Hanna W. tot aus der Prien geborgen
09.03.2024 um 02:56
Bericht vom 08.03.2024 Teil 1( Plädoyers Staatsanwalt, Nebenklage)
Die Plädoyers.
Nach dem passieren der Einlasskontrolle, wo man den Gürtel nur aufmachen musste und zum Ersten Mal automatisch gefilzt wurde, konnte man einen Hund über den Flur laufen sehen. Da wusste ich schon ungefähr was es geschlagen hat. Aber habe es dann wieder vergessen.
Nach dem üblichen Warten konnte man den Saal betreten. Irgendjemand ist wohl auf die glorreiche Idee gekommen, eine Schulklasse einzuladen. Ist eigentlich eine gute Sache, gerade bei so einem Prozess, erstmal. Vielleicht hat auch die Lehrerin extra dafür angefragt. Aber normalerweise habe ich das so mitbekommen, dass Schulklassen meistens in Prozesse gesteckt werden, wo entweder keiner daran interessiert ist oder/und man einen Prozess von Anfang bis Ende mitbekommt. Und 30 Leute zusätzlich bei den Plädoyers im „Indizienprozess des Jahrzehnts“ zu packen, ist organisatorisch vllt nicht ganz so sinnvoll. Mich haben sie nicht gestört und die Schienen schon sehr früh dort gewesen zu sein.
Was mir aber zunehmend auf die Nerven geht, sind die (sicherlich gut gemeinten) Reservierungsorgien des Gerichts. Ich dachte ja, dass das mit den Plädoyers und dem Urteil etwas abnimmt, nicht aufhört aber abnimmt. Ich schreibe es ungern, da ich kein Spießer und Missgünstling bin, aber wie das soll beim Urteil aussehen? Ich weiß ja nicht, ob da jetzt was vom Opernball abgefallen ist, aber ich finde man darf mit der Sitzungsgewalt auch etwas vorausschauend umgehen und schauen, dass auch eine erheblichere Anzahl für die Öffentlichkeit zur Verfügung steht bzw. nicht alle „Filetstücke“ wegzunehmen. Zum Beispiel die Ermittler und Praktikanten, sie sollen ihren Platz haben, aber die könnte auch separat platzieren, ging ja während des Prozesses auch.
Das Gericht betrat den Saal. Und die Vorsitzende sagte mit belegter Stimme, dass sie ein paar Worte an die Öffentlichkeit richten muss. Es wurde mit einem Amoklauf gedroht. Aufgrund ihrer Fürsorgepflicht muss sie es mitteilen und bietet an, dass jeder der will den Saal verlassen kann. Sie bedankt sich auch bei den Polizisten und sagte, dass sie alles sicher machen. Weiter wurde verkündet, dass nun die Vorhänge geschlossen werden, so könne man auch nicht von draußen unter Beschuss genommen werden, so das Gericht.
Der Staatsanwalt stand auf und ging zu einem Mikrofon, das auf Kopfhöhe ausgerichtet war.
Fiedler begann, dass er erstmal allgemein was zum Verfahren sagen wolle. Er betont den Umfang, den Aufwand und sagt, dass jeder Stein einzeln umgedreht wurde.
Nun fing er mit dem letzten Abend im Leben der Hanna Wörndl an. Am Abend hat sie der Nachbar und Zeuge Philipp S. abgeholt und man habe bei einer weiteren Zeugin aus dem Freundeskreis vorgeglüht. Später ist man in den Eiskeller, den Hanna dann ohne Begleitung verlassen hat. Zwischen 2:32 und 2:33 hat das Handy die letzten Signale ausgesendet. Am nächsten Tag am frühen Nachmittag fand ein Zeuge den leblosen Körper von Hanna und acht Stunden später meldete der Vater seine Tochter vermisst.
Der Ankläger möchte zuerst zu der Frage kommen, ob es ein Unfall gewesen sein kann oder ob es Tötungsdelikt war. Der Staatsanwalt sagt, es war glasklar ein Tötungsdelikt Er erwähnt die Verletzungen wie die RQ-Wunden und die Brüche der Schulterdächer. Besonders betont er aber den Bruch des HWK und die Einblutungen am Rücken. Er sagt, man müsse sich nur mal die Aussage der Rechtsmediziner ins Gedächtnis rufen, dass sie so etwas noch nie gesehen hätten. Sowie die Aussage des Malcherek, dass ein Abstreifen im Fluss nicht denkbar ist. Wenn man das n ich But akzeptiert ist das „peinlich“ und missachtet das Opfer und deren Angehörige.
