köster schrieb:Absolut! Bei dem Gedanken frage ich mich immer ob es da nicht eine einfache Optionen gibt: die Mutter könnte berichten dass sie,warum auch immer, von einer Toten wusste und mit ihrem Sohn darüber gesprochen hat, auch könnte sie vermutlich den Zeitpunkt dieses Gesprächs klarstellen.
Ebenso macht es ja einen gewaltigen Unterschied ob er von einem toten Mädchen und ab welchem Zeitpunkt er von einer Toten aus Aschau/der toten Hanna gesprochen hat - ich vermute mal (zu seinen Gunsten) dass er da in den Vernehmungen/Zeugenbefragungen nicht differenziert geantwortet hat da es für ihn ja inzwischen klar war dass es um Hanna geht und er vielleicht deshalb in die Richtung „Täterwissen“ gerückt ist. Ich hoffe ich habe das jetzt halbwegs verständlich rübergebracht was ich meine
Allerdings gehe ich davon aus, dass die Familie sich haben anwaltlich beraten lassen. Der Anwalt wird sie darüber aufgeklärt haben, dass sie als Eltern bzw. Schwester oder Großeltern das Recht haben, die Aussage zu verweigern. Sie hätten von dem Recht natürlich keinen Gebrauch machen müssen, was ja auch nicht immer sinnvoll ist, wenn sie hätten ja vielleicht auch einiges entlastendes beitragen können.
Allerdings wird sie der Anwalt eben auch darauf hingewiesen haben, das sie, wenn sie aussagen, die Wahrheit sagen müssen. Die Mutter hätte also nicht einfach ein Gespräch zu dem Thema an einem anderen Tag erfinden und dann anmerken können, dass der Sohn das sicher verwechselt hat.
Bisher war, soweit ich mich erinnere, hier in der Diskussion immer nur die Aussage bekannt, S. habe gesagt, er habe am Abend des 3. Oktober durch seine Mutter von Hannas Tod erfahren, als er von einer Freundin (=Verena) aus Traunstein nach hause gekommen sei.
Laut Urteilsbegründung hat er das in der Aussage aber auch noch mit dem Ereignis des Nachtjoggens verknüpft. (
„Es muss an diesem Montag gewesen sein, an dem ich für den Marathon gelaufen war“, soll der Angeklagte bei dieser Vernehmung gesagt haben.
https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/live-ticker-gerichtsurteil-im-hanna-prozess-erwartet-92898542.htmlSelbst wenn die Mutter an dem Abend schon mitbekommen hatte, dass im Nachbarort eine tote Frau in der Prien gefunden worden war, konnte sie da noch nicht wissen, dass die Frau aus Aschau stammte. Ich denke, dass es das ganze Gespräch nie gegeben hat, weil die Mutter sehr wahrscheinlich zu dem Zeitpunkt nicht mal wusste, dass eine tote Frau gefunden worden war.
Das ist, denke ich, der Grund, warum die Mutter die Aussage verweigert hat: es wäre damit klar gewesen, dass die Aussage des Sohnes eine Lüge war. Er in der Lüge aber die tote Hanna und die Joggingroute verknüpft hat. Und das wäre meiner Meinung nach ein starkes Indiz für die Täterschaft gewesen.