA Zugriff auf Bundesdatenbanken, dann muss es natürlich vorher gerufen werden. Um das BKA nicht überzustrapazieren, sollte eigentlich ein Polizeipräsidium oder das LKA einen Zugriff auf Bundesdatenbanken haben. Ich habe Null Ahnung, wie das konkret organisiert ist.

Deshalb will das BKA hier weiterforschen bzw. sagt, dass Hinweise nach Bonn zu melden sind ans Polizeipräsidium, weil es ja um diese konkrete Fallsachlage im Raum Bonn, Euskirchen, Rheinbach geht.
Haben Sie Ende der 1970er oder Anfang der 1980er Jahre negative Erfahrungen (Ansprechen, Bedrohung, Verfolgung, Angriff) mit einem Autofahrer im Raum Rheinbach, Euskirchen oder Bonn gemacht? Können Sie Angaben dazu machen?
Quelle:
https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/UnbekanntePersonen/Mord_CW/Sachverhalt.html?nn=26874#detailinformationen232072
Sachbearbeitende Dienststelle:
Polizeipräsidium Bonn
Königswinterer Straße 500
53277 Bonn
Quelle: siehe oben

Also ist die Kripo im Polizeipräsidium Bonn Sachbearbeiter und das BKA hat die Federführung. Oder nicht?

Irgendetwas Bundesübergreifendes muss es geben im Fall CW. Das muss nicht die manipulierte Beifahrertür sein; es kann etwas völlig anderes sein, was die Kripo bisher nicht preisgegeben hat.


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04.03.2025 um 18:16
@Füchschen Dass das BKA in diesen Fall involviert ist, das ansonsten beispielsweise für Vermisstenfälle zuständig ist, spricht in meinen Augen klar dafür, dass Grundlage der aktuellen Fahndung eine operative Fallanalyse sein muss:
Durchgeführt werden Fallanalysen in Deutschland durch das Bundeskriminalamt sowie in Analysestellen der einzelnen Landeskriminalämter, mit Ausnahme Bayerns, wo die entsprechende Stelle am Polizeipräsidium München angesiedelt ist. Die erste OFA wurde in Deutschland 1987 durch das BKA durchgeführt.
Quelle: Wikipedia: Operative Fallanalyse

Ich wüsste ansonsten nicht, welche Rolle das Bundeskriminalamt in einer Mordermittlung an herausgehobener Stelle haben sollte. Dafür sind mMn die Landespolizeien zuständig.


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05.03.2025 um 08:45
@Tiergarten
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Dass das BKA in diesen Fall involviert ist, das ansonsten beispielsweise für Vermisstenfälle zuständig ist, spricht in meinen Augen klar dafür, dass Grundlage der aktuellen Fahndung eine operative Fallanalyse sein muss:
Das könnte ich mir auch gut vorstellen. Vielleicht war aber auch der anonyme Brief ausschlaggebend, dass der Fall beim BKA landete und deshalb Analysen dort durchgeführt wurden?


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05.03.2025 um 09:07
Edit:
Sorry, ich sehe gerade, dass ich @Tiergarten
Hier anspreche. Dies ist versehentlich reingerutscht.


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05.03.2025 um 12:24
Da ist der Fall wieder auf der Seite des BKA.
Ich gehe davon aus, dass es sich wie im Fall Birgit A. um Wartungsarbeiten handelte
https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/UnbekanntePersonen/Mord_CW/Sachverhalt.html


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05.03.2025 um 13:37
@sallomaeander
Vielen Dank für die Information zum BKA.

Ich habe beim BKA noch Folgendes gefunden:
Operative Fall- und Risikoanalyse (OFA)
Das BKA führt in verschiedenen Bereichen wie Tötungsdelikten oder sexuell assoziierten, politisch motivierten und sonstigen Gewaltdelikten fallanalytische Verfahren durch. Die Ergebnisse der Operativen Fall- und Risikoanalysen werden den Polizeien von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt bzw. fließen in Beratungsleistungen ein.
Quelle: https://www.bka.de/DE/DasBKA/OrganisationAufbau/Fachabteilungen/OperativeEinsatzUndErmittlungsunterstuetzung/oe_node.html

Es geht also um Beratung; die Länderhoheit bleibt erhalten.