Nun wolle er aber darauf zu sprechen kommen, warum sicher der Angeklagte diese Tat begangen hat.
Der Angeklagte hat bei seiner Vernehmung angegeben, dass er zur dieser Zeit draußen Joggen war. Das wird durch die Aussage des Zeugen Paul K. gestützt, der einen Jogger um 2:21 vor dem Gasthaus Baumbach gesehen hat. Um 2:25 haben dann zwei Zeugen den Jogger am Festhallenparkplatz gesehen.
Der Angeklagte hat bei seiner Vernehmung angegeben, dass er eine 5er-Pace läuft. Dies sei laut Staatsanwalt für einen jungen Mann in seiner damaligen Verfassung gut denkbar. So könne er unproblematisch zur Tatzeit am Tatort gewesen sein. Danach könne er es auch gut bis 2:42 nach Hause geschafft haben. Der Angeklagte hätte dazu auch gemütlich gehen können, es sei aber ohnehin anzunehmen, dass er nach dieser Tat unter Adrenalin stand und eine schnelle Geschwindigkeit erreicht hat.
Überhaupt sei aber unklar, wer denn Clash of Clans gespielt hat. Der Angeklagte habe bei seiner Vernehmung kein Wort von diesem Spiel oder irgendwelchen YT-Videos verloren. Da über dieses Handy auch Strickvideos geschaut wurden, kann man folgern, es hatten mehrere Leute Zugriff darauf.
Sehr belastend für den Angeklagten ist auch, dass er Täterwissen offenbart hat. So habe die Lea R. davon berichtet, dass er ihr erzählt hat, dass in Aschau eine Frau umgebracht wurde. Es sagt auch nichts aus, dass die Anderen Freunde nichts davon berichten können, da es nur menschlich ist, dass nicht alle vier das Gleiche vernehmen.
Es ist auch glaubwürdig und nachvollziehbar, dass dies am 3. offenbart wurde, da die Zeugin am nächsten Tag auf dem Weg zur Berufsschule darüber sinnierte. Dass sie um 7:51 dort war ist durch Geodaten belegt und am 5. war keine Berufsschule.
STA Fiedler wollte nun eine spezielle Begebenheit bei Leas Zeugenbefragung mit der Verteidigung erzählen. Der Staatsanwalt schildert wie die Verteidiger streng vorhielten, dass der Zeuge Max K., ich glaube nicht dass Raffi W. gesagt wurde, nichts von dem Geständnis auf der Hausparty erzählt hat. Der Ankläger sagt, dass die Verteidiger unmöglich von „einfach gestrickten“ und jungen Leuten verlangen kann, dass sie sich immer genau erinnern.
Das fand ich seltsam, weil die Verteidiger das ganz ruhig gefragt haben und dann ja der berühmte Aktenwurf kam. Und das sage ich jetzt nicht, weil ich darauf hinaus will, nach dem Motto „Der Staatsanwalt war der aggressive“ sondern ich wundere mich, dass er das nicht mehr weiß. Denn die Verteidiger haben ja wirklich in dem Fall falsch vorgehalten. Also entweder ich habe jetzt was durcheinander gebracht, was ich nicht ausschließen will, oder er.
Nun will der Staatsanwalt ein weiteres wichtiges Indiz vortragen. Dieser meint, die Tat passt perfekt zur Frustrations-und Gewaltproblematik des Angeklagten.
Der Angeklagte hat seit frühester Zeit soziale Schwierigkeiten. Er hatte Probleme Spielkameraden zu finden und Zeugen beschreiben ihn als „absoluten Einzelgänger.“ So hat ein Ausbilder der Bergwacht gesagt, dass der Angeklagte schon „fast autistische Züge“ ausgewiesen hat und im Alter von 13-14 Jahren sich plötzlich von der Gruppe losgerissen hat, um sich in den Schnee zu schmeißen.
Er sagt, hierbei ist auch eine Aussage des Dr. Huppert wichtig. Der Psychiater war sehr erstaunt, dass der Angeklagte dermaßen in Rage geriet, dass er sich bei einem Schlag gegen die Zellenwand die Hand brach. Auslöser war, dass ihm eine Janina an der er interessiert war, einen Korb gegeben hat. Über diese Frustration kam es zu diesem Ausbruch.
