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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.371 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.03.2024 um 12:20
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich hoffe für ihn, dass das alles mit ihm abgesprochen ist, dass er die Medienkontakte seiner Verteidigung ausdrücklich befürwortet hat
Ich befürchte, eher nicht.
Unter diesen Gesichtspunkten kommt mir die vorgetragene Urteilsbegründung fair und empathisch vor, einschließlich der Zusatzbemerkungen.

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.03.2024 um 12:20
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Für die Mandant:innen dürfte das eher strapaziös sein. Ich stelle mir zumindest vor, dass die ziemlich aufgeregt sind und eigentlich eher möchten dass es endlich losgeht. Darüber hinaus treiben diese Spielchen natürlich auch die Kosten enorm in die Höhe, da jeder Gerichtstag in Rechnung gestellt wird.
Aus meiner Sicht also für die Mandanten eher nicht empfehlenswert.
Vor allem wenn am Ende nichts dabei rauskommt.
Darüber habe ich auch nachgedacht.
Ich meine, es waren ursprünglich 24 Verhandlungstage angesetzt worden, am Ende waren es über 40. Zusätzlich zum gerichtsmedizinischen Gutachten und Gutachten von Prof. Adamac wurde noch der Hydromeschaniker hinzugezogen, der allein schon mit dem Vermessen der Situation an Bärbach und Prien einige Manntage verbracht haben dürfte. Außerdem mussten Prof. Mützel und Prof. Adamac noch mal zusätzlich an weiteren Prozesstagen anrücken.
Bei Prof. Püschel bin ich nicht sicher, wie viel er tatsächlich schon an dem Fall gearbeitet hat. Also ob er nur so eine kurze Vorabeinschätzung abgegeben hat oder schon ein ganzes Gutachten fabriziert hat. Umsonst wird er jedenfalls nicht tätig geworden sein.

Ich will nicht wissen, auf was für einem Schuldenberg der Angeklagte jetzt hockt. Wenn ich an Stelle seiner Eltern wäre, würde ich, anstelle weiteres Geld in einen Revisionsversuch mit sehr geringer Erfolgsaussicht zu pumpen, das Geld lieber verwenden, um ihm den Start in eine Leben nach der Entlassung in ein paar Jahren zu erleichtern.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.03.2024 um 12:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich hoffe für ihn, dass das alles mit ihm abgesprochen ist, dass er die Medienkontakte seiner Verteidigung ausdrücklich befürwortet hat und auf die Lawine vorbereitet gewesen ist, die da jetzt von Bild-Zeitung bis zum letzten bayerischen Käseblatt über ihn hereingebrochen ist.
Die Bild hatte ganz unabhängig von seiner Verteidigung bereits zu Beginn des Verfahrens sehr detailliert den Zustand seines Zimmers beschrieben. Über den Pornokonsum zu berichten hätten die sich sicher auch nicht nehmen lassen, egal welcher Verteidiger da neben oder hinter ihm auf der Anklagebank sitzt. Die Berichterstattung, die anscheinend von der Verteidigung aktiv angeregt wurde, hatte dahingegen eher weniger mit dem Angeklagten selbst zu tun.


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21.03.2024 um 12:34
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Die Berichterstattung, die anscheinend von der Verteidigung aktiv angeregt wurde, hatte dahingegen eher weniger mit dem Angeklagten selbst zu tun.
Aber ich denke, dass er sehr gerne darauf verzichtet hätte, in der Schlagzeile der Bild als "Hannas Killer" bezeichnet zu werden.
Die Schachzug ist in meinen Augen maximal nach hinten losgegangen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.03.2024 um 12:51
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich will nicht wissen, auf was für einem Schuldenberg der Angeklagte jetzt hockt.
Die Dauer seiner Haftzeit dürfte ganz gut mit der Dauer eines Privatinsolvenzverfahrens nebst Wohlverhaltensperiode einhergehen. In rund vier Jahren wird er in eine sozial-psychiatrisch betreute Wohnform, finanziert durch die Eingliederungshilfe, einziehen und dann schon schuldenfrei sen. Er wird seine Ausbildung abschließen können und wird sich eine Arbeitsstelle bei einem gemeinnützigen Arbeitgeber zuweisen lassen. Wohnung und Arbeitsplatz werden nicht in Aschau und auch nicht in Traunstein sein, aber auch nicht so weit weg, dass er nicht regelmäßig seine Eltern besuchen können wird.