Es geht viel um die OE beim BKA:
Abteilung "Operative Einsatz- und Ermittlungsunterstützung" (OE)
Verdeckte Ermittlungen
Auch die Führung von Vertrauenspersonen und Verdeckten Ermittlern ist in der Abteilung OE angesiedelt. Die verdeckte personale Informationsgewinnung und die Koordinierung entsprechender Maßnahmen sind fester Bestandteil von Ermittlungen im In- und Ausland und als solche ein wesentliches taktisches Mittel im Ermittlungshandeln.
Quelle: siehe oben

Dürfen verdeckte Ermittlungen nur vom BKA durchgeführt werden? Oder ist es für die OE des BKA leichter, verdeckt zu ermitteln, weil Datenschutz beim Bundesministerium des Inneren angesiedelt ist und das BKA einen kürzeren Dienstweg zum BMI hat, weil es der direkte Vorgesetzte ist?

Außerdem ist die OE wichtig, weil es um die Verzahnung mit den Ländern geht:
Mobiles Einsatzkommando
Das Mobile Einsatzkommando (MEK) des BKA ist eine Spezialeinheit, die vornehmlich die Ermittlungs- und Fahndungseinheiten des BKA sowie des Bundes und der Länder durch operative Maßnahmen zur verdeckten Informationserhebung und durch Festnahmen unterstützt.
Quelle: siehe oben

Neu für mich ist, dass das MEK auch selbst verdeckte Informationserhebungen durchführt. Als Fernsehzuschauer sieht man das MEK nur bei Festnahmen.


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05.03.2025 um 14:25
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Kielius schrieb:
Sicher ist, dass Zeugenaussagen unsicher sind...
Nö!
Ich bin davon ausgegangen, dass man in einem Kriminalforum ein gewisses Grundwissen voraussetzen kann. Da das erkennbar nicht so ist, hier mal ein Link, unter dem leicht verständlich erklärt wird, weshalb grundsätzlich Zeugenaussagen - und davon stellen auch die Zeugenaussagen im Fall Wilbert keine Ausnahme dar - "nicht sicher" sind:
Aussagen von Augenzeugen dienen der Wahrheitsfindung, als Beweismittel und sind Basis von Strafanzeigen. Allerdings kann ein Tathergang kaum völlig objektiv geschildert werden, denn unsere Wahrnehmung ist selektiv und Erinnerungen oft bruchstückhaft oder gar falsch.
Quelle: https://www.polizei-dein-partner.de/infos-fuer/gewerbetreibende/detailansicht-gewerbetreibende/artikel/wie-genau-sind-augenzeugen-aussagen.html


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Mordfall Claudia Wilbert

05.03.2025 um 16:03
Zitat von KieliusKielius schrieb:Ich bin davon ausgegangen, dass man in einem Kriminalforum ein gewisses Grundwissen voraussetzen kann
Das kannst Du auch.

Es geht nicht um die Sicherheit von Zeugenaussagen, wie ich weiter oben ausgeführt habe, sondern um die Brauchbarkeit für die Ermittlungen.

Nichts ist sicher im Leben, nur der Tod. So ist halt das Leben. Aber wenn Du magst, kannst Du auf dem Thema Sicherheit weiter herumreiten.

Die Ermittler haben befunden, was für sie brauchbar ist. Auch der Brief des Briefschreibers war oder ist immer noch brauchbar.

Alles andere wird nicht veröffentlicht.


