Der Yogtze-Fall
09.11.2023 um 01:31Nightrider64 schrieb:Also Codes die Wehrpflichtigen bekannt warenMit den militärischen Regelungen und den Truppen, die in ihrem Bereich stationiert waren, werden sie sich aber ausgekannt haben. Das meinte ich, da habe ich mich missverstândlich ausgedrückt.
Die Codes und ihre Bedeutung kannten Vorgesetzte und Eingeweihte.
Logische Schnittstellen wären Funker und Eisenbahner (beim Code YOGTZE).
Weitere Möglichkeiten: Jemand hat sich im Alkohol-, Kokain-, Heroin- oder was-aucg-immer-Rausch verplappert, die Liste mit den Codes wurde im Altpapier entsorgt, vom Klempner gesehen oder ähnliche Vorkommnisse.
Nightrider64 schrieb:Die Stationierung und Befugnisse anderer Nato Truppen in West Deutschland wurde glaub ich durch Staatsverträge geregeDas
Hört sich gut an. Leider ist das in seinem rechtlichen Finessen nicht in allen Bereichen rein intuitiv zu verstehen.
Deshalb lohnt es sich, die Durchführungsbestimmungen der Länder mit genaueren Erläuterungen für den alltäglichen und besonderen Dienstgebrauch zu lesen. Hier beispielsweise von NRW
Da stehen Stanzen wie
nur mit Zustimmung der Militärbehörden
ist bei der zuständigen Militärbehörde anzufrage
das Eintreffen der britischen Militärpolizei abwarten.
ist jeweils die niederländische Militärpolizei einzuschalten.u.s.w.
Wenn der Mörder quasi mit den Händen in den Eingeweiden des Opfers oder bei anderen „Caught red-handed“ Szenarien angetroffen wird, und er dafür keine dienstlichen Gründe hat, darf man ihn festhalten. Das gilt aber auch für jeden Diplomaten (dann sogar, wenn dienstliche Gründe vorliegen).
Sonst bitte das Eintreffen der MP abwarten. Die nehmen ihn dann mit in die Kaserne.
Derartige Regelungen sind auch durchaus sinnvoll. Gegen die geballte Feuerkraft eines unzufriedenen Bataillons haben Polizei und Justiz einfach nichts Vergleichbares aufzubieten. Nicht einmal gegen dessen koordinierte feuerlose Handlungsmacht.
Die Kommandierenden müssen schon einverstanden sein, wenn einer der ihren strafverfolgt wird. Eventuelle Meinungsverschiedenheiten sollten tunlichst vor der Festnahme ausgeräumt werden - außer bei plakativ-eindeutigen Fällen könnte das sonst ungemütlich werden.
Also stehen dann im Autobahngraben entsorgte Fahrzeuge von Militärangehörigen dort, bis die MP sagt: Kann weg. Die hat auch ein ganz anderes Durchsetzungsvermögen gegen ihre Soldaten bei körperlichen Auseinandersetzungen. Da hilft das Vorschützen von Schikane gar nix. Draufhauen - auch nicht.
Ich glaube, da wartet man gerne?
In Kasernen der Bundeswehr ist nicht ohne Grund ebenso das OK des Diensthabenden einzuholen, bevor in seiner Kaserne ermittelt wird. Der wird aber eher nicht vermuten, dass seine Untergebenen „draußen“ von einzelnen Bürgern und vielleicht auch gelegentlich von der deutschen Polizei wegen ihrer Nationalität und Truppenzugehörigkeit gemobbt werden könnten. Auch wird es für sie schwierig, jemanden außer Landes nach Hause und damit gleichzeitig aus dem Wirkbereich der Justiz zu schaffen. Weil man ihn mag. Oder weil man schlechtes Ansehen der Truppe vermeiden möchte. Mord bitte nur im feindlichen Ausland - wenn ich es sage -und so.