Besonders blieb dem Staatsanwalt die Zeugin aus dem Schwarzwald in Erinnerung, die er bei den Pfadfinder kennengelernt hat. Fiedler sagt „Obwohl keiner von den beiden mit der Sprache rausrückt, muss es so katastrophal gewesen sein, dass das Treffen nach einem Tag beendet wurde.“
In Erinnerung will er auch das „schreckliche Video“ rufen. Gemeint war der Gewaltporno. Fiedler schildert, wie eine junge Frau gejagt wird, minutenlang stranguliert und die „scheinbar tote“ Frau dann vergewaltigt. Dies, so Fiedler, passt auch perfekt auf die Tat.
Nun ging es um Verena und das Streicheln des Oberschenkels. Er schildert, wie der Angeklagte zweimal langsam seine Hand über den Schenkel gleiten lies, obwohl gesagt wurde, er solle das lassen. Er sei aber immer weiter „Richtung Intimbereich“ gewandert und musste von Lea gehindert werden. Dies passt dazu, dass ST dem Mithäftling G. berichtete, dass er seine Hand auf Verenas Oberschenkel gelegt hat.
Nun kommt der Staatsanwalt zur Houseparty. Hier hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Dies sei so glaubwürdig gewesen, dass es alle Beteiligten ernst genommen haben. Der Beweis ist die Aussage des Landarztes der von psychosomatischen Beschwerden bei Max K. berichtete. Dieser erzählte von einem Messer das Verena an den Hals von ST gehalten bekommen hat mit den Worten „Jetzt bist du dran.“ Dass er V das Messer an den Hals gehalten hat, ist ein weiterer Hinweis für seine Gewaltproblematik.
Auch Angela R., die Mutter der Schwestern fand es so glaubwürdig, dass sie ihm riet einen Anwalt zu beauftragen. Hierbei sei der Angeklagte unerschrocken gewesen.
Der Staatsanwalt hat noch einen Hinweis auf ein weiteres Geständnis. Am 23.02 2023 hat der von ST diesen in Haft in Anwesenheit eines Ermittlers besucht. „Stimmt das Alles?“ soll der Vater seinen Sohn gefragt haben. Dieser meinte, dass hier und da was dazu gedichtet wurde. „Ergo, ein Großteil stimmt also.“ folgert Fiedler.
Auch das sonstige Nachtatverhalten ist Eindeutig. So habe der Angeklagte sich mit Alkohol zugeschüttet. Den guten Freund Fabian sagte er, dass er trinke „weil er vergessen muss.“
Ein eindeutiges Indiz sind auch die Kratzer, die von der Zeugin im Pfarrheim gesehen wurden. Kein Kollege wusste aber was von einer Verletzung bei der Arbeit.
Nun kam der berühmte Zeuge Adrian M. dran.
Der Staatsanwalt schildert nochmal, wie M. davon berichtet hat, dass ST ein Geständnis bei ihm abgelegt hat. Und ob dieser glaubwürdig ist. Er ist absolut glaubwürdig.
Was soll überhaupt M. für ein Motiv haben den Angeklagten fälschlicherweise zu belasten?
Es wurde kein Deal ausgemacht. Weiter würde der Zeuge doch bei seiner späteren Richterin einen schlechten Einfluss hinterlassen, wenn er eine Falschaussage macht. Und nur um sich ein paar Tage Knast zu sparen, würde er nicht riskieren, dass ein Insasse zu dem er ein vernünftiges Verhältnis gepflegt hat 10-15 Jahre ins Gefängnis geht.
Noch viel mehr wiegt aber, dass der Zeuge mit seiner Aussage gegen ST ein wahnsinnig hohes Risiko eingeht. Leute die andere im Gefängnis verraten, müssen mit Konsequenzen rechnen.
Was ist nun aber der Unterschied zwischen dem Zeugen Adrian M. und dem Zeugen Gabriel G. , dem ST kein Geständnis gegenüber abgelegt hat?
Zwei Dinge liegen da auf der Hand der Zeuge M. habe sich geöffnet, als er dem Angeklagten berichtet, dass er wegen einer Sexualstraftat sitzt. Der Zeuge G. habe dem ST „irgendeinen Schmarrn aufgetischt“ und behauptet, er sitze wegen Steuerangelegenheiten. Auch habe der Zeuge G. das Leugnen des Angeklagten sofort akzeptiert. Er hat zu ST gesagt „Ich bin nicht so ein Typ der da groß nachhakt.“ Dagegen M. habe den Angeklagten ständig damit behelligt.