Nach Ende der Bewährungszeit wird ihm seine Wohneinrichtung eine eigene Wohnung suchen. Und wenn er 30 Jahre alt ist, wird sich niemand landauf, landab, an ihn oder seinen Pornokonsum oder sein Schmuddel-Zimmer erinnern. War da was?

Vergleicht das mal damit, was ihn z.B in den USA für die gleiche Tat erwartet hätte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.03.2024 um 13:09
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Die Dauer seiner Haftzeit dürfte ganz gut mit der Dauer eines Privatinsolvenzverfahrens nebst Wohlverhaltensperiode einhergehen
Fallen solche Schulden unter das Insolvenzrecht?
Dann kann man sich im Prinzip die Zuweisung der Gerichtskosten etc nach Vermögensprüfung auch ganz sparen.
In der Haft wird ohnehin kein Vermögen erwirtschaftet.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wenn ich an Stelle seiner Eltern wäre, würde ich, anstelle weiteres Geld in einen Revisionsversuch mit sehr geringer Erfolgsaussicht zu pumpen, das Geld lieber verwenden, um ihm den Start in eine Leben nach der Entlassung in ein paar Jahren zu erleichtern.
Finde ich auch sinnvoller.
Aktuell scheint es vor allem das Interesse von Rick zu sein, in Revision zu gehen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.03.2024 um 13:22
@OpLibelle

Ich kann deinem Beitrag nicht wirklich widersprechen und sehe es genauso.

Ausser vllt. das hier

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/privatinsolvenz-in-3-jahren-schuldenfrei-11417

so gar nur von einer 3j. Dauer bis zur Schuldenbefreiung die Rede ist. Ob das allerdings auch für verurteilte Straftäter gilt weiss ich nicht.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Und wenn er 30 Jahre alt ist, wird sich niemand landauf, landab, an ihn oder seinen Pornokonsum oder sein Schmuddel-Zimmer erinnern. War da was?
Meine Rede ... er ist noch immer jung genug sein "neues" Leben zu beginnen.
Deshalb sind mir "Mitleids"beiträge für den Täter mehr als suspekt und bekomme da eher "verkehrte Welt" Vibes.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.03.2024 um 13:41
An und für sich ist mir persönlich gleich, wer seine Anwälte bezahlt und wie man ihn auf die Zeit vorbereitet, wenn er rauskommt. Dass er Hilfe bekommen wird, ist klar - mitarbeiten und wollen muss er aber selbst.
Für seine Wiedereingliederung ins Leben draußen gibt es Fachleute und seine Familie.

Aber erstens zahlt man während der Insolvenz bestimmte Teile seines Einkommens, welches er innerhalb der Haft ja erwirtschaften könnte - ob das möglich ist, sei dahingestellt.
Zweitens glaube ich jetzt mal ganz blind, dass nicht er, sondern seine Eltern die Anwältin beauftragten und somit auch zahlungspflichtig wären.
Überhaupt: Abschlagszahlungen sind sicherlich bereits geflossen.

In den wenigen Erlebnissen, in denen ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nahm wurde ich bereits während des Verfahrens zahlungspflichtig, sonst hätte in beiden Fällen der jeweilige Anwalt nicht weiter gearbeitet. Einmal war's 'ne Instanz höher bis vor's LG, da wurde sogar ein neuer Anwalt nötig, also war's teuer.


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21.03.2024 um 13:45
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Zweitens glaube ich jetzt mal ganz blind, dass nicht er, sondern seine Eltern die Anwältin beauftragten und somit auch zahlungspflichtig wären.
Es geht nicht um die Kosten für die Anwältin. Die übernehmen selbstverständlich seine Eltern, davon gehe ich auch aus.
Es geht um die Kosten für das Verfahrend, die ganz erheblich sein dürften, da mehrere Gutachter beauftragt wurden.
Weil er verurteilt wurde, trägt er die Kosten.


