Hanna W. tot aus der Prien geborgen
22.04.2025 um 09:53@Grillage
Die Pflichtverteidiger werden vom Gericht beigeordnet. Hier waren es zwei Pflichtverteidiger, nämlich Baumgärtl und Dr. Frank. die erst mal vom Staat bezahlt wurden.
Rick war Wahlverteidigerin, d.h. sie hat wohl mit der Familie einen Vertrag geschlossen und wurde bzw. wird auch von ihr entlohnt.
Die Anzahl der Wahlverteidiger wird gesetzlich auf drei beschränkt. Bei Pflichtverteidigern gibt es m.W. keine gesetzliche Beschränkung, darüber entscheidet das Gericht.
Der Unterschied zwischen Wahl- und Pflichtverteidiger ist, dass Wahlverteidiger ihr Mandat während der Verhandlung niederlegen können, Pflichtverteidiger hingegen nicht. Insofern ist ein Wahlverteidiger kein Ersatz für einen Pflichtverteidiger.
Es gibt dann noch den Wahlpflichtverteidiger, also einen Verteidiger, den sich der Angeklagte ausgewählt hat und den dann das Gericht als Pflichtverteidiger beiordnet.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass Dr. Frank für eine abermalige Pflichtverteidigung nicht zur Verfügung stehen wolle. Inwieweit das stimmt und ob er das tatsächlich ablehnen kann, vermag ich nicht zu beurteilen.
Die Pflichtverteidiger werden vom Gericht beigeordnet. Hier waren es zwei Pflichtverteidiger, nämlich Baumgärtl und Dr. Frank. die erst mal vom Staat bezahlt wurden.
Rick war Wahlverteidigerin, d.h. sie hat wohl mit der Familie einen Vertrag geschlossen und wurde bzw. wird auch von ihr entlohnt.
Die Anzahl der Wahlverteidiger wird gesetzlich auf drei beschränkt. Bei Pflichtverteidigern gibt es m.W. keine gesetzliche Beschränkung, darüber entscheidet das Gericht.
Der Unterschied zwischen Wahl- und Pflichtverteidiger ist, dass Wahlverteidiger ihr Mandat während der Verhandlung niederlegen können, Pflichtverteidiger hingegen nicht. Insofern ist ein Wahlverteidiger kein Ersatz für einen Pflichtverteidiger.
Es gibt dann noch den Wahlpflichtverteidiger, also einen Verteidiger, den sich der Angeklagte ausgewählt hat und den dann das Gericht als Pflichtverteidiger beiordnet.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass Dr. Frank für eine abermalige Pflichtverteidigung nicht zur Verfügung stehen wolle. Inwieweit das stimmt und ob er das tatsächlich ablehnen kann, vermag ich nicht zu beurteilen.