Andante schrieb:Das mal von der Theorie her, beantworten können wir hier alle nicht, was das Gericht am Ende von Verenas Angaben hält. Aber pauschal zu sagen, dass alles soooo lange her war und, weil alle mit allen sowieso immer dasselbe gemacht haben, sich keiner mehr richtig erinnert haben kann, auch nicht angesichts eines ganz Aschau und Umgebung erschütternden Todesfalls, also eines Ausnahmsereignisses, erscheint mir, hm, ziemlich kühn.
Ich habe ja nicht gesagt, sicher nicht erinnern können. Aber man muss natürlich auch die Merkfähigkeiten der jeweiligen Personen einbeziehen.
Die ist bei den Leuten so miserabel. Besonders vermischen die Sachen so krass, wenn man sich mit Leuten unterhält. Ich würde mich da in meinem Umfeld auf keinen einzigen verlassen.
Außerdem reden wir ja hier nicht von einer Woche. Sonden von mehreren.
cododerdritte schrieb:So sagte S.T. er habe am Abend des 3. Oktober durch seine Mutter von dem Verbrechen erfahren, als er aus Traunstein zurückkam. Wenn man das (behauptete) Datum also überprüfen will, muss man schauen, wann er am späten Nachmittag in Traunstein war.
Weiß man das eigentlich? Wenn ja, versagt da meine Erinnerung gerade.
cododerdritte schrieb:Verena hat zu dem Tag und dem Spaziergang, bei dem S.T. ihr von dem Verbrechen an Hanna erzählt, ziemlich viele Details erzählt, z.B. die Route die sie für den Spaziergang genommen haben, dass sie auf einer Bank eine Pause gemacht haben etc.
cododerdritte schrieb:Verenas war ja durchaus am 3. und am 4. Oktober in Aschau, allerdings hat die Verteidigung eingewendet, dass die Zeitspanne, für die man ihren Aufenthalt dort nachweisen konnte, nicht für einen derart ausführlichen Spaziergang ausreichen würde, wie sie ihn für den Tag der Preisgabe von Täterwissen beschrieben hat.
Da sieht man es ja, sie hat ihre Erinnerungsstütze auf den Feiertag gebaut. Und unabhängig vom Täterwissen, dieser lange Spaziergang kann eben nicht am 3. gewesen sein.
Das kann man leicht vertauschen. Zumal wieder leichte Verwechslungsgefahr für das Gedächtnis besteht, weil am 3. doch noch nichts öffentlich war.
Und nun doch wieder abhängig vom Täterwissen, bin ich mir ziemlich sicher, dass es das so nie gab, also nie zu jemandem geäußert und nicht bei der Polizei verplappert. Aber wiederum unabhängig von einer möglichen Schuld.
Neben den altbekannten Sachen, dass bei Verena einiges dagegen spricht, glaube ich auch nicht dass es bezüglich seiner Mutter eine Schutzbehauptung war, das einzige was für mich dafür sprechen könnte, ist die Aussageverweigerung.
Denn ich bin der Meinung er kann den 3. mit dem 4. verwechselt haben.
Und er hat auch nicht frühzeitig gegoogelt.
Und besonders, seine Angaben bei der Polizei diesbezüglich wirken durch die späteren Ermittlungen sehr glaubwürdig.
So hat er doch gesagt, dass er eine Meldung gelesen auf ro24 gelesen hat, was so gestimmt hat. Hunderte Sachen hat er ja nicht aufgerufen. Vielleicht hat er das gemacht, nachdem ihm die Mutter Bescheid gesagt hat.
Auch hat er das Tik-Tok von Verena erwähnt.
Und die Anderen Male, eins davon war ja dass er sich zum Vater gesetzt hat, als die XY-Sendung kam, hört sich auch für jemand in seinem Alter und mit seinen Interessen logisch und glaubwürdig an.
Man schaut im Internet nach wenn in Aschau ein Mord passiert, aber nicht exzessiv. Man liest auch nicht sonderlich viele Artikel darüber, meistens aus der Gleichen Quelle.
Man fiebert nicht Stunden vor der Sendung, aber setzt sich bei XY mal zum Vater hin.
Man spricht davon, als die Leiche gefunden wurde. Aber bis zum Partyabend wo man schon vernommen wird, ist wieder Ruhe mit dem Thema unter den Jungen Leuten gewesen, scheint zumindest so.