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21.03.2024 um 14:02
@fischersfritzi
Ach sorry - das ist richtig.

Klar, der Aufwand dahinter durch Gutachter und Co. hat das natürlich auch exorbitant erhöht.
Naja, für etwaige nächste Klienten: Aufpassen, wen man zur Verteidigung beauftragt.


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21.03.2024 um 14:03
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Fallen solche Schulden unter das Insolvenzrecht?
Dann kann man sich im Prinzip die Zuweisung der Gerichtskosten etc nach Vermögensprüfung auch ganz sparen.
In der Haft wird ohnehin kein Vermögen erwirtschaftet.
Dann kann man sich als Steuerzahler dieses Landes ja nur glücklich schätzen, dass Frau Rick nicht damit durchgekommen ist, noch eine ganze weitere Reihe an Gutachtern antanzen zu lassen.

Bei 9 Jahren Haft dürfte 7 Jahre Wohlverhalten ja nicht allzu schwer fallen.


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21.03.2024 um 14:07
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Fallen solche Schulden unter das Insolvenzrecht?
Ja, die Gerichtskosten fallen unter das Insolvenzrecht. Nur Schmerzengeldzahlungen usw. nicht.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiwk-qZtIWFAxXfiv0HHRxUDOkQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.tk.de%2Ffirmenkunden%2Fversicherung%2Fbeitraege-faq%2Fzahlen-und-grenzwerte%2Fpfaendungsfreigrenzen-2033148&usg=AOvVaw0BzrQBvurB__JujOrdoatI&opi=89978449
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Aber erstens zahlt man während der Insolvenz bestimmte Teile seines Einkommens, welches er innerhalb der Haft ja erwirtschaften könnte - ob das möglich ist, sei dahingestellt.
Der aktuelle Pfändungsfreibetrag liegt bei netto € 1.402,28 - da musst man erstmal rüber.
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:An und für sich ist mir persönlich gleich, wer seine Anwälte bezahlt
Frau Rick wird zweifellos von der Familien bezahlt. Aber seine beiden Pflichtverteidiger zahlen Du & ich und noch ein paar Millionen Steuerzahler mehr. Das ist wohl der Preis des Rechtsstaats. Und es ist ja auch grundsätzlich richtig so, wie es ist. Dennoch zahle ich meinen Anteil für manches gern, für manches weniger gern....


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21.03.2024 um 14:09
@OpLibelle
Bin im Insolvenzrecht nicht so drin.
Müsste er nicht etstmal Ratenzahlung anbieten und mit dem Entgeld, was er möglicherweise für Arbeit in der Haft enthält, abstottern?


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21.03.2024 um 14:15
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Müsste er nicht etstmal Ratenzshlung anbieten und mit dem Entgeld, was er möglicherweise für Arbeit in der Haft enthält, abstottern?
Nö. Wenn das Einkommen des Schuldners unter der von mir genannten Grenze liegt, gibt es die sog. Null-Lösung. Nur was über der Pfändungsfreigrenze liegt, muss man (zu 75%) an den Insolvenzverwalter abführen. Allerdings gibt es kein Schonvermögen. Falls er also z.B ein Auto hat (oder Sparguthaben, Immobilien usw. usf.), wird das zu Geld gemacht und unter den Gläubigern verteilt.


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21.03.2024 um 14:16
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Müsste er nicht etstmal Ratenzahlung anbieten und mit dem Entgeld, was er möglicherweise für Arbeit in der Haft enthält, abstottern?
Mit dem Arbeitslohn, der aktuell in Gefängnissen gezahlt wird, wird er kaum nennenswerte Ratenzahlung leisten können und v.a. nicht müssen, weil er mit seinem Verdienst weit von der Selbstbehaltsgrenze entfernt ist. Die Löhne sollen zwar zeitnah angepasst werden, aber auch dann werden da kaum Reichtümer zu erwirtschaften sein.

https://www.tagesschau.de/inland/mittendrin/mindestlohn-gefaengnis-100.html


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21.03.2024 um 14:44
@cododerdritte
@OpLibelle

Das bedeutet ja eigentlich, dass der Angeklagte in diesem Fall die Verfahrenskosten NICHT trägt, oder?
Wo nicht ist, kann nichts geholt werden und in Haft wird er nicht über die Freigrenze kommen...
Gut, sein Auto und paar elektronische Geräte vielleicht, aber der Staat bleibt auf dem Großteil der Kosten sitzen.
Wie oft das wohl der Fall ist?


