Kerinya schrieb:Zuerst halten sich alle an dem Zettel fest dann an den 4 imaginären Menschen. Alles sehr, sehr skurril.
Rein hypothetisch wäre eine allein handelnde Person tatsächlich denkbar. Sie hätte den Herrn Stoll überfahren, in dessen Wagen hieven und mit Höchstfahrt in's Krankenhaus fahren können.
Ich erinnere mich, dass es zur Zeit der ersten Handys Mitte der 90er Jahre noch in der Fahrschule hieß, nehmt Verletzte nach Möglichkeit mit, wenn ihr ein Telefon sucht. Vor allem, wenn ihr alleine seid oder euch nicht auskennt und auch nur den leisesten Zweifel habt, ob ihr den Weg zum nächsten Telefon und zurück wisst. Es kam früher deutlich häufiger vor als heute, dass Verletzte stundenlang gesucht wurden, weil ein unter Schock stehender Ersthelfer links und rechts verwechselte, eine Teilstrecke vergessen hatte, oder am Telefon nur noch sinnloses Zeugs stammelte.
Diese Person könnte in der Panik, oder beim Ansteuern der Notrufsäule den Wagen in der Böschung versenkt haben, den Notruf des LKW-Fahrers mitbekommen haben, und beschlossen haben „Mission erfüllt“. Im Anschluss hätte die Person verzweifelt und völlig übermüdet den Weg zurück zum Auto antreten können - warum auch immer. Am Ende war da was drin, was besser keine Polizei sieht, die Person stand unter Schock...
Nun ist man sich von Seiten der Ermittler aber sehr sicher, dass der Herr Stoll ermordet wurde. Mord setzt voraus, dass der Tod nicht unfällig verursacht oder als sehr unwahrscheinlich angenommen, aber in Kauf genommen wird.
Darüber hinaus gibt es einen strafmildernden Rücktritt vom Mordversuch. Hierfür muss die Tat abgebrochen werden - das Gesetz soll keinen Punkt setzen, ab dem es „schon zu spät“ ist, den Mord abzubrechen.
Hier ein besonders eindrückliched Beispiel:
„
Zwei Freunde fuhren gemeinsam im Auto, als der Fahrer A beschließt seinen Beifahrer B zu töten. Er hält im Wald an und schießt unvermittelt auf seinen Kontrahenten. Dieser flieht aus dem Auto und rennt tiefer in den Wald hinein. Auch dabei feuert der Fahrer ein paar Schüsse ab. B wird auch getroffen. Als er die Straße erreicht hat, versucht er ein Auto anzuhalten. Auch dabei eröffnet der A, der nun auf Höhe des B ist, das Feuer. B flieht erneut. Plötzlich fährt A auf ihn zu und schreit aus dem Fenster „Was habe ich getan? Was habe ich getan? Steig ein!“ B steigt ein. Er ruft nun seinen Bruder an. A bekommt es nun mit der Angst zu tun, weil ihm bewusst wird, dass sein Beifahrer dem Bruder alles erzählen könnte. Daraufhin beschleunigt er seinen Wagen auf 100 km/h und steuert das Auto mit der Beifahrerseite gegen einen Baum. Auch das überlebt der B. Daraufhin gibt A auf
Quelle:
https://www.juraindividuell.de/artikel/der-ruecktritt-gem-24-stgb/Wichtig ist, dass das Opfer zum Zeitpunkt des Abbruchs des Mordes noch lebt, und der Mörder das weiß. Dafür braucht es Zeugen. Der Wagen wurde nahe einer Notrufsäule gefunden.
Nehmrn wir an, der Täter würde in Erscheinung treten und sagen „Ich war es, das und das war dort und dort vorgefallen. Ich war im Anschluss daran auf dem Weg, auf diese oder jene Weise Hilfe zu organisieren. Dann habe ich aus diesem und jenem Grund einen Unfall gebaut (z.B. weil ich die Notrufsäule angesteuert habe). Als ich aus dem Auto stieg, sah ich, wie einer der LKW-Fahrer einen Notruf absetzte. Aus diesem und jenem Grund entfernte ich mich dann in der Gewissheit, bald werde Hilfe eintreffen, weil ich ohnehin nichts weiter tun konnte, um die Situation des Verletzten zu verbessern."
Ich glaube, im Fall eines Verkehrsunfalles wäre das kein Mord. Wäre ich Ausführender, würde ich dort aber einen Anwalt hinzuziehen, bevot ich das kläre.
Meine Vermutung ist, dass da Spuren sind, die es nahezu ausschließen, dass das so war.
Gegährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag - das sind alles Verbrechen, die verjährt sind.
Es mues also sehr ernsthafte Hinweise geben, dass der oder die Täter keine Hilfe holten und erhofften, sondern auch der letzte Zurückbleibende vor der Übermacht der unverletzten Helfer floh.
Ein offener Tankdeckel könnte so ein Grund sein. Längeres Verweilen in Sochtweite zur Notrufsäule ebenso. Ein weiterer wäre, wenn man keinen Verbandskasten, sondern ein Radkreuz geholt und dieses offensichtlich nur fallen lassen wurde, weil Hilfe hinzueilte.
War man zu viert - wird das verdammt schwer zu erklären, warum nicht mindestens eine Person auf dem Weg zur Notrufsäule war, während die LKWs eintrafen. Wenn man doch helfen wollte.