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Mordfall Claudia Wilbert

05.03.2025 um 17:22
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Es geht nicht um die Sicherheit von Zeugenaussagen,
Dass es im Mordfall Wilbert sehr wohl um die Frage der "Sicherheit von Zeugenaussagen" geht, zeigt sich ja nun fast schon exemplarisch an dem "Kuddelmuddel" um Fabrikate und Modelle des Täterfahrzeugs, die Augenzeugen damals gesehen oder erkannt haben wollten.
In Bezug auf den Fahrzeugtyp wurden mehrere ähnliche Modelle genannt, darunter der bereits erwähnte Renault 6, ein Peugeot 104, ein VW Golf oder ein Opel Kadett.
Quelle: https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/UnbekanntePersonen/Mord_CW/Sachverhalt.html?nn=26874#weitereInformationen232072

Ein (!) Fahrzeugmodell kann es ja nur gewesen sein, mit dem der Täter am Tatabend gesehen wurde.
Darüber hinaus ist, erst recht bei einer solchen "Streubreite" der Angaben, nicht ausgeschlossen, dass der Täter ein Fahrzeugmodell benutzte, das bei den im Fahndungsaufruf aufgezählten Modellen gar nicht dabei ist.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Kielius schrieb:
Sicher ist, dass Zeugenaussagen unsicher sind...
Nö!
Wenn du, wie du es hier gemacht hast, für die Beschäftigung mit Kriminalfällen relevantes Basiswissen einfach so verneinst, dann "schreit" das förmlich nach einer Richtigstellung.


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05.03.2025 um 18:18
Zitat von KieliusKielius schrieb:Darüber hinaus ist, erst recht bei einer solchen "Streubreite" der Angaben, nicht ausgeschlossen, dass der Täter ein Fahrzeugmodell benutzte, das bei den im Fahndungsaufruf aufgezählten Modellen gar nicht dabei ist.
Wie z.B. der Austin Maxi.
images-9


Wikipedia: Austin Maxi
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Der Zeuge bleibt verwirrt zurück und meldet sich vielleicht mit wirren Worten bei der Polizei. Diese hat dann die Aufgabe, die Wirrnis zu entwirren und dem Hinweis nachzugehen. Falls der schlimme Finger 1,60 m groß ist, spart sich die Polizei wahrscheinlich die Mühe. Der Hinweis landet nur in der Akte (wenn überhaupt). Mehr nicht.

Wenn sich andere Zeugen melden und die Körpergröße mit 1,85 m angeben, ist das dann kein Ausschlusskriterium, weil mehrere Zeugen vielleicht sagten: „Der Täter war mindestens so groß wie Claudia Wilbert.“
Das wäre aber möglicherweise fatal, wenn man einen Zeugen, der denkt vielleicht eine wichtige Beobachtung gemacht zu haben, ignorieren würde, weil die Größe nicht zur Aussage eines anderen Zeugen passen würde.
So viel Ignoranz würde ich der Polizei nicht unterstellen wollen.


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05.03.2025 um 19:20
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:So viel Ignoranz würde ich der Polizei nicht unterstellen wollen.
Danke für diese Klarstellung.

Wie man für einen einzelnen Zeugenhinweis, selbst wenn es sich hier nur um ein Beispiel handelt, eine Vorhersage abgeben können will, wie die Kripo mit dem Hinweis verfahren würde, bleibt mir ein Rätsel.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Falls der schlimme Finger 1,60 m groß ist, spart sich die Polizei wahrscheinlich die Mühe. Der Hinweis landet nur in der Akte (wenn überhaupt). Mehr nicht.
Das Wort "wirr" kam im Ausgangspost auffallend häufig vor. In sprachlicher Hinsicht nennt man so etwas glaube ich eine Epanalepse.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Der Zeuge bleibt verwirrt zurück und meldet sich vielleicht mit wirren Worten bei der Polizei. Diese hat dann die Aufgabe, die Wirrnis zu entwirren



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05.03.2025 um 19:54
@Rotkäppchen
Vielen Dank für das Foto des Austin Maxi.

Mindestens 90% aller Beobachter könnten den R6 nicht unterscheiden vom Austin Martin. Ich jedenfalls könnte es nie und nimmer.