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21.03.2024 um 14:57
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Müsste er nicht etstmal Ratenzahlung anbieten und mit dem Entgeld, was er möglicherweise für Arbeit in der Haft enthält, abstottern
So ganz einfach bekommt man keine Restschuldbefreiung, wenn man Privatinsolvenz angemeldet hat. Die Kosten eines Strafverfahrens fallen zwar unter die Schulden, die von einer Restschuldbefreiung erfasst würden. Um aber überhaupt Privatinsolvenz anmelden zu zu können, muss man sich aber erst mal außergerichtlich um eine Einigung mit seinen Gläubigern bemühen. Ist das Privatinsolvenzverfahren dann eröffnet, muss man sich verpflichten, für eine bestimmte Zeit den pfändbaren Teil seiner jetzigen bzw. künftige Einkünfte an den Treuhänder/Insolvenzverwalter abzutreten. Näheres dazu hier:

https://www.schuldnerberatung.de/restschuldbefreiung/

Was die Anwaltskosten für Frau Rick betrifft, müssten die ST nicht groß kümmern, wenn seine Eltern diese übernehmen. Wie hier schon geschrieben wurde, nehme ich an, dass Frau Rick darauf schon einen Vorschuss bekommen hat, was als solches (also unabhängig von der vereinbarten Höhe der Anwaltsgenühren) aber üblich ist und wozu Anwälte berechtigt sind.

Es bleiben aber natürlich die Gerichtskosten, worunter sowohl die Gutachterkosten wie auch die Zeugenentschädigung (Verdienstausfall, Fahrtkosten) gehören. Ganz so einfach würde es also für St nicht, solche Kosten auf ganz einfachem Wege loszuwerden und den Steuerzahler dafür eintreten zu lassen.

Fällig werden nach dem Gerichtskostengestz (GKG) die Getichtskostrn zwar erst mit Rechtskraft des Urteils, und sie verjähren dann nach 4 Jahren. Aber die Landeskasse wird darauf achten, dass notfalls sie einen Tatbestand nach § 5 Abs. 3 Satz 2 GKG schafft, der die Verjährung erneut zu laufen beginnen lässt.


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21.03.2024 um 15:01
PS: Worauf ST im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung auch sitzenbleiben würde, wären die Gebühren für die Pflichtverteidiger. Diese Gebühren muss er der Staatskasse (also den Steuerzahlern), die die Pflichtverteidiger bezahlt hat, zurückerstatten.

https://pflichtverteidiger.info/stpo/pflichtverteidiger-kosten/


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21.03.2024 um 15:12
Noch ein PS: Vielleicht hat ein User, der bei der Urteilsverkündung dabei war, mitbekommen, ob die Vorsitzende, als sie den Tenor des Urteils verkündet hat, nur gesagt hat, dass der Angeklagte die Kosten des Verfahrens trägt. Oder ob sie gesagt hat, dass der Angeklagte die Kosten nicht oder nur teilweise tragen muss. Denn das Gericht hatte von Amts wegen im Urteil auch eine Kostenentscheidung zu treffen, die auch verkündet wurde.

Das wäre nämlich die einzige Chance für ST bei Rechtskraft des Urteils: Wenn das LG bei ihm, was nach § 74 des Jugendgerichtsgesetzes möglich wäre, von der Erstattung von Kosten und Auslagen ganz oder teilweise abgesehen hätte. In den Medien habe darüber nichts gelesen, aber kann sein, dass die darauf nicht geachtet haben.


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21.03.2024 um 15:13
@Andante

In deinem Link steht dass im Jugendstrafverfahren davon abgesehen wird bzw wdrden kann.

https://pflichtverteidiger.info/kosten-pflichtverteidiger-jugendliche/


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