Auch wusste M. dass es keine DNA-Spuren gibt und er wusste über die Probleme in der Persönlichkeit des Angeklagten Bescheid. „Woher soll der Zeuge das wissen, wenn nicht vom Angeklagten?“
Schlichtweg ist M. kein Lügner. Ja, er hat zugegeben in einem Verfahren gelogen zu haben, das ist aber nicht vergleichbar, eine Familiensache. Außerdem hat er einen weiteren Mithäftling den Ma. wegen Besitz von Haschisch in der JVA angezeigt. Auf dem Stück Haschisch wurden die Fingerabdrücke von MA. gefunden, außerdem gab es eine positive Urinkontrolle. So bekräftigt Fiedler „M. ist eine Petze, aber kein Lügner.“
So kann man auch den Sachverhalt zugrundelegen, wie ST dem M. gestanden haben soll.
ST war laut Fiedler von Stress zuhause geplagt, in den Wochen vor der Tat war sein Pornokonsum extrem hoch, auch seien die Suchbegriffe wie „Vergewaltigung“, „Lostpants“ etc. nicht normal. Außerdem trug er einen intensiven Wunsch mit sich „Er hat sich sehr nach Nähe zu einer Frau gesehnt.“
So sah er Hanna, deren Defekte Hose dem Angeklagten Blick auf ihren String und ihr freies Gesäß gab. Er verfolgte sie. Als diese im Begriff war Hilfe per Handy zu rufen, nahm er es ihr wütend ab und fixierte sie mit den Knien bis die Schulterdächer brachen. Sodann nahm er in Verletzungsabsicht einen „kleinflächigen Gegenstand“ möglicherweise „einen Stein, Messerknauf oder sonstiges.“ und schlug ihr fünfmal auf den Kopf. Um sich der Bewusstlosen oder bewusstseinsgetrübten zu entledigen, entsorgte er sie in dem Bärbach wobei er gewollt hat, dass diese ertrinkt oder er es zumindest in Kauf nahm.
Fiedler sagt, der erste Angriff sei rechtlich als gefährliche Körperverletzung zu werten (224 StGB) wobei die Varianten 2 und 5 erfüllt sind. Das Verbringen in den Bach sei dann als Mord zur Verdeckung zu werten.
Nun stellt sich die Frage, ob Jugend-oder Erwachsenenrecht angewandt werden soll.
Für das Letztere spreche klar, dass der Angeklagte bei seiner angeblichen Tatbegehung bereits 20 Jahre und 10 Monate Alt war.
Auch dass er ein eigenes Auto und einen Job hat. Er plane auch seine Freizeit selbständig.
Jedoch sei er in Anderen Punkten eher unselbstständig und eine Nachreifung nicht ausgeschlossen, so müsse man von Jugendrecht ausgehen.
Nun stellt sich die Frage nach der besonderen Schwere der Schuld. Ob diese festgestellt wird, entscheidet darüber, ob das Höchstmaß bei 10 oder 15 Jahren Jugendstrafe liegt.
Einerseits sei es zwar ein feiger und rücksichtsloser Angriff gewesen, der unfassbare Folgen hatte. Weiter gibt es zwei zusammentreffende Varianten nach 224 StGB, jedoch hat sich der Angeklagte bisher nichts zu Schulden kommen lassen und es liege nur ein Mordmerkmal vor.
Deshalb fordert er eine Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten.
Nun war NKV Holderle dran.
Er erinnert erst an die Geschädigte. Hanna sei ein liebevolle, schöne, hilfsbereite und junge Medizinstudentin gewesen, die auf schlimme Art ihr Leben lassen musste.
Und fragt man sich beim Angeklagten an vielen Stellen „Warum?“
Warum joggt man um die Uhrzeit? Warum hat man keine Uhr an, die sonst schon immer in Benutzung war? Wenn der Angeklagte einen Freund treffen wollte, warum hat er kein Handy mit? Warum hat er beim zweiten Mal eine Andere Route angegeben?
Und wo ist das Messer von den Freunde berichteten, dass er wohl auch Verena an den Hals hielt. Was seinen Freund Max so enttäuschte, dass er psychosomatische Beschwerden bekam?
Holderle hat eine Ahnung. Hat seine Fahrt in den Wald dazu gedient, etwas verschwinden zu lassen? Es würde passen, denn der Angeklagte ist „durchaus ein Stratege.“ auch wenn er sich „zurückhaltend und etwas zurückgesetzt“ gibt. Das beweisen Aussagen von Mithäftlingen, dass er im Gefängnis Schach spielt.
Hierbei bekommt RA Rick fast einen Lachanfall und legt fassungslos ihre flache Hand auf die Stirn und redet auf ihre Kollegen ein. Hierbei schauen sie die Vorsitzende und die Beisitzerin mit einem undefinierbaren Blick lange an.
