Kielius schrieb:Sicher ist, dass Zeugenaussagen unsicher sind...
Nö!
Kielius schrieb:Anderes Beispiel:
Auch die Täterbeschreibung (Mann, 175 cm, 20 bis 30 Jahre) beruht auf dem, was Zeugen glaubten erkannt oder gesehen zu haben, und ist letztlich unsicher.
Ja.
Es ist letztlich unsicher , aber brauchbar.
Kielius schrieb:Obwohl der Mann auch größer, kleiner, jünger oder älter gewesen sein kann, treffen die Verantwortlichen also letztlich eine Entscheidung
Genau. Die Verantwortlichen treffen eine brauchbare Entscheidung.
Niemand wird sich wundern, wenn am Ende der Täter dingfest ist und er ist 1,85 m groß oder sogar noch paar Zentimeter größer. Es wird aber nicht so sein, dass er kleiner als Claudia ist. Er wird also zum Beispiel nicht 1,65 m groß sein. Einen Maradonna-Typ von 1,60 m kann die Polizei ausschließen. Vielleicht denkt der Täter noch irgendwo ganz tief in seinem Hirn, wie Maradonna, es war die „Hand Gottes“, die ihn bis jetzt beschützte, aber mehr Ähnlichkeiten mit Maradonna gibt es auf keinen Fall.
Wenn jemand einen Mann mit Namen kennt, der damals einen R6 fuhr, wird er sich durch die Größe nicht abhalten lassen, sich bei der Polizei zu melden, wenn er den Mann schon immer seltsam fand.
Und wer weiß, wieviele Leute sich schon gemeldet haben, weil sie öfters mal bei ein und demselben Mann festgestellt haben, dass in seinem Auto oder seinen Autos immer der Türgriff nicht funktionierte oder ausgebaut war. Denen wird es auch egal sein, welches Modell es ist, egal ob R6 oder Ford oder sonst etwas.
Das BKA schreibt zum Täterfahrzeug:
Füchschen schrieb:helle Farbe (weiß, beige, hellgrau)
Ähnlichkeiten mit einem Renault 6
schräges Heck
Diese Menschen könnten so geschockt sein, wenn sie das lesen plus die Infos in dem Brief über den defekten Türgriff plus der Vergegenwärtigung ihrer eigenen Erinnerung, dass der Mann, mit dem sie mitfuhren, sie mit defektem Türgriff mitnahm. Was damals vielleicht noch Anlass zu Witzen gab, erscheint nach den Infos des BKA in anderem Licht. So eine Türgriff-Sache vergisst niemand.
Der Zeuge bleibt verwirrt zurück und meldet sich vielleicht mit wirren Worten bei der Polizei. Diese hat dann die Aufgabe, die Wirrnis zu entwirren und dem Hinweis nachzugehen. Falls der schlimme Finger 1,60 m groß ist, spart sich die Polizei wahrscheinlich die Mühe. Der Hinweis landet nur in der Akte (wenn überhaupt). Mehr nicht.
Wenn sich andere Zeugen melden und die Körpergröße mit 1,85 m angeben, ist das dann kein Ausschlusskriterium, weil mehrere Zeugen vielleicht sagten: „Der Täter war
mindestens so groß wie Claudia Wilbert.“