Deshalb schreibt die Kripo:
helle Farbe (weiß, beige, hellgrau)
Ähnlichkeiten mit einem Renault 6
schräges Heck
seitlich hinten ein kleines abgesetztes Fenster
Quelle: https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/UnbekanntePersonen/Mord_CW/Sachverhalt.html?nn=26874#detailinformationen232072

Wenn eine Frau im Raum Bonn mit einem Austin-Maxi-Fahrer Ende der 1970iger/ Anfang der 1980iger Jahre negative Erfahrungen gemacht hat, wird die Kripo diesen Hinweis berücksichtigen. Und sie wird es auch machen, wenn diese Frau nur sagen kann „helles Auto, schräges Heck, drittes, dreieckiges Fenster im Heck“.
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Das wäre aber möglicherweise fatal, wenn man einen Zeugen, der denkt vielleicht eine wichtige Beobachtung gemacht zu haben, ignorieren würde, weil die Größe nicht zur Aussage eines anderen Zeugen passen würde.
So viel Ignoranz würde ich der Polizei nicht unterstellen wollen.
Welche Prioritäten die Polizei letztlich setzt, wissen wir nicht. Ich würde nie von Ignoranz im Zusammenhang mit der Kripo sprechen. Es geht immer um andere Prioritäten.

Ich komme auf das zurück, was @sallomaeander schrieb:
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Ein Beispiel: Jemand ruft damals bei der Polizei an und erzählt von einem Nachbarn, der am Tattag verschmutzt nach Hause kam.

Wie hieß der Nachbar? - Meier.
Was fährt er für ein Auto? - Einen roten BMW.

Das kann er nicht sein, das Tatauto war hell, und ein Klein- oder Kompaktwagen, mag man damals gedacht haben. Abheften, weitersuchen.
Dasselbe kann mit der Körpergröße des Täters passieren, muss es aber nicht, weil wie gesagt, wir nicht wissen, ob die Körpergröße für die Polizei tatsächlich ein Ausschlusskriterium ist.


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Mordfall Claudia Wilbert

05.03.2025 um 19:59
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Wie z.B. der Austin Maxi.
Toll, dass Du den gefunden hast! Diesen Autotyp hätte wahrscheinlich kein Zeuge erkannt.

Es passt vielleicht nicht ganz, aber wenn es ein Angehöriger der britischen Rheinarmee gewesen wäre, hätte der Täter vielleicht deutsche Kennzeichen montiert, und sein Opfer quasi auf der Beifahrerseite eines Rechtslenkers ins Auto bugsiert. Dann hätte er aber anschließend um das Auto herumgehen müssen, um an die (rechte) Fahrerseite zu kommen. Aber er hätte sein Opfer auf der "richtigen" Seite ins Auto gedrängt.

Ich schreibe das, weil dieser Austin in Deutschland noch wesentlich seltener war als ein R6. In Dänemark fuhren früher viele Austin, aber das ist ja viel zu weit weg vom Tatort. In Deutschland gab es dieses Auto aber nur sehr selten.


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Mordfall Claudia Wilbert

05.03.2025 um 20:21
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Vielen Dank für das Foto des Austin Maxi.

Mindestens 90% aller Beobachter könnten den R6 nicht unterscheiden vom Austin Martin. Ich jedenfalls könnte es nie und nimmer.
Gerne. Ich fand ihn von allen Modellen dem R6 am ähnlichsten.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Es passt vielleicht nicht ganz, aber wenn es ein Angehöriger der britischen Rheinarmee gewesen wäre, hätte der Täter vielleicht deutsche Kennzeichen montiert, und sein Opfer quasi auf der Beifahrerseite eines Rechtslenkers ins Auto bugsiert. Dann hätte er aber anschließend um das Auto herumgehen müssen, um an die (rechte) Fahrerseite zu kommen. Aber er hätte sein Opfer auf der "richtigen" Seite ins Auto gedrängt.
Das ist ein durchaus interessanter Gedanke!
Mir ist gerade nicht bewusst, ob es eine Aussage dazu gab, ob beobachtet wurde, an welcher Seite er einstieg. Weiß das hier jemand auf Anhieb?
Wie verhielt sich das eigentlich mit Britischen Fahrzeugen? Hätte ein Brite sein Fahrzeug, das für den Linksverkehr ausgerichtet war, hier in Deutschland so verkaufen dürfen?