Holdere kommt auf das Verhältnis zu Frauen zu sprechen. Man frage sich warum man so einen Porno anschaut.
Beeindruckend fand er auch den Auftritt der Zeugin aus dem Schwarzwald. „Wir wissen zwar nicht was passiert ist, aber es war so schlimm, dass die Zeugin den Angeklagten nicht mal anschauen kann.“, so Holderle.
Hierbei schüttelt der Angeklagte mit dem Kopf und es hörte sich so an, als würde er mit einem Wort dagegen angehen. Rick legt ihren Arm um seine Schulter und redet beruhigend auf ihn ein.
Warum nimmt man sich ausgerechnet am 4. 10 und am 5.10 Urlaub? Und warum „versteckt“ man sich ständig bei der Familie R. obwohl man das früher nicht gemacht hat?
Auch spricht er nochmal den Zeugen Max K. an. Hierbei schildert er die Szene mit dem Messer und dass ST gesagt haben soll „Jetzt bist du dran!“
Hierbei verdreht der Angeklagte stark die Augen und schüttelt mit dem Kopf.
Nun geht auch er zum Adrian M. über.
Er sagt, es gebe für diesen schlicht keinen Grund die Unwahrheit zu sagen.
Man könne nicht davon ausgehen, dass dieser den Angeklagten für 10-15 Jahre hinter Gittern schickt, nur um sich selbst ein paar Tage zu ersparen.
Was auch dafür spricht, dass er die Wahrheit sagt, ist seine detaillierte Erinnerung. So könne er sagen, wann sich das zugetragen hat und dass es in der Zelle Spekulatius gab.
In dieses Bild fügt sich auch ein, dass er dem Mithäftling G. gesagt hat „Man kann Dinge auch im Leben verdrängen.“ und dem weiteren Insassen Jens Ti. „Ich kann mich nicht erinnern das gemacht zu haben.“
Interessant findet Holderle, dass der Angeklagte bei seiner Begutachtung nicht erklärt hat, er fühle sich zu Unrecht inhaftiert, er sorgt sich nur um seine Familie.
Hier schaut der Angeklagte sehr skeptisch und verwirrt drein.
Beeindruckend findet der NKV auch eine Szene aus dem Jugendcafé in Oberaudorf. So schildern Zeugen, dass man sich unterhalten habe, dass Hannas Mörder bald gefunden wurde. Hierbei habe ST verlegen sein Handy rausgeholt und ist nach draußen gegangen.
Im Namen der Eltern fragt er sich auch, wenn man Unschuldig ist, warum sagt man es nicht. Warum klärt man nicht in ein paar Worten auf wo man gewesen ist. Warum sagen die Eltern des Angeklagten nichts?
Zur Unfalltheorie wollte er noch sagen, dass diese ad Acta zu legen ist, die Lungenflügel waren leer.
Auch dass Hanna dort ausgetreten wäre, ist sinnlos. Es hätte genug Möglichkeiten im Club gegeben und selbst wenn macht man das nicht direkt neben der Hauptstraße.
Die größte Frage nach dem Warum für die Tat wird im verborgenen bleiben. Wer Hanna getötet hat, das weiß man. Es war sicher der Angeklagte. Wie? „Hundertprozent genauso wie es der Staatsanwalt gesagt hat.“
Man fragt sich zwar auch im Namen der Eltern warum jemand der einen Führerschein hat und erwachsenen wirkt nicht als solcher behandelt wird. Aber da hinter der Forderung vom Staatsanwalt reifliche Überlegung steckt und man sich für sein „brillantes“ Plädoyer bedankt, schließt man sich der Forderung an.
Im Namen der Eltern will er sich weiter bei der Soko bedanken. Und ganz besonders bei Komissarin Diana U. die von Frau Rick schwer angegangen wurde. Ihre Rolle im Badewannenfall könne er nicht beurteilen, aber das gehört sich nicht.
Weiter will er ein paar Worte an Frau Rick persönlich richten. Diese schreibt aber unbeirrt Notizen.
Verteidigung ist ein wichtiges Gut. Aber wenn man frühere Mandanten ranschafft und neben die Familie des Angeklagten setzt, ist das für die Eltern ein „Stich ins Herz“. Noch dazu wenn man es bei den Medien ankündigt. Auch andere Sachen an die Presse weiterleiten und von einer „Traunsteiner Rechtsauffassung“ zu sprechen, ist dem Hohen Gericht nicht würdig und despektierlich.
Es folgt Teil 2 mit der Verteidigung.