Millennial schrieb:Ja, dazu hat er etwas gesagt. Aber das ist schlecht zu falsifizieren. D. h. der diese Aussage birgt kein Risiko, dass man sie für unglaubwürdig hält.
Du merkst aber schon, dass Du Dich hier im Kreis drehst?
Das S.T. erzählt habe, Hanna habe ihm einen Korb gegeben, soll der M. als erfunden haben um seine Aussage auszuschmücken, was er sich getraut hat, weil er sich im Klaren war, dass das nicht oder kaum überprüfbar ist.
Hier aber schreibst Du, dass die Aussage des M. unglaubwürdig sei, weil er keine Aussagen darüber gemacht hat, ob S.T. versucht hat, Hanna zunächst anzusprechen, ob er mit ihr gesprochen oder sich mit ihr gestritten hat:
Millennial schrieb:Es ist ja auch einfach so, dass man fast gar nichts von der Tat weiß. Es wäre nicht schwer für den Angeklagten gewesen, seinem Gefängnisfreund etwas mehr Details zu erzählen, als die die bekannt sind. Es wäre doch natürlich gewesen, etwas dazu zu sagen, ob er sich mit dem Opfer unterhalten oder gestritten hat.
Das hätte er doch, wenn er gewollt hätte, genauso gefahrlos dazudichten können. Er hätte S.T. und Hanna ganze Textseiten von Dialogen in den Mund legen können, denn auch das wäre genauso wenig zu verifizieren oder zu falsifizieren gewesen.
Millennial schrieb:Gerade weil ja der öfter skizzierte Tathergang so abenteurlich klingt. Immerhin hat der Täter mutmaßlich mit seinen Knien dem Opfer Verletzungen hinzugefügt, die eine Rechtsmedizinerin von der LMU noch nie zuvor gesehen hat (ich gehe davon aus, dass sie schon viele Verletzungen gesehen hat) und zu denen es auch keine Literatur gibt. Bei keiner Dorfschlägerei, bei keinem Kampfsporttraining zuvor hat es diese Verletzungen gegeben. Wenn der Tathergang so gewalttätig war, finde ich es verwunderlich, dass er auf keine anderen Details einging. Er hätte ja sagen können, ob er sie umgestoßen hat oder wie er sie so überwältigen konnte. Ob sie versucht hat, wegzurennen, ob sie um Hilfe gerufen hat..
Glaubst Du denn, S.T. sei stolz auf seine Tat?! Er würde sich gerne damit brüsten?! Oder sich noch heimlich daran aufgeilen?!
Ich glaube eher, dass das eine Gewaltexzess war, den er sich nachträglich selber nicht erklären kann. Dass das eher etwas ist wofür er sich schämt. Etwas wofür er selber vor sich zurückschreckt, dass er so so etwas fähig war.
Ich glaube, dass es ihn sehr viel Überwindung gekostet hat, M. das zu erzählen. Vielleicht ist es ihm auch eher rausgerutscht, als dass er da bewusst ein Geständnis ablegen wollte. Aber ganz bestimmt hat er nicht detailreich erklärt, wie er es genau angestellt hat.
Ichgehe absolut mit diesem Argument hier mit:
Fridolin31 schrieb:Wir dürfen aber auch nicht davon ausgehen, dass der Angeklagte selbst (falls er Täter ist) noch alle Details seiner Tat kennt. Es war ein komplert sinnloser Gewaltexzess, der sich bei Nacht in kürzester Zeit abgespielt hat und der Täter könnte mittlerweile auch eine innere Distanz zu seiner Tat entwickelt haben. Ich kann mir sogar vorstellen, dass er selbst mittlerweile weder den exakten Tatort noch die Anzahl der Schläge benennen könnte.
Das war ein hochdynamisches Geschehen, der Täter hatte sich vielleicht ausgemalt, wie er einen Angriff durchführen kann, aber es gibt in dem Szenario eben auch ein Opfer, das sich wehrt und unvorhergesehen reagiert. Das ganze darf man sich her als ein Ringen und miteinander Kämpfen vorstellen. Hanna hat bestimmt nicht ruhig und bewegungslos am Boden gelegen und da hat sich der Täter überlegt, dass es eine gute Möglichkeit wäre, ihr jetzt gezielt mit beiden Knien in den Nacken zu springen um sie am Boden zu halten.
Das war viel dynamischer, eine schnelle Abfolge von gegenseitiger Aktion und Reaktion, das sich in Sekunden abgespielt hat, eher ein Handgemenge und Gerangel eine einstudierte Kampfsportchoreografie. (Wobei sich Gerangel viel zu harmlos anhört.)
Ich glaube nicht, dass der Täter überhaupt sagen kann, mit welchen Handgriffen und Manövern er Hanna nieder gerungen und ihr die Schulterblätter gebrochen hat, welche seiner Aktionen zu welchen Verletzungen beim Opfer geführt haben und wie oft er mit einem Gegenstand auf ihren Kopf eingedroschen hat. Man zählt bei sowas nicht mich!
Mittlerweile vielleicht, nachdem er den ausführlichen Bericht der Gerichtsmedzinerin gehört udn wahrscheinlich auch gelesen hat. Aber sicherlich in den Tagen und Wochen nach der Tat.