Die Briten müssten bis 90er/2000 noch in Düsseldorf und Mönchengladbach gewesen sein, wenn ich mich nicht irre.


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05.03.2025 um 20:39
Darf man einen Rechtslenker in Deutschland fahren?

Ja. Wie der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2014 entschieden hat, müssen auch Rechtslenker in Ländern mit Rechtsverkehr zugelassen werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 20.03.2014 – C-639/11, C-61/12, Rn. 57-59). Eine Zulassung, ohne dass Sie das Fahrzeug auch fahren dürfen, wäre jedoch sinnlos und würde dem Tenor des Urteils, der im Verbot einer Zulassung einen Verstoß gegen das Unionsrecht rügt, zuwiderlaufen. Sie dürfen einen Rechtslenker in Deutschland auch offiziell fahren! Allerdings müssen Sie geringfügige Modifikationen vornehmen (lassen) und insbesondere die Frontscheinwerfer so anpassen (lassen), dass vor allem entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden und der rechte Fahrbahnrand ausreichend ausgeleuchtet wird.

Wie sich ein Rechtslenker in Deutschland fährt, steht dagegen auf einem anderen Blatt. Ein bisschen Vorsicht und Übung im Umgang mit unbekannten Situationen (Überholen, Abbiegen, Parkautomaten auf der „falschen“ Fensterseite, etc.) sollten Sie jedenfalls einplanen.

 

Was ist bei einem Rechtslenker Auto mit der Versicherung?

Es ergeben sich im Regelfall versicherungstechnisch keine Besonderheiten. Die Kfz-Versicherung wird einen Rechtslenker grundsätzlich genau so versichern wie einen Linkslenker, wobei auch der Versicherungsbeitrag der gleiche sein dürfte. Denn auch wenn Rechtslenker im Rechtsverkehr zunächst ungewohnt sein mögen, ergibt sich aus ihnen nachweislich kein höheres Verkehrsrisiko.

 

Zusammenfassung

Rechtslenker dürfen in Deutschland (und anderen EU-Staaten) gekauft, zugelassen und gefahren werden. Eine Pflicht zur Umrüstung eines Rechtslenkers auf einen Linkslenker besteht nicht und ist vor allem nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Auch versicherungstechnisch ergeben sich im Regelfall keine Unterschiede zu den in Deutschland in der überwiegenden Mehrheit verbreiteten Linkslenkern. Wenn Sie also beispielsweise einen Oldtimer mit Rechtslenkung in England kaufen, dürfen Sie auch in Deutschland mit der Rechtslenkung jederzeit fahren!
https://lexoni.de/magazin/darf-ich-in-deutschland-einen-rechtslenker-fahren/


Dies habe ich zur aktuellen Situation gefunden.
Leider nichts zu den 80ern/90ern.


Jetzt wäre tatsächlich interessant, ob zu der Zeit damals vielleicht so ein Auto gekauft oder gestohlen wurde.
Natürlich bliebe auch die Option des gestohlenen Kennzeichens.


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06.03.2025 um 02:08
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Es passt vielleicht nicht ganz, aber wenn es ein Angehöriger der britischen Rheinarmee gewesen wäre, hätte der Täter vielleicht deutsche Kennzeichen montiert, und sein Opfer quasi auf der Beifahrerseite eines Rechtslenkers ins Auto bugsiert. Dann hätte er aber anschließend um das Auto herumgehen müssen, um an die (rechte) Fahrerseite zu kommen. Aber er hätte sein Opfer auf der "richtigen" Seite ins Auto gedrängt.
Ja, das stimmt natürlich, aber das Ganze erscheint mir dann doch etwas konstruiert. Denn zum einen müsste es ein Angehöriger der britischen Rheinarmee sein. Zum anderen müsste er aber ein deutsches Kennzeichen, mutmaßlich "EU - für Euskirchen" ans Fahrzeug montiert haben (Angehörige der britischen Rheinarmee haben britische Nummernschilder) und ortskundig sein. Das sind relativ viele Bedingungen, die man da konstruieren muss, die mit Zeugenaussagen nicht gestützt werden. Dennoch nicht auszuschließen.
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Die Briten müssten bis 90er/2000 noch in Düsseldorf und Mönchengladbach gewesen sein, wenn ich mich nicht irre.
Nicht nur, auch Paderborn, Sennelager, usw. Heute sind nur noch wenige britische Soldaten in Deutschland:
Nach Aussage des seinerzeitigen Kommandeurs der britischen Streitkräfte in Deutschland, Bell, verbleiben nach dem Abzug noch etwa 750 britische Soldaten in Deutschland, darunter insbesondere Verbindungsoffiziere, Spezialisten auf den NATO-Übungsplätzen, in einem Depot in Mönchengladbach und Flusspioniere in Minden.[19][20] Im Sommer 2018 wurde bestätigt, dass britische Streitkräfte im Raum Sennelager stationiert bleiben und der Truppenübungsplatz Senne weiter genutzt wird.[21]
Quelle: Wikipedia: Britische Streitkräfte in Deutschland


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Mordfall Claudia Wilbert

06.03.2025 um 07:04
Zitat von sören42sören42 schrieb:Zum anderen müsste er aber ein deutsches Kennzeichen, mutmaßlich "EU - für Euskirchen" ans Fahrzeug montiert haben (Angehörige der britischen Rheinarmee haben britische Nummernschilder) und ortskundig sein.
Naja, es ist doch eh nicht auszuschließen, dass das Kennzeichen gestohlen war. Ich weiß nur nicht, ob ein deutsches Nummernschild einfach so an die Vorrichtung eines britischen Fahrzeuges gepasst hätte.

Vielleicht war es ja auch gar kein Austin. Zu der Theorie kam es ja nur, weil ich den hier eingebracht hatte. Und wenn doch, kann er das Lenkrad auch auf der linken Seite gehabt haben.
Dennoch finde ich den Gedanken an ein britisches Fahrzeug sehr interessant, besonders weil Claudia auf der vermeintlichen Fahrerseite ins Auto gezwungen wurde.

Daher meine Frage, ob jemand hier weiß, ob es konkrete Aussagen dazu gibt, auf welcher Seite der Täter einstieg?
Zitat von sören42sören42 schrieb:Nicht nur, auch Paderborn, Sennelager, usw. Heute sind nur noch wenige britische Soldaten in Deutschland:
Nein, nicht nur, aber Mönchengladbach und Düsseldorf sind unter 100km von Rheinbach oder Euskirchen entfernt, Paderborn und Sennelager über 200km, daher hatte ich nur die nächsten Standorte genannt.


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Mordfall Claudia Wilbert

06.03.2025 um 09:04
Die Tomburg-Kaserne Rheinbach ist ca 5 Autominuten vom Sankt-Joseph-Gymnasium entfernt. Dort waren zwar keine Briten stationiert, aber der Musikkorps der Bundeswehr untergebracht.
In Rheindahlen waren Briten. Dort fand doch aus das Nato-Musikfest statt. In der JHD Rheindahlen wurde später
Die "The Crossed Swords Pipes and Drums" gegründet (ich konnte nicht herausfinden, wann).
Könnte dadurch ein britischer Soldat Bezug zu Rheinbach bekommen haben?


Was wäre jetzt gewesen, wenn im Brief gestanden hätte:
"Es war ein Austin Maxi mit Rechtslenkung."
?

Das z.B. wären für mich Details gewesen, die eine neue Sichtweise auf Tat und Täter geboten hätten und die nicht so schwammig wie das tatsächlich Geschriebene gewesen wären. Hätte natürlich auch frei erfunden sein können, hätte mMn zunächst aber doch einmal eher nach tatsächlichem Wissen mit neuen Aspekten ausgesehen.

Alles natürlich reine Spekulation, aber ich finde es einen interessanten neuen Gedanken.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Toll, dass Du den gefunden hast! Diesen Autotyp hätte wahrscheinlich kein Zeuge erkannt.
Das vermute ich auch. Ich habe ein paar Kriterien des R6 bei Google eingegeben und stieß mehrfach auf den Maxi